Kontaktabstand hin oder her, das ist erbsenzählerei. Hier ist man wieder Mal schlauer als vde. Die hager Umschalter sind vde geprüft, dürfen in Deutschland in Verteilungen eingebaut werden. Außerdem haben diese Schalter eine Nullstellung. Fachleute wissen, dass das was ganz anderes als ein Wechselschalter oder ein Relais(Wechsel) kontakt ist. Gut, hier kann jeder was schreiben, das ist nicht nur Fachleuten vorbehalten. Mich grausst es, was überall angebliche "Fachleute" zum besten geben.
Diese Vorstellung "Wechselrichter ohne Möglichkeit der Einspeisung ist ok, mit der Möglichkeit wäre ein Problem." ist doch völlig willkürlich erdacht, ohne jegliche rechtliche Grundlage. Also nichts weiter, als eine ungeprüfte Vorstellung, dass das irgendwie rechtlich sicherer wäre.
Irgendwelche harte Fakten gibts doch dazu nicht, oder hab ich was übersehen?
Ganz ursprünglich war doch der Grund für die Inselgeschichte, dass selbst erzeugter und verbrauchter Strom der EEG-Umlage oder irgend so einer anderen Abgabe unterlag. Die ist inzwischen abgeschafft und daher ist die Frage ziemlich überholt. Sofern auf die Netzsicherheit abgestellt wird, was aus meiner Sicht das schlagende Argument blieb, dann ist es egal, ob die Insel auf einem Grundstück mit oder ohne Stromanschluss errichtet wird. Wie albern das ist, sieht man, wenn man mal die Folgen durchdekliniert. Solar betriebene Außenleuchten an der Fassade angeschraubt, wären nach der Lesart der Verfechter: “keine Insel mit vorhandenem Netzanschluss auf dem Grundstück” anzumelden, genehmigungspflichtig….. Jiiiha, da wiehert dem Amtsschimmel der Schweif durch.
Ich habe bisher nirgendwo in einem Gesetz oder bei den Webseiten der Bundesämter wie BNetzA lesen können, dass eine Inselanlage auf einem Grundstück mit Netzanschluss nicht möglich ist. Ganz im Gegenteil, die BNetzA schreibt jetzt im FAQ, was gegen eine Inselanlage spricht. Da gehört der Netzanschluss auf dem Grundstück nicht dazu. Ist m.E. aus keiner der Formulierungen erkennbar.
Sehe ich auch so. So wie ich es verstehe, sind auch die meisten Inselwechselrichter in der Lage sich mit einem bestehenden Netz zu synchronisieren. Zumindest bei den Victrons kenne ich es gemäß Victron-Forum so. Allerdings ist es dann gefährlicher als ein Wechselrichter, den man auch für OnGrid konfigurieren kann, weil dann komplett der NA-Schutz fehlt.
Ich sehe auf den zitierten Seiten der BNetz dafür auch keine Grundlage, dass ein Insel mit einem Wechselrichter realisiert werden muss, der keinen NA-Schutz hat und in Rauch aufgeht, wenn man ihn mit dem Netz verbindet ……
Als BnetzA würde ich bei einer propagierten Insel mit einem OffGrid-Wechselrichter, bei der bereits alles vorbereitet ist, dass man nur einen Schalter für die Verbnindung mit dem Netz umlegen muss (darum geht es im FAQ der BNetzA) wesentlich mehr Probleme und Gefährdungen sehen als wenn die Insel mit einem Wechselrichter aufgebaut ist, der auf OnGrid kann, aber nicht über einen Schalter mit dem Netz verbunden ist.
Insel WR mit AC In synchronisieren sich mit dem Netz (- ob alle das tun ?).
Dann schaltet der Insel WR mit Relaiskontakten die angeschlossenen Verbraucher auf Netzbezug, fehlt es an Energie aus Akku oder PV.
Dabei kommt zu einer Überlappung von Insel und Netz.
Das ist notwendig für unterbrechungsfreies/sauberes Umschalten. Diese Überlappung ist reglementiert und gilt NICHT als Netzverbindung. USV usw. benötigen/praktizieren das ebenso. Ohne Überlappung, mit Unterbrechung umzuschalten ist wenig "materialschonend" ....
Es gibt dazu ein Regelwerk, bitte selbst nachlesen.
Mir entzieht sich die Vorstellung, ständig um einen händischen Umschalter rumzutanzen zu wollen/müssen um Verbraucher händisch selbst umzuschalten. Für sowas fehlt mir Interesse und Anwesenheit. Gerade in der Übergangszeit - wo täglich geschaltet werden muss....
Mittelbar oder unmittelbar....
Gern noch einmal - eventuell zwischen Verbraucher und Insel unterscheiden. Verbraucher sind Verbraucher. Diese können an einer Insel betrieben werden.
Die "Erzeugerinsel" wird weder mittelbar, noch unmittelbar am Netz angeschlossen, das gibt die Technik nicht her.
Was auch immer mittelbar bedeutet, unmöglich ist's für die Erzeugerinsel am Netz angeschlossen zu werden, selbst wenn der WR einen AC IN hat. Das bedeutet keinen Anschluß vom Grid an der Erzeugerinsel....
Damit disqualifiziert sich jeder hybrid WR usw....
Insofern ust ein Netzanschluß wenn mit PV nicht ausreichend Energie zur Verfügung stellt als Not/Ersatzstrom hilfreich. Es dreht sich damit die Bedeutung - Netz wird immer deutlicher zu Notstrom. Neubauten mit geringem Energiebedarf und ohne BEV usw können vermutlich ohne Netzanschluss gut zurechtkommen. Nur ist es kaum vorhersehbar, wie sich die Lebensverhältnisse entwickeln.
Bei radarwarnern ist es so, dass die geräte verkauft werden dürfen. Mit dem Hinweis, dass der Betrieb in Deutschland verboten ist. Es müsste bei Inselwechselrichtern eine Warnung beim Verkauf beigelegt werden, dass der Betrieb bei vorhandenem Netzanschluss verboten ist. Mindestens der Hinweis, dass der Betrieb nur unter sehr bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Gibt es nicht, weil es nicht verboten ist.
“Verboten” nicht im Sinne des Gesetzes in Gesetzestexten. Es kann aber sehr wohl sein, dass du damit gegen die Auflagen des Netzbetreibers verstößt. Das wäre so, als wenn du gegen eine AGB verstößt. Da bekommt man auch nicht extra Hinweise.
Nach der Logik müsste in Österreich jedes Fahrzeug einen Zettel dabei liegen haben: “Aber in Österreich dürfen Sie nur 130kmh fahren obwohl der Wagen bis 200kmh KANN.”
Das sind dann keine “echten” Inselwechselrichter sondern Hybriden (z.B. alles was bei Victron mit “Multi…” anfängt). Die können dann alles mögliche, da sie ursprünglich für Boote und Wohnmobile konzipiert wurden.
Echte Insel-WR hat Victron aber auch etliche, wie z.B. Phoenix oder RS 48/6000(ohne multi vornedran)
In dem Moment, in dem es ohne Netz betrieben werden kann, ist es ein Inselwechselrichter. Ist doch wurst ob Insel-WR oder Insel-Hybrid-WR oder nur WR. Wenn der WR es ohne Netz kann ist der Rest wurscht.
Genauso sehe ich das auch. Kommt mir schon fast vor wie seinerzeit mit der GEZ als die noch gerätebezogen geleistet werden musste. Da reichte schon dass das Radio (defekt) da nur rum steht - es würde eine potentielle Möglichkeit geben Radioprogramm zu empfangen also musste gezahlt werden. Ich konnte wohl auch schon mit 16 oder früher Kinder zeugen, Kindergeld hat man mir aber solange nicht gezahlt bis dann schlussendlich mind. eines wirklich da war.
Ob die (unsere) Multis das nun können oder nicht, sie sind AC IN seitig nicht verdrahtet, da liegt kein Kabel also gibt es stand jetzt und auch in Zukunft keinen Kontakt meiner Energieerzeuger zum Netz. Wozu auch, was hätte ich davon? Und wir wollen es auch nicht.
Umgeschaltet wird bei uns nur die Last. Nur die Last wechselt vom einen in das andere Netz, sonst nix. Aber eben mit Kraus-Naimer und nicht mit nem HIM der es, wie oben geschrieben, nicht zuverlässig kann.
Es ist leider eher so anzunehmen, daß mit der Möglichkeit zB Einspeisen zu können, keine Insel möglich ist.
Beispiel aus der Praxis - Kantstein.
Ein Grundstück darf nur über eine definierte Zufahrt befahren werden. Ob jemand über den nicht abgesenten Kanstein auf das Grundstück fährt oder nicht - es ist nicht erlaubt.
Um das sicherzustellen, daß es dann nie jemand tut, muss im Zweifelsfall ein Zaun oder Ähnliches installiert werden....
Erst Damit ist die Möglichkeit des Zugangs mit einem Fahrzeug definiert
Es ist egal, ob man die Absicht hat oder nicht - man könnte und es wird mitunter genau so umgesetzt - ein Zaun macht es unmöglich. Eine Absichtserklärung hilft nicht. Was sagte Ulbrich - Niemand hat die Absicht eine Mauer.....
Eine eindeutige Abgrenzung - eindeutig, unmöglich usw. Nur ein InselWR der die Energieinsel NICHT am Netz betrieben werden kann= kontaktiert werden kann, ermöglicht eine Insel.
Da ist eine mittelbare oder unmittelbare auf das Netz einwirkende Energie unmöglich.
Wobei das natürlich auch nicht stimmt, denn durch die Insel, wird nicht nur nicht eingespeist, es wird auch weniger Energie aus dem Netz bezogen.
Ich sehe da immer noch kein Problem. Man baut eine Inselanlage. Mit welchen Gerätschaften ist meine Sache. Der Netzbetreiber will wissen, was man da hat, dass man Module auf dem Dach hat, oder weil man im Sommer keinen Strombezug mehr hat.
Die Antwort lautet nun: Ich besitze eine Inselanlage.
Jede weitere Frage des Netzbetreibers ist damit gestorben. Inselanlagen müssen nicht gemeldet werden, Inselanlagen unterliegen keiner Prüfung, keiner Kontrolle, keiner Umsetzungserklärung was man verbaut hat, was man gekauft hat, wie man das umgesetzt hat und und und. Der kann ja fordern man solle ihm, was auch immer zeigen. Aber ich muss ihm eben nichts zeigen. Der Hinweis auf eine Inselanlage reicht, ihn informiert zu haben, weswegen dort Module sind oder warum der Bezug eben so ist, wie er ist. Und der Rest geht ihn nichts an, weil …. ja weil eine Insel nicht in seiner Zuständigkeit ist und eine Insel nicht am Netz hängt. PUNKT.
Nicht ganz, ich denke er könnte darauf bestehen, die ordnungsgemäße Trennung der Insel von seinem Netz zu prüfen.
Ich denke, der Netzbetreiber hat immer das Recht, die ordnungsgemäße Installation in seinem Verantwortungsbereich zu prüfen. Das muss er ja können, um ein ordnungsgemäßen Betrieb seines Netzes sicherzustellen.
Wenn es also Indizien gibt, dass da etwas nicht nach Anschlussbedingungen korrekt umgesetzt wurde, kann er nachschauen kommen.
Vermutlich endet seine Kontrollmöglichkeit aber nach dem Zählerschrank. Er wird nicht die ganz Elektrik im Haus überprüfen dürfen.
Der darf doch SEINE Installation prüfen.
SEINE Installation geht bis zum Zähler.
Alles ab dem Zähler in meinem Haus schreibt der mir nicht vor. Sonst müsste doch fast 90% einen neuen Zählerschrank haben. Und da kommt der Punkt. Wenn ich nur Beziehe, dann geht den dahinter nichts an. Wenn ich aber EINSPEISE, dann will ich sein Netz nutzen und dann darf der mir auch vorschreiben, wie ich das abzusichern habe.
Andernfalls könnte er, nur rein fiktiv, von mir verlangen bestimmte Automaten einzubauen. Der geht durch mein Haus und prüft alle meine Leitungen. Und guckt in der Zeit nach, ob meine Insel nicht….
Das bezweifel ich stark.
Wenn es also Indizien gibt, dass da etwas nicht nach Anschlussbedingungen korrekt umgesetzt wurde, kann er nachschauen kommen.
Genau. Wenn er z.B. merkt, dass sein Netz illegalerweise eine Einspeisung erfährt, obwohl keine Einspeiseanlage verbaut. Aber dass man sein Netz nicht mehr nutzt, also keinen Verbrauch hat, das geht ihn nichts an warum ich nichts verbrauche oder wenig verbrauche.Denn Nichtgebrauch belastet nur indirekt sein Netz wenn ER nicht weiss wohin mit der Leistung weil ER sie für sich nicht regeln kann. Ich falle als Verbraucher weg. Aber ich bekomme auch keine Klage von meinem Supermarkt, wenn ich keine Kartoffeln mehr kaufe weil ich im Garten nun selber ne Kartoffelkiste habe. Oder von meinem Internetanbieter weil ich einen Monat nur 2 mal telefoniert habe anstatt 50 mal.
Auch wenn es irritiert, in Deutschland kann und macht der der Netzbetreiber die Regeln für die Nutzung des Netztanschluß und es gilt das die Technik bei “größeren” Änderungen den aktuellen VDE-Empfehlungen entsprechen angepasst werden muß*. Und ja das bedeute das 90% der Häuser nicht dem entsprechen und was daraus folgt ist eine Entscheidung des lokalen Neztbetreibers wenn er invollviert ist , ansonsten haben die Elektriker einen Ermessensspielraum.
Und wenn der es verlangt (aus berechtigten Gründen) dann benötigt es einer Komformitätserklärung eines zugelasseen, eingetragenen Fachbetriebs! Im Fall der Anforderung einer solchen Erklärung ist die allgemein gebräuchliche elastizität in der Bewertung als marginal anzusetzen. (Ein Kollege von mir hat erst seinen anpassen dürfen, weil einen “Smarte Zähler” eingbaut werden sollte wegen der PV, was ca.3000 EURO gekostet hat).
Da allen Beteiligten bewust ist das wenn das inelastisch umgesetzt würde es realsitisch nicht realisierbar ist, deshalb gilt die allgemeine Tolleranz bis zu dem Moment bis der Netzbetreiber ein Intressen bekundet. Für alte 2 Draht- Installationen (üblich vor ca. 1960) existieren muß diese z.B kommplet erneuert werden incl. neuem Erder …
PV, ist wegen des Genartorbetriebs mit Rückwirkung ins Netz der häufigste Fall der Intressensbekundung.
Das kann durch einen zweirichtungszähler kontrolliert/überwacht werden. Da braucht es keine Vorschriften und andere prüfungen. Keine Einspeisung - keine Einmischung in mein Hausnet und eigene PV Anlage.
Meine eigenen Tomaten im Garten belasten den Supermarkt indirekt. Weil er nicht weiß, was er mit den Tomaten machen soll, die ich in bestimmten Monaten nicht mehr kaufe. Gibt's es jetzt Auflagen, wie ich Tomaten im eigenen Garten ziehen darf ?