Kleingartenanlagen - Rechtliches

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Ich hab für die Regelungen zu PV in Kleingärten in Sachsen mitgewirkt.
In Sachsen sind maximal 200W erlaubt.

Bei uns sind DC seitig auch maximal 60V erlaubt, sowohl im PV Generator als auch im Akkusystem.

Als Vorstand hast Du ne sekundäre Sicherungspflicht, da stehst Du mit einem Bein im Knast, wenn sich einer mit seiner e-Anlage selbst umbringt.
Bei uns gibts mittlerweile auch nen regelmäigen eCheck, den die Pächter bezahlen müssen. Ein vom Vorstand beauftragter Elektriker prüft alles und nimmt das dann ab oder nicht.
Grund auch hier, dass sich ein Kleingärtner in unserer Stadt mit seiner Bastelei (blanke Verdrahtung auf 230V AC) umgebracht hat. Da war dann die Staatsanwaltschaft aktiv.

Das ist alles lustig und easy peasy, bis es das nicht mehr ist. Ein Vorstand, der für sein unbezahltes Ehrenamt solche Risiken eingeht ist ein Trottel.

In welchem Bundesland bist Du? Verlinke mal die Ragmenkleingartenordnung Deines Bundeslandes. Diese ist die Rechtsgrundlage, nicht(!) Auskünfte Deines Vorstands.

Grundsätzlich geht es in Kleingärten um den Gemüseambau. Die Lauben dürfen nicht zum darin wohnen geeignet sein.

Sicherluch gibt es da einen gewissen Duldungsspielraum, aber Laubenneubai mit einer derart großen PV Anlage fällt auf.
Unser Stadtverband schaut sich die Anlagen regelmäßig in der Satelittenansicht an und prüft auf Pools, Solaranlagen, Zweitgebäude usw...

Mach was Su willst, aber sage nicht, dass Du nicht gewarnt wurdest, wenn man Duch zum Rückbau zwingt.
Das gilt auch für Lauben. Maximal überbaute Fläche inkl Zerrasse usw sind 24m², das gilt überall. IdR gibt rs Höhenbeschränkungen, Verbot eines Schlafbodens, idR ist auch Dämmung nicht erlaubt, auch keine Unterkellerung.

Rückbau dann alles auf Deine Kosten.

Bist Du Dir sicher, dass Du einen Kleingarten willst und nicht doch besser ein Freizeitgrundstück?

...

Wenn Akku im Kleingarten mit Winternutzung, dann versuch den Akku ggf. unterirdisch zu verbauen. Im Sommer kühler, im Winter frostfrei.

Was ich als Vorstand zugelassen hätte - und ich bin da sehr großzügig -
Fertige Powerbank mit CE Kennzeichnung.
Ein(!) Solarmodul in "geeigneter Größe"
Reine Inselanlage ohne Verbinung zum öffentlichen Netz. Wenn Du den Akku daraus via Netzteil lädst ist das okay.
Bzgl FI/Erdung usw. Deiner Insel gibts dann das okay vom Elektruker via eCheck.

Aber so wär das bei uns. In manchen Kleingärten sind 230V AC grundsätzlich verboten, in anderen geht evtl mehr und dann gibt es Vorstände,vda herrscht Anarchie, aber das ist erfahrungsgemäß immer temporär. Aber mach Dich da schlau, wie die Gesetzeslage ist. Ggf Anfrage beim Landesverband.

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Ich hoffe doch das ist ein Tippfehler und das sind 2000 Watt?

wieso das passt doch

es geht ja um eine Kleingartenanlage ohne eigenen Trafo und Mitttelspannungsanschluss
da ist dann das technisch unpräzise Nulleinspeisen die korrekte Ausführung.

Das heißt, daß man sich dann irgendwelchen überteuerten Campingbedarf für Solar kaufen muß, weil es 200 Watt Wechselrichter normal nicht gibt und entsprechende Module auch nur gebraucht?

Da bin ich ja froh, dass ich nicht ins Sachsen bin.
Bei uns ist einzige "Limitierung", dass der Vorstand dies genehmigt und die Panels nur auf bzw. an der Laube montiert werden.

Weitere Limitierungen gibt es nicht.

