Lohnt sich ein Netzanschluss heutzutage noch?

Darum geht es nicht. Ein DC Ladegerät lädt auch nur ein 48 V Akku, keine 230 V .

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Das dürfte unter die Ausnahme fallen, daß das Auto nicht fest installiert ist :slight_smile:

Man könnte daher auch argumentieren, ein 30kWh Brocken auf Rollen und mit Andersonstecker wäre auch nicht fest installiert …

Soweit es das Rückspeisen betrifft: das kann mit der normalen Gleichrichtung verhindert werden, die jedes Ladegerät, und jeder Induktionsherd und jede USV macht.

Da gibt es keinen Energiefluss zurück, nichtmal Blindleistung.

Das bei 48 V zu machen ist ja schon bekannt, aber warum nicht gleich auf Netzspannung?

Und ein ggfs. vorhandenes Notstromaggregat könnte ebenfalls - im Grunde mit geringem Aufwand - ans Netz angeschlossen werden. Dennoch ist es meines Wissens nicht meldepflichtig ein Notstromaggregat zu besitzen?

Ich frage mich eh, warum eine USV Notstromversorgung nicht ebenfalls verboten ist

Und jetzt kommts: Weil die ja nur Strom aus dem Netz lädt. Und es SOLL Strom gekauft werden. DANN ist das auch vollkommen ok. Eine USV kann doch NIE den Strom wieder rückwärts ins Netz zurückgeben…..

Ist sie natürlich nie und nirgends.

Da die Dinger aber Batteriespeicher sind, sind die aber (Achtung: Spoiler) auch anmeldepflichtig. Damit spielt die Insel zur Vermeidung der Anmeldepflicht dann eh keine Rolle mehr.

Oliver

Wie sind hier eigentlich Benzin- oder Dieselgeneratoren zu betrachten? bei kleinanzeigen findet man sicher auch welche mit Synchroscope :grinning_face_with_smiling_eyes:

PV-Anlage über die Kundenanlage, Zählerschrank….etc., mit dem Netz des VNB verbunden.

Unmittelbar, direkt aus dem WR in einen Zugangspunkt des VNB, evtl. extra dafür installiert. So wie ein Windrad evtl. über einen eigenen Trafo ans Netz gelangt.

Wenn nur das gemeint wäre, könnte man sich die ganze Diskussion sparen. Dann stände das Thema nicht im Raum, was immer wieder behauptet wird: Hast du einen Stromanschluss, darf auf dem gleichen Grundstück keine Insel betrieben werden. Begründung ist dann: Die könnte man ja theoretisch mit den öffentlichen Netz in Verbindung bringen.

Oder diese Behauptung, es darf kein WR sein, der prinzipiell einspeisen könnte, wie ein Victron Multiplus. Das wäre dann auch alles vollkommen egal, so lange der nicht wirklich ans öffentliche Netz angeklemmt wird.

Auch für Dich nochmal:

Mein VNB, die NGN, hat genau diese Kombination, echte Insel und Netzanschluss auf dem Grundstück als völlig unproblematisch erklärt. Die Insel stört die genauso wie die Sau die Deutsche Eiche. Das ist denen schlicht egal:

“Guten Tag Herr Köhler,

ich hatte Ihnen dies bereits in der ersten Mail entsprechend ausgeführt.

Ein Off-Grid-Wechselrichter, auch Inselwechselrichter genannt, ist ein Gerät, das in Solaranlagen ohne Netzanschluss verwendet wird.
Im Gegensatz zu Netzwechselrichtern ist ein Off-Grid-Wechselrichter nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden.

Wenn Ihr Hühnerstall, wie von Ihnen beschrieben, keine Verbindung zu einem Netz der öffentlichen Stromversorgung hat, ist eine Anmeldung nicht erforderlich (Inselnetz).

Beste Grüße

i. A. DIRK W………

// Anschlussmanagement Einspeisung

// Marktpartnermanagement”

Ich halte das für eine sehr eindeutige Aussage, die keinen Interpretationsspielraum lässt. Ob alle VNB so agieren, das entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Den Hühnerstall gibt es wirklich und auch die Idee, den beheizbar zu machen. Abgesehen davon diente er als Vorwand, damit keiner auf die Idee kommt, ich könnte das irgendwie am Haus verwirklichen.

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Ja, ich erinnere mich an deinen Mailaustausch, aber das scheinen viele VNBs ganz anders zu sehen. Dazu gibt es auch zahlreiche praktische Erfahrungen. Es bleibt alles ein sehr widersprüchliches Thema.

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Ich würde bei Eingang der Forderung die Insel anzumelden einfach nach der Rechtsgrundlage fragen. Musste ich auch, weil mein VNB anfangs auch träge / zickig war.

Das Hauptproblem ist, daß der Begriff „Insel“ zum einen nie definiert war, und der eigentliche Grund für dessen Einführung (die EEG-Umlagepflicht für PV-Strom) schon lange entfallen ist.

Inzwischen gibt es nach meiner laienhaften Kenntnis den Begriff Insel in keinem Gesetz und keiner Verordnung mehr, und auch die meiner Meinung nach von der BNA geprägte Meinung, daß schon ein Netzanschluß am Grundstück ausreicht, um keine Inselanlage realisieren zu können, scheint es in keiner Primärquelle mehr zu geben. Die Formulierung findet sich zwar noch im Netz, aber nur bei (veralteten) Sekundärquellen.

Aktuell lautet die Formulierung für Anlagen, für die die Anmeldepflicht lt. EEG gilt, nur noch „unmittelbar oder mittelbar mit dem Netz verbunden“, und bei der BNA selber kann man nachlesen, daß für eine Insel ein Anschluß „technisch unmöglich“ sein muß, und Anlagen mit Umschaltmöglichkeit keine Inselanlagen sind. Das erlaubt schon den Umkehrschluß, daß ein Netzanschluß keine Insel verhindert, solange die Insellanlage mit dahinter liegendem eigenen Stromnetz immer vom Netz getrennt bleibt und auch nicht technisch irgendwie verbunden werden könnte.

Die Gartenhütte ohne Stromanschluß mit eigener PV-Anlage ist danach problemlos eine Insel.

Oliver

und auch nicht technisch irgendwie verbunden werden könnte.

Aber das ist ja der Fallstrick. KÖNNEN kann man alles. Es funktioniert dann zwar nicht, oder es kann was passieren, aber KÖNNEN kann man auch direkt PV-Module an eine Steckdose anschließen. Damit wäre aber eben jeder Akku eine mögliche schädliche Quelle für das Netz.

Das macht der Netzbetreiber nicht umsonst, das so schwammig lassen.

@thorstenkoehler
um einen Streitfall aus dem Weg zu gehen. Und wer hindert nun den Netzbetreiber, dich TROTZDEM du das sogar als Insel gemeldet hast, obwohl du es ihm nicht melden musst, nun mit Auflagen belegt? “Beweisen Sie, dass sie keine Verlängerung zu ihrem Hühnerstall legen können.” Wie sollte man das beweisen? Und wozu?

Bei dir haben sie aufgehört zu bohren, aber eigentlich steht ihnen, wie aus deinem Schreiben ersichtlich, gar nicht erst eine Antwort zu.

Die Betrachtung vom mechanischen Kontaktabstand - empfinde ich "ambitioniert"

Welcher Abstand ist denn mindestens einzuhalten, damit es eine Insel ist ?

10m - 1m - 1mm ?

20kwP auf dem Gartenhaus mit einem Hybrid, ein Verlängerungskabel und gut ist's ?

Soviel zu Aufwand, unmöglich, mittelbar

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Doch, darum geht es. Das Laden eines 48V oder 12V Akkus ist nicht verboten. Du darfst auch weiterhin den Akku Deines E-Bikes laden. Und auch Deine AA-Akkus. Wenn aber an dem 48V Akku ein Wechselrichter angeschlossen ist, ist die mit dem Netz verbunden. DAnn muss man die Regeln einhalten.

Der Netzbetreiber „macht“ und „lässt“ in dem Kontext genau gar nix. Zumindest hier in D sind die nicht gesetzgebend. Ist das in Ö anders?

Oliver

Wenn aber an dem 48V Akku ein Wechselrichter angeschlossen ist, ist die mit dem Netz verbunden

Wieso? Wenn ich an einen 48V Akku einen WR anschließe mit 48V zu 230V und an die Buchse nen Kühlschrank hänge ist das mit dem Netz verbunden? Das ist immer noch ne Insel.

BNA? Du meinst die BNetzA und die Konkretisierung was eine Insel ist bzw. nicht ist? Bundesnetzagentur - Solaranlagen und andere EE-Anlagen

Die folgende Konkretisierung steht unter der Überschrift

Führt der Einbau einer technischen Einrichtung zur zeitweisen Netztrennung zu einer „Inselanlage“?

Technische Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach den Anforderungen des Anschlussnutzers wiederherstellen können (z.B. „Schalterlösungen“), begründen keine „Inselanlage“.

Es steht also explizit “Technische Einrichtung”. Der Mensch, der ein Kabel stecken könnte, ist also nicht gemeint. Es geht um die technische Einrichtung, die die Verbindung zum Netz des Betreibers herstellen können.

Es wird explizit als Beispiel eine Schalterlösung angegeben. Wenn man gemeint hätte, dass das Vorhandensein eines Netzanschlusses auf dem Grundstück bedeutet, dass es dort keine Insel geben kann, hätte man das geschrieben.

Mit Schalterlösung will man m.E. ausschließen, das jemand den Netzanschluss mit der Elektronik der Insel fest verbindet und dazwischen einen handbetriebenen oder elektronischen Schalter oder Relais, den man einschalten kann und damit die Netzverbindung herstellen kann.

Ich verstehe es so. Wenn die Insel nicht mit fester Verkabelung mit dem Netz des Betreibers verbunden ist, spricht das nicht gegen eine Insel. Das bloße Vorhandensein eines Schuko-Kabels, dass man theoretisch stecken könnte, aber man nicht macht, ist kein Problem. Auch das Vorhandensein eines Netzanschlusses auf dem gleichen Grundstück oder Nachbargrundstück spricht nicht gegen eine Insel.

Gemäß der Darstellung spricht auch nichts dagegen, dass die Insel Geräte im Haus versorgt, solange dies nicht zu einer Verbindung der Insel zum Netz führt. Also: Einzelne Stromkreise beispielsweise mit einem Hager SFT240 Wechselschalter zwischen der Insel und dem Netz des Betreibers zu schalten, ist kein Problem, da der Wechselschalter nur die Verbindung zu einem der Beiden erlaubt und nicht gleichzeitig.

Verstehe die BNetzA. Eine Solaranlage, die der Anwender ferngesteuert oder Schalterdrehung mit dem Netz verbinden kann, wenn er oder sein Programm das will, ist auch gemäß meiner Auffassung keine Insel, also kein Off-Grid-System.

Klar ist ein FAQ der BNetzA kein Gesetz. Aber es zeigt dem Anwender und letzendlich dem Richter, der entscheiden soll, was in den von der BNetzA verantworteten Gesetzen gemeint ist. Und schränkt damit die Willkür der VNBs ein, die das anders auslegen. Insofern finde ich das so gut.

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