Neues Spitzenmodell, Midea R290 Scop 6,3 und Seer 12,2

in der neuesten Kältemittelverordnung sind sowohl HC Kältemittel als auch andere Exoten wie NH3 oder CO2 vertreten. Kein F drin, trotzdem Kältemittel.

Und R32 ist auch kein Gemisch, fällt also auch nicht unter F-Gase nach deiner Lesart?

Natürlich ist R32 ein Kältemittel. Auch als Reinstoff. R290 taucht aber nur in der Verordnung auf, weil es mit anderen F-Kältemitteln gemischt werden kann und dann mit berücksichtigt werden muss. Aber bei R290 nur in Mischungen. Als "Reinstoff" ist es nicht in der Verordnung.
@thaistatos NH3 ist doch auch nur im Anhang VI?

Ah, jetzt verstehe ich deine Argumentation.

Hier mal Artikel 2:
"Diese Verordnung gilt für ... die in den Anhängen I, II und III aufgeführten fluorierten Treibhausgase ... Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich ihrer Teile, die fluorierte Treibhausgase enthalten"

Danach geht es nur um fluoriererte Treibhausgase, auf was diese Verordnung überhaupt anwendbar ist. R290 dann nur insofern, wenn es mit fluorierten Kältemitteln gemischt wird.

Also wäre diese Verordnung nicht auf R290 anwendbar.

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Andreas hat vor 7 Monaten ein Video über den Einbau seiner Midea All Easy Blue, die mit Propan, also R290 betrieben wird, veröffentlicht.

Da geht er bei Sekunde 50 auf die rechtliche Sache ein und erklärt es ausführlich ab 9.57 Min. Ganz klar die Äußerung, dass die Montage ohne Kälteschein erlaubt ist, und was bei Propan noch zu beachten ist.

Interessant bei 12min die Tabelle von Midea. Einige installieren ja die Geräte tiefer als die üblichen etwa 2m Höhe. Bei 1m Installationshöhe braucht man gleich mal die 3 fache Raumgröße, damit man es noch installieren darf. Einfach weil das Propan sich dann nicht mehr so gut verteilen kann.

Fazit: Propananlagen sollte man nur auf 2m Höhe installieren und auch bei R32 kann es kritisch werden, tiefer zu installieren. Das erklärt auch, warum derzeit noch keine Truhen mit R290 am Markt sind. Da werden wohl weitere Sicherheitsmaßnahmen eingebaut werden müssen.

Hallo,

habe da ein paar Anmerkung bezüglich der Selbst installation!
Zum einen handelt es sich immer um R290 und nicht um klasiches Propangas aus der flasche! Über die fachlich korrekte Lagerung von Propan Flaschen mal gar nicht zu reden!

R290 ist reaktiver und vor allem ohne Geruchsstoffe.
Wenn eine Feuerstelle vorhanden ist sollte man bei Brennbaren Kältemittel auch immer mal im vorfeld den Schwarzen Man/ Frau Fragen alias den Kaminfeger/ die Kaminferin!
Zum Thema Werkzeug und Maschienen sollte beachtet werden das dass in Deutschland für R290 zugelassen ist _ ja auch die Vacuum Pumpe!
Ob Evakuieren ausreicht? Die Feuchtigkeit und vor allem der Sauerstoff sollte gänzlich komplett aus dem System draußen sein _ ich kenne das so, das in der Regel mit stickstoff gespült wird und dann evakuiert ... teilweiße mehrfach -> aber gut scheint ja zu funtionieren. Bei mir ist der 3 tage Kräschkurs in Kältetechnik schon ne weile her irgendwann 2017/18 war das. Und eigentlich auch eher gedacht um besser die Technik und die fehler zu verstehen und obwohl ich damals die berechtigung zum füllen von anlagen bis 3 kg bekommen hatte ( ist mittlerweile so weit ich weiß nicht mehr gültig) war ich nach dem Kurs noch mehr davon überzeugt das der Schuster bei seinen Leisten bleiben soll. In meinem Fall Heizungsbau!
Und zum Thema selbst Einbau sollte man wissen das die Kontrollbehörde da mittlerweile heftig kontrolliert und die strafen sind heftig! Da reicht es wenn der Nachbar oder sonst jemand einen anzeigt. Denn auch für R290 habe ich nichts gefunden was einen vom Kälteschein und dazugehöriger Persönlichen ID nummer zur intallation entbindet

Zitat hier gefunden: Split klimaanlage illegal angeschlossen - #10 von alexx

[quote="archi, post:11, topic:8226, username:archi"]
Und mir ist nicht klar, warum R290 ohne Klimaschein legal selber installierbar sein sollte.

