Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Folgende Situation.

Ich habe eine Insel Solaranlage mit 10KW Akku.

In gesonderten Leitungen die ich im Haus verlegt habe sind die Großverbraucher angeschlossen.
Zum Beispiel habe ich an der Waschmaschine und Trockner eine zweite Steckdose so das man umstecken kann zwischen Batterie oder Netzstrom.

Nun würde ich gern folgendes machen.

Einen Umschalter (Zum Beispiel der hier ) mit dem ich alle drei Leitungen N-L-Erde umschalten kann um einen einzelnen Raum hinter dem Sicherungskasten vom Netz zu trennen und auf die Batterie aufzuschalten. Durch die Umschaltung über die Null Stellung ist sichergestellt das keine Verbindung von 1 und 2 passiert.

Mir sagte irgendjemand mal das dürfte man nicht weil die Solaranlage dann nicht mehr als Inselanlage gilt.

Wenn das rechtlich erlaubt wäre dann kann ich einzelne Leitungen zu den Räumen bei Bedarf zur Insel dazuschalten und wenn der Akku im Winter nicht genug liefern kann bleiben Sie auf dem Netz.

(Nur als zusätzlich Info: Ein Balkonkraftwerk das direkt am Hausnetz an einem Endstromkreis angeschlossen ist existiert parallel)

du kanst das sogar mit deinem ganzen haus machen, zuleitung über 1-0-2 umschalter

dafür gibt es zugelassene netz notstrom umschalter die sind rechtlich erlaubt sonst dürften diese nicht verkauft werden

und es bleibt trotzdem eine insel weil die pv dann nie mit dem netz von außen verbunden werden kann (nur durch zusätzlichen verdrahtungsaufwand)

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Der Vollständigkeit halber sollte man erwähnen, daß hierüber die Meinungen STARK auseinander gehen.

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Zu diesem Punkt gibt es keine Meinungen. Dazu gibt es bindende Gesetze und Verordnungen. Ganz einfach bei der Bundesnetzargentur nachlesen. Frei Verfügbar im Netz. Dort ist der Begriff "Insel" sehr genau beschrieben. Ich werde die Diskussion nicht mehr führen , ich empfehle nur jeden selber dort nachzulesen, anstelle Meinungen aus Internetforen als bare Münze zu nehmen

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Selbstverständlich gibt es dazu Meinungen. Sogar viele verschiedene.

Der Unterschied besteht darin, ob sie den zitierten Verordnungen entsprechen. Und der Spielraum ist die Interpretationsbandbreite.

Und zwar zu technischer Relevanz, Gültigkeitsreichweite, Widersprüchlichkeit mit anderen Gesetzen und Rechten sowie deren Durchsetzbarkeit bzw. Sanktionierbarkeit.

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Hallo,

Ich habe das auch so. Es gibt stromkreise,eogo sicherungsautomaten für zimmer/Bereiche, die muss ich manuell umklemmen, also von der klemmleiste netz und klemmleiste insel. Dazu gibt es stromkreise, die über hager sft 440 umschalten kann. Die selektive umschaltung einzelner stromkreise halte ich für besser, als wenn man komplett alle stromkreise zusammen umschaltet. In der übergangszeit war es so, dass ich ab und an umgeschaltet habe, je nachdem wie viel sonne vorhanden war. In 3 wintermonaten bleibt einiges am normal netz, die inselanlage versorgt dann z.b. die heizung. Der grundstrom wird ganz gut 24h abgedeckt. Selbst im winter kommen 50 prozent meines stromes von der insela lage. Durch das selektive umschalten kann ich die inselanlage auch immer maximal belasten.

Von der rechtlichen seite sehe ich kein problem. Da es wirklich keine einzige verbindung zwischen inselanlage und versorgernetz gibt. Ich lade nicht mal die Akku über netz, noch gibt es einen hybrid-wechselrichter, der einen Netzanschluss hat und automatisch umschalten kann.

Wenn wir rein über schalter endstromkreise auf die einzelnen netze schalte ist das für mich rechtlich gesehen in ordnung, weil kein fachmann bestreiten kann, dass es eine verbindung zwischen den netzen gibt. Das ist im grunde wie das einstecken und betreiben von verbrauchern in steckdosen einzelner zimmer.

Es gibt hier personen, die in erbsenzähler manier irgend sätze verdrehen oder falsch verstehen. "Wenn auf dem grundstück ein Anschluss öffentliches netz vorhanden ist, wäre keine insel mehr möglich", so eine der Argumantionen. Wie gesagt, fachlich ist es nicht zu halten, es gibt keine verbindung. Zum glück ist unser rechtsstaat so stabil, dass die theorien dieser Personen bedeutungslos sind. Lass dir keine Angst machen, wir bewegen uns im rechtlichen Rahmen.

So ist es, es gibt zwei lager, die ihre Positionen auch nicht aufgeben werden.

Ich selbst bin mit meiner inselanlage mehr als zufrieden. Ich habe im März schon 100 prozent meines stromes selbst erzeugt. Bin mit der inselanlage auch komfortabel unabhängig vom öffentlichen stromnetz, meine Anlage schaltet nicht ab wenn es einen stromausfall öffentliches netz geben sollte.

Erwähnen kann ich noch, dass ich auch noch normale 600 W BKW auf der inselanlage laufen habe. Weil das ganze haus auf insel läuft, kann ich in jeder ecke ein normale 600 W BKW dazuschalten. Der victron RS Smart 48/6000 Solar kann die 600 W BKW handeln, zieht die Frequenz hoch, wenn keine Leistung abgenommen werden kann, weil z. B. Die Akku voll sind.

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@carolus...... Nein zu den Umschalten gibt es keinen Interpretationsspielraum (mehr????) . Die sind bei der Netzargentur expliziet erwähnt. Einfach selber lesen. Das hilft dann

Den Interpretationsspielraum gibt es bezüglich rechtlicher Zulässigkeit, und der möglichen Sanktionierung. Das ganze ist "irgendwie" festgelegt, aber nie durch gerichtlicher Instanzen überprüft, bestätigt oder abgelehnt worden.

Unser Rechtssystem funktioniert so, das Gesetze erlassen werden, und dann in der Auslegung mögliche Sanktionen für die einzelnen Fälle festgelegt werden.

Ein Beispiel: Im Rahmen der Gesetze (oder irgendwelcher Vorschriften) wurden Verkehrsschilder festgelegt, geschwindigkeitsbeschränkung, Alkoholgrenzen Anhalten bei Ampel rot.

Und (erst) in der Auslegung, wozu beispielsweise ein änderbarer Bussgeldkatalog existiert, oder Gerichtsurteile/Grundsatzurteile usw., ist festgelegt was wie bestraft wird.

Und dieser Teil der Auslegung dessen, was bei Verletzung der Regeln, die du ansprichst, geschehen soll, fehlt völlig.

Unser deutsches Rechtssystem ist diesbezüglich ziemlich gut strukturiert, und ziemlich schwerfällig.

Vor Jahrzehnten nahmen beispielsweise Fahrten ind falscher Richtung auf der Autobahn mit schweren Unfällen dramatisch zu. Manche davon wollten nur "ins radio in die Verkehrsmeldungen kommen". Die ersten Urteile gegen diese Fahrer gingen vollkommen daneben und wurden in der Berufung auf gehoben:

Weil in den Paragrafen nicht stand: "Fahren in falscher Richtung ist verboten", sondern nur "Wenden ist verboten".

(Die fraglichen fahrer hatten nicht gewendet, sondern wahren gleich falsch aufgefahren)

Unsere Bürokraten haben 2 Jahre gebraucht (!) um das Falschfahren in falscher Richtung in einen Gesetzestext zu giessen und diesen in Kraft zu setzen.

Und ALLE FÄLLE bis dahin konnten NICHT SANKTIONIERT WERDEN.

Obendrauf aber konnte folgendes passieren:

Unfall auf der Autobahn. Ein Fahrzeug seht halb quer über beide Fahrspuren, Aufhängung gebrochen. nicht mehr selbst bewegubgsfähig.

Ein nachfolgendes Fahrzeug hält an, will helfen: Das UnfallFahrzeug muss von der Bahn runter, SCHNELL.

Abschleppseil rausgeholt, am Unfallwagen festgemacht. Wollen das am Helferfahrzeug festmachen. leider ist hinten der haken kaputt. Also Auto rumgedreht, nur auf der standspur, keine leitplanke, feld daneben. Seil vorne angehängt, und dann ist das schleppfahteug seitlich runter ins Feld und hat den Unfallwagen von der Bahn gezerrt. Bahn frei, nichts passiert.

Die Polizei erscheint. Sieht die lage. Fragt, wie habt ihr das gemacht ? Schreiben eine Anzeige wegen WENDEN AUF DER AUTOBAHN.

Amtsgericht bestraft natürlich.

Der Helfer hat 2 Jahre durch 3 Instanzen klagen müssen, bis endlich ein Richter was verstanden hat.

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@carolus das hat aber alles nichts mit dem konkreten Fall zu tun. Die gesetzliche Grundlage wurde im Engw 2017??? geschaffen. Und die Netzargentur mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen beauftragt. Und genau in dieser Verordnung ist halt der Umschalter definiert, ansonsten hast du Recht. Und diese Verordnung gilt halt zur Zeit. Ob und wann Gerichte das überprüfen ist Spekulationen und für die momentane Rechtskräftigkeit völlig irrelevant. Ein Busgeldkatalog besteht übrigens auch schon.

Letztendlich muss es auch jeder selber entscheiden. Was allerdings nicht korrekt ist, sind immer wieder öffentlich falsche Darstellungen an Laien . Es gibt eine gesetzliche Grundlage, die kann jeder frei einsehen und es steht auch jedem frei sich juristisch beraten zu lassen.

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Unlängst kam ne doku, rockefeller hat mit gaslampen ein vermögen verdient. Und natürlich stimmung gegen den neu aufkommenden elektrischen strom gemacht. Weil das beleuchten mit strom statt gas seinen umsatz/gewinn schmälert. Neue techniken sind einigen leuten immer ein dorn im Auge. Zufall, dass die stromerzeuger massiv gegen inselanlagen zu felde ziehen ? Natürlich nicht. Inselanlagen werden sich aber nicht aufhalten lassen. Das ist perfekt für einzelne haushalte, die technik mehr als ausgereift. Gar nicht mal teuer in der umsetzung, die zwei netze können prima in einem haushalt vorhanden sein und sich gut ergänzen. Das wird zum glück nicht aufzuhalten sein.

Inselanlagen wie meine sind auch nicht illegal. Es wird immer nur darüber gestritten, ob man das anmelden muss. Es ist keine frage, inselanlagen dürfen betrieben werden.

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@alter Hase merkst du eigentlich was für einen Weltverschwöhrerischen Blödsinn du verbreitest?

Natürlich gefällt es den Energieerzeugern nicht das immer mehr Leute sich unabhängig von deren Erzeugung machen. Aber der Unterschied ob ich das als Nulleinspeisung oder Teileinspeisung oder oder mache ist doch lächerlich. Die Regierung, noch nicht mal die jetzige hat beschlossen ein Register für ALLE Stromerzeugenden Anlagen einzuführen, schon 2017. Planungssicherheit, gewisse Standards fürs Netz und was weiß ich für Gründe. Ist auch völlig egal. Damit ist die Bundesnetzargentur beauftragt worden und soll dafür Bedingungen aufstellen. Erst die Bundesnetzargentur hat die Ausnahme der Inseln überhaupt erst geschaffen. Im Energiewirtschaftsgesetz ist davon noch überhaupt nicht die Rede. Genauso wenig wie von mobilen Anlagen auch diese Ausnahme hat die Netzargentur erst geschaffen. Das Energiewirtschaftsgesetz spricht von einem Register für ALLE Anlagen. Aber auch das kann jeder nachlesen.

Wie du jetzt den Bogen zu den Energieriesen bekommst weiß ich nicht.

Ich habe popcorn geholt. :grinning:

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Die Suche "bundesnetzagentur inselanlage" führt direkt zu den FAQ. Danach würden die hier im Thread genannten schaltbaren Inselanlagen keine sein und damit unter das EEG fallen.

Gilt das EEG auch für „Inselanlagen“ ohne Netzverknüpfung?

Nein.

Sowohl die Regelungen zur Förderung als auch die sonstigen Rechte und Pflichten des EEG (z.B. zum Netzanschluss, zum Einspeisevorrang, zu technischen Anforderungen, zu Mitteilungs- und Zuordnungspflichten usw.) setzen eine unmittelbare oder mittelbare Verknüpfung zwischen der EE-Anlage und dem Netz voraus.

In aller Regel besteht jedoch eine Netzverknüpfung (z.B. mittelbar über die Kundenanlage), so dass das EEG anwendbar ist.

Echte „Inselanlagen“ sind äußerst selten: siehe nachfolgende FAQ.

Führt der Einbau einer technischen Einrichtung zur zeitweisen Netztrennung zu einer „Inselanlage“?

Nein.

Bei echten Inselanlagen muss jede Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.

Eine „Inselanlage“ wäre z.B. die Solaranlage auf dem Dach einer autarken Almhütte ohne Netzanschluss.

Technische Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach den Anforderungen des Anschlussnutzers wiederherstellen können (z.B. „Schalterlösungen“), begründen keine „Inselanlage“.

Weitergehende Erläuterungen am Beispiel der ehemaligen EEG-Umlagepflichten: Leitfaden zur Eigenversorgung, Seite 55,56.


Darf ich nun nicht mal mehr mein e-Auto mit der Anlage auf dem Garagendach laden, ohne dass sie nach 6 Monaten meldepflichtig wird?

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen

Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird.

Ortsfest wird eine Anlage dann, wenn sie dazu bestimmt ist, nach ihrer Inbetriebnahme dauerhaft an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden. Von einem dauerhaften Betrieb an einem Ort ist dann auszugehen, wenn der Betrieb an diesem Ort über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erfolgen soll.

Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.

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So......das sind die Fakten.

Jetzt kann man eine Meinung zu dem Thema haben, das es aus diesem oder jenem Grund Blödsinn ist. Man kann es auch ignorieren oder dagegen verstoßen. Das ist letztendlich jedem überlassen und dan muss man auch etwaige Konsequenzen tragen oder vielleicht auch nicht. Völlig egal. Aber zu behaupten es wäre nicht so ist einfach falsch und unredlich wenn danach gefragt wird.

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Wen interessiert es was sich irgendwelche Bürokraten aus den fingern gesaugt haben.

Keine netz Verbindung = insel

Ich behaupte das solange ein entsprechendes Urteil das Gegenteil beweist.

Alle die eine nicht mit dem VNB Netz verbundene Anlage anmelden wollen wünsche ich viel Freude. Mitleid hab ich keins dafür.

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Schon traurig wenn man Texte nicht versteht und sie sich erst vom Richter vorlesen lassen muss. ALLE Anlagen sind meldepflichtig, erst danach!!!!! kommt die Ausnahme und die ist glasklar benannt.

Was erhofft ihr denn was ein Richter dazu sagt? Auf welches Gesetz wollt ihr euch berufen? Gleichbehandlung? Antidiskreminierung? Kann ich euch sofort sagen was dabei rauskommt. Ausnahmefall Insel wird gestrichen und fertig.

:rofl:

So so Herr Richter :wink:

Da bin ich auch schon mal sehr gespannt auf ein entsprechendes Urteil. Erst wenn das dann durch alle Instanzen hindurch ist hat man eine gewisse Rechtssicherheit wie die Gerichte in Zukunft entscheiden.

Meine Glaskugel sagt so ein Urteil wird nie kommen.

Was für einen Sinn hat es eine nicht mit dem Netz verbundene Anlage anzumelden?(das geht nichtmal weil weder voll noch teileinspeisung)

Außer es wird eine sonnen Steuer vorbereitet.

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