Wiki: So muss eine vorschriftsmäßg installierte PV-Anlage in Deutschland aussehen

Dieser Artikel stellt eine bebilderte Dokumentation dar, wie eine vollständig vorschriftskonform errichtete Photovoltaikanlage in Deutschland aktuell auszusehen hat.

Der Artikel hat zweierlei Zweck:

  1. Er soll PV-Selbstbauern, die einen Teil der Installation in Eigenregie durchführen (z.B. die DC-Seite), aufzeigen, wie die Arbeiten auszuführen sind, damit der Elektriker, der die Anlage letztlich vollendet, keine Einwände erhebt.
  2. Er soll denjenigen, die eine PV-Anlage von einem Installationsunternehmen errichten lassen, die Möglichkeit bieten, etwaige Unzulänglichkeiten zu erkennen und rechtzeitig zu reklamieren.

Dier Artikel ist noch im Aufbau und wird sukzessive vervollständigt.


Kapitel 1: Montage der PV-Module
Kann hier jemand was schreiben?

Kapitel 2: Verkabelung der Module

Die meisten PV-Wechselrichter können Module bis zu einer Leerlaufspannung von 1000V handhaben, hier das Datenblatt konsultieren. Die Module eines sog. Strings werden in Reihe geschaltet, d.h. ihre Spannungen addieren sich. Übliche Module haben eine Leerlaufspannung um die 40V, d.h. pro Eingang können 25 Module angeschlossen werden. Beim Lesen des Datenblattes ist zu beachten, dass die Leerlaufspannung bei 25°C angegeben wird. D.h. an einem sonnigen Wintertag wird die Spannung einige Volt höherliegen als der Datenblattwert.

Übersteigt die Leerlaufspannung der Module die des Wechselrichters, so müssen sie in mehrere Strings aufgeteilt werden. Desweiteren sollten nur Module mit der selben Ausrichtung zu einem String verschaltet werden (z.B. Ostdach, Süddach).

Zur Verlängerung der Anschlusskabel gibt es vorkonfektionierte Verlängerungen. Für die Verkabelung mit dem Wechselrichter gibt es doppelt isoliertes PV Kabel. Für längere Distanzen (sagen wir über 20m) sollte 6mm² Kabel verwendet werden, ansonsten reicht 4mm².

Die PV-Kabel müssen so verlegt werden, dass sie 30 Jahre halten. D.h. sie sollten nicht lose auf den Ziegeln liegen und geschützt werden, wenn sie über scharfe Kanten laufen.

In aller Regel muss die Unterkonstruktion geerdet werden. Hier genügt es die Schienen untereinander mit 6mm² Erdleitung zu verbinden. An der zugänglichsten Schiene wird dann die Erdleitung mit den übrigen PV-Kabeln zusammen zum Wechselrichter geführt.

Kapitel 5: Verbindung von Hausanschlusskasten (HAK) zu Zählerschrank
(Erstautor: johuebner, editiert von: )

Dieses Kapitel ist nur relevant, falls der vorhandene Zählerschrank veraltet ist oder falls für die PV-Anlage ein weiterer Zähler benötigt wird, im vorhandenen Schrank kein Platz mehr ist.

Für Verbindungsleitung zwischen HAK und Zählerschrank gibt es zwei wichtige Kennziffern: unabhängig von der tatsächlichen Belastung wird diese Leitung immer auf 63A bei maximal 0,5% Spannungsfall ausgelegt. Ist die tatsächliche Belastung höher, dann wird natürlich darauf ausgelegt.
In kleineren MFH oder EFH bedeutet das meistens, dass 5-adrige 16mm² NYM-J Kupferkabel verwendet werden.
Das Kabel darf nur von unten un den Netzanschlussbereich (NAR) des Zählerkastens eingeführt werden. Der Biegeradius des Kabels darf den 10-fachen Kabeldurchmesser nicht unterschreiten.
Der Anschluss am HAK darf nur von einem eingetragenen Elektriker durchgeführt werden, es spricht aber nichts dagegen, das Kabel schonmal dort hinzulegen.

Kapitel 6: Erdung des Hausanschlusskasten
(Erstautor: johuebner, editiert von: )

Wenn unser Netzbetreiber ein TN Netz zur Verfügung stellt, muss der PEN Leiter im Hausanschlusskasten auf kürzestem Weg geerdet werden. Bei TT Netzen entfällt dieser Punkt komplett. TN-Netze erkennt man daran, dass ein grün/gelbes Kabel ins Haus kommt. Bei TT-Netzen ist das Kabel blau. Im Zweifelsfall nachfragen oder beim Nachbarn vorbeischauen.
Bei einer vorhandenen Installation sollte auch dieser Punkt bereits erledigt sein, muss aber nicht:

In diesem Fall ist die vorhandene Hauptverteilung noch mit klassischer Nullung ausgeführt, d.h. es gibt keinen getrennten Schutzleiter. In diesem Fall müssen wir die Erdung des HAK nachholen. In dem gezeigten Bild muss auch das Anschlusskabel getauscht werden, da es nur 4-adrig ist und nicht den Mindestquerschnitt von 16 mm² hat.
Nach der Installation des 5-adrigen Kabel sind 2 Klemmsteine am PEN Leiter bereits belegt, für die Erdung muss ein dritter Klemmstein vorhanden sein. Hier wird der HAK ggf. vom Netzbetreiber getauscht.
Im Bild erkennen wir auch, dass es zusätzlich zur Kabeldurchführung für die Hauptleitung noch eine zweite Durchführung für das Erdungskabel gibt.
Vom dritten Klemmstein geht man nun also auf kürzestem Wege vom HAK zur Potentialausgleichschiene des Hauses, der Mindestquerschnitt beträgt hier 16mm². In besonderen Fällen kann es auch mehr sein, darauf gehen wir evtl. später ein.

Kapitel 7: Überspannungsschutz im Vorzählerbereich
(Erstautor: Alexx, editiert von: )

Für PV-Anlagen sind Überspannungsschutzvorrichtungen vorgeschrieben. Auch wenn Einzelfälle bekannt geworden sind, in denen der Netzbetreiber einen Überspannungsschutz nach dem Stromzähler akzpetiert hat, besteht die einzig sicher akzeptierte Lösung darin, eine Überspannungsschutzvorrichtung im plombierten Vorzählerbereich zu installieren. Auf rechtliche Aspekte, wer Plomben entfernen darf, und wer neue Plomben setzt, wird in Abschnitt XXX weiter eingegangen. Hier liegt der Fokus rein auf der technischen Seite.

Wenn Ihr mit Eurer PV-Installation beginnt, sieht es in Eurem Zählerschrank unterhalb des Stromzählers wahrscheinlich so aus:

Das Beispielfoto zeigt den Vorzählerbereich in einem Hager-Zählerschank, der nach TAB 2015 errichtet wurde und insgesamt 1,10m hoch ist. Ältere Zählerschränke sind meist nur 95cm hoch. Bei diesen ist der NAR entsprechend niedriger ausgeführt als in diesem Bild. In diesem sogenannten netzseitigen Anschlussraum (NAR) unterhalb des Zählers findet sich im Regelfall der Selektive Leitungsschutzschalter, kurz SLS-Schalter. Das ist ein 3-phasiger, relativ träger Sicherungsautomat. Häufig hat er einen Nennstrom von 3 x 35A. Aber auch 3x 25A findet sich in manchen Häusern. Für besonders große PV-Anlagen muss auf >35A erweitert werden.
Ein Blick hinter die Abdeckung ist infolge der Plombierung meist nicht ohne Weiteres möglich.

