Lohnt sich ein Netzanschluss heutzutage noch?

Verstehe die BNetzA. Eine Solaranlage, die der Anwender ferngesteuert oder Schalterdrehung mit dem Netz verbinden kann, wenn er oder sein Programm das will, ist auch gemäß meiner Auffassung keine Insel, also kein Off-Grid-System.

Volle Zustimmung! Der Schalter kann bei Defekt, so unwahrscheinlich er auch sein mag, eine Verbindung der Insel zum Netz herstellen. Und genau diese Nicht-Verbindung ist die Prämisse für eine Insel. Solch einen Schalter, wie auch den Hager, das wäre für mich keine Insel.

Glaube, dass man dem Mitarbeiter des VNB, der BNEtzA und letzendlich dem Richter klarmachen kann, wie ein Wechselschalter funktioniert und man hat sicherlich auch die Unterstützung von Hager, dass die Wahrscheinlichkeit eines Defektes, bei dem die zwei Anschlüsse verbunden werden, gegen Null geht.

Kommt natürlich darauf an wie man den Hager Wechsel Schalter einsetzt und verkabelt. Wenn die Stellung so verkabelt ist, dass dann der Stromkreis im Haus nur mit der Insel verbunden ist und die Stellung II mit dem Netz des Betreibers, ist das gemäß der Formulierung kein Problem. Problem wäre, wenn man den so verkabelt, dass in einer der Schalterstellungen eine Verbindung zwischen dem Netz des Betreibers und der Inselanlage erfolgt.

Aber das kann jemand der das prüft, ja leicht feststellen.

Andere Argumentation. Der Schalter befindet sich am Netz. Den Netzbetreiber interessiert nur sein Netz. Wenn das Bauteil defekt wird, würde das Netz “in Gefahr” kommen bzw. es könnte zu Problemen mit dem Netz kommen. Denn die normalen Geräte an einem Anschluss sind Verbraucher, nicht aber Erzeuger. Ob die Insel die Hausinstallation grillt ist dem Netzbetreiber egal. Er will sein Netz schützen (argumentativ).

Wer soll da prüfen kommen? Aber WENN was ist wird es wohl schwer das zu erklären. Weil DANN ist das Netz permanent gefährdet gewesen, und genau DAFÜR gibt es ja die Regelungen/Vorschriften/Netzbedingungen wie auch immer man das ausdrücken will.

Glaube, dass man dem Mitarbeiter des VNB, der BNEtzA und letzendlich dem Richter klarmachen kann,

Wenn es schon vor Gericht gegangen ist, dann steht vom Netzbetreiber eine Behauptung im Raum, sein Netz wäre gefährdet, oder man würde den Bedingungen des Netzanschlusses nicht nachkommen, weil man eine PV-Anlage betreibt, die das Netz gefährden könnte. Nur diese Formulierung hätte wohl bestand.
Und dann muss ich WEM WAS beweisen? Dass ich eine Insel habe?

Aber wie gesagt, dann ist die Frage wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man das mit einem Facharbeiter von Hager beweisen will, als die MÖGLICHKEIT eines Problems für das Netz vom Netzbetreiber gegenüberstellt, der dann aufführt was wäre, wenn ALLE so eine Insel hätten, die vielleicht dann doch irgendwie mit dem Netz verbunden wäre. Mal vom Aufwand abgesehen haben die einfach mehr Mittel einen zu zermürben, ob man Recht hat oder nicht.

PS: Zu Notstromgeräten habe ich das hier gefunden (google KI, kein Anspruch auf Richtigkeit!) :

Meldepflicht:

  • Netzbetreiber: Die Installation einer Einspeisesteckdose und des Umschalters (z.B. Hager) muss durch einen eingetragenen Elektriker erfolgen. Dieser meldet die Notstrom-Umschalteinrichtung beim Netzbetreiber an (meist nur als Information, da kein Parallelbetrieb stattfindet).

Dazu jedoch:

Sobald du aber einen Umschalter (wie den SFT240) nutzt, um zwischen "Netz" und "Insel/Aggregat" hin- und herzuschalten, wird es für die Behörden kompliziert. Die Bundesnetzagentur wertet solche umschaltbaren Systeme oft als netzinteraktiv, da eine "mittelbare Verbindung" besteht.

PPS:
Was man im übrigen auch darf: Mit der Insel einen 48V Akku laden. Dann mit 230V damit was betreiben. Ist der Akku leer darf ich den abstecken, ans Netz hängen und aufladen. Und dann wenn er voll ist klemm ich ihn ab und an meine Insel. Er darf nur nicht am Netz UND dem WR hängen. Genauso wie die anderen Leitungen auch nicht.

Ich denke Du macht Dir da zu viele Gedanken. Es besteht keine mittelbare Verbindung. Eine mittelbare Verbindung ist keine direkte Verbindung im unwahrscheinlichen Fehlerfall, den es so vermutlich in der Praxis nie gegeben hat. Sagt das mal der KI.

KIs sind hilfreich, aber halluzinieren. Die verstehen nicht was sie sagen, sondern plappern nach Wahrscheinlichkeiten. Kann nicht mehr an zwei Händen abzählen wie oft die KIs etwas falsches gesagt hat und wenn ich sie dann korrigiert habe, zugegeben hat, dass sie das nur schlussgefolgert, aber nicht gewusst hatte.

Schalter wie die von Hager, werden in größerer Form genutzt, um Notstromlösungen bei Netzausfall zu realisieren. Da ist es lebensnotwendig, dass die Trennung sauber funktioniert. Ansonsten ist der NA-Schutz nicht mehr gegeben. Wenn die unsicher wären, würden das die VNBs nicht als Notstromlösung akzeptieren.

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Transferschalter sind definiert, erfunden und zugelassen.

Sie stellen eine 100% ige Netztennung in jedem Fall sicher.

Hagerspielzeug, handbestätigt gehört nicht dazu.

Das war ja einfach, nie kann die Insel am Netz angeschlossen werden....
:grinning_face:

Und genau diesen Punkt ignorieren gefühlte 90% der Inselbetreiber auf einem Grundstück mit HA.

Weder ein Multiplus oder Multi RS oder Deye usw. sind Inselwechselrichter. Hybrid-WR ungleich Insel-WR. Dabei gibt es gute Insel-WR … kosten aber meist ein paar Euro mehr (vermutlich wegen geringerer Stückzahl).

Hagerspielzeug. Du provozierst gerne.

Ich habe von manuellen Schaltern gesprochen, also Lastumschalter nicht von Transferschaltern, die als elektronische Schalter automatisch umschalten können.

Hager hat zugelassene Lastschalter. Wie z.B. Hager HIM406 Lastumschalter

Warum sollten die Spielzeug sein? Welcher Hersteller bietet kein Spielzeug an? Wie begründest Du Deine Aussagen?

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Du hast Recht. Ich hege eine gesunde Aversion gegen Hager.

Ob es an der Marke/Produkt, oder die Anwendung liegt weiß ich nicht.

Die gruseligen Verteilungen die mir im Alltag bevorzugt mit Komponenten von Hager entgegenschlagen haben das hervorgerufen.

Nun stellt dann mit TS auch die Frage, ist das dann ne Insel, ist der in einem seperaten Gehäuse, oder im WR integriert ?

Macht es einen Unterschied?

Ist also nicht der Kontaktabstand 10m - 1mm sondern der Abstand des Kontaktes zur Insel relevant ?

Genau aus solchen Gründen sind Inseln ausschließlich mit Insel WR überhaupt möglich.

Damit sind Geräte die Netzparallel betrieben werden können NUR bei nicht vorhandenen Netzanschlus für eine Insel nutzbar

Genau daß deckt sich mit - nur bei nicht vorhandenen Netzanschluss.

Im Umkehrschluss - Insel WR die technisch unmöglich mit dem Netz verbunden werden können, ermöglichen Inselbetrieb. Der Umschaltkontakt ist integriert - da wird AC IN angeschlossen.

Das wundert mich. Ich hatte bisher tatsächlich noch nie eine negative Erfahrung mit Hager Produkten. Die verrichten wohl i.d.R. (Wie die der Konkurrenten auch) problemlos Jahrzehnte lang ihren Zweck. Einen Defekt hatte ich persönlich nie. Gleichwohl starb mir gerade an einem Siemens Typ F FI eine Phase nach einem Abschalten / Einschalten. Alter ca. 2 Monate - nur mit Kleinverbrauchern belastet bisher.

Ohne es zu wissen wird es (wie überall) ev. auch mal bei Hager schlechte Produkte geben können oder gegeben haben, aber Hager an sich scheint wohl grundsätzlich gute Qualität zu verkaufen.

