Lohnt sich ein Netzanschluss heutzutage noch?

Diese Anlage wird ganz von selbst eine Insel werden weil der Versorger ihm die stilllegen wird. Und dann nur unter Auflagen wieder anschließen oder gegen „Gebühr“ ganz trennen/Rückbau :smiling_face_with_sunglasses::face_with_peeking_eye:

Stimmt, eine PV Anlage wird aufbaut, laufen gelassen und dann gibts kalte füsse.
Die Anlage ist gross, da würde anmelden und einspeisevergütung abgreifen lohnen, wären da nicht die grossen Steine, die das schnell uninteressant machen können.
Es wird niemand jemanden verklagen. Dieses Risiko sehe ich nicht.
Anmelden und ggf. Die hohen Kosten bezahlen um einspeisevergütung zu bekommen, oder das ganze als Inselanlage laufen lassen und überhaupt nix einspeisen bleibt übrig.
Da sich ständig die Vorschriften zum schlechteren ändern würde ich das als Inselanlage betreiben, auf eine einspeisevergütung verzichten. Die Anlage amortisiert sich dann paar Jahre später.

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Ich verstehe zwar nicht, was da der Unterschied zu meiner Mögichkeit 2 sein soll, aber du hast mich auf einen wichtigen Punkt aufmerksam gemacht.

Wenn so etwas vor Gericht geht, sitzt auf der anderen Seite nämlich nicht der Staatsanwalt, sondern der Netzbetreiber. Und mit dem kann man sich einigen. Will der mich wirklich unbedingt aus seinem Netz rausschmeissen, oder will er weiter Grundgebühr fürs Nichtstun kassieren? Die Chancen stehen nicht schlecht, dass dann alles so bleiben kann, wie es ist.

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Sobald ein Netzanschluß auf dem Grundstück besteht ist eine “Inselanlage” aber keine und in Deutschland gelten die bekannten Regeln. Und wer glaubt die Anlage verstecken zu können, sobald der Verbrauch unplausiebel wir (es gibt ja eine Historie) tauchen beim Messstellenbetreiber ? auf, was etwas dauert kann , derweilfür anhaltende Anspannung sorgen dürfte.
Ganz böse wirds wenn eine neuen Zähler bekommt und der die Einspeisung registriert.
Konnte der alte Zähler gar noch negativ saldieren, wird es richtig teuer* und es gibt ein Starfverfahren.
Bei einem unangemeldten Balkonkraftwerk ist das alles entspannt , aber die Anlagegröße ist ein anderes Kaliber.

Böse gerechnet Grundversorgertarif potentiellem Ertrag/a *N… und ein zugewiesen Elektriker hat die Lizenz zum Gelddrucken, aber es gibt zum trost eine voll VDE konforme Technik :wink:

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Finde ich verständlich formuliert - "Netzunterstützung"

Nicht so schnell … das ist der Standpunkt des Makstammdatendings … bist Du bei denen nicht gemeldet, existiert du gar nicht, aus deren Sicht.

Die über 800 VNB betrifft das Thema aber tatsächlich. Von denen gibt es einige Berichte über Ärger, aber auch Berichte, das einige mit korrekten Inseln toleriert werden.

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Bis jetzt wurde niemand vor Gericht gezerrt. Egal was ich für gründe sehe, warum diese Angstmacherei geschrieben wird. Alles nicht gerade positiv für den, der sowas schreibt.

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Dann mach mal :wink:

Oliver

Das habe ich nicht verstanden. Inselanlagen = OffGrid dürfen halt nicht an irgendeinen Netzanschluss des VNB angeschlossen werden. Weder direkt noch indirekt.

Insofern kann es niemals dazu kommen, dass eine Inselanlage einspeist. Es gibt dazu keine Verbindung. Ist halt OffGrid. Leider reden hier viele über Inselanlagen, auch wenn diese mit dem Netz verbunden sind.

