Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Wenn ich Zeit habe, setzte ich das ganze nochmals auf.

ich hab mal fast den ganzen Thread gelesen. Es werden hier zwar Auszüge der BNetzA gepostet, jedoch unvollständig. Wenn schon, dann muss man alles lesen, ich ergänze also:

"Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt."

Inselanlagen sind also dann anmeldepflichtig wenn:
Zitat aus "MaStR | Webhilfe"

"die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können"

Damit ist die Verbindung des öffentlichen Netzes mit der Solaranlage gemeint.
Ein 1-0-2 Umschalter kann so eine Verbindung nicht herstellen, wäre also im Prinzip OK.
Bei einem Umschalter sind die Leitungen doch relativ nahe zusammen, was zu Missverständnissen führen kann, daher halte ich Umschalter für keine gute Idee.
Besser ist die vollständige, unmissverständliche Trennung, z.B. über Stecker, welche eine klare räumliche Trennung auf den ersten Blick erkennen lassen.

In den letzten Monaten häufen sich Aussagen von einzelnen Netzbetreibermitarbeitern denen Markstamm egal ist.

Die haben zu viel Arbeit und keine Zeit sich mit Spitzfindigkeiten von Behörden zu beschäftigen. Die tolerieren sauber getrennte Inseln einfach.

Es gibt natürlich auch harte Hund, die da nicht mitspielen.

Von einem Edismitarbeiter (exSchulfreund) kam vor ein paar Wochen die sinngemäße Aussage: "EIn BKW darf maximal 800W am WR abgeben. Wieviel Module da dranne hängen interessiert hier keinen."
Zwar nicht direkt Insel, aber dicht dran, denn ein 800VA WR, mit 20 Modulen und 10 kWp, läßt die Stromrechnung doch gewaltig schmelzen.

:clap: :clap: :clap:
Geil, ich schmeiß mich wech...
:rofl: :rofl: :rofl:

Hallo zusammen,

ich wollte mal wieder Schwung in das ganze bringen =)

Ich habe eine Mail mit meinem Vorhaben an die BNA geschickt. (01/2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf meinem Dach. Diese Anlage soll als sogenannte Inselsolaranlage betrieben werden. Hierzu möchte ich Ihnen die geplante Konfiguration kurz erläutern und anschließend meine Frage zur Anmeldepflicht stellen:

Aufbau der Anlage
Die PV-Module werden auf dem Dach installiert und an einen Wechselrichter angeschlossen.
Der Wechselrichter hat keinerlei Verbindung zum öffentlichen Stromnetz und ist technisch vollständig davon ausgeschlossen, elektrische Energie in das Netz einzuspeisen.
Lastumschalter

Zur Steuerung wird ein Lastumschalter installiert, der drei Betriebszustände erlaubt:

PV-Betrieb: Die Verbraucher werden ausschließlich über die PV-Anlage versorgt.
AUS: Die gesamte Anlage wird vom Stromkreis getrennt.
Netzbetrieb: Die Verbraucher werden ausschließlich über das öffentliche Stromnetz versorgt.
Frage zur Anmeldepflicht

Da keine Verbindung zwischen dem Wechselrichter der PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz besteht und eine Einspeisung technisch ausgeschlossen ist, stellt sich für mich die Frage, ob diese Inselsolaranlage dennoch anmeldepflichtig ist.

Ich bitte um eine Rückmeldung, ob in diesem Fall eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur oder dem Netzbetreiber erforderlich ist, und falls ja, welche Schritte ich dafür einleiten muss.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Antwort: (07/2025)

Für Inselanlagen besteht keine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR).
Weitere Informationen dazu, wann es sich um eine Inselanlage handelt, finden Sie unter dem Stichwort „Inselanlagen" unter dem folgenden Link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
Ob es sich im konkreten Fall um einer Inselanlage handelt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten. Diese Beurteilung obliegt Ihnen und Ihrem Anlagenbetreiber gemeinsam.

Heute dachte ich mir, teste mal aus ob es vllt möglich ist diese doch zu registrieren.

Problem war dann, dass zwei mal die Frage erschien:

Ich kann nicht einspeisen sowie die Frage überspringen, was das registrieren nicht möglich gemacht hätte.

Also habe ich wieder eine Mail an die BNA geschrieben mit bitte um Klärung.

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Was willst Du denn da noch wissen?
Du kannst Deine Anlage, die nicht einspeisen kann, nicht registrieren.
Ist doch TipTop. Screenshot machen für Hosenträger mit Gürtel-Fetischisten, Seite schließen, Projekt umsetzen, keine Fragen mehr stellen.

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Hehe, Korinthenkacker. Aber da steht bei Teileinspeisung, dass das auszuwählen ist, wenn der Strom vollständig selbst verbraucht wird. Da steht nichts vom Netz.

Bei einer anständigen Insel ist es, für Privat, nahezu unmöglich den Strom vollständig zu verbrauchen. Ein schöner Sommertag liefert bei einer 20 kWp Insel deutlich über 150 kWh am Tag.

Also kein Anmelden möglich ohne zu lügen.

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Was ist so schwierig daran zu verstehen, dass nur Anlagen angemeldet werden müssen, die an ein öffentliches Netz angeschlossen werden sollen?

Ich gehe davon aus, was er dort gepostet hat. Er wollte die Anlage dennoch anmelden. Und das hätte er gekonnt. Unter "Teileinspeisung". Weil dort steht, dass das auch für Anlagen gilt die nur selbst verbraucht werden "vollständig in der Kundenanlage" verbraucht wird.

Kann die Solaranlage auch „mittelbar“ über die Kundenanlage ans Netz angeschlossen werden?
Dort steht ziemlich deutlich, was mit mittelbar gemeint ist. Nämlich der Anschluss der Erzeugungsanlage über die bereits (im Haus) vorhandenen Leitungen an das Netz des VNB.
Nicht die abstrakte Möglichkeit irgendwann, irgendwie die Insel an das Netz des VNB dran zu fummeln.
Volleinspeisung oder Teileinspeisung, incl. 100% Eigenverbrauch, interessieren den VNB. Der Rest gerade nicht.
Ergibt sich auch aus der Antwort, die takeiteasy etwas weiter oben eingestellt hat.

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Projekt ist bereits umgesetzt :shushing_face: :rofl:

Mir ging es nur darum, ggf. klare Antworten zu haben von der BNA. Von den kommen ja auch die Registrierungswünsche. Hier bin ich aber leider auf dem Holzweg :wink:

Die Schreiben und Antworten dienen nur der Information :wink:

Also kein Anmelden möglich ohne zu lügen.

Und genau darum geht es mir

Wie hast du die Anlage denn beim Netzbetreiber angemeldet?

gar nicht bisher, muss man?
steige durch das Thema halt auch noch nicht durch.

Inselanlage beim VNB anmelden? Wozu?

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Inselanlage beim VNB anmelden? Wozu?

top! danke =)

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"Melden macht frei" hieß es beim Bund.

Warum überhaupt anmelden? Hat was mit Versicherung zu tun. Falls es [negative] Rückwirkungen mit dem Netz gibt und weil der VNB für die Sicherheit des Netzes verantwortlich ist.

Welche Rückwirkungen kann eine Inselanlage auf das Netz haben? Eben!

Ich kapier nicht, daß [vor allem] die Bundesbürger so heiß sind aufs Anmelden. Statt selbst Verantwortung zu übernehmen.

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Wir haben ne 130kWp Inselanlage mit Umschalter gebaut, alles legal, keine Anmeldung, keine Registrierung im MaStDR. So einfach ist das

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Sehr viele kapieren es einfach nicht.

Mit Insel wird die Erzeugeranlage gemeint. Diese wird nie an das Netz angeschlossen, was ja auch gar nicht funktional sein kann. Nicht mittelbar, nicht unmittelbar und es kann auch nicht mit erheblichen Aufwand eine Verbindung erfolgen.

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Ach Uschi, den Strom kann er schon selber komplett verbrauchten. Notfalls die PV Erzeugung runter regeln. Mache ich doch selbst am Growatt Mic, welcher klassisch einspeist, seit dem das Theater um Netzausbau Gebühren aufgekommen ist. Früher so 3kWh am Tag eingespeist, heute weniger als 800Wh, oft unter 400Wh am Tag bei genug Sonne. Das ich da noch ein paar Wh einspeise hängt mit Trägheit des Growatt zusammen und das manche Verbraucher erst bei ausreichend Überschuss zugeschaltet werden. Und wenn der Überschuss bei Regen oder Bewölkung nicht ausreicht, geht halt etwas mehr ins Netz.

Die zweite Anlage speist ausschließlich Akkus, die Akku einen Wechselrichter. Diese Anlage könnte ich auch auf Insel mit einem Umschalter auslegen, brauche dann einen anderen Wechselrichter. Die Victron MPPT regeln je nach Akku Stand auch runter, alleine schon um die Akku nicht zu überladen. Insofern, eine irgendwie geartete Reglung braucht er schon.