1MWh in den Zeitraum Dez-Feb/März ist wenn man eine Wärmepumpe betreibt eher nicht ausreichen, da sind um die 3MWh+ realistischer. Mich kosteten die ca. 1000 EURO incl. Jahresgrundgebühr. An den sehr kalten Tagen würde das durchaus auch 2x Stromtanken notwendig… Autarkie ist eher eine Nische für wenige.
Hier meine Rechnung und schon vorab, bei mir lohnt sich der Netzanschluss.
Grundgebühr 100-150€ + 500kWh Bezug (170€) also ca. 300€ im Jahr
Einspeisevergütung 700€
Ich habe die PV Anlage selbst installiert und dann einem Elektriker 600€ bezahlt, damit er sich die Anlage anschaut und bei Westnetzt anmeldet.
Hinzu kommt, dass ich Ohne Netztanschluss meinen Dienstwagen nicht zuhause laden kann, da ohne Stromvertrag keine Abrechnung möglich ist. Im Sommer macht man hier sogar noch Gewinn...
Hinzu kommt noch der Komfort, und der ist enorm. Mein 12k WR hängt die meiste Zeit Netzparallel. und werkelt entspannt vor sich hin, die Spitzen werden aus dem Netzt abgefangen.
Also sich die Anmeldekosten sparen und dann das ganze Leben auf Komfort und Sicherheit zu verzichten ist meiner Meinung nach falsch.
ps. Später mit WP wird es noch schlimmer sein. Wie willst du die im Winter versorgen???
Für mich ist das so: zuerst wird der Einbau eines stromzählers verweigert, die Verteilung ist zu alt. In die neue Verteilung wird der stromzähler akzeptiert, dass da dran die alte, angemängelte Verteilung hängt, spielt plötzlich keine Rolle mehr. Dann kommt der Verweis, dass der Netzbetreiber eben nur bis zur ersten , neuen Verteilung zuständig ist. Aber bei insel- PV Anlagen ist er plötzlich für weiter entfernte elektrische Verteilungen zuständig ? Sind wir noch im Mittelalter wo die hohen Herren nach gutsherrenart ihre eigenen, ihnen genehme Gesetze erlassen können? Das wäre so, wenn einiges wahr wäre, was hier geschrieben wird.
Wegen eAutos und wärmepumpen geht Umsatz/Gewinn der Stromlieferanten steil nach oben. Auch dort sitzen hilflose, überforderte Sachbearbeiter, die das verwalten müssen, was der Bot nicht kann. Ist ein bisschen wie beim Finanzamt. Wenn der Bot nach der prüfung der Einkommensteuererklärung sieht, dass dies so wie die letzten Jahre ist, gibt es einen grünen Haken. Kein Mensch guckt das noch an.
Wer jetzt noch jährlich den Stromanbieter wechselt, dem seine Historie kann nicht Mal ausgewertet werden.
Ich schalte selektiv alle Abgangsstromkreise einzeln entweder auf Inselnetz oder "normales" Netz. Und das passiert nicht in der Unterverteilung, in dem der Stromzähler sitzt.
Es werden jeden Tag neuste hybridwechselrichter installiert, deren betriebsart man wechseln kann. Wäre interessant zu wissen, in welchen Betriebsarten die laufen und als was das angemeldet wurde. Wenn's angemeldet wurde.
Nichts. Wenn die Insel wirklich eine Insel ist, kann der das ja dann nachvollziehen, und alles ist gut.
Wenn da dann aber Fragen auftauchen, und die durch ein „geht dich nichts an“ beantwortet werden, kann der darauf reagieren.
Man kann vieles einfach durch vernünftig miteinander Reden klären.
“My Home is my Castle, du kommst hier nicht rein, es geht dich nichts an“ kann man auch durchziehen, wenn man möchte. Das kann sich dann so oder so entwickeln.
Oliver
Der Hauptverteiler mit dem Stromzähler ist das entscheidene der muß passen gemäß Netzbetreiber. Das an diesem ein Unterverteiler hängt der nicht aktuallisiert ist, da sind die etwas entspannter weil für dessen Aktualisierung der Zustand aussreicht.
Anders als diesen Unterverteiler werden netzwirksame Generatoren und deren potentiell interaktion mit dem Netz betrachtet, da gelten quasi die Regeln für Stromerzeugungsanlagen.
Das ist nicht willkür sondern Netzschutz begründet und hat seine Berechtigung sowohl technisch wie juristisch. Das PV-Gedöns und Wallbox wurden in die Regelung der Stromerzeugungsanlagen einsortiert und für die BKW mit 800W ein Sonderregelung implementiert .
Der Messtellenbetreiber kennt seine Zähler, ihren Jahresumsatz und mit moderneren Meßeinrichtungen* immer besser, der Stromlieferant ist da nachgeordnet.
Auch wenn deutschland etwas langsam ist, schaut einfach mal nach nebenan, fragt euch warum die vieleicht schneller sind und was die mit “online” Daten anfangen wollen/könnten.
In den nächsten Schritten kommt die Modernisierung des Management der lokalen Netzübergänge und auch von der Mittelspannungsebene zum Hausanschluß und die wird realtime.
Dein Dienstwagen ist möglicherweise ein schwerwiegenderes Argument. Da kommt mir die Frage auf ob ich irgendjemandem eine Rechnung dafür stellen könnte wenn ich meinen Dienstwagen mit meinem PV Strom aufladen würde.
Aber was in deiner Rechnung fehlt sind unter Anderem die Kosten für Einkauf und Einbau eines den aktuellen TAB und VDE entsprechenden Zählerschranks. Man kann natürlich Glück haben und der Eli winkt den vorhandenen einfach durch (wäre bei uns mit dem Zählerschrank von 91 auch möglich gewesen) oder man muss schon recht tief in die Tasche greifen.
Dann, wer sich Splitklimas einbauen lassen möchte muss ggfs. Leitungen den bzw. die Fernsteuerkontakt(e) mit berücksichtigen.
Weiterhin ist die WP zwischen Dezember und Februar auch ein schwerer wiegendes Argument. Ich hab die Zahlen gerade auf dem Tisch. Bisher ist unser Haus nur zur Hälfte gedämmt daher sind die Zahlen noch nicht so 100%ig. Jedoch, Januar 2025 hätten wir bei angenommenen SCOP von 4 930kWh Strom für die WP im Monat gebraucht. Dazu kommen 221kWh für ein BEV und 320kWh reiner Haushaltsstrom inkl. Verluste der Wechselrichter. Macht in Summe 1471kWh.
Unsere Anlage wird dieses Jahr deutlich erweitert, daher hab ich noch keine Istwerte (bezieht sich auf die Flächen mit 52° Neigung), jedoch hab ich das System über PVGis mal simuliert.
Ertrag im Januar läge bei 765kWh. Und das mit 2,4kWp süd (12° Neigung) + 12,3kWp süd (5° Neigung) + 10,8kWp süd (52° Neigung) + 10,3kWp nord (52° Neigung). Das alles aber nur, wenn kein Schnee liegt oder man Modulflächen hat bei denen man den Schnee weg gefegt bekommt.
Es sind allerdings noch lange nicht alle zur Vefügung stehenden Flächen mit PV belegt. Wobei ich hier für mich oder uns auch sagen möchte, wirtschaftlich ist das wohl nicht. Soll es aber auch nicht primär sein.
Was an der Stelle für den Enthusiasten fehlt ist der bezahlbare Langzeitspeicher mit dem man die Überschüsse aus dem Sommer mit in den Winter nehmen kann. In welcher Form auch immer, aber er fehlt halt. Gäbe es den schon, dann würde vermutlich eine 10 - 12kWp Anlage mit guter Ausrichtung vollkommen ausreichen.
Ok, also antworte ich: Ich besitze eine Inselanlage. Punkt.
Damit sollte doch alles erklärt sein oder?
Meine Schwester+Schwager machen das so. Wenn er am Wochenende bei ihr ist, kann sich an der Wallbox mit glaube ich ner Karte identifizieren (hab es noch nicht selber gesehen), den Dienstwagen aufladen und das am Ende mit seinem Arbeitgeber abrechnen. Die PV Anlage ist allerdings nicht so groß, dass es komplett über PV geht.
Üblicherweise dem Arbeitgeber, der den Dienstwagen stellt. Da gibts verschiedene Abrechnungsmodelle. Bist du dein eigener Arbeitgeber, bringt das natürlich nichts. Da bleibt dann nur noch das Finanzamt.
Oliver
Ist jetzt hier sicherlich etwas OT, aber: Gibt es solche Regelungen tatsächlich? Das war mir bisher, mangels Dienstwagen, gar nicht bekannt.
Für mich ist der Stromanschluss solange es noch keine wirtschaftlich tragbaren Saisonspeicher gibt unumgänglich.
Zu deinem Link: Na also. Ich muss nichts melden. Sag ich doch. Ich bin auch nicht auskunftspflichtig. Wenn ich gefragt werde brauche ich überhaupt nichts schreiben oder sagen. Ich kann sagen: Ich habe eine Insel. Punkt. Dann können die nächsten Fragen kommen. Ist das auch sicher, dass man das nicht ans Netz anschließen kann? Dürfen wir mal gucken? Wie wird das gewährleistet? etc. pp. So sagt man einfach gar nichts.
Warum nicht? Der Gesetzgeber erlaubt es (noch, mal schauen wie lange noch) dem AG ist es egal, da immer noch viel günstiger, als jedes Mal am DC Lader für 90ct/kWh zu laden... Mein AG beteiligt sich nicht mit Kosten an der WallBox und auch nicht an Grundgebühren.
Doch, ist alles in den 600€ drin. Bei mir wurde nur die linke Seite vom Stromkasten erneuert, quasi das Teil wo der Zähler sitzt. Jetzt kann auch neben dem Zweirichtungszähler auch das Gateway mit LTE und die Steuerung verbaut werden um den §14a umzusetzen. Die Rechte Seite geht den NB nix an. Und die Zuleitung von der NH zum Stromkasten wurde von 4 auf 5 Adrig erneuert. Das alles inkl. der Anmeldung (hab ich gemacht und musste nur den Eli im Westnetz Portal aus der Liste anklicken) hat 600€ gekostet
Die Definition von Inselanlage und die Diskussion darum ist keine technische, sondern eine bürokratische. Die Technik wird da nur als Alibi benutzt um dem Verbraucher vorzugaukeln, es wäre logisch und sinnvoll etc..
Die Erklärung ist einfach.
Verbraucher werden bei fehlendem Saft aus Akku oder PV auf Netz umgeschaltet - unterbrechungsfrei.
Genau nie ist die Erzeugerinsel mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden.
Sehr einfach verständlich NIE und es ist technisch zudem unmöglich.
Also NIE und unmöglich - ich halte das für verständlich.
Zudem ist es unmöglich bei beliebigem Aufwand zu bewerkstelligen, das die Erzeugerinsel mit dem Netz verbunden wird - das ist Insel.
Es ist eine Überlappung zum unterbrechungsfreien Umschalten laut entsprechender Vorschriften zulässig - bitte die Vorschriften selbst studieren ![]()
Mit beliebigen Aufwand ist fast alles möglich und dies auf jeden Fall. Aber die Forderung an sich ist schon quatsch, dass etwas nur mit erheblichen Aufwand einspeisen könnte.
Diese Anforderung gibt es auch gar nicht, und hat es nie gegeben.
Die Insel-Definition war schon immer mit der Unmöglichkeit der blossen Verbindung zum Netz verknüpft, nie mit der der Einspeisung.
Oliver
Aber die Unmöglichkeit ist doch auch eine unmögliche Forderung. Alles ist doch in dem Bereich möglich, ist nur eine Frage des Aufwandes.
Und nie wurde mal so richtig erklärt, was eigentlich der super schwammige Begriff "mittelbare Verbindung" genau bedeuten soll.
Das stimmt, da muss ich auch etwas zurück rudern. Ich dachte bisher auch dass es nur an der Einspeisung hängen würde, dabei spricht das Regelwerk zwar vom Kontakt zwischen Erzeugern und dem Netz - da hab ich fälschlicherweise hineininterpretiert dass es sich nur um die Einspeisung handelt - aber das war von mir falsch. Es geht um einen sog. bilanziellen Kontakt zum Netz. Also auch mein DC Lader fällt darunter.
Jegliches Gefahrenpotential dass unser Inselstrom in irgendeiner Weise Kontakt zum Netz bekommen könnte kann ich aber dennoch ausschließen. Das macht die Sache nicht legaler, gefälliger oder schöner, ist aber technische Tatsache.
Wer einen Umschalter hat, sein hausnetz wahlweise auf eigene PV Anlage oder normales Netz schaltet, erfüllt die Voraussetzung, dass es keine Verbindung gibt. Eigentlich ist die Sache denkbar einfach. Wenn der stromzähler Leistung registriert, die in das Netz gegeben wird, gibt es eine Verbindung PV Anlage zum Netz. Wenn nicht, dann gibt es auch keine Verbindung.
Ein zweirichtungszähler kann jederzeit eingebaut werden. Kein PV Inselanlagenbetreiber wird da was dagegen haben.
Ein Ladegerät für die normale 12 V Autobatterie wäre dann auch schon nicht mehr ohne Erlaubnis möglich, müsste angemeldet und genehmigt werden.
Warum? Dein Auto liefert Dir über die 12V-Baterie 230V AC?