Meinst du damit die Inselanlage? Wenn ja, das kann dem Netzbetreiber doch egal sein, ob deine Insel die nicht am Netz hängt, nach Vorschrift installiert ist.
Also ich hab auf MyHammer eine Anzeige erstellt und hatte einen Tag später einen Elektriker. Er mußte bei mir die Leitung vom Hausanschlusskasten zum Zählerschrank neu legen, weil der Netzbetreiber die Netzform geändert hat, und einen Kombiableiter installieren. Anschließend hat er sich meine DIY Installation angesehen und die Anmeldung vorgenommen. Das ganze hat 600€ gekostet und war doch unkomplizierter als erwartet.
@halsbonbon eigentlich ganz einfach, das Haus hat sein Netz vom Verorger und davon getrennt habe ich eine Insel mit Steckdosen für ebike, akkus, Kleinkram und Notstrom
@oliverso ebike, Staubsauger, und alles wo AAA AA 18650er halt reinpassen
Nen Kühlsxchrank für Notfall kann ich auch noch dranstecken
Und die Weihnachtbeleuchtung draussen hing dran...
@voltmeter Hi, Danke für den Hinweis, aber es geht hier nicht um die anmeldepflicht, sondern um die Pflicht eines Nachweises für den Netzbetreiber eines Elektrikers, das die Inselanalge eine Inselanlage ist.
und wo genau steht sowas, dass man verpflichtet ist das nachzuweisen?
@voltmeter Genau das habe ich den netzbetreiber auch gefragt, und deshalb auch der thread hier von mir.
Warte noch auf eine erhellende Nachricht vom Netzbetreiber. Halte Euch auf dem Laufenden
@h-milch Ich hab wegen des selben Problem mal das Marktdatenstammregister angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
Klären Sie bitte mit dem Netzbetreiber ob es sich um eine Inselanlage handelt. Das ist sehr selten. Diese Anlagen müssen im Mrktstammdatenregister nicht erfasst werden.
Grundsätzlich sind nach MaStRV einzig und allein Einheiten und EEG/KWK - Anlagen von der Registrierung ausgenommen, die "weder unmittelbar, noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen".
Nach dem Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur (Kapitel 7.2 - Inselanlagen) gilt für den Ausschluss eines mittelbaren oder unmittelbaren Netzanschlusses, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, das vermeintliche Inselnetz der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
Ob im konkreten Fall ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung vorliegt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten, diese Beurteilung obliegt dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber gemeinsam. Falls es hier divergierende Meinungen gibt, wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle EEG|KWKG.
also wieder nur der übliche mist als antwort, die wissen doch selbt nicht was sie tun
[quote data-userid="478" data-postid="114215"]also wieder nur der übliche mist als antwort, die wissen doch selbt nicht was sie tun[/quote]Also in meinem ganzen Leben habe ich mich immer bemüht, dem Gesetz Genüge zu tun und es bisher eigentlich auch immer geschafft, wenn man mal davon absieht, daß ich noch nie für die Montage einer Deckenlampe einen Elektriker gerufen habe. Aber beim Thema PV und Anmeldung einer Nulleinspeiseanlage habe ich wirklich ganz massive Hemmungen. ?
Daniel
Verlange doch Mal eine Rechtsbehelfsbelehrung, weil dein zukünftiger Anwalt die zur Bearbeitung einer Klage braucht.
@docemmettbrown Kann ich verstehen. Stehe vor dem selbem Problem.
[quote data-userid="2509" data-postid="115665"]Verlange doch Mal eine Rechtsbehelfsbelehrung, weil dein zukünftiger Anwalt die zur Bearbeitung einer Klage braucht.[/quote]So schnell schießen die Preußen nicht. Ggf. müssen die mir erst mal die Existenz und den Betrieb eines WRs nachweisen, dann sehen wir weiter. ?
Daniel
Und sie haben auch kaum Waffen. Bis zur Stromabschaltung muss einiges passieren. Und auch Bußgelder sind mir nicht bekannt.
Da bist du verkehrt.
Bei mir hat einer einen Generator gekauft weil ihm der Netzbetreiber den Anschluss am Gehweg gekappt hat.
Der Kollege hatte auch PV gebaut ohne anzumelden. Stromzähler hat 2-3 Jahre rückwärts gezählt. Irgendwann kam dann einer vorbei und hat die PV auf dem Dach gesehen.
Dann kams zur Schätzung. Der Kollege war uneinsichtig. Das ging dann wohl auch vor Gericht.
Am Ende musste er den Schätzbetrag Zahlen, die Gerichtskosten usw. Weil er aber trotzdem nicht einsichtig war wurde dann der Gehweg aufgegraben und der Anschluss gekappt. Die Kosten musste er auch tragen.
Jetzt musste er sich komplett Autark machen, was noch viel teurer war.
@stromsparer99 Bis der Strom abgestellt wird ist ein weiter weg. Um die Stromabstellung zu erreichen hilft sicher ein dicker Kopf. Bis dahin gibt es aber einige Möglichkeiten einzuwirken. Die Stromabstellung kommt nicht von heute auf morgen.
Sicher war das ein langer weg, ging ja damals auch vor Gericht.
Er hätte ja auch einlenken können. War aber ein Sturkopf. Seine ChinaWR wollte er ja auch nicht wechseln.
Musste er aber hinterher, weil die nicht geeignet waren für komplett ohne Netz das Mehrfamilienhaus zu versorgen.
Sicher war das ein langer weg, ging ja damals auch vor Gericht.
Er hätte ja auch einlenken können. War aber ein Sturkopf. Seine ChinaWR wollte er ja auch nicht wechseln.
Musste er aber hinterher, weil die nicht geeignet waren für komplett ohne Netz das Mehrfamilienhaus zu versorgen.
Bei all den Beiträgen sehe ich stets ein - in DLand - enormes rechtswidriges Verhalten. Du schreibst sein Zähler drehte Rückwärts, der andere hatte ein BHKW welches den Zähler rückwärts drehen ließ. JA, da bin ich noch mit dabei, das kann und wird als Diebstahl ausgelegt. In Holland mag das gehen, weil deren Gesetze so sind, bei uns nicht.
Eine Anlage mit einer moderneren Messeinrichtung wird allerhöchstens der Rückfluss gezählt, aber nicht von der Abnahme entfernt. Somit entsteht kein Schaden, wenn dann die WR nach anerkannten Regeln zertifiziert sind, was soll dann für einen Schaden entstehen. Entgangene Einnahmen?
Alles nur Mafia gehabe seitens der Energieversorger.
Du schreibst sein Zähler drehte Rückwärts, der andere hatte ein BHKW welches den Zähler rückwärts drehen ließ. JA, da bin ich noch mit dabei, das kann und wird als Diebstahl ausgelegt.
Ja wieso denn?
Das ist eine eine komplette Rückerstattung, so wie das bei jeder Reklamation erfolgt. Ware im einwandfreien Zustand zurück, kein Geld.
Bei all den Beiträgen sehe ich stets ein - in DLand - enormes rechtswidriges Verhalten. Du schreibst sein Zähler drehte Rückwärts, der andere hatte ein BHKW welches den Zähler rückwärts drehen ließ. JA, da bin ich noch mit dabei, das kann und wird als Diebstahl ausgelegt. In Holland mag das gehen, weil deren Gesetze so sind, bei uns nicht.
Eine Anlage mit einer moderneren Messeinrichtung wird allerhöchstens der Rückfluss gezählt, aber nicht von der Abnahme entfernt. Somit entsteht kein Schaden, wenn dann die WR nach anerkannten Regeln zertifiziert sind, was soll dann für einen Schaden entstehen. Entgangene Einnahmen?
Alles nur Mafia gehabe seitens der Energieversorger.
Er hatte noch einen Ferrari Zähler, haben hier in DE noch viele. Bei meinen Eltern wurde er erst 12/22 ausgetauscht.
Der Kollege hätte sich vieles ersparen können, wenn er einsichtig gewesen wäre und seine PV mit zugelassenen WR einfach angemeldet hätte. Manche sind eben stur und denken sie sind im Recht, egal was für Konzequenzen folgen.
Ich glaube auch nicht, dass er was draus gelernt hat. Er war damals schon recht quer im Denken.