Ich hab die Befürchtung, dass er da leider unsauber argumentiert.
Also seine Argumentation ist nachvollziehbar für Dichtigkeitsprüfung, und ergibt auch Sinn: Man weiß, dass Betreiber kleiner Anlagen die Wartung schleifen lassen, und will die nicht kriminalisieren.
Ich sehe aber nicht, inwiefern das auf die Installation übertragbar sein sollte.

ChemKlimaschutzV Paragraph 5 Absatz 1 sagt ganz klar, dass man für die Installation einen Klimaschein braucht; das ist Bestandteil von 517/2014 Artikel 10 Absatz 1 a).
Eine Ausnahme analog der Dichtigkeitsprüfung wird aber in meinen Augen nicht definiert, oder ich kann sie nicht finden.
Die Ausnahme aus 517/2014 Artikel 4 Absatz 1 findet jedenfalls für die Installation scheinbar keine Anwendung.
Aber (a) ich bin echt saumüde und (b) kein Jurist.

Zitat Ende ( bei mir ist es auch schon 1 Uhr in der Nacht !

Weitere Links schreibe ich gleich noch -ich darf nur 2 Links einfügen _ wie schade wenn man sich so viel Mühe gibt _ vielleicht gibt´s ja ne Antwort von Herr Schmitz Persönlich!

Hier ist noch der Rest vom Zitat aus dem anderen Beitrag

Danke für's zitieren. Ich hab jetzt hier nicht den gesamten Kontext gelesen, aber beachte die Korrektur vom Win (selber wie hier weiter oben) im von dir verlinkten Thread: Das (reine?) R290 dürfte im Sinne der Verordnung kein F-Gas sein, und daher nicht reguliert werden.

Viel mehr dazu zu sagen außer "ich glaube ja, das R290 Anlagen darf man ohne Klimaschein machen - oder durfte man zumindest in der Fassung von 2022" kann ich spontan aber nicht, bin ich zu sehr aus dem Thema raus & mir fehlt hier im Thread der Kontext. Will nur sagen: Pass auf mit dem Kram, den ich manchmal schwurbel :wink:

(bla bla bla, bin noch immer kein Jurist, bla bla bla :stuck_out_tongue: )

Im ersten Link ist dann ein Artikel der aussagt das man sehrwohl einen Kälteschein benötigt
auch wenn es nicht als F-Gas zählt
Und im zweiten Link ist ist der umgang mit R290 beschrieben _ da muss man auf der Internet Seite etwas nach unten und das R290Handbuch als PDF öffnen

Hier noch das Datenblatt von R290
und mal noch was Zur korrekten Lagerung von Flaschen Gas

Solche Artikel sind in aller Regel von Interessen getrieben und spiegeln nur selten die reale Situation wider. Die Kältefirmen wollen natürlich keinesfalls, dass ein System auf den Markt kommt, was die Leute selbst installieren können.

Ich gehe aber auch davon aus, dass man in Deutschland bei R290 Anlagen irgendeinen Schein brauchen wird. Maximal ist das derzeit eine noch nicht hinreichend regulierte Grauzone, wo bald klare Regelungen folgen werden.

Die Gefahr von R290 würde ich auch nicht unterschätzen. Wenn da was bei der Installation schief läuft, kann das richtig böse enden. Da braucht nur irgendwo ein überdrehter Bördel im System sein, der dann beim nächsten Start der Anlage abreißt. Dann geht das Kältemittel sehr schnell in den Raum, dann wirds kritisch.

Ohne Geruchsstoffe ja. Aber warum soll das reaktiver sein? Ist doch einfach nur Propan in Reinform.

Nebenher: Dein zweiter Link verweist auf deine Festplatte, an deren Inhalt wir hier im Forum nicht rankommen. :wink:

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Hab den Link geändert!

R290 hat andere zündfähige Konzentrationen...
LFL untere Explosionsgrenze 0,038 kg/m³

Hier zu finden:

Untere Explosionsgrenze
Wert ca. 1,7 Vol-%
Quelle Lieferantca. 1,7 40
Obere Explosionsgrenze
Wert ca. 10,8 Vol-%
Quelle Lieferant

Hier zu finden:

Energie untere und obere Zündgrenze:
Propan: 2,1 bis 9,5 Vol.-%
Butan: 1,5 bis 10 Vol.-%
zum Vergleich – Erdgas: 4,4 bis 16,5 Vol.-%

Zitat aus dem PDF:
R290
Umgang mit dem natürlichen Kältemittel R290
Kältemittel für Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen
->mitsubishi-les.(com) ... damit es kein Link wird!

