Lohnt sich ein Netzanschluss heutzutage noch?

Welchen Hybrid-Wechselrichter gibt es denn mit AC-Eingang, der wie eine Diode nur Strom aus dem Netz bezieht, aber keines einspeist? Die realisieren eben keinen Diode, die es halt bei Wechselspannung auch nicht gibt. Es gibt halt die Möglichkeit der Nulleispeisung, die aber keine ist, wegen schneller Lastwechsel und wegen der taktenden Verbraucher.

Das einzige Möglichkeit unter keinen Umständen nichts ins Netz des VNB einzuspeisen, ist ein separates AC-Ladegerät an den Niedervolt-Akku anzuschließen. Einen Hybrid-Wechselrichter, der so ein vom übrigen AC-System garantiert getrenntes Ladegerät hat, kenne ich nicht. Beim Multiplus sind AC-IN und AC-OUT in normalen Betrieb verbunden, wenn an AC-OUT eine Spannung des VNB anliegt. Da fließt auch Strom zurück. Ist keine Netztrennung,

Der Netzbetreiber ist genau bis wohin zuständig ? Kann sich also bis genau wohin "einmischen" ?
Ich wollte vor paar Jahren wieder einen Stromzähler auf einen vorhandenen Platz einbauen lassen. Dies wurde verweigert, die Unterverteilung wäre zu alt. Ich musste paar tausend Euro bezahlen für eine schöne neue Verteilung. Die ist auf der gegenüber liegenden Wandseite der alten Verteilung. Die alte Verteilung besteht noch und wird auch noch genutzt. Jetzt geht die Leitung vom stromzähler von der neuen Verteilung direkt zur alten. Das ist ok, schließlich ist eine neue Verteilung vorhanden und genau da hört dann auch die zuständigkeit des Netzbetreibers auf.

Die Wechselrichter schalten intern um, schütze und Relais machen das. Das ist sauber getrennt, AC Netz und PV Versorgung. Wenn der Akku leer ist und kein PV Strom vorhanden ist, wird AC Netz auf den Ausgang des Wechselrichters geschaltet. Es kann keine Verbindung von AC Netz und PV Versorgung geben. Tut es auch nicht. Die neuen Generationen Wechselrichter lassen sich in sehr vielen Betriebsarten. Genau das macht es unmöglich, dass irgend jemand dem PV Betreiber ans Bein pinkeln kann. Es kann kein Strom ins normale Netz gespeist werden, kein stromzähler kann auch nur 1 Watt erfassen. Die betriebsart kann nicht Mal bestimmt/nachgewiesen werden.

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Ich zitiere einfach mal aus den FAQ der BNA zum Thema Insel:

„Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.“

Eine reine 48V-PV ohne 230V-Eingang mit eigenem Kabelnetz dahinter ist danach eine Insel, alles mit Umrichtern mit Netzdurchgang oder sonst eine Möglichkeit zu Strombezug in die Anlage (nicht PV-Anlage) ist keine.

Oliver

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Coole Sache, dass sich die BNetzA mal der Sache angeknommen hat und man das so den VNBs zeigen kann, wenn die mal vor der Tür stehen.

Unschön ist natürlich, dass ein Laden mittels Ladegerät über das Netz des Betreibers ausgeschlossen wird, wenn es fest mit der Insel verbunden ist.

Scheint aber, dass man dann einen von der Insel getrennten Akku vom Netzaufladen kann (Ladegerät), diesen dann abstecken und danach wieder mit dem Wechselrichter der Insel verbinden kann. Oder man nimmt dazu ein Elektroauto, das die Insel im Winter versorgt.

Auch keinen 230V Ausgang. Den könnte man an eine Steckdose stecken….

Also fällt ansich jedes Gerät mit 230V weg für jene, die einen Netzanschluss mit 230V haben. Im Haus.

PS: Ich weiss es sagt mal wieder nichts aus. Die Google-KI sagt:
Eine Inselanlage ist vom Netz getrennt. IST. Da dran kann ich anschließen was auch immer ich will, nur nicht das Netz. Wie ich meine Insel betreibe, ob mit 48V, 230V, 400V oder mit Sterndreieck ist MEINE Sache, weil MEIN Grundstück und MEINE Anlage.