Dafür sind aber Windkraftanalagen komplett verboten, was bei dem Wind hier echt noch ne Alternative gewesen wäre :wink:

Und bevor hier mit Gesetzen, Verurteilungen und immensem finanziellen Schaden durch Rückbau um sich geworfen wird:

Die Laube und ALLES was damit geplant ist, ist seit Planung an in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand abgestimmt. Die Laube ist eine von Landesgartenbund empfohlene Variante und alle Vorgaben und Auflagen sind erfüllt.

Und ja, eine Klimaanlage wird in die Laube kommen, weil wenn ich eh nur elektrisch Heizen darf (wenn ich es denn mal brauche), kann ich auch eine richtige Klimaanlage nehmen anstelle einer Infrarotheizung.

Es ist ja schön, dass einige Ihre Kleingärten quasi ohne wirklichen Verbrauch betreiben oder auch nur Centbeträge für die Pacht lassen. Aber nur, weil Es jemanden nicht sinnig erscheint oder Er es nicht möchte, muss man Dinge doch nicht gleich verteufeln und verbieten.

Und neben den Auflagen für Lauben und Solar halte ich mich natürlich auch an die Auflagen bezüglich der Nutzung der Gartenfläche. Neben Rasen und Blumen sind auch Obst und Gemüse gepflanzt...

Und jetzt würde ich darum bitten, dass es wieder um das Thema PV Anlage geht und nicht mehr um das Thema, wie ein Kleingarten auszusehen hat.

Themenbezogen:
Da ich freundlich darauf hingewiesen wurde, dass der RS nur 13A mag pro String sind die 500W Module raus, es werden dann wohl 455er Werden, die dann nur 11A haben.
Wenn jemand was in der Nähe der 500W mit <13A empfehlen kann, wäre ich auch verbunden.

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200W. (So die Rechtslage. Wir hier würden "ein Modul" in Standardmaßen auch dulden, also über 400W. Das ist dann aber das Limit und auf eigenes Risiko)

Ohne mich wären vermtl nur Solarlampen oder faltbare Module erlaubt worden.

Die meisten übersehen, von wo man hier kommt. Die bisherige Regel in Sachsen lautet, dass es in der Laube selbst weder einen Wasser- noch einen Stromanschluss geben darf.
IdR wird das "im Bestand" aber geduldet.

Grau- uva Schwarzwasser ist ein anderes Thema, da wird mittlerweile rigoros durchgegriffen und das auch zurecht.

Die 200W reichen für die kleingärtnerische Nutzung in 99% alle Fälle aus.

Die Hälfte der Anlagen bei uns braucht unter 20kWh pro Jahr und die haben alle Netzanschluss.

Ich brauch so 60kWh im Jahr und ich heize ein 3m² Frühbeet und ein 6m² Gewächshaus im Frühjahr.

Es sind Kleingartenlauben, keine Ferienhäuser!

Es braucht mir auch keiner mit Umweltschutz kommen. Absolut nichts ist am so einem System umweltfreundlicher als ne normale Anlage mit normalem Stromanschluss und meinetwegen 50kWh verbrauch im Jahr.
Wenn ich schon lese Klimaanlage. Begrüne das Dach und setze nen Baum auf die Südseite.

Der ökolofgische Nutzen von Kleingärten liegt im ökologischen Gemüseanbau, der Artenvielfaltb und der Bereitstellung öffentlicher möglichst unversiegelter Grünflächen im städtischen Raum.

Deshalb bezahlt man Jahrespachten im Centbereich!

Im ländlichen Raum mag man das entspannter sehen, aber gerade in der Stadt erlebte ich es extrem häufig, dass die Leute nicht kapieren, dass ein Kleingarten kein Freizeitgrundstück ist.

Aber die Bundesländer sind hier unterschiedlich.

Deshalb: Gesetzeslage klären, BEVOR man mit dem planen beginnt.

In welchem Bundesland bist Du denn?

Stadt oder Land?

Wie ich schon schrieb: Mach was Du willst inkl der klimatisiertesn Hütte mit dem beheizten 15kWh Speicher im 4m² "Technikraum", aber beklage Dich nicht, wenn es mal Probleme geben sollte.

Ich schreibe Dir rein garnix vor.