Hinweis!
Die Installation, Inbetriebnahme und Wartung der Geräte darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß
DIn En 378-4 für brennbare Kältemittel erfolgen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Installations- und Wartungsanleitungen zu jedem Gerät.
länderspezifische gesetzliche Bestimmungen sind, gegebenenfalls über die in diesem Überblick beschrie-
benen anforderungen hinaus, einzuhalten.

R290 ist reines Propan, da ist sonst nichts anderes drin, insofern hat es die Eigenschaften von Propan. Wikipedia sagt: " Propan ist hochentzündlich und bildet zwischen einem Volumenanteil von 2,12 % bis 9,35 % in Luft explosionsfähige Gemische."

Die 1,7 % im Datenblatt sind entweder ein Fehler oder sie wurde sicherheitshalber nach unten gesetzt oder andere Messverfahren. Hat aber nichts mit dem Stoff selber zu tun, das bleibt 100% Propan.

Flüssiggas ist allerdings in aller Regel ein Gemisch aus Propan/Butan. Wobei Butan schon bei 1,4% explosiv ist. Damit sollte in Propan/Butan Gemisch noch ein klein wenig kritischer sein.

Aber grundsätzlich sehe ich es wie du, Propan und Butan bleibt recht gefährlich.

Warum wird R290 nicht mit einem Geruchsstoff versetzt? Ich kann mir nicht vorstellen das es technisch nicht möglich sein sollte.

Hatte mich schon gewundert warum Kältemittel nicht grundsätzlich Kontrastmittel enthalten.

Erhöht doch alles die Sicherheit.

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Die Mitsubishi soll doch jetzt Geruchsstoff enthalten.
Entwicklung ist evtl. Auch nicht so trivial wie sich mancher das vorstellt.
Der Stoff muss über Jahre/ Jahrzehnte aktiv bleiben, nicht durch Öl/Kältemittel/Temperatur/Druck zersetzt/ deaktiviert werden und den Kältekreislauf nicht angreifen.

Das Öl soll wohl die normalen Geruchsstoffe binden, wie sie im Campinggas sind. Da scheint wohl jetzt aber auch geforscht zu werden. Ich denke auch, wird nicht so einfach sein, da was zu entwickeln.

Da ich gerade mit der KI rumspiele war ich neugierig.

„Ja, die Geruchsstoffe in Propan-Gas, wie z. B. Ethylmercaptan, sind in der Regel ölresistent. Diese Stoffe werden dem Gas als Warnstoffe (Odoranten) beigemischt, um Lecks erkennbar zu machen, da Propan selbst geruchlos ist. Ethylmercaptan und ähnliche Thioverbindungen sind chemisch stabil und reagieren nicht leicht mit Ölen oder Fetten. Sie bleiben auch in Kontakt mit öligen Substanzen wirksam und behalten ihren charakteristischen Geruch.“

„Die Menge an Ethylmercaptan, die Propan-Gas als Geruchsstoff zugesetzt wird, variiert je nach Land und Vorschriften, liegt aber typischerweise bei etwa 0,5 bis 1,0 ppm (parts per million) oder 0,0005 bis 0,001 % Volumenanteil. In der Praxis entspricht dies ungefähr 1,5 bis 3 Gramm pro Tonne Propan“

Nicht wirklich groß, die Menge.

Gemini KI behauptet das Gegenteil: " Die Vermutung, dass das Öl in der Klimaanlage die Geruchsstoffe bindet, ist korrekt. Die Geruchsstoffe, sogenannte Odorantien, die dem Propan-Butan-Gemisch beigemischt werden, sind oft schwefelhaltige Verbindungen wie Ethylmercaptan. Diese Verbindungen sind lipophil, also fettlöslich. Das bedeutet, sie lösen sich gut in den Ölen, die in der Klimaanlage zur Schmierung des Kompressors zirkulieren."

Soviel zur KI.
Bringt einen auch nicht weiter. Und ich persönlich kann es nicht beurteilen und würde jetzt auch keine Versuchsreihe dazu aufbauen. :joy:

Ich hatte übrigens Grok befragt.

Wobei eventuell die Frage offen bleibt, ob sie ihre Wirksamkeit verlieren. Angeblich nicht. Ist aber eigentlich ein Prob, das Hersteller wie Midea zu ihrem eigenen Vorteil klären könnten.

Ich vermute, weiß es aber nicht, das die Fälle in denen Propan schlagartig und nicht schleichend entweicht, verschwindend gering sind?

Wir haben 193 Länder und in den meisten wird mit Propan und Butan gekocht (Flaschen).
Im Gegensatz dazu gibt es nur sehr wenige Länder mit einer fest installierten Gasversorgung.

Soviel passiert nicht, das es ein Problem wäre.