P.P.S.: Erneut arbeitslos werden sie allerdings dann, wenn endlich mal echte R290-Split-Klimas auf den deutschen Markt kommen. In anderen Ländern scheint es die schon zu geben.Hast du da v.a. rechtlich mehr Details zu? Midea hat ja zumindest Monosplit im Programm, auch in DE lieferbar.
Ich hätte zwar lieber Dual Split, aber dazu bisher auch nur absurd teure Angebote bekommen (15k€ für 2x Dual Split; Geräte für 5.5k€ als QC bestellbar).
Und mir ist nicht klar, warum R290 ohne Klimaschein legal selber installierbar sein sollte.
Hier hat mal jemand im Juni dazu getwittert:
https://twitter.com/energiemesser/status/1538794808009007104
Ich hab die Befürchtung, dass er da leider unsauber argumentiert.
Also seine Argumentation ist nachvollziehbar für Dichtigkeitsprüfung, und ergibt auch Sinn: Man weiß, dass Betreiber kleiner Anlagen die Wartung schleifen lassen, und will die nicht kriminalisieren.
Ich sehe aber nicht, inwiefern das auf die Installation übertragbar sein sollte.
ChemKlimaschutzV Paragraph 5 Absatz 1 sagt ganz klar, dass man für die Installation einen Klimaschein braucht; das ist Bestandteil von 517/2014 Artikel 10 Absatz 1 a).
Eine Ausnahme analog der Dichtigkeitsprüfung wird aber in meinen Augen nicht definiert, oder ich kann sie nicht finden.
Die Ausnahme aus 517/2014 Artikel 4 Absatz 1 findet jedenfalls für die Installation scheinbar keine Anwendung.
Aber (a) ich bin echt saumüde und (b) kein Jurist.
Zum selber nachlesen:
EU Verordnung 517/2014: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0517&rid=1
ChemKlimaSchutzV: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__5.html
Was ich aber tatsächlich nicht sehe: Dass die durchführende Person dazu eine Gewerbe angemeldet haben muss.
D.h. die Vermutung liegt nahe, dass wenn man mein Kumpel mit Klimaschein hat und mir am Wochenende die Installation macht, das bereits legal sein könnte.
(Nicht legal wäre dann aber die Steuerhinterziehung, wenn er das nicht kostenfrei sondern ohne Rechnung tut).
Kann natürlich sein, dass beim Klimaschein steht "nur gültig wenn du das im Rahmen unternehmerischer Tätigkeiten machst".
(Ich bin kein Jurist, das ist keine Rechtsberatung; bitte nicht einfach Dinge tun/unterlassen und behaupten, ich hätte gesagt das sei legal so. Alles was hier drin steht könnte vollkommen falsch sein.)