Netzbetreiber will ggf. Netzanschluss wegen fehlendem Nachweis eines Elektroinstallateurs einer Inselanlage kündigen

Hallo Kollegen und Experten,
das ich dem Netzbetreiber einen Nachweis eines Elektroinstallateurs für eine Inselanlage beibringen muss, das diese eine Inselanalge ist, dafür finde ich nicht Ansatzweise eine rechtliche Grundlage. Der Spaß würde mich sicher x hundert Euro kosten...
Da bau ich den Krempel lieber wieder ab! Tolle Energiewende...
Hab ich da was übersehen? Wo?
Das die Anlage nicht anmeldepflichtig ist hab ich indes auf der anderen Seite vom Netzbetreiber schriftlich...
Das ich in's Blaue eine negative Beweisführung erbingen soll halte ich für sehr gewagt.
Danke

Immer wieder derselbe Scheiß. Erzähl mal mehr was passiert ist.

Hat der Netzbetreiber das schriftlich geäußert? Wie stark sind deine Nerven? Lass es darauf ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das passiert und tippe eher auf eine überlastete Mitarbeiter*in.

Hallo

Ist es wirklich eine echte Inselanlge, oder meist DU das nur?

Bei einer echten Inselanlage gibt es normalerweise keinen VNB, der da noch dranhängt.....

Wenn das seine "Insel" ist und die 3000er an der sleben Phase anmelden wollte, verstehe ich dass der VNB danach fragt, ob da auch mal ein Elektriker drauf geguckt hat.

Ich war in meinem ersten Post von einer Steckersolaranlage ausgegangen. In Häusern mit Netzanschluss kann es keine Inselanlage geben.

@halsbonbon Und dann hat man ne Insel

Zur Vorgeschichte, habe die reine Inselanlage aus Doofheit und Interesse im MaStR angemeldet.
Übliche mail vom Netzbetreiber, mai zurück ist reine Inselanlage, er "ist nicht anmeldepflichtig, bitte löschen."
Im MaStR gelöscht.
Jetzt kommt der Netzbetreiber mit der obigen Nummer. Nachweis, Inselanlage ist eine Inselanlage...
Somit, bevor ich dem Netzbetreiber versuche einen reinzuwürgen, meine Frage, ob es dafür irgendwo eine Rechtsgrundlage für gibt.
Danke

@solarfreund Ja, hab ich schriftlich. Denke auch da wird nichts kommen, aber da frage ich lieber mal hier nach. Ggf haben andere ja auch das "Problem". Zumal schon zweite Schreiben, jetzt mit Vorbehalt der Kündigung Netzanschluss

@und-mehr anderes Haus, andere Anlage...

@halsbonbon Nein, da mit der Inselanlage nur Akkus geladen werden

Tja. Was soll man noch dazu sagen. Ich hoffe du hast was draus gelernt.

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Ok, dann habe ich nichts gesagt,
Anmelden ist fast immer ein Fehler, es sei denn man steht auf Schmerzen.
Einige evus sagen ihren Kunden auch "bitte melden sie die Anlage nicht an unsere Software ist dafür nicht vorgehen".

Und wohin werden die Akkus entladen?

Oliver

Warum kann es da keine Inselanlage geben? Ich überlege gerade ob ich im Keller ein zweites Leitungssystem lege und daran Multiplus, Akku und Solaranlage anschließe um meine Server zu versorgen. Das ist eine gut kalkulierbare Last mit wenig Schwankungen. Wenn sich das bewährt, dann kann ich mir vorstellen nach und nach mehr Verbraucher umzuklemmen, die Anlage wachsen zu lassen und ggf. wirklich irgendwann den Netzanschluss zu kündigen (nein, mit den Wintermonaten wird das wohl kaum passieren).
Auf jeden Fall hätte ich zwei völlig getrennte Netze die auch nicht über einen Umschalter in Kontakt kommen. Somit ist für mich auch keine mittelbare Verbindung (z.B. über Netzumschalter oder ein Anklemmen des Akkus am 1. Hausnetz) gegeben. Jedoch lese ich die Aussage immer wieder. Kannst Du sie belegen?

"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung" ist Dein Freund :wink:

"(1) Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben Letztverbraucher, [...] an ihr Netz anzuschließen, [...]"
Der VNB (Versorgungsnetzbetreiber) ist also erstmal verpflichtet Dich anzuschließen.

"(2) Betreiber von Energieversorgungsnetzen können einen Netzanschluss nach Absatz 1 Satz 1 verweigern, soweit sie nachweisen[...]"
Jetzt wäre die Frage wie die Androhung der Kündigung begründet ist.

Wenn Du Dir also sicher bist das Du nichts zu verheimlichen hast, dann kannst Du Deinem VNB einfach schreiben das eine Inselanlage nicht "abnahmepflichtig" durch eine Elektrofachkraft ist, sie aber gerne bei begründeten Verdacht eine Elektrofachkraft beauftragen dürfen die Inselanlage in Augenschein zu nehmen.
In meinen Augen ist der Verdacht mit der Anmeldung hinreichend begründet. Insofern die Elektrofachkraft dann keinerlei Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz sieht, sollte sie das dem VNB bestätigen. Damit trägt dieser auch die Kosten. Wird er feststellen, dass Du z.B. mittels CEE-Steckdose Deine "Insel" unproblematisch an Dein Haus anhängen kannst oder die Akkus über das Hausnetz nachlädst, dann ist eine mittelbare Verbindung zumindest unterstellbar.
Dann wird sich da wohl auch ein Rechtstreit ergeben oder Du baust die Anlage ab.

PS: Ich bin weder Anwalt noch habe ich Ahnung von den Thema, also meine Aussage mit aller gebotenen Vorsicht aufnehmen.

Ich würde erstmal erklären, dass die Insel aus Handy und Ladegerät besteht.

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Mist, ich betreibe eine Inselanlage seit 2 Jahren

(den Pilz)

Laut Bundesnetzargentur kann eine Inselanlage nicht angemeldet werden, Eine Inselanlage ohne Netzanbindung (mittelbar oder unmittelbar) braucht auch nicht beim NVB angemeldet und genehmigt werden.

Klassisches Beispiel ist das Gartenhaus, der Campingwagen, oder das Wochenendhaus in der Pampa.

Wenn ich also eine PV Anlage mit Akkuspeicher auf mein Gartenhaus - ohne Netzanschluß - baue um damit die Teichpumpe zu füttern braucht diese Inselanlage nicht angemeldet werden.

Stelle ich mein Wohnmobil mit PV Anlage und Batteriespeicher in mein Carport, brauche ich die Anlage nicht anmelden, selbst dann nicht wenn ich den Stecker für das Batterieladegerät am Hausnetz einstecke.

Was denn nun, wenn ich in die Steckdose im Wohnmobil meine Kaffemaschine oder den Föhn einstecke, oder wenn mein Akkuspeicher vom Gartenhaus so groß ist, dass ich da auch den Rasenmäher oder sogar eine Waschmaschine anschließen kann.

Mache ich jetzt doch auch so, viele Haushaltsgeräte verwende ich seit 25 Jahren mal zuhause am Netz und unterwegs im Wohnmobil an der PV-Anlage oder über Landstrom.

Das gleiche würde doch auch für nen Hybridwechselrichter gelten an dem die Verbraucher hängen? (wenn der nichts einspeist sondern nur Bezug von PV, Batterie und Netz hat)

Wenn der seinerseits wiederum nur ein Verbraucher am Netz ist. Dann ist das im Prinzip ja auch nichts anderes als wenn ein Durchlauferhitzer etc. als Stromverbraucher dran hängt.

Hi Hi, du hast doch eine Inselanlage haben wollen, da ist es nur logisch das der VNB deinen Anschluss zurückbauen will. Erst dann ist es eine Inselanlage.

Man oh man, erst denken, dann beim VNB Fragen stellen oder Anträge einreichen.