Den Interpretationsspielraum gibt es bezüglich rechtlicher Zulässigkeit, und der möglichen Sanktionierung. Das ganze ist "irgendwie" festgelegt, aber nie durch gerichtlicher Instanzen überprüft, bestätigt oder abgelehnt worden.
Unser Rechtssystem funktioniert so, das Gesetze erlassen werden, und dann in der Auslegung mögliche Sanktionen für die einzelnen Fälle festgelegt werden.
Ein Beispiel: Im Rahmen der Gesetze (oder irgendwelcher Vorschriften) wurden Verkehrsschilder festgelegt, geschwindigkeitsbeschränkung, Alkoholgrenzen Anhalten bei Ampel rot.
Und (erst) in der Auslegung, wozu beispielsweise ein änderbarer Bussgeldkatalog existiert, oder Gerichtsurteile/Grundsatzurteile usw., ist festgelegt was wie bestraft wird.
Und dieser Teil der Auslegung dessen, was bei Verletzung der Regeln, die du ansprichst, geschehen soll, fehlt völlig.
Unser deutsches Rechtssystem ist diesbezüglich ziemlich gut strukturiert, und ziemlich schwerfällig.
Vor Jahrzehnten nahmen beispielsweise Fahrten ind falscher Richtung auf der Autobahn mit schweren Unfällen dramatisch zu. Manche davon wollten nur "ins radio in die Verkehrsmeldungen kommen". Die ersten Urteile gegen diese Fahrer gingen vollkommen daneben und wurden in der Berufung auf gehoben:
Weil in den Paragrafen nicht stand: "Fahren in falscher Richtung ist verboten", sondern nur "Wenden ist verboten".
(Die fraglichen fahrer hatten nicht gewendet, sondern wahren gleich falsch aufgefahren)
Unsere Bürokraten haben 2 Jahre gebraucht (!) um das Falschfahren in falscher Richtung in einen Gesetzestext zu giessen und diesen in Kraft zu setzen.
Und ALLE FÄLLE bis dahin konnten NICHT SANKTIONIERT WERDEN.
Obendrauf aber konnte folgendes passieren:
Unfall auf der Autobahn. Ein Fahrzeug seht halb quer über beide Fahrspuren, Aufhängung gebrochen. nicht mehr selbst bewegubgsfähig.
Ein nachfolgendes Fahrzeug hält an, will helfen: Das UnfallFahrzeug muss von der Bahn runter, SCHNELL.
Abschleppseil rausgeholt, am Unfallwagen festgemacht. Wollen das am Helferfahrzeug festmachen. leider ist hinten der haken kaputt. Also Auto rumgedreht, nur auf der standspur, keine leitplanke, feld daneben. Seil vorne angehängt, und dann ist das schleppfahteug seitlich runter ins Feld und hat den Unfallwagen von der Bahn gezerrt. Bahn frei, nichts passiert.
Die Polizei erscheint. Sieht die lage. Fragt, wie habt ihr das gemacht ? Schreiben eine Anzeige wegen WENDEN AUF DER AUTOBAHN.
Amtsgericht bestraft natürlich.
Der Helfer hat 2 Jahre durch 3 Instanzen klagen müssen, bis endlich ein Richter was verstanden hat.