Der Netzbetreiber kann mich anschreiben. Ich bin ihm aber nicht auskunftspflichtig, weil ihn meine private Anlage nichts angeht. Er kann daraufhin den Verdacht äußern, wenn ich z.B. im Sommer gänzlich keinen Bezug mehr habe, dass ich illegalerweise eine Guerilla-Anlage betreibe.

Das kann er der Bundesnetzagentur melden. Die wiederum schreiben mich an. Und können mir ein Bußgeld androhen. Da das aber eine Insel ist, kann die Bundesnetzagentur aber kein Bußgeld verhängen, weil sie für Inselanlagen nicht zuständig ist. Ferner habe ich auch keine Auskunftspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur, weil das eine Insel ist. Und die geht die nichts an, weil es nicht am Netz ist.

Und jetzt müsste der Netzbetreiber oder die Bundesnetzagentur BEWEISEN, dass ich eine illegale Anlage betreibe. Da ich aber eine Insel habe und nicht am Netz bin können die gar nichts beweisen. Und eine Verfügungsgewalt gegenüber meiner Wohnung haben sie auch nicht. Wie auch, ich melde nur das nicht, was sie eben… nichts angeht.

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Wie du gelernt hast mußtest du eine Netzbetreiber/VDE-Konforme Unterverteilung bauen, ist doch nett vom Netzbetreiber. Und alles was daran angeschlossenn ist hat sich an die/seien Spielregeln zu halten.
Wenn man die bestehenden Regeln vollständig anwenden würde, darf man mittels historisch bedingt mangelhaften Stecker Geräte mittels mangelhafter Steckdosen anschliessen und betreiben, aber das sollte nicht für BKW gelten. Und nicht zu vergessen Leuchtmittel darf man auch wechseln, aber alles ander nur qualifiziert Fachkräfte… ich bin immer erstaunt was so mancher “unqualifizierte” Käufer im Baumarkt erwirbt

wink

Ich fürchte, das läuft anders herum. Die müssen gar nichts beweisen, die schicken dir einfach eine Aufforderung, die Anlage entweder anzumelden oder stillzulegen, oder sowas in der Art, das ganze mit Frist und Nachweis deinerseits.

Dann bist du am Zug.

Oliver

Ich habe denen gegenüber aber keine Auskunftspflicht. Weil ich eine Inselanlage niemandem melden muss. Einzig und alleine ggf. dem Bauamt und ggf. der Versicherung.

Da aber nicht am Netz, weder Netzbetreiber noch Bundesnetzagentur. Die sind schlichtweg nicht zuständig.

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Wohnst Du in DE oder AT? Mag sein, dass die rechtliche Situation bei vorhandenem Netzanschluss in AT anders ist.

In DE hat der Netzbetreiber Zutrittsrecht. Für Ablesung Zähler, technische Prüfung, Sperrung/Ausbau oder Gefahr im Verzug.

Und in DE hat man auch eine Auskunftspflicht gemäß Niederspannungsverordnung.

Ja, wenn sie das Netz betreffen. Eine Inselanlage ist nicht am Netz angeschlossen. Also greift die NAV nicht.

In DE hat der Netzbetreiber Zutrittsrecht. Für Ablesung Zähler, technische Prüfung, Sperrung/Ausbau oder Gefahr im Verzug.

Was genau trifft hier zu? Jemand betreibt eine PV-Insel. Der darf zu seinem Eigentum. Mein Eigentum ist woanders. Und nun?

Der Netzbetreiber verlangt halt Zugang zu seinem Netzanschluss, den man ihm nicht verwehren kann. Klar kann man ihn verwehren, aber dann bekommt man Post vom Gericht.

Er darf doch zu seinem Netzanschluss. Was hat das jetzt mit der Insel zu tun?

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Dein Privatintresse wird/wurde zu gunsten der Versorgungssicherheit historisch geregelt beschnitten und in Deutschland hast du da verloren egel wie du versuchst zu argumentieren der Netzbetreiber siegt.
Und der Urspung diese Themas ist eindeutig ein NOGO, siehe Kabel,Stecker,Verteiler ….

Belege das doch mal. Ich sehe das im NAV nicht. Dort steht bei Netzrelevanten Dingen. Das hier ist nicht netzrelevant, weil nicht am Netz. Man kann die Anlage auch nicht melden, weil keiner für die Insel zuständig ist außer man selbst.

Wie ICH MEINE Elektroinstallation zu hause mache, geht, solange nicht am Netz, keinen was an.

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Ich finde, da sind wirklich interessante Fragen aufgekommen. DC-Netz? Wechselrichter an der Autobatterie oder gar V2L? Kühlschrank mim 40€ WR an der Batterie betreiben? Powerstation? Das ist ne ganz schön breite Grauzone, mit der man ggf argumentieren kann

In Deutschland gilt hast du einen Netzanschluß auf dem Grundstück bist du Meldpflichtig, es wir davon ausgegangen das du einspeist, umschalten zwischen A und N ist nicht zulässig. Wenn du das nicht beabsichtigst hast du Nachzuweisen das es unmöglich ist… Du mußt dich mit dem Netzbetreiber kommiten wie du das sicherstellst.

Ohne entsprechende Zähler mit Gebühr bleibt nur die verblombten Netzsicherungen entfernen zulassen!

Glaube ich kaum, da mein VNB erklärt hat, so lange die Insel keine Verbindung zu seinem Netz herstellt oder herstellen kann, interessiert sie ihn schlicht nicht. Trotz des Netzanschluss auf meinem Grundstück.

Was soll das auch für einen Sinn machen? Die Insel beeinflusst sein Netz genau 0,überhaupt nicht. Da sie auch nicht an sein Netz angeschlossen ist, geht sie ihn nichts an, weswegen sie ihn auch nicht interessiert. Das habe ich mir per Mail geben lassen und hier an anderer Stelle auch schon mal eingestellt.

Bis zum Übergabepunkt, also dem Zähler. Danach ist es Kundenanlage und der Kunde ist verantwortlich. Für den Netzanschluss muss der Kunde nachweisen, dass seine Anlage den TAB entspricht. Macht der eingetragene Eli.

Ob der Kunde jetzt noch eine Klimaanlage über eine Inselanlage betreibt, dass geht den VNB solange nichts an, wie es keine Möglichkeit der Verbindung zu seinem Netz gibt. Unmittelbar braucht keine Erklärung und mittelbar bedeutet über Umschalter, ob manuell oder automatisch. Nicht verboten ist die Umschaltung des Verbrauchers. Im Falle des Strommangels der Insel schalte / stecke ich den Heizlüfter einfach auf das Netz um.

Wir sind nun also da, dass ich unter Generalverdacht durch den Netzbetreiber stehe, obwohl ich nichts mit seinem Netz mache, und ich muss etwas nachweisen, was ihn nichts angeht?

In welchen Verteilnetzbetreiberstatuten steht das und/oder in welchem Gesetz?

Hier scheint ein großes Interesse an juristischen Fragen zu bestehen. Dazu habe ich hier einen interessanten Artikel gefunden:

Mich persönlich interessieren die wirtschaftlichen und praktischen Fragen aber viel mehr. Mein Fazit bis jetzt ist, vorausgesetzt es sind keine Investitionen in den Zählerschrank nötig und der Netzbetreiber bleibt friedlich, lohnt sich ein Netzanschluss. Selbst wenn man da überhaupt keinen Strom rauszieht, ist es ein bequemes Backup und die 140 € Grundgebühr machen einen nicht arm.

Aber sobald der Erhalt des Zählerschranks teurer wird als der Rückbau, kann man durchaus darüber nachdenken, ob man ohne Anschluss nicht besser dran ist. Wenn man wenigstens 10 Monate im Jahr mit der PV autark ist. Für den Winter braucht man dann noch ungefähr eine MWh, die man sich von ausserhalb besorgen müsste. Also praktisch zweimal die Woche seinen Autoakku beim Supermarkt aufladen und in den Heimspeicher umfüllen. Ist ein bisschen umständlich, könnte man aber sicher in seinen Alltag einbauen.

Rechnung:

140 € Grundgebühr + 1000 x 0,30 € Netzstrom = 440 €

1000 x 0,50 € Tankstellenstrom x 1,2 Ladeverlust = 600 €

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