Hallo Zusammen,

ich habe @carolus darum gebeten die Kleingartendiskusion abzutrennen und damit einen Raum zu schaffen um das Thema losgelöst von meinen technischen Fragen zu diskutieren.

Ich hoffe, dass ist für alle Beteiligten in Ordnung.

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Ich sehe es etwas anders, wenn die PV-Analage für eine Kleingartenanlage ist sind die möglichen Lösung auch mit den Einschränkungen durch die Vorgaben der Kleingartenanlage zu realisieren.

Dem möchte ich ja nicht widersprechen. Aber das war hier nicht meine ursprüngliche Frage.
Und ich habe darauf hingewiesen, dass die 16kWh, 6 Modul-Lösung bei mir KGV gerecht ist.
Das z.B. der Landesverband Sachsen das ganze extrem anders sieht ist interessant, hat aber mit meiner ursprünglichen Frage nach den technischen Themen nichts zu tun.

Daher mein Wunsch das entsprechend zu separieren.
Dann kann auf der einen Seite über Kleingärten und PV gesprochen werden und hier kommen wir wieder zu meiner eigentlichen Frage zurück.

Für die Ich im übrigen schon extrem gute Rückmeldungen und Hilfen bekommen habe

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Soweit die übernommenen Beiträge.

Bitte also weiter mit den rechtlichen Aspekt für Kleingartenanlagen, was durchaus nicht einheitlich zu sein scheint.

Diesen beitrag habe ich noch gesehen, der eigentlich hier auch hingehört.

Interessant wie restriktiv die Gartenverordnungen der Kleingärten in manchen Städten und Bundesländern sind. In Köln ist das dagegen kein Problem: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/kleingartenordnung_2023.pdf

Da gibt es keine Beschränkung der Größe in Wp oder kWp einer Anlage. Lediglich muss man die Panels auf dem Dach anbringen und die Einspeisung ins Netz muss mit dem Verein gemeinschaftlich abgestimmt werden. Eine Inselanlage ist demnach kein Problem. Und Einspeisung vermutlich auch nicht, wenn die Gemeinschaft davon profitiert bzw. kein Andersdenkender es blockiert.

Zitat:

(29) Solaranlage
Solaranlagen auf Dachflächen sind gestattet. Die Einspeisung von überschüssigem
Strom in das Netz, ist nur zulässig, wenn der Verein dies gemeinschaftlich unterstützt.

Ja, das finde ich auch sehr spannend.
In Sachsen sind es wohl mittlerweile 600W nach Genehmigung.
Quelle: https://www.lsk-kleingarten.de/wp-content/uploads/2024/04/LSK-ArgSolar-Paechter-072023.pdf

Bei uns ist es fast wie in Köln, Vorstand muss zustimmen, aber es darf keinesfalls eingespeist werden.

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Viel besser ist es in Sachsen aber nicht geworden. Muss immer noch genehmigt werden und darf nur 600 Watt.

Neben vieler anderer Bürokratie wie sächische Bauordnung, etc.:

Ein statischer Nachweis zur Tragfähigkeit und zur Windlast ist zu erbringen.
Da muss man extra einen zugelassenen Statiker beauftragen............

Der ganze Text auch in den Erläuterungen zeigt, dass man keine Solaranlagen haben will.

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Ja, scheint so.
Aber die Ansicht der Sachsen ist - für mich - eh etwas extrem, was Kleingärten angeht.
Zumindest, wenn man sich den Text so durchliest.

Bei uns ist es da komplett anders. Wir hatten am WE Gemeinschaftsarbeit und dort hat der Vorstand erklärt, dass der Landesbund wohl am Überlegen ist, das Thema PV zukünftig viel stärker in den Mittelpunkt rücken zu wollen. Bei neuen Parzellen sollte es idealerweise keinen Stromanschluss mehr geben, sondern die Pächter sollen sich selbst via PV versorgen.
Ist aktuell nur ein erste Idee, aber zeigt ja auch schon, wie unterschiedlich das von den Landesverbänden gesehen wird.

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Stimmt.

Gute Idee.

Finde ich auch, denn die Situation mit meinem "Hausanschluss" hat mich ja erst zu PV bewogen. Und Nein, ich werde definitiv nicht in meine neue Laube einziehen. :wink: