Andere Argumentation. Der Schalter befindet sich am Netz. Den Netzbetreiber interessiert nur sein Netz. Wenn das Bauteil defekt wird, würde das Netz “in Gefahr” kommen bzw. es könnte zu Problemen mit dem Netz kommen. Denn die normalen Geräte an einem Anschluss sind Verbraucher, nicht aber Erzeuger. Ob die Insel die Hausinstallation grillt ist dem Netzbetreiber egal. Er will sein Netz schützen (argumentativ).
Wer soll da prüfen kommen? Aber WENN was ist wird es wohl schwer das zu erklären. Weil DANN ist das Netz permanent gefährdet gewesen, und genau DAFÜR gibt es ja die Regelungen/Vorschriften/Netzbedingungen wie auch immer man das ausdrücken will.
Glaube, dass man dem Mitarbeiter des VNB, der BNEtzA und letzendlich dem Richter klarmachen kann,
Wenn es schon vor Gericht gegangen ist, dann steht vom Netzbetreiber eine Behauptung im Raum, sein Netz wäre gefährdet, oder man würde den Bedingungen des Netzanschlusses nicht nachkommen, weil man eine PV-Anlage betreibt, die das Netz gefährden könnte. Nur diese Formulierung hätte wohl bestand.
Und dann muss ich WEM WAS beweisen? Dass ich eine Insel habe?
Aber wie gesagt, dann ist die Frage wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man das mit einem Facharbeiter von Hager beweisen will, als die MÖGLICHKEIT eines Problems für das Netz vom Netzbetreiber gegenüberstellt, der dann aufführt was wäre, wenn ALLE so eine Insel hätten, die vielleicht dann doch irgendwie mit dem Netz verbunden wäre. Mal vom Aufwand abgesehen haben die einfach mehr Mittel einen zu zermürben, ob man Recht hat oder nicht.
PS: Zu Notstromgeräten habe ich das hier gefunden (google KI, kein Anspruch auf Richtigkeit!) :
Meldepflicht:
- Netzbetreiber: Die Installation einer Einspeisesteckdose und des Umschalters (z.B. Hager) muss durch einen eingetragenen Elektriker erfolgen. Dieser meldet die Notstrom-Umschalteinrichtung beim Netzbetreiber an (meist nur als Information, da kein Parallelbetrieb stattfindet).
Dazu jedoch:
Sobald du aber einen Umschalter (wie den SFT240) nutzt, um zwischen "Netz" und "Insel/Aggregat" hin- und herzuschalten, wird es für die Behörden kompliziert. Die Bundesnetzagentur wertet solche umschaltbaren Systeme oft als netzinteraktiv, da eine "mittelbare Verbindung" besteht.
PPS:
Was man im übrigen auch darf: Mit der Insel einen 48V Akku laden. Dann mit 230V damit was betreiben. Ist der Akku leer darf ich den abstecken, ans Netz hängen und aufladen. Und dann wenn er voll ist klemm ich ihn ab und an meine Insel. Er darf nur nicht am Netz UND dem WR hängen. Genauso wie die anderen Leitungen auch nicht.