Die wichtigen Regelungen sind spätestens mit dem Aufbau des Überregionalen deutschen Netzes nach dem WWII definiert worden … + Empfehlung des VDE und das ist unverhandelbar.
Und wenn der Versorger einen entsprechenden Eingriff erkennen kann trennt der auch den Zugang (und ist im Recht), genaus wie er den Nachweis eines regelkonformen Aufbau des Systems an seinem Übergang verlangen kann und da benötigt man einen zugelassen Elektriker. Wenn der das unterschreiben muß ist es mit “geht schon, passt” vorbei….
Frieren. Was anderes bleibt dir in dem Fall nicht übrig. Wenn du nichts nachweisen kannst, kannst du nichts nachweisen.
In D wird der dich ja nicht sofort trennen, sondern eine Änderung an der Anlage oder ein Anmeldung oder sonst was in der Art verlangen. Erst, wenn du dem nicht nachkommst, geht das weiter.
Was will der Stromanbieter denn machen, wenn ich keinen Strom verbrauche und die Hauptsicherung gezogen ist?
Mich fragen, warum mein Haus erleuchtet ist? Kann er. Akku, Generator und PV. Vom BEV abgezapft. USV. Pedelec Akku, den ich an der Tankstelle lade. (Spannend: Gleichstrom aus der PV vom Nachbarn. Ist das überhaupt vom Verbot erfasst?)
Ob mit Zähler oder ohne: Ihn kann nur interessieren, ob der Strom VON IHM geklaut ist.
Falsch, der Netzanschluß besteht und danach wurde verändert und das ist nur Elektrikern erlaubt. Und wenn eine PV allen Anschein nach vorhanden ist, ist der Angeschlossene zum Nachweis der Anmeldung etc. verpflichtet. Eintrag im Register, Anmeldung durch den zugelassenen Elektriker ….
Als Nutzer ist man da eindeutig am ganz kurzen Hebel und ihr seit sogar verpflichte Zugang zu gewähren. Ihr könnt das etwas hinausziehen aber abwenden geht nicht .
Die Hauptsicherung die zählt ist in einem Verblombten Kasten, der wenn unbefugt geöffnet ein Problem wird… Die Elektriker die darauf zugreifen dürfen sind Nachweispflichtig gegen über dem Netzbetreiber ….
Wie gesagt ich wollte darauf Hinweisen das viel geht aber manches ehrer ungeschickt ist. Aber jeder hat die Wahl.
Wessen? Ich baue mir PV-Module aufs Dach und schließe einen 48V-Wechselrichter an.
Und der behauptet nun, ich hätte keinen Bezug von März-Semptember und hätte die Anlage anmelden müssen.
Wenn ich zu mir zum Sicherungskasten gehe und die Sicherungen rausmache, und ich habe eine Duale Hausinstallation die dann mit 48V oder auch mit 230V mit diesen PV-Modulen oder dem Wechselrichter funktioniert. Da muss ich gar nichts melden. Und wenn ich nichts melde, und er BEHAUPTET was, dann antworte ich genau jenes. Und dann? Muss ICH nun beweisen was ich habe oder nicht habe? Geht den doch nen Kehrricht an. Was der bei sich baut geht mich doch genauso wenig was an…
Ja, dann mache ich Widerspruch, und der schaltet mich ab, und dann gehts vor Gericht, und das dauert dann Monate….
Ich halte das einfach für eine Unterstellung. Ich bekomme eine Aufforderung meine Anlage zu melden. Welche Anlage? Also auf welcher Basis behauptet er, ich hätte was? Ich muss doch nicht nachweisen was zu haben, was er behauptet…..
Oder anders: ich hab nichts.
Und nun?
Nun macht der Bilder von meinen PV-Modulen und schaltet mich ab. Aber wenn ich doch keine anmeldepflichtige Anlage habe, dann geht den schlichtweg nicht an, was ich hier habe. Ob 1 Modul, 2 Module, 100 Module.
Ich bin dem gegenüber nicht Auskunftspflichtig für Dinge, die ihn nichts angehen. Das ist doch nicht schwer zu verstehen. Der kann mich auch fragen wieviele Autos ich habe oder was mein Lieblinseis ist. Das ist nicht kindisch von mir, nicht zu antworten, sondern die Frage ist absurd.
Vde macht vorschläge, das ist kein Gesetz. Vde ist nicht maßgebend, spielt keine Rolle wenn es um eine private PV Anlage geht.
Auf was für Grundlage könnte man denn eine "Zahlungsaufforderung" generieren ? Es gibt immer einen geeichten stromzähler. Wenn das immer korrekt angegeben wurde und der bezogene Strom immer korrekt bezahlt wurde, wie kann es zu einer "Zahlungsaufforderung" kommen , die augenscheinlich aus der Luft gegriffen wird. Neuer Enkeltrick oder was ?
VDE ist ein Vorschlag, sobalt man aber mit dem Netzbetreiber zu tun hat, hat er das Machtwort und dann ist die Empfehlung ein MUSS! In Deutschland macht fast jeder Netzbetreiber seine eigene Definition wie der Hausanschluß und die verbaute Technik zu sein hat und nutz VDE-Gerechten Bauteile ….
Und zum Abschluß, eine wie auch geartet PV-Anlage auf einem erschlossen Grundstück ist in Deutschland durch die theoretisch Möglichkeit einer Netzkoppelung juristische betrachtete keine Inselanlage. Der einzige Weg zu einer Insel zu werden ist eine offizelle Stilllegung
All diese Nettigkeiten,Empfehlungen und Vorschriften existieren nicht, damit jeder tun und lassen kann was er will ... ein Gruß der Lobbyarbeiter. Ganz blöd gelaufen, der Forum Post mit Bild ist für den Netzbetreiber ausreichend - weil nicht eine theoretische Frage gestellt wurde sondern die öffentliche Äusserung das die ungeliebten Regeln bewust ignoriert werden.
Du kannst eine 48V Inselanlage nicht ans 230V Netz anschließen. Nach der Argumentation darfst du kein Auto fahren weil du die Batterie an die Steckdose hängen kannst….
Das Problem ist das Gerichte Gutachter beschäftigen,die müssen anerkannt sein und dann sind wir mal wieder bei den Allgemeinen anerkannten Regeln… oder auf Hohersee
Anerkannt, wer, wie wir man dass … Ich bin immer wieder Gutachter (anderes Feld) in Auseinandersetzungen in der Industrie und da kommt es zu 90% zu Kompromissen oder die Faktenlage ist “wasserdicht”. Vor Gericht will da keiner, aber im “Inselstreit” hat “Otto Normalverbraucher” wohl keine reele Chance.
Mit der passenden Technik, besteht die Möglichkeit ins Netz zu kommen und die muß nicht fest verbaut sein.
Das E-Auto ist eine zugelassen/zertifizierte Anlage und darf in das Hausnetz einspeisen, selbsverständlch mit der angemeldeten Wallbox*. Ladenn geht über verschiedene Möglichkeiten - geht halt nicht beim Fahren
*Funktioniert nur wenn Wallbox und Auto das korrekt aushandeln sonst schweigt das Auto und behält seinen Strom.
Da bin ich mir nicht sicher. Wenn das E-Auto V2L oder V2H hat, welchen Unterschied gibt es nun? Das Ding KÖNNTE wenn es an der Steckdose hängt einspeisen…