wie gesagt: Begründung steht oben. Auch in anderen Ländern gibt es Regulierungen bzgl. Kältemittel.
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Wirklich, kann mich nicht daran errinnern und seh jetzt auch nix.
"§ 9 (3):
(3) Einrichtungen gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 dürfen nur an Endverbraucher verkauft werden, die dem Verkäufer schriftlich nachweisen, dass die Installation der Einrichtung durch ein Unternehmen erfolgt, das ein Unternehmenszertifikat nach § 6 Absatz 1 vorweisen kann.
Wer gegen diese Vorgabe verstößt, begeht laut Chemikaliengesetz (§ 26) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann."
Rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten - KKA | Kälte Klima Aktuell – Fachzeitschrift & Profimagazin Irgendwas muss man halt als Unternehmen machen, damit man keins auf den Deckel bekommt.