Wiki: So muss eine vorschriftsmäßg installierte PV-Anlage in Deutschland aussehen

Mein Zählerschrank hängt unter der Kellertreppe, und da ist an linken Ende weniger als 2m Höhe. Und das bleibt auch so.

Oliver

Ergänzung: ich komme auch relativ frisch aus der TREI-Prüfung und bin eingetragener Installateur.

Bezüglich APZ und alten Kundenanlagen siehe Dokument des FNN, welches ich verlinkt habe.
Mir ging es in meiner Antwort nicht speziell um den APZ, sondern um generelle Verantwortlichkeit bei Erweiterungen der elektrischen Anlage. Sorry, wenn ich etwas abgeschweift bin.

Nach neuester Norm musst du es doch nur machen, wenn der vorhandene Zählerschrank (bzw. Zählertafel) gar nicht mehr zulässig ist. Also nach der Tabelle auf Seite 8, die du verlinkt hast (schön, dass es vom VdE mal was gratis gibt...).
Trifft man z.B. auf einen Schrank mit NH Vorsicherungen und einreihigem AAR, so müsstest du streng genommen alle Betriebsmittel aus dem AAR ausbauen und woanders hin auslagern.

Was mir in diesem Zusammenhang nicht ganz klar ist, wie mit den NH Sicherungen verfahren wird. Die Halter dafür sind ja auch nur in die Stromschienen eingeklinkt. Baue ich das jetzt alles raus und ersetze es durch einen SLS? Passt ja dann mit der Abdeckung nicht... Platz für einen SPD wäre ja noch.

Ich würde mal sagen das in allen vorherigen Aussagen was wahres drinsteckt.
Zum Einen gibt es zwar Normen auf die sich alle möglichen Stellen berufen, bzw. diese in Vertragsbedingungen schreiben, aber es sind eben keine Gesetze!
Im Klartext heißt das, daß man sich nicht strafbar macht wenn man Normen nicht einhält!

Allerdings ist man dann selbst dafür verantwortlich was man tut und muß im Zweifel nachweisen, daß eine Lösung, abweichend von den jeweiligen Normen, gleichgut oder besser ist als die Norm.

Man sollte aber trotzdem immer versuchen sich mit dem Netzbetreiber zu einigen, was zugegebenermaßen bei einem großen (bürokratischem) Netzbetreiber wahrscheinlich schwieriger ist als bei einem Kleinen. Ich habe jedenfalls in meinen eigenen zwei Fällen und im Falle meines Schwagers problemlos eine Einigung erreicht und ALLE drei Zählerschränke entsprechen sicher nicht in allen Punkten der aktuell gültigen Norm.

Siehe die folgenden Beispiele:
Zählerschrank 1 (Baujahr 1994, Umbau in 2024):


Der Zählerschrank

  • ist nur 950mm hoch
  • hat keine Stromschienen im unteren Anschlußraum
  • ist in allen oberen Anschlußräumen übervoll bestückt
  • hat kein Apz-Feld

Aus Platzgründen habe ich in einem Zählerfeld die Dreipunktbefestigung durch ein Doppel-eHZ-Feld ersetzt. Dazu habe ich extra ein Adapterstück für die Verriegelung der Abdeckung des unteren Anschlußraums konstruiert und per 3D-Druck hergestellt.

Außerdem sitzt der Ertragszähler (die 1. PV-Anlage ist aus 2010) nicht im Zählerschrank sondern als geeichter Hutschienenzähler in einem separaten Unterverteiler und ist dort auch vom Netzbetreiber verplombt.

Zählerschrank 2 (Baujahr 2009, Umbau in 2024):


Der Zählerschrank

  • ist nur 950mm hoch
  • ist im oberen Anschlußräumen übervoll bestückt
  • hat kein Apz-Feld
  • hat keinen seitlichen Wandabstand
  • hat keine 120cm Abstand von der gegenüberliegenden Wand
  • hat im RfZ-Feld weitere verplombte PV-Anlagen (Ertrags-)Zähler eingebaut
    Auch in diesem Zählerschrank habe ich im Zuge der Umstellung von Volleinspeisung zu Überschußeinspeisung das einfache 3-Punkt Zählerfeld durch ein zweifach eHZ Zählerfeld ersetzt. Da dieser Zählerschrank neuer war konnte die Zählerträgerplatte ohne zusätzliche Modifikationen einfach ausgetauscht werden.

Zählerschrank 3 (Baujahr 1994, Umbau in 2025):


Der Zählerschrank

  • ist nur 950mm hoch
  • hat keine Stromschienen im unteren Anschlußraum
  • hat Bestückung in den oberen Anschlußräumen
  • hat kein Apz-Feld

Auch hier habe ich aus Platzgründen die Zählerfelder mit Dreipunktbefestigung durch Felder mit Doppel-eHZ Aufnahme ersetzt. Auch hier habe ich mein eigens kunstruiertes Adapterstück für die Verriegelung der Abdeckung des unteren Anschlußraums eingesetzt. Das Einzige was sonst noch geändert werden mußte war der Einbau von SLS-Schaltern und Überspannungsableitern, sowie eine separate 16mm² Erdleitung vom Überspannungsableiter (im 2.OG) bis zur Potentialausgleichsschiene im KG. Dank eines vorhandenen Heizungsschachtes ging das ohne großen Aufbruch.

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Geil!
Wahnsinn was alles geht. Danke für die Beispiele.

So bei mir auch - keine Schienen, nur Klemmblöcke.

Extra Felder für SteuVE etc hatte ich auch nicht mehr - ging dann mit einem Adapter um den eHZ mit 3 Punkt herum


Smartmeter und Co kommt erst noch... Der Überspannungsschutz war schon an der Stelle und durfte da dann auch bleiben.

Noch eine Anmerkung meinerseits zur separaten 16mm² Erdleitung vom ÜSS zur HES/PAS: laut DIN VDE 0100-534 ist diese Verbindung nur nötig, soweit erforderlich. In der Norm ist diese Verbindung auch gestrichelt gekennzeichnet. Ich behaupte mal, wenn die PE-Schiene bzw. die vorhandene PE-Leitung schon mit 16mm² im Schrank (von der HES/PAS) vorhanden bzw. angebunden ist, bedarf es keiner zusätzlichen Leitung.

Unter Umständen, erzeugt man sich durch die zusätzliche Leitung eine Schleife, was EMV-mäßig eher ungünstig ist.

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Auch dafür hängt wieder ein Beispiel bei mir im Keller. Natürlich hat da niemand eine zweite 16qmm Erdleitung parallel zur schon vorhandenen gelegt. Und ganz ehrlich, wer als Elektriker sowas vorschlüge, wäre bei mir gleich wieder draußen.

Oliver

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