Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

@uschi

es reicht doch wenn der Nachbar einen Anschluss hat. Technisch gesehen muss ich nur mit der Kabeltrommel rüber. 1 Minute und ich hänge am Netz. Alleine die Formulierung "technisch ausgeschlossen" ist mehr als schwammig.

@Uschi und was kostet die Umschreibung beim Katasteramt ?:rofl: :rofl: :rofl:

Ansonsten hast du natürlich völlig Recht.

@Thomas weshalb es wohl solange gedauert hat? Ich wollte es auch erst nicht einsehen. Deshalb hat er mir die entsprechenden Passagen rausgesucht und die sind eindeutig.

Hobbymässig komme ich vom Segeln. Da gibts bei Unfällen auch ab und an mal eine Untersuchung durch die entsprechende Behörde (BSU).

Da ist vor einigen Jahren mal ein Oldtimer-Segelboot mit Chartergästen gesