Entkoppeln vom Netz / Anschluss aber behalten / Netzrückwirkungsfrei im Hausnetz

Ich weiß, diese Diskussion wird immer und immer wieder auftreten, wenn ihr heute Abend weiter macht, setze ich mich mit Chips und Bier dazu :+1:

Diese These...

steht dann meiner bescheidenen Meinung nach aber im völligen Widerspruch zu diesem hier:

Denn, auch wenn es nicht explizit drin steht, wenn sich ein Stromanschluss auf dem Grundstück befindet, dann ist der Punkt:

ja wieder nicht erfüllt. Denn sobald ein Stromanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, kann ja mittelbar eine Verbindung hergestellt werden und ist damit nicht ausgeschlossen. Thorsten, nicht falsch verstehen ich weiß das du die BNA zitierst.

Ich lehne mich entspannt zurück, ich denke bis hier eine eindeutige, nicht fehlinterpretierbare Regelung getroffen wurde und es überhaupt möglich ist eine nicht einspeisende Anlage im Marktdingensregister überhaupt anzumelden fließt noch eine Menge Strom den Rhein runter; ääh sorry, von meiner PV in mein Haus.

Und ich wiederhole gern noch mal dass ich keinen Sinn, weder finanziell wirtschaftlich, noch technisch darin sehe einen 10- oder mehr kVA Trenntrafo zu setzen. Die gleiche galvanische Trennung erreicht mein 100€ 3kW Schaltnetzteil auch. Und wenn mir das Laden meiner 92kWh zu lange dauern würde, kämen noch zwei weitere 3kW Schaltnetzteile dazu und ich hätte sogar eine symetrische Netzbelastung wenn dann mit rund 9kW (galvanisch durch Übertrager getrennt) geladen werden würde.

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