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Nein, nicht das 12V Ladegerät, sondern die PV Anlage die sich auf dem gleichen Flurstück befindet. Das ist der feine Unterschied.

haben wir

haben wir, seit Jahren schon

das gilt nach dem Regelwerk für alle Erzeugeranlagen, so wie ich das interpretiere.

Bleibt nur noch die Frage offen wie sich der Offgrid-WR definiert. Ist ein Multiplus der nur an AC OUT verdrahtet ist auch als Offgrid-WR zu betrachten?

Da bin ich mir ehrlichgesagt, rein technisch, nicht sicher. Ohne Eingabe des Gridcodes (wir haben keinen eingegeben) und ohne physikalische Verbindung des AC IN (es ist schlicht nichts angeschlossen und innerhalb des WR wird ja auch nix umgeschaltet) kann er nur islanding mode - und nichts Anderes. Wer oder was definiert denn dann genau den Insel-WR?

Denke und erlebe ich auch. Allerdings, die HIM sind nicht für unsere Zwecke geeignet. Habe vor zwei Jahren einen HIM vermessen und laut Datenblatt und Schriftstück von Hager sollten alle vier Kontakte zeitgleich schalten (was ich perse mechanisch schon für unmöglich halte). tatsächlich aber kam jeweils der vierte Kontakt (den man dann zwangsläufig als N Kontakt nimmt) 80ms zeitverzögert. Bedeutet, mit dem HIM kann man nur lastfrei das Netz umschalten sonst droht auf entsprechend belasteten Phasen eine Überspannung. Hager selbst hat das dann eingeräumt und seinen Kunden den HIM zunächst kostenlos gegen Kraus-Naimer getauscht.

Das soll jetzt aber weder ein Hager bashing noch Werbung sein, ich setze ausschließlich Hager komponenten (mit Ausnahme des Netzumschalters) ein und bin sehr zufrieden.

Ein Aggregat das in der Garage oder dem Gartenhaus steht :thinking:

Und genau diese Diskussion mit dem Netzbetreiber möchte ich glasklar gewinnen. “Laut Hersteller ist eine Verbindung zum Netz nicht möglich:

Beim Multiplus hingegen ist eine verbindung zum Netz problemlos möglich:

Was wird mit dem Netz verbunden ?

Eine Quelle die mit dem Netz verbunden werden kann, disqualifiziert sich für ein Insel.

Eine Insel"Quelle" KANN NICHT am Netz angeschlossen werden, dann ist es eine.

Ausnahme - es ist kein Netz verfügbar.

Die Position, haben wir gelernt, des Umschaltkontaktes und der Kontaktabstand der Schaltkontakte spielen keine Rolle.

Damit disqualifiziert sich ein Multiplus als Insel WR..

Meinen 24 V Akku kann ich auch mit dem Nerz verbinden. Wieso darf ich ihn deswegen nicht als Insel verwenden?

Darfst du. Steck ihn ans Netz und lade ihn.

Dann ausstecken und benutzen. Das geht.

Er hat gefragt ob er kann, nicht ob er darf.

Natürlich kann er das. Der Rest der Menschheit sollte halt ausreichend Abstand halten.

Oliver

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Ich hatte bisher nur die Antwort eingestellt, glaube ich. Die Originalanfrage:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es zulässig eine PV-Anlage mit drei Wechselrichtern Growatt SPF6000ES ohne Anmeldung zu installieren.
Bei diesem Invertertyp handelt es sich um Off-Grid Inverter ohne Einspeisefunktion, die bei Bedarf eine Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz sicherstellen können.
Laut Anlagenanbieter sei dies grundsätzlich zulässig, ich hätte allerdings gerne eine verbindliche Einschätzung Ihrerseits.”

Naja, dieser Growatt, kann laut Prospekt, aber problemlos mit dem öffentlichen Netz verbunden werden. Aber egal …

Eben! Ich habe den als Beispiel in die Anfrage geschrieben und der VNB hat sinngemäß gesagt:

So lange keine Verbindung zum Netz aufgebaut wird, mittelbar / unmittelbar m.Anm., interessiert das nicht die Bohne.

Welchen WR ich jetzt in meiner Gartenhütte / Hühnerstallheizung…. einsetze, ist wurscht. Keine Anmeldung erforderlich.