Ok, ich werde dann auch in der Firma bescheid geben unsere USV-Systeme anzumelden.
Diese laden Ihre Akkus auch aus dem Netz und erzeugen am Ausgang ein eigenes.
Ok, ich werde dann auch in der Firma bescheid geben unsere USV-Systeme anzumelden.
Diese laden Ihre Akkus auch aus dem Netz und erzeugen am Ausgang ein eigenes.
Wenn die Argumente ausgehen, wird man unsachlich oder was wird das jetzt.......?
Die Diskussion könnt ihr dann gerne alleine führen
Was ist eine Online-USV anderes als eine Insel mit Ladegerät? Wenn tatsächlich eine Insel mit Ladegerät angemeldet werden muss müsste es auch jede online-USV.
Für mich bleibt die Definition das es eine Insel ist, solange es sich um getrennte AC-Netze handelt die auch nicht einfach verbunden werden können und ohne Möglichkeit einer Netzeinspeisung.
Damit bleibt es aus Netzsicht ein einfacher Verbraucher ohne Rückwirkungen.
Wenn ich mir diese ganze Diskussion so ansehe..
Am Mittwoch verständigten sich die Verhandler darauf, dass dass die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf. Nach der Neufassung der Richtlinie soll dies speziell für Erneuerbaren-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gelten.Und das Datum steht im Artikel.
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) kann auch die Leitungen zu den Verbrauchern zwischen Ersatzstrom und Netz umschalten. Also so oder so verwenden.
Das macht für mich keinen Unterschied …
Wenn ein netzparalleler und netzgeführter Wechselrichter zum Einsatz kommt, dann gibt es etwas anzumelden.
Ggf. vereinfacht die 600/800VA.
Klassische OFF-GRID Wechselrichter können gar nicht in das Netz einspeisen. Das geht auch nicht einfach ohne Rauchzeichen ?
Womit ich welche Batterie lade bleibt pillepalle.
Deswegen mein Bezug auf Online-USV Systeme. dort kann Ein- und Ausgang nicht zusammengeschaltet werden, die gesamte Versorgung läuft nur durch den Akku durch. Also AC->DC->AC. Hat zwar etwas Verlust, dafür immer sauberer Strom an "AC-out".
USV- niemals ohne: Online oder Doppelwandler-USV (thomas-krenn.com)
Für den Akku-Wechsel kann über einen 1-0-2 Schalter manuell überbrückt werden, aber halt mit Ausfall.
Ja, auch gut.
Jetzt möchte ich nicht nachdenken wie viele Consumer Products mit CE usw. den einfachen Weg gehen …
Im professionellen Einsatz mag man das anders werten.
Ein- und Ausgang kann man so oder so nicht zusammenschalten. Das ist intern (oder Dummheit und aus die Maus)
Wie viele Inseln es gibt wird man nur raten können. Da man sie nicht anmelden muss. Wenn jemand eine Nicht-Insel als Insel bezeichnet, ist nicht das Problem des Inselbesitzers. Ich bin aktuell auch beim Aufbau einer Insel. Die wird natürlich nicht angemeldet. Warum auch.
Also AC->DC->AC. Hat zwar etwas Verlust, dafür immer sauberer Strom an "AC-out".
Diese exra ladegeräte, mit dem man den Akku im winter laden kann, damit die inselstromkreise durchgehend versorgt werden, ist ne krücke. Das habe ich net. Es gibt verluste, das ladegerät muss auch zusätzlich gekauft werden und unterliegt der alterung. Dann spuckt es eventuell dem wechselrichter noch in die suppe, der ja auch direkt an den Akku angeschlossen ist.
Besser man schaltet die Endstromkreise, wechselt die zwischen insel-Anlage und vnb-Netz.
Ein Beispiel , wie man das in anderen europäischen Ländern machen kann, nicht in Deutschland. Bei uns hat dieses Produkt keine Zulassung :
Die Insel Anlage beobachten, wenn sich abzeichnet, dass die Panel der Inselanlage nicht mehr alle Stromkreise den ganzen Tag bedienen können, dann einige Stromkreise auf vnb-Netz schalten. Den strom muss man so oder so kaufen. Lieber bischen Reserve haben, net auf den letzten Cent sparen wollen.
Mit solchen Schaltern lassen sich die Endstromkreise bequem schalten, auch hier gibt es keine Verbindung zwischen Inselnetz und vnb-Netz. Wobei hier wieder einige einige zeitgenossen um die ecke kommen und behaupten, dass dieser Schalter eine verbindung zwischen den Netzen darstellt und man damit keine Insel hätte. Hier wird aber keine vnb Spannung auf das Inselnetz geschaltet, sondern nur auf Endstromkreise.
Wer diesen schalter einsetzt, der sollte im inselnetz und auch im vnb-Netz Sicherungsautomaten in allen Stromkreisen haben. Beim umschalten zuerst die relevanten Sicherungsautomaten raus nehmen, dann umschalten und danach den einen Sicherungsautomaten wieder einschalten. Das dient dazu, die Verbraucher zu schützen. Weil diese Schalter kein vor- bzw. Nacheilenden Null haben.
Mit diesem Schalter, der 4 Schaltkontakte hat, lassen sich also 2 Endstromkreise gleichzeitig sauber schalten. Jeweils Phase und Null, alles sauber getrennt. Ein umschalten der Stromkreise ist, wenn man einmal ein gefühl entwickelt hat, nur 3x im jahr nötig.
Ich bin aktuell auch beim Aufbau einer Insel. Die wird natürlich nicht angemeldet. Warum auch.
Unsere richtigen insel-Anlagen werden immer mehr werden. Wenn wir hier leuten die Angst nehmen, jeden gut beraten, dann werden sehr viele solche Inseln machen. Meine läuft perfekt. Für einen durchschnittshaushalt mit 3000 kwh jahresverbrauch ist auch nur ein Wechselrichter nötig und der Akku hält sich auch in Grenzen. Es gibt auch keine dauerhaften hohen Ströme. Herd und Backofen werde ich allerdings nur im Sommer auf die Insel legen, auch waschmaschine, trockner und Spülmaschine können in den 4 Winter Monaten nur temporär auf die Insel. Ich denke, dass ich mit meiner insel 85 Prozent Strom selbst erzeugen kann. Damit sind die monatlichen Stromkosten/Abschlag im sehr guten Bereich.
@alter Hase..... Wenn du den Schalter benutzt hast du keine Insel, das kann ich dir genau so sagen.
Aber im Prinzip ist mir das auch egal, ich finde es nur sehr bedenklich, das du das hier ,öffentlich, anders darstellt.
[/quote]
Ich habe keinen solchen Schalter, schreibe auch, dass der in Deutschland keine Zulassung hat. Ich bin auch Fachkraft. Durch die Schnellklemmen habe ich in 2 minuten einen Stromkreis umgeklemmt. Da das nur 3x im jahr ist, kann ich das so machen. Dazu brauche ich den Schalter net. Und gewiss keine Unterstellungen oder irgend Senf, das kannst du dir sparen.
Mach was du willst, aber stifte nicht andere dazu an
Mach was du willst, aber stifte nicht andere dazu an
Der Beitrag richtet sich an Forumsmitglieder, die das machen können, in deren Heimatländern das erlaubt ist. Hier sind nicht nur leute aktiv, die in Deutschland wohnen.
Ich versuche leute schlauer zu machen, zu helfen und nicht Steine in den weg zu legen. Es muss auch niemand machen was ich sage. Das forum/internet ist voll von sehr vielen Möglichkeiten, was man an PV-Anlagen machen kann. Meine Insel-Anlage isr nur eine Möglichkeit von vielen. Jeder sollte sich ausgiebig über mehrere Möglichkeiten informieren, dann die für sich beste Anlage bauen. Man muss für so eine Insel platz für mindestens 4.000 W Panelleistung auf dem Dach haben. Ich habe fast 6.000 W Panelleistung. Das richtet sich an leute, die mehr als das eine 800 W BKW machen wollen. Unter 4.000 W Panelleistung kann ich nicht empfehlen, so eine Inselanlage zu machen. Die Anlage muss eine gewisse Grösse haben. Bevor ich meine Anlage gebaut habe, habe ich das durchkalkuliert, viel mit Daten gearbeitet, die leute ins internet gestellt haben, wie ihre Anlage läuft, wann wie viel Strom von den Panel erzeugt wird. Jetzt möchte ich was zurück geben.
Was ist das denn jetzt für eine Argumentation? Ich habe 12 kwp. Darum geht es doch überhaupt nicht. Natürlich sollte jeder kalkulieren, was er für einen Verbrauch und Mögliche Erzeugung hat.
Aber du solltest nicht vergessen, das dies ein öffentliches Forum ist. Die wenigsten schreiben etwas, die meisten lesen nur mit, weil ihre Suchfunktion sie hier hergeführt hat. Und dann lesen sie, bau dir eine pv und einen Speicher und solange du es nur Insel nennst, brauchst du nicht anmelden.
So meine letzte Äußerung zu dem Thema
@grumpy_badger Was ein Blödsinn, da gibt es einen gravierenden Unterschied:
Registrierungspflicht für Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV-Systeme) und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Bei „Unterbrechungsfreien Stromversorgungssysteme“ (USV-Systeme) und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist die Registrierung im MaStR nach Auffassung der Bundesnetzagentur entbehrlich, wenn sie
@grumpy_badger Was ein Blödsinn, da gibt es einen gravierenden Unterschied:
Registrierungspflicht für Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV-Systeme) und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Bei „Unterbrechungsfreien Stromversorgungssysteme“ (USV-Systeme) und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist die Registrierung im MaStR nach Auffassung der Bundesnetzagentur entbehrlich, wenn sie
- ausschließlich zu dem nach den einschlägigen technischen Normen dafür vorgesehenen Zweck eingesetzt werden und
- den mit den zugehörigen Stromerzeugungsanlagen (Akku o.ä.) erzeugten Strom ausschließlich für diese Zwecke verwenden.
Ein USV-System hat nach der technischen Norm DIN EN 62040-1 (VDE 0558-510) „Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 1: Sicherheitsanforderungen“ den Zweck, „bei Ausfall der Eingangsversorgung eine beständige Versorgung der Last“ sicherzustellen.
Da hat uns doch wieder eine Norm gerettet.
Manchmal muss eben der Zweck die Mittel der Lobby heiligen. ?
@mischa dann passt ja alles. Das ist eine gute Beschreibung der Insel-Systeme. Danke.
Eventuell hilft es, dem Kind einen anderen Namen zu geben?
Ich betreibe keine Insel, ich habe ein USV System.
Mhmm. Ich hab ja auch n Allpolig getrenntes Netz und Inselwechselrichter in meiner Butze aber so wirklich was gefunden, bei dem ich sagen würde, dass ich das ganze darf und nicht melden muss, hab ich noch nicht.
Auch für USV Systeme gilt:
Registrierung entfällt wenn:
PV oder Akku nicht Ortsfest (Räder unter den Akku schrauben wär also ne Option???)
oder
nicht unmittelbar mittelbar blablabla
Sinn und Zweck einer USV ist: bei Ausfall der Eingangsversorgung eine beständige Versorgung der Last sicherzustellen
Bleiben wir mal im USV-Jargon, dann ist die PV das Notstromaggregat,
diese muss nicht gemeldet werden, wenn
der mit den zugehörigen Stromerzeugungsanlagen (Akku o.ä.) erzeugten Strom ausschließlich für diese Zwecke verwendet wird
wird also der erzeuge Strom verwendet um Lasten abzudecken, wenn gerade kein Stromausfall stattfindet, besteht eine Meldepflicht.
Also die einzige Option die ich da sehe, wäre es Räder unter den Akku zu schrauben, die Anlage als USV zu bezeichnen und den Akku als nicht Ortsfest.
ich verstehe auch diese negative Haltung gegen Inseln nicht. Womit haben die denn ein Problem?
Der Vorteil einer Insel liegt ja klar auf der Hand. Keinerlei Bürokratie, keine Zwangsabnahme durch auserwählte Elektriker, jederzeit erweiterbar ohne Nachmeldungen und Abnahmen. Komplette Eigenmontage. Angemeldet habe ich ein Balkonkraftwerk. Durch die senkrechte Montage der Panels an der Fassade, ist der Winterertrag auch recht gut. Da reicht es auch im Winter meist für Waschmaschine und Trockner.
Jetzt habe ich das Carport mit Panels belegt. Alles Eigenmontage. 9 Panels, 405 Watt. Das wird jetzt die Insel geben. Vollkommen getrennt vom Netz.
Ja die Leute lesen hier. Ist ja auch der Sinn eines Forums. Und es gibt nun mal verschiedene Ansätze. Wenn du gegen eine Insel bist, ist doch OK. Aber ich bezweifle das eine Bevormundung sinnvoll ist. Da sehe ich gerade den Untergang der Grünen. Sie wollen überall bevormunden. Ich habe schon selbst ein Hirn um Entscheidungen zu treffen. Da brauche ich kein "bereinigtes" Forum wo andere entscheiden was es zu lesen gibt und was nicht. Wenn ich einen Umschalter in meine Insel einbauen würde, wäre auch dies mein Problem. Nicht deines oder von sonst wem. Aber ich kann dich beruhigen. Meine Insel soll E-Auto, Waschmaschine und Trockner versorgen. Ich mach sogar verschiedenfarbige Steckdosen in den Keller. Die aktuellen bleiben fürs Netz, die neuen sind nur für die Insel. Dann stecke ich einfach den Trockner um wenn es sein muss. Falls das jemanden stört muss er damit leben.
PS: ich esse übrigens auch gerne Fleisch