Wenn die Abdeckung entfernt und der Überspannungs-Kombiableiter eingebaut ist, sieht es z.B. so aus:

Der SLS ist insgesamt viel größer, als man das von außen vermuten würde. Ob Ihr in Eurem Zählerschrank 4 oder 5 Kupferschienen vorfindet, hängt von der lokalen Netztopologie ab. Es gibt TT- und TN-Systeme, wobei Letztere wiederum Untertypen wie TN-C, TN-S oder auch TN-C-S haben. Im Abschnitt XXX über Hausanschlusskästen wird darauf genauer eingegangen. Es gibt im NAR Schienen für L1, L2 und L3. Zusätzlich dann entweder eine PEN-Schiene (also insgesamt 4), oder eine PE- und eine N-Schiene (insgesamt 5).
Wichtig: Der Überspannungs-Kombiableiter muss zur Netztopologie passen! Abhängig davon, ob Ihr TT- oder TN-Netz habt, müsste Ihr den passenden wählen. Häufig zum Einsatz kommen die DEHNshield-Kombiableiter der Firma DEHN, hier im Beispiel kam dagegen ein Produkt von OBO Bettermann zum Einsatz.

Zur sicheren Durchführung der Arbeiten im NAR müssen die Kupferschienen spannungsfrei gemacht werden, was ein Ziehen der NH-Sicherungen im (leider ebenfalls plombierten) Hausanschlusskasten erfordert. Nur die ganz Mutigen installieren den Kombiableiter unter Spannung. Die Montage an sich ist einfach, der Kombiableiter wird in die Schienen eingehängt und die Klemmschrauben festgezogen.
Wichtig: Obwohl es im NAR bereits eine PE-Schiene gibt, muss der Kombiableiter trotzdem an seiner unteren Schraubklemme zusätzlich mit 16mm² Leiterquerschnitt mit der Potentialausgleichsschiene des Gebäudes verbunden werden! Im Bild ist das mit einer H07V-K Aderleitung gelöst, auf die eine Aderendhülse aufgecrimpt wurde. Um auf der sicheren Seite zu sein sollte man NYM-Feuchtraumleitung nehmen, da H07V-K nicht immer akzeptiert wird.

Nach Abschluss der Arbeiten wird die Abdeckblende der NAR-Haube entsprechend gekürzt, um Platz für die zusätzlichen Einbauten zu schaffen, und anschließend die Haube wieder montiert.

Hinweis dazu: Nachdem es sich um einen plombierten Bereich handelt, müssen die Abdeckstreifen so ausgeführt sein, dass sie sich nur von der Innenseite montieren lassen. Im Falle von Hager-Zählerschränken suche man nach speziellen "sperrbaren Abdeckstreifen". Diese unterscheiden sich von denen z.B. in Unterverteilungen.

Im obigen Beispiel ist zu sehen, dass der SLS-Schalter im Zuge des Einbaus nach links versetzt wurde. Aufgrund seiner Geometrie sollte der Kombiableiter rechts vom SLS sitzen, weil sonst eine Lücke im Bereich der vorstehenden Teile entsteht.

Anschließend muss der NAR wieder plombiert werden.

Kapitel 8: Bestücken des Zählerschranks
Der Zählerschrank gliedert sich in mehrere Bereiche, wir fangen unten links an und arbeiten uns im Uhrzeigersinn weiter.

1. Netzseitiger Anschlussraum (NAR)
Hier befinden sich ab Werk 5 Stromschienen in der Reihenfolge N L1 L2 L3 PE (unten). Auf diese wird die Hauptleitung aufgelegt. In diesem Bereich dürfen nur 4 Betriebsmittel untergebracht werden:
a) Selektiver Leitungsschutzschalter (SLS)
b) Überspannungsschutz (SPD)
c) LS Schalter für Spannungsabgriff
d) Klemmsteine zum anschließen der Leitungen
Zählerschränke werden vorverdrahtet geliefert, d.h. der (oder die) Zählerplätze sind bereits mit den Stromschienen verbunden. Handelsüblich ist die Vorverdrahtung in 10 mm² was bis 35A Dauerlast oder 63A (jeweils pro Phase) Aussetzbetrieb reicht. Werden 44 A Dauerlast benötigt, so muss die Vorverdrahtung mit 16mm² ausgeführt werden und es darf nur noch 1 Zählerplatz pro "Spalte" belegt werden, also bei BKE beispielsweise nur das linke Feld.
Alle Betriebsmittel in diesem Bereich müssen ein Kurzschlussausschaltvermögen von 25 kA aufweisen (auch der kleine B6-Automat! Also keinen 0815 6 kA Automat nehmen)

2. Zählerfeld (ZF)
Wie der Name schon sagt, werden hier die Zähler montiert. Pro Spalte können 2 Zähler montiert werden.
Grundsätzlich gibt es 2 Systeme: Dreipunktbefestigung oder BKE I (Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung). Das sind die kleineren Zähler, die einfach nur eingehakt werden. Der Netzbetreiber gibt vor, was er haben will.

Für 3-Punktzähler gibt es Schränke, bei denen 2 Zähler übereinander oder nur 1 Zähler angebracht werden kann. Bei BKE können grundsätzlich 2 Zähler montiert werden (sind aber nicht immer vorverdrahtet, drauf achten!).
BKE Zähler können unterbrechungsfrei getauscht werden, d.h. ist kein Zähler montiert, werden die Klemmen intern miteinander verbunden.

3. Raum für Zusatzanwendungen (RfZ)
Diesen Bereich gibt es nur bei Zählerschränken mit BKE I System. Hier wird ggf. später das Smartmeter Gateway und eine Steuerbox montiert. Eigene Betriebsmittel dürfen hier nicht installiert werden. Vom NAR wird ein Spannunsabgriff hierhin gelegt, um die o.g. Geräte zu versorgen. Der Abgriff ist im Lieferumfang des Schranks und wird an den ebenfalls mitgelieferten B6 25kA Automat angeschlossen.

4. Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR)
In aktuellen Schränken ist dieser Bereich 300 mm hoch, d.h. es gibt theoretisch 2 Hutschienen. Im unteren Bereich ist jedoch bereits ein Klemmblock installiert auf dem die von (den) Zähler(n) kommenden Kabel aufgelegt sind. Hier können und dürfen wir keine weiteren Betriebsmittel installieren.
Auf der oberen Hutschiene dürfen wir pro Zählerplatz 6 Teilungseinheiten (TE - ein LS ist 1 TE breit) für eigene Zwecke nutzen, aber es sind nur 4 Arten von Betriebsmitteln zugelassen:
a) Bis zu 3 LS Schalter
b) Bis zu 3 FI-LS Schalter
c) Hauptschalter
d) Überspannungsschutz
Ein 3-phasiger FI Schalter + 3 LS ist z.B. 7 TE breit und somit nicht zulässig.
Bei älteren Zählerschränken ist der AAR nur 150mm hoch. Hier dürfen keine Betriebsmittel installiert werden

5. Verteilunsgbereich
Hier können wir alles machen was wir wollen!

6. Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ)
Hier kann der Netzbetreiber eigene Kommunikationshardware unterbringen, meistens bleibt der Bereich aber ungenutzt. Eigene Betriebsmittel dürfen hier nicht verbaut werden. Vom NAR muss hier ein weiterer Spannungsabgriff hingelegt werden, vom selben B6 Automat wie der Spannungsabgriff im RfZ. Desweiteren muss vom ZF (3-Punkt) bzw. RfZ (BKE) ein Ethernetkabel hierhin verlegt werden. Das ist im Lieferumfang zusammen mit einer Kupplung.

Bei allen Regeln gilt: mit dem Netzbetreiber reden (bzw. der Installateur sollte das tun). Es gibt immer Spielraum.

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Es fehlt der grundsätzliche Hinweis auf die viele verschieden TAB in DE.

Beispiel:
Der örtlich Elektrogroßhandel hat die passenden Schränke für seine Region auf Lager. Arbeite ich aber 50 km weiter in einem anderen TAB-Gebiet bestellt der Großhandel extra einen Schrank für dort. Dazu kommt, das die TAB nur HEUTE gelten ... übermorgen kann eine überarbeitete in Kraft tretten. Auch wenn es üblich ist ein ein paar Monate bis 1-2 Jahre Toleranz zu haben.

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Hm. Ich sag mal, das könnte im Nachbardorf schon wieder anders sein. Und bei einem HAK, der da gar keine Schienen hat, auch.

Oliver

Soll ich den ersten Beitrag mal als Wiki öffnen, so dass jeder den bearbeiten kann?

Ja das sollte erwähnt werden, ich würde es aber auch gleich wieder relativieren.

Wie schon im anderen Thread geschrieben sind da die Unterschiede minimal (lasse mich aber gern durch konkrete Beispiele vom Gegenteil überzeugen). Die meisten Netzbetreiber verweisen schlicht auf die AR-N 4100 bzw. die TAB vom BDEW. TAB 2023: Technische Anschlussbedingungen Strom | BDEW
Häufigster Unterschied: TT bzw. TN Netz sowie 3-Punkt oder BKE Zählermontagefeld.

Hinzu kommt, dass alle Zählerschränke die bereits ein Sammelschienensystem haben (so grob seit den 90igern), weiter verwendet werden können. Es gibt aber gewisse Auflagen, was wo bestückt sein darf oder muss.

Ein HAK hat nie Schienen, du meinst vermutlich den Zählerschrank? Wenn der keine Schienen hat, muss er ohnehin ersetzt werden.
Die separate PE-Anbindung des Überspannungsableiters steht auch in dessen "Bedienungsanleitung" nicht in der TAB. Kann man also so stehen lassen, ist immer gleich.

Vielleicht an dieser Stelle nochmal der Verweis auf Hagertip 44 https://assets.hager.com/step-content/P/HA_39676168/Document/std.lang.all/23DE0112-TIP-H-44-VDE-AR-N-WEB.pdf

Kapitel X: Verbindung von Hausanschlusskasten (HAK) zu Zählerschrank
Dieses Kapitel ist nur relevant, falls der vorhandene Zählerschrank veraltet ist oder falls für die PV-Anlage ein weiterer Zähler benötigt wird, im vorhandenen Schrank kein Platz mehr ist.

Für Verbindungsleitung zwischen HAK und Zählerschrank gibt es zwei wichtige Kennziffern: unabhängig von der tatsächlichen Belastung wird diese Leitung immer auf 63A bei maximal 0,5% Spannungsfall ausgelegt. Ist die tatsächliche Belastung höher, dann wird natürlich darauf ausgelegt.
In kleineren MFH oder EFH bedeutet das meistens, dass 5-adrige 16mm² NYM-J Kupferkabel verwendet werden.
Das Kabel darf nur von unten un den Netzanschlussbereich (NAR) des Zählerkastens eingeführt werden. Der Biegeradius des Kabels darf den 10-fachen Kabeldurchmesser nicht unterschreiten.
Der Anschluss am HAK darf nur von einem eingetragenen Elektriker durchgeführt werden, es spricht aber nichts dagegen, das Kabel schonmal dort hinzulegen.

Kapitel X+1: Erdung des Hausanschlusskasten
Wenn unser Netzbetreiber ein TN Netz zur Verfügung stellt, muss der PEN Leiter im Hausanschlusskasten auf kürzestem Weg geerdet werden. Bei TT Netzen entfällt dieser Punkt komplett. TN-Netze erkennt man daran, dass ein grün/gelbes Kabel ins Haus kommt. Bei TT-Netzen ist das Kabel blau. Im Zweifelsfall nachfragen oder beim Nachbarn vorbeischauen.
Bei einer vorhandenen Installation sollte auch dieser Punkt bereits erledigt sein, muss aber nicht:


In diesem Fall ist die vorhandene Hauptverteilung noch mit klassischer Nullung ausgeführt, d.h. es gibt keinen getrennten Schutzleiter. In diesem Fall müssen wir die Erdung des HAK nachholen. In dem gezeigten Bild muss auch das Anschlusskabel getauscht werden, da es nur 4-adrig ist und nicht den Mindestquerschnitt von 16 mm² hat.
Nach der Installation des 5-adrigen Kabel sind 2 Klemmsteine am PEN Leiter bereits belegt, für die Erdung muss ein dritter Klemmstein vorhanden sein. Hier wird der HAK ggf. vom Netzbetreiber getauscht.
Im Bild erkennen wir auch, dass es zusätzlich zur Kabeldurchführung für die Hauptleitung noch eine zweite Durchführung für das Erdungskabel gibt.
Vom dritten Klemmstein geht man nun also auf kürzestem Wege vom HAK zur Potentialausgleichschiene des Hauses, der Mindestquerschnitt beträgt hier 16mm². In besonderen Fällen kann es auch mehr sein, darauf gehen wir evtl. später ein.

@win bin zwar nicht der Autor des Eingangsposts aber würde es begrüßen

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Ja, unbedingt! Ich hatte naiver Weise angenommen, dass es per Default so sei und jeder editieren darf, was ja auch Sinn und Zweck eines Wiki ist.

Der erste Beitrag soll zu unserem gesammelten Wissen heranwachsen.

Ja, ich meine natürlich den Zählerschrank. Und nein, der muß pauschal nicht ersetzt werden. Der Gegenbeweis hängt bei mir im Keller, mit Segen des Netzbetreibers.

Oliver

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Generell gilt: Es gibt von Netzbetreiber zu Netzbetreiber Unterschiede, wie streng die eine oder andere Norm ausgelegt wird. Grundsätzlich sind die Normen des VDE bundesweit gültig. Der eine Netzbetreiber lässt aber etwas mehr "durchgehen", während der andere ein strikter "Paragraphenreiter" ist und überall auf die exakte Einhaltung pocht. So soll es Gerüchten zufolge sogar Netzbetreiber geben, die bei PV-Installationen grundsätzlich immer einen Zählerschrank nach neuester Norm fordern, insbesondere auf ein APZ-Feld bestehen (APZ = Abschlusspunkt Zähltechnik).
In Deinem Fall ist wohl von einem liberalen Netzbetreiber etwas akzeptiert worden, das in vermutlich 90% der Fälle nicht durchgehen würde. Das ist für Dich gut, sollte aber nicht als allgemeine Handlungsempfehlung genommen werden, solche Zählerschränke generell beizubehalten.
Umgekehrt sollte man jemandem, der einen 95cm hohen Zählerschrank aus dem Jahr 2013 hat, nicht generell empfehlen, diesen herauszureißen und durch einen 1,10m hohen mit APZ-Feld zu ersetzen. Denn der alte wird bei den allermeisten Netzbetreibern akzeptiert werden.
Wir müssen da einen guten Mittelweg finden. Der johuebner als TREI-Schein Anwärter wird uns da bestimmt die richtige Empfehlung geben.

Da jeder nur genau EINEN Netzbetreiber hat, dessen Regeln, und nur dessen Regeln für einen gelten, nutzt ein guter Mittelweg niemandem etwas.
Am Ende muß genau dieser eine Netzbetreiber das absegnen.

Oliver

OK, dann alternativer Vorschlag: Wir geben für jeden Implementierungsvorschlag den zugehörigen "Netzbetreiber-Acceptance-Factor", NAF an.
Es gibt natürlich eine 100%-ige Lösung, die jeder Netzbetreiber in Deutschland zu akzeptieren hat, nämlich wenn wirklich alles komplett normkonform ist. Wer einen nagelneuen Zählerschrank nach neuester Norm mit APZ-Feld einbaut, den WR an einen allstromsensitiven Typ-B RCD hängt usw., der hat einen NAF von 100% und wird das bei jeden Netzbetreiber durchbekommen. Ist nur leider unverhältnismäßig teuer.
Eine Lösung mit NAF 90%, bei der der alte Zählerschrank erhalten bleibt, können wir ja zusätzlich vorschlagen. Im Einzelfall muss dann halt jeder schauen, was in seiner Nachbarschaft bei frisch installierten PV-Anlagen umgebaut wurde und was nicht. Das ist dann ein ganz guter Anhaltspunkt, ob es wirklich die NAF 100%-Lösung sein muss, oder ob die NAF 90% Lösung lokal ausreichend ist.

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Genauso habe ich das während der Planung gemacht. Da Reihenhaus, gab’s mehrere identische Kästen in der Nachbarschaft, einer davon mit PV.
Und danach mit dem Elektriker der PV-Firma kurz abgeklärt, daß das so passt. Dessen einzige Sorge war, obs für den alten Hager-Kasten noch Abdeckungen gäbe. Gabs nicht, daher hat der dann den ganzen rechten Rahmen ausgetauscht. War schon etwas Bastelei…

Oliver

Erster Beitrag ist jetzt als Wiki. Bitte fügt eure Ergänzungen in den weiteren Posts oben mit ein, damit daraus wirklich ein zusammenhängender Artikel wird.

Was ich noch interessant finde: Welche räumlichen Vorgaben, wie viel Platz um den Zählerschrank sein muss. Nicht das man den irgendwo aufwändig hin montiert und dann heißt es, der darf da gar nicht hängen, weil nicht genug Platz rundherum nach irgendeiner Norm.

Und wenn der Elektriker der PV-Firma gepfuscht hat, wird der Pfusch mitkopiert...

Selber denken sollte man natürlich auch noch. :wink:

Das ist wie überall im Leben.

Das habe ich gefunden (ohne Gewähr)

  • 1 Größe des Technikraums
    • Länge: mind. 2,0 m
    • Höhe: mind. 2,0 m
    • Breite mind. 1,5 m bei Belegung einer Wand
    • Mind.1,8 m bei Belegung gegenüberliegender Wände
  • 2 Anbringung Zählerschrank
    • Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal 1,80 m betragen.
  • 3 Arbeits -und Bedienbereich
    • Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00 m
    • Tiefe: mindestens 1,20 m
    • Höhe: durchgängig mindestens 2,00 m

Selber denken ist natürlich immer gut, aber: wie will man beurteilen können, ob etwas nach Norm gebaut ist, wenn man die Norm nicht kennt bzw. nicht nachlesen kann?

Es hat schon seinen Sinn, dass gewisse Arbeiten einem konzessionierten Installationsbetrieb vorbehalten sind... Aber auch das ist kein Garant für vernünftige, normgerechte Ausführung.

Die Lösung (frei zugänglich) gibt es schon:Wenn bestehende Zählerplätze angepasst werden müssen…

Weiterhin möchte ich anmerken, dass es keinen "NAF" gibt. Der Netzbetreiber, zumindest mein lokaler, gibt nichts frei bzw. gibt die Verantwortung an das eingetragene Installationsunternehmen ab. D.h. wenn ich an einer elektrischen Anlage etwas verändere (z.B. PV-Installation = wesentliche Änderung), bin ich in der Verantwortung, dass alles nach neuester Norm zu machen. Der Netzbetreiber geht davon aus, dass ich die dafür nötigen Kenntnisse habe. Die normkonforme Errichtung bestätige ich dann mit meiner Unterschrift. Geht etwas schief, bin ich (und evtl. der Anlagenbetreiber) dafür verantwortlich.

Genau dafür haben wir den johuebner hier im Forum. Er kommt gerade "frisch" aus der TREI-Schulung und hat die ganzen Normen soeben "eingetrichtert" bekommen.

Bei "lebenswichtigen" Einbauten im Zählerschrank ist das natürlich eine erhebliche Verantwortung, aber bei Dingen wie dem APZ-Feld...?
Bei Kundenanlagen, die älter als 2 oder 3 Jahre sind (sprich: bei fast allen) dürfte das APZ-Feld fehlen. Es bleibt, wie joehuebner richtig schreibt, ohnehin meist ungenutzt.
Wenn Du jetzt KEIN APZ-Feld nachrüstest und der Netzbetreiber im Zuge der Zählermontage deswegen keinen Aufstand macht, dann kräht da wohl kein Hahn mehr danach. In meinem näheren Umfeld ist mir jedenfalls bislang kein Fall untergekommen, wo jemand im Zuge einer PV-Installation ein APZ-Feld nachgerüstet hätte (die gibt's ja auch extern). Ein großes Haftungsrisiko für jemanden, der eine PV-Anlage ohne APZ-Feld anmeldet, sehe ich jedenfalls nicht.