Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Wie "kann" man nur "kann" nicht verstehen ?

Vorher steht noch: [quote data-userid="561" data-postid="201784"]

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die

[/quote]

Das bezieht sich also expiziert auf eine Insel-ANLAGE, oder einheit. Da steht nix von grundstück. Die ganze interpretation, dass es sich um ein grundstück handelt, das keine netzanschluss haben darf, bzw. Keine verbindung, wer denkt sich sowas aus ?

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Aber natürlich ist die gewollt.

Eindeutige Regelung würde den Gewinn der Stromerzeuger verringern. Also sorgt die Lobby dafür, dass möglichst Schwammig formuliert wird.

Dann können die ewigen Schwarzmaler besonders einfach Verbote herdichten, wo eigentlich garkeine sind.

Weshalb gibt es dann so oft die Meldung "Diese Anlage kann nicht angemeldet werden"?

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Damit ein Wechselrichter ins Netz einspeisen kann müsste der sich erstmal mit dem Netz synchronisieren, ohne Synchronisation dürfte das dann ziemlich schnell "Puff" machen...

Und ein Inselwechselrichter der ein eigenes Netz erzeugt kann gar über dieses eigene Netz gar nicht ins allgemeine Netz einspeisen (bzw. siehe oben dürfte nur äußerst kurz funktionieren)

Was du meinst ist ein Hybridwechselrichter der netzgekoppelt ist und ins Hausnetz einspeisen kann.

Ein Offline Wechselrichter spannt das eigene Netz auf und man kann dort die Verbraucher an ihn ranhängen und die werden von ihm versorgt, nicht aber das allgemeine Hausnetz.

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Jetzt kommst du mit dem öffentlichen Netz?

Vorhin ging es ums Hausnetz und das kann ein Inselwechselrichter.

Wie sagte doch ein deutschlandweit unbekannter Bühnenkünstler:

Das besondere an unserem Rechtssystem ist, das die Bürokratie alles geregelt hat.

Das schlechte ist, dass die Bürokraten glauben, dass sie das gut gemacht haben.

PS: Auch wenn ihr wohl nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommt, euer beider Standpunkte sind für Leser wichtig. Deswegen bleibt brav, höflich und streitet euch nicht, denn ich würde das nur ganz ungern zu machen.

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Mein Netz ist aber kein Hausnetz, sondern ein Inselnetz. Unnu? Es hängt wie bei der ganzen Sache NUR an der Definition, die IMMER nur ein Einzelfallurteil festlegen kann.

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Gut gemeint ist selten gut gemacht :wink:

@stromsparer99

Ein Inselwechselrichter kann eben nicht ins Hausnetz (und dahinter hängend das allgemeine Netz) einspeisen...

Selektives Lesen und so....

So ist es, es gibt nicht "das Hausnetz" und da hängen dann alle mit drauf. Es gibt einzelne Stromkreise, einzel abgesicherte grossverbraucher. In meinem haus gibt es dann noch zwei wohnungen, zwei Stromzähler. Alles schön getrennt. Es geht also, dass man in einem Haus merhere "stromnetze" (wenn man das so bezeichnen will) hat. Und diese haben keine verbindung. Alles existiert schön nebeneinander. Das müssen nicht gleich zwei getrennte wohnungen sein, es können auch getrennte zimmer, getrennte stockwerke sein. Mit verschiedenen "Stromnetzen".

Da es beim inselnetz technisch keine verbindung zum öffentlichen Stromnetz geben kann, ohne dass das ganze abraucht, ist die sache elektrotechnisch fachlich sicher. Es kann überhaupt keine ve4bindung geben.

Jetzt ist mein popcorn auch leer. Ich geh mal neues machen.

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@thomas0815 Lustig ist auch, er hat es in dem Bild ja schwarz auf weiß geposted.

Anlagen die ins Hausnetz einspeisen.... mittelbar... -> Registrierungspflicht.

Kein Anschluss ans Hausnetz, keine Registrierungspflicht.

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@alter-hase Bring mir welches mit. Wird bestimmt noch lustiger. Neun Seiten statt einer einfachen Antwort.

Noch mehr, nichtmal eine Registrierungsmöglichkeit.

(Bin gespannt, wann er platzt und doch wieder was schreibt.:slight_smile:

Die lokale Leitungsstruktur im Haus ist das Hausnetz.

Du kannst dein Hausnetz mit dem öffentlichen Netz verbinden oder mit einem Inselwechselrichter oder einem Stromgenerator usw.

und dann sind wir wo?

Ach ja, dann sind wir hier.

In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Ah, ich darf also auch kein 24V Netz haben. Okeeeh.

Dein Fehler ist schon von vornherein deine (falsche) Definition von "Hausnetz". Deine angeblichen Verbote basieren ja ausschließlich auf dieser.

Genau DAS ist ja der Knackpunkt.

@stromsparer99 Und in der Regel haben die Wikinger rote Bärte.

Aber das heißt, es gibt Ausnahmen. Einspeisen ins Hausnetz macht Thomas mit seiner Drei Module Pool-WP eben nicht. Genau wie ich mit meiner Solarbeleuchtung auf der Terrasse, dem Bierkühler im Gartenhaus oder dem Solartaschenrechner. OK, der Bierkühler ist fiktiv, könnte ja aber dennoch seine Modulleistung über einen Mikro-WR über ein 40m langes Kabel zum ZK schicken. Dann, und nur DANN, wäre er für den VNB von Interesse.

Ansonsten hat der VNB genauso viel Interesse daran, wie an der Frage ob in China ein Sack Reis umgekippt ist. Es hängt nicht an seinem Netz, er kann es nicht steuern, es geht ihn nichts an.

Das Thema ist nicht Tod zu kriegen... aber es wurde schon gesagt, jeder kann manchen was er will, aber wenn einer Fragt ob es so erlaubt ist, sollte man schon hinweisen. Ist wie bei Auto fahren, wer zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt. Was bei Nichtanmeldung passieren wird, ist noch offen. Liegt sicher am Netzbetreiber, der eine ist da entspannt und lässt es laufen oder sagt die was zu machen ist, sonst macht er aus deiner Anlage ganz schnell eine richtige Inselanlage. Dann will ich die User mal im Winter sehen. :sunglasses:

Wer >10kWp baut/gebaut hat und nicht anmeldet, der verschenkt viel Geld, denn die finanziert die Anlage schon alleine über die 20 Jahre. Hinzu kommt dann noch der Eigenverbrauch. Gering ist die Vergütung auch nicht, wer es nicht glaubt, schaut sich mal die reinen Strompreise an der Börse an, zu den Zeiten wo PV erzeugt...

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panik- und angstmache

die begründung will ich sehen warum meine gartenpumpen pv dem netzbetreiber sein netz beeinflusst

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Auch wenn man zum Anmelden weitere x Tausender an € in einen neuen "Zählerkasten" investieren muss?

Ihr "Meld doch an du Idiot" Leute tut immer alle so, als würden die Inselbetreiber das aus Jux und Tollerei tun.

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Also da es ja eine Hotline gibt: anrufen und einfach fragen. Man muss nicht mit Juristen Stunden von Lebenszeit verschwenden.

Also wenn ich auf mein Gartenhaus 2-3 Panels packe um meine Pool-Pumpe zu betreiben interessiert das keine Sau. Will niemand gemeldet haben und ob auf dem Grundstück ein Stromanschluss ist hat damit auch nichts zu tun. Es interessiert niemanden und ich kann es auch nicht anmelden. Es würde auch keinen Sinn machen es anzumelden.

Also Danke an alle Hypochonder, Aluhutträger und Co.

Ich hätte sonst nie angerufen. Danke.

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