Eine Inselanlage kann sehr sinnvoll sein, um ein Elektroauto über eine separate Wallbox (die nicht mit dem Netz verbunden ist) zu laden. Oder separate Stromkreise, wir z.B. das Gartenhaus. Dazu braucht es keine Verbindung mit dem Netz des VNB.

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Es gibt mittlerweile viele hybridwechselrichter. Es wird ein eigenes Inselnetz aufgebaut. Dazu gibt es einen AC Eingang. Wenn kein PV Strom (Solarpanel oder Akku) zur Verfügung steht, wird Netzstrom durchgeleitet. Der Wechselrichter ist dabei ein normaler Verbraucher, Strom kann nur vom normalen Netz durch den Wechselrichter zum Inselnetz durchgeleitet. Auch das wird von manchen Menschen schon so ausgelegt, dass es sich hier nicht um eine PV Inselanlage handelt. Die Anlage muss folglich angemeldet werden, was sehr oft zu weiteren Kosten führt, was in Folge die Anlage unrentabel macht.
Schön zu sehen, dass es vermehrt "multi" Wechselrichter gibt. Diese können sowohl im ongrid als auch offgrid betriebsart laufen. Das wird dann lustig, wer sollte beweisen wie der Wechselrichter wann gelaufen ist. Dann geht's wie bei der Flinten Uschi. Die Hardware ist auf einmal weg, wird iwann gefunden, da sind dann aber alle Daten gelöscht.

So weit kommt's erst gar nicht. Es wird ein Vergleich geschlossen werden. Ohne überhaupt irgend Staatsanwaltschaft oder Gericht mit einzubeziehen.

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Naja man sitzt mit Anwälten da. Die wollen maximal Geld verdienen

Ich weise mal auf das Thema hin. Und ich werde die erste Stelle suchen, wo man sich vom Thema entfernt.

Done.

Und die ist ab Beitrag 15. Ein paar Themen bezogene, der Test Abseitsdiskussion.

Und nun?

Jap, selbst der Holger hat davon berichtet dass es Ärger gab, schreckt mich aber auch nicht wirklich ab.

Hm, nö. Ich hab dort angerufen und denen mitgeteilt, dass unsere Mieter ausgezogen sind und ich nur noch 1000kWh pro Jahr brauche und hab entsprechend darum gebeten den Abschlag von statt 6,5MWh/a auf von mir geschätzte 1MWh/a zu senken. War kein Thema. Dann kam das erste E-Auto und der Verbrauch stieg wieder um rund 500kWh/a - jetzt folgt aber eine Verdreifachung des PV Ausbaus und vermutlich wird der Verbrauch dann auf deutlich unter 500kWh/a sinken.

Auch nö. Unsere erste Nulleinspeiseanlage hat über die Jahre aufgrund von Regeldifferenzen rund 90kWh eingespeist. Auf Nachfrage hab ich gesagt wir hatten kurzzeitig ein BKW zum testen, taugte aber nichts für uns und wurde wieder abgebaut, die Einzelteile liegen noch irgendwo rum. Haken dran.

Technisch gesehen liegst du richtig. Aber das wurde hier schon XYZ mal diskutiert. Das Regelwerk sagt, dass ein Einspeisen weder mittelbar noch unmittelbar möglich sein darf. Und wer, wie wir, Victron Multiplus2 einsetzt, selbst wenn wie bei uns an AC in nichts (!) angeschlossen ist, hat aufgrund der AC IN Anschlüsse die nunmal bidirektional nutzbar sind IMMER die Möglichkeit einzuspeisen. Mit IMMER ist also gemeint, es ist jederzeit möglich ein Kabel vom AC IN auf die Netzseite zu ziehen. Anders sieht das bei reinen Offgrid-WR aus. Es könnte also, rein technisch gesehen, noch ein Stück weit von der verwendeten Hardware abhängig sein.

Jetzt kann man sich natürlich noch drüber streiten wie sinnfrei ein nachträgliches Einspeisen ohne jeglich Vergütung ist. Also, warum sollte ich jemals das Ziel haben, ohne jegliche Anmeldung und ohne jeglichen Erhalt von Vergütung, die AC IN Anschlüsse doch ans Netz zu hängen :man_shrugging:

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Verstehe ich nicht. Wenn an AC-IN kein Netzanschluss ist (weder direkt noch indirekt), ist es OffGrid = Inselanlage. Wenn an AC-IN ein Netzanschluss ist (egal ob direkt oder indirekt), dann ist es keine Inselanlage, sondern man hat ein OnGrid-System.

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Mein Kühlschrank ist ein On-Grid-Kühlschrank?

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin grundsätzlich der gleichen Meinung und das ist auch der Grund warum ich unsere Installation als Insel betrachte und, weil der Netzanschluss bei uns eben nicht ausgebuddelt wurde, gern mal das “pseudo” davor setze. Einzig, wenn es in der Vergangenheit mal knapp wurde sind die Akkus via separatem 3kW DC Ladegerät nachgeladen worden.

Das Regelwerk sagt es darf kein mittelbarer oder unmittelbarer Kontakt zum Netz bestehen. Solange sich der Stromanschluss aber auf den Flurstück befindet kann es, rein nach dem Regelwerk (das hab ja nicht ich mir einfallen lassen), keine “echte” Insel sein.

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Es gibt eine technische Definition, da hast du recht. Und es gibt Vorgaben des VNB, was du auf deinem Grundstück betreiben darfst und weil das so schwammig definiert ist, gibts verschiedene Deutungen, was mit "mittelbar oder unmittelbar" gemeint sein könnte.

Es ist völlig egal, ob die Anlage einspeist oder nicht. Sobald eine PV-Anlage unmittelbar oder mittelbar mit dem Netz verbunden ist, ist es keine Insel. Das gilt auch, wenn die Verbindung nur zeitweise besteht (Schalter, Stecker, am Netz hängende Ladegeräte für Batterien,…)

Irgendwo bei der BNA stand dann auch mal, dass dafür schon der Netzanschluss am Grundstück ausreicht, aber da würde ich es dann doch drauf ankommen lassen.

Oliver

Aus den gesammelten Erfahrungen meines Umfeldes ist was in der Realität passiert ein bischen so "Vor dem Netz, Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" .

Es gibt eine Reihe von Regelungen die Grundlage eines Stromanschluß sind, weitere Ergäzungen durch Meldepflichten etc. und da kann jeder Eingriff in ungenemigter Art für denjenige ein reales Problem darstellen. Und was der Netzbetreiber /Messtellenbetreiber verfolgt und wie handelt spiegelt der Sinnspruch. Ich kenne Fälle da mußte der komplette Anschluß ertüchtigt werden und ein paar Straßen weiter (keine 500m) ging das mit Technik die im Vergleich uralt war und beide im korrekten Prozess, es war einfach ein anderes “Netz” andere Zuständigkeit.
Und das reduzieren des Abschlags beim Lieferanten ist übrigens unerheblich , der hat diesbezüglich nicht den Hut auf.
Zum Abschluß, mir ging es aber mehr um die Tatsache das man sein Handeln und Pläne hinterfragen sollte um nicht vorsätzlich zu testen was der “Regelbruch” bedeutet.

Ich selber halte viel Regelungen für überholt und unsinnig…

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Du hast nicht verstanden, was da vor Gericht, wenn es denn soweit kommt, überhaupt verhandelt wird…

„Zahlungen bei Pflichtverstössen“ und auch „Netztrennungen … bei schweren Pflichverstössen“ sind keine Erfindungen des Netzbetreibers, sondern Paragrafen im EEG.

Der Netzbetreiber verklagt dich nicht, der macht einfach. Erst schickt. der eine Zahlungsaufforderung, im (unwahrscheinlichen) Extremfall klemmt der ab. Wenn du dagegen vorgehen willst, klagst du. Allzugrosse Vorteile durch einen Vergleich für den Netzbetreiber sehe ich da nicht.

Oliver