Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

@oliverso

Du sollst neben seiner Meinung keiner anderen nachhängen. {green}:laugh:

wie ich zu den sarowschen märchen schon geschrieben habe

es interessiert die leute nicht was ihr denkt oder wir.

sie lesen sich die zahlreich vorhandenen widerlegungen eurer märchen durch und entscheiden nach gesundem menschenverstand selbst.

das ist was wir erreichen wollten und erreicht haben.

euer bürokratie zeug interessiert niemanden

und diese fantasie konstrukte wie eine einspeisende insel erst recht nicht

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Wir haben doch alle sehr viel zeit. Man muss sich ja mit was beschäftigen. Das ist doch ein unterhaltsamer zeitvertreib. Wie ein online spiel. Wir hängen halt in level 1, das wird immer und immer wieder wiederholt.

Wie sie meinen.
Ich kann mir keinen anderen Reim darauf machen.
28 Die Entstehungsgeschichte und der in dieser zum Ausdruck kommende Wille des
Gesetzgebers sprechen gegen die Einordnung der verfahrensgegenständlichen Anlagenkombination als eine von der EEG-Umlagepflicht befreite Stromerzeugungsanlage ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss i. S. d. § 61a Nr. 2 EEG 2017.

Was für ein Geschwrubel im Sinne von.
§ 61a Nr.2 EEG 2017, inzwischen nicht mehr anzuwenden, befreit lediglich Stromerzeugungsanlagen ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss von der EEG-Umlagepflicht, welche inzwischen ersatzlos gestrichen ist.
Nachdem man zugesteht, dass der Verfahrensgegenstand die Bedingungen erfüllt, definiert man eine Bedingung neu so, dass sie in der Regel nicht mehr erfüllbar ist.
Der Vorgang ist heutzutage völlig belanglos, die Eulenspiegelei soll aber auf ewig bestehen.

Ich frage mich gerade, ob es eine Art von pubertärem Protest gegen sinnfreie Gesetzestexte ist, mit falschen Angaben beim Netzbetreiber eine Anmeldung zu erwirken, oder ob es da vielleicht einen goldenen Keks zu gewinnen gibt?

Jede Dokumentation, welche eine vom Netz getrennte Anlage zu einer einspeisenden Anlage macht ist schlichtweg falsch und fällt spätestens während dem Prüfungsprozess auf, wenn die Arbeit dort ernst genommen wird.
Solche Blödeleien haben keinerlei Wert. Im Gegenteil - sie binden Kapazitäten, welche jetzt schon vorne und hinten fehlen.
Wer sich ernsthaft wundert, warum ihm nach solch einer Aktion der VNB auf das "Dach steigt", der sollte einmal in sich gehen und überlegen, wo er einen (Denk-)Fehler gemacht hat.

Jede neue Eintragung / Änderung im Marktstammdatenregister führt beim Abgleich durch den VNB zu einem Vorgang. Wenn dieser Vorgang eine Netzparallele Anlage nennt, ist eine Netzparallele Anlage mit allen erforderlichen Nachweisen und der Dokumentation des tatsächlich abzunehmenden Standes vorzuweisen.

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Eine Insel kann weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Netz verbunden werden. Wenn das möglich wäre, ist es keine Insel.

Ein Inselwechselrichter der ans öffentliche Netz angeschlossen werden würde knallt laut, qualmt und ist hinüber.

Auch über irgendwelche Schalter lässt sich eine Insel nicht mit dem Netz verbinden. Geht nicht. Ausgeschlossen.

Eine solche Anlage lässt sich nicht anmelden. Weder beim Marktstammregister noch beim Netzbetreiber.

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@solarheini Was verstehst Du da nicht?

Die dort in Rede stehende Kombination kenne ich zwar nicht aber sie soll nicht als ...von der Umlagepflicht befreite... ohne... Netzanschluss eingestuft werden. Das kann doch nur heißen trotz einer "Trennvorrichtung" wurde die Inseleigenschaft verneint.

Zur Verdeutlichung aus der o.g. Entscheidung mal die Anlagenhintergründe:

"3 Der Planung liegt ein von der [. . . GmbH & Co. KG] (nachfolgend: Anlagenerrichterin) im Auftrag der Anspruchstellerin realisiertes PV-Speicherkonzept zugrunde,
wonach PV-Installation und Speicher derart in die Hausanlage der Anspruchstellerin
eingebunden sind, dass die Hausanlage komplett vom Netz getrennt wird, wenn hierfür ausreichend Energie vorhanden ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Hausanlage als
Inselanlage betrieben. Wenn nicht genügend Energie vorhanden ist, also der Energiebedarf nicht gedeckt wird, wird das Hausnetz wieder mit dem Netz verbunden. Der
Speicher wird im Zeitpunkt der Bedarfsunterdeckung zum einen vom Hausnetz und
zum anderen durch Schütze von der Hausanlage, in die er DC-seitig eingebunden ist,
getrennt. Eventuell erzeugter Solarstrom wird im Inselnetz verbraucht oder in den
Speicher geladen. Auch der Speicher speist nie ins Netz ein und bezieht auch keinen
Strom aus dem Netz der öffentlichen Versorgung"

Wieso hat die Clearingstelle was zu sagen?

"Clearingstelle EEG|KWKG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und des KWKG, betrieben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz"

Also für Yodas und andere Hochwohlgeborenheiten sind deren Entscheidungen natürlich nur eine Empfehlung. Nur die dumme Masse an Stimmvieh akzeptiert deren Entscheidungen.

By the Way:

Die Clearingstelle ein positives Votum abgegeben für die Zulässigkeit von "regulärer" PV plus "Stecker"solargerät oder auch BKW.

Daran sieht man mal: Die haben ja gar keine Peilung.

Achtung, das war Ironie.

das steht ja mittlerweile fast auf jeder seite und das ist auch gut so

je mehr interessenten das lesen desto besser

wir brauchen mehr pv egal ob insel oder nicht und wer kein bock auf zählerschrankumbau oder horende gebühren und bürokratiegelumpe hat der baut eben ne insel.

ist doch ein gewinn für alle, ich verstehe diese bürokratische blockadehaltung einiger wenige hier überhaupt nicht.

aber gut wir haben ja meinungsfreiheit und jeder kann eben denken und sagen was dieser möchte, habe kein problem damit.

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@voltmeter Wenn Du jetzt noch aufhörst den Quark vom Notstromumsschalter zu verzapfen!?!

Von welcher Kombination die Rede ist sollte klar sein?
Damit diese nicht von der Umlagepflicht befreit werden kann, wird der mittelbare Anschluss an das Netz abweichend definiert.
Die ursprüngliche Definition „mittelbar“ sei aber sehr wohl diskutabel und „wäre im Ausgangspunkt einer Auslegung zugänglich, die in der vorliegenden Konstellation das Vorliegen auch eines (mittelbaren) Netzanschlusses verneint, da eine …“
Man soll sich an Orten mit öffentlicher Versorgung nicht von der EEG Umlage befreien können.
Den Paragraph 61a Nr.2 EEG 2017 wollte und konnte die Schiedsstelle nicht ändern oder schon streichen.
Das die EEG Umlage entfällt war noch nicht absehbar.
Das Beeinträchtigt seither alles mögliche, nur keinen der von der Umlagepflicht befreit werden will.

Moderation: Jeder Beitrag, in dem das Wort "Märchen" auftaucht, wird ab jetzt gesperrt. Das ist einfach keine Streitkultur, wenn man die Gegenseite mit Märchen abstempelt. Argumente für seine Ansicht sind wichtig, keine Abqualifizierungen der Gegenseite.

Danke an alle, die hier konstruktiv streiten, um dieses Thema besser zu verstehen und zu durchdringen. Hier ist schon wirklich viel zusammengekommen.

Genau das ist der grund, dass man das auch immer wieder wiederholt. Keiner wird sich den gesamten thread mehr durchlesen. Über google oder andere suchsysteme kommt man auf beiträge, liest dann paar seiten. Das mache ich so, ich gehe davon aus, dass das auch andere machen. Aber deshalb ist es wichtig, dass ich meine Ansicht auch mehrmals schreibe.

Ich habe eine inselanlage, 5,8 kw. Das deckt weitgehend den bedarf meiner wohnung/familie. Die insel ist nicht angemeldet, es besteht keine verbindung zum öffentlichen netz. Mein zugekaufter strom ist massiv runter gegangen. Es kam bis jetzt noch nichts von meinem Stromversorger, warum ich nicht mehr viel strom kaufe. Die installation der insel bzw. Das mechanische manuelle schalten der stromkreise auf inselanlage oder öffentliches stromnetz ist nicht sehr aufwendig. Ich habe direkt an meiner normalen sicherungsverteilung (13 Sicherungsautomaten und 3-phasen fi schutzschalter) nochmal die gleiche verteilung aufputz installiert. Dort gibt es auch die 13 Sicherungsautomaten, halt nur einen einphasen Fi schutzschalter. Die 13 stromkreise sind erst mal auf klemmen gelegt, von dort kann das dann entweder auf die verteilung inselanlage oder die verteilung normales stromnetzgeklemmt werden. Ab april bis oktober kann alles auf inselanlage laufen, von november bis märz klemme ich immer so viel last auf die insel, wie die inselanlage strom erzeugen kann.

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Ausser das ich Hager SFT240 für die Verbraucher nutze sieht es bei mir ähnlich aus.

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Würdest Du jetzt noch verstehen, was das bedeutet. Das wäre ein Träumchen. "Insel" kann mit dem Netz verbunden werden, Stichwort Notstromumschalter, keine Insel mehr. Die Insel ist nicht nur die Erzeugungsanlage. Eine PV-Anlage die nur Strom produziert um einen Akku zu versorgen oder einen Verbraucher nur zeitweise macht ja wenig bis gar keinen Sinn, wenn es auf eine dauerhafte Stromversorgung ankommt.

Die Hoffnung stirbt halt zuletzt.

Die Insel kann nicht mit dem Netz verbunden werden.
Verbraucher können wahlweise aus der autarken Erzeugungsanlage oder dem öffentlichen Netz versorgt werden.
Es kommt darauf an Energie zu sparen, die Netze zu entlasten bis sie mit dem Ausbau und steigenden Verbrauch Schritt halten.

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Freunde,ihr seid so schön im schwange, da will ich nicht unterbrechen.

Ihr dürft auch die versprochene Woche weitermachen.

Danach habe ich eine Aufgabe für euch.

Ihr seid gerade so tief in in den Techniken und Gesetzestexten drin, das muss

Man ausnutzen.

Ich möcht mit euch versuchen, das ganze aufzu arbeiten , was man aus technischen Gründen, aus der Sicht des Netz Betreiber , zulassen kann.

Also, die Probleme des Netzbetreiber, sein Netz stabil zu halten.

Übermäßige Einspeisung loszuwerden.

Welche Anlagenkonzepte, Balkon Balkon mit Akku, Nulleinspeisung, notstromkonzepte ohne Rückwirkung, echte und unechte Inseln mit Umschaltung.

Das ist richtig viel ernste Arbeit, ich helfe beim Sortieren mit.

Ich schaffe eine eigenen Bereich, schlage Themen für die Fäden vor. In ganz kleinen Schritten, jeder darf und soll mitmachen.

Einzige Bedingung ist, ihr müsst die Brainstorming regeln beachten, zumindest in der Erstellungsphase:: Kritik ist unzulässig, nur ein Gegenvorschlag ist erlaubt .

Ob daraus etwas wird: das hängt von euch ab.

Wenn wir das hinkriegen, in dem Umfang, wie ich mir das vorstelle, wird das ein Grundsatzwerk, was man den Gesetzgebern, Lobbyisten und VDI um die Ohren hauen man, was als Grundlage für zukünftige Rechtsauslegung gilt.

Ich weiß auch, daß das zu optimistisch ist.

Aber zeigt doch mal wieviel davon geht, dass wir die Technik verstehen, die man machen kann, dass wir die Nöte der Versorger verstehen, und dem mit Einschränkungen folgen, die ihm helfen.

Und zeigt auch Mal, dass aus dem Wissen, dass ich euch jetzt gegenseitig um die Ohren gehauen habt, entwas nützliches entsteht. Und nicht nur ein " dem anderen an die Wäsche gehen ".

Wer macht mit?

In ein paar Minuten mache ich die ersten Fäden auf, um Stichworte zu sammeln.

Falls einer der anderen modes es hinbekommt, hier ein Unterforum zu machen, in dem man dies Faden sammeln kann, gerne. Und die ersten Fäden da hineinverschiebt.

Leute, ihr habt hier ein wissen bewiesen, das aufzeigt, was WIR für eine Energiewende tun können. Und auch welche Einschränkungen unnütz sind.

Aber zeigt auch, welche Einschränkungen wir verstehen würden, weil sie für die Netzbetreiber notwendig sind .

Damit nehmen wir denen die Ausreden, uns zu drangsalieren!

Also, wer mitmachen will:

oS.

Es gibt nichts gutes, außer man tut es.

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Die ersten Fäden sind draussen, ihr könnt loslegen. Ich dürft auch weitere "Brainstorming - xxx themen anlegen.

Und in den vorhandenen posten. Jetzt zeigt, was ich könnt und wisst. Oder vorschlagen wollt.

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@sarowe1972 Das ist ja heiß. Wenn ich das richtig verstehe, sind alle Wohnmobilbesitzer, die Solarzellen installiert haben kriminelle. Die meisten haben dann auch einen kleinen Wechselrichter um Kaffee zu kochen. Und wenn sie sich am Campingplatz den Stecker in die Steckdose stecken um den Kaffee mit Storm aus dem GRID zu kochen, könnte man sie praktisch als Kriminelle gleich verhaften lassen. Ist das so?

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@martin123123123

Das ist unsinnig, das nochmal auszugraben. Es gibt zwei lager, niemand kann den anderen überzeugen. Wenn du den gesamten thread gelesen hättest, würdest du das nicht wieder aufkochen.

@Moderatoren

Vielleicht wäre es sinnvoll, solche threats zu schliessen, wenn eine zeit lang nix mehr gepostet wurde, die diskussion beendet ist. Die zeit könnt ihr fest legen, eine woche, ein monat, egal. Das macht kein sinn, keiner liest sich das alles nochmal durch. Ist auch nicht nötig/sinnvoll. Aber das noch weiter zu führen ist auch nicht sinnvoll.

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abführen diese dissidenten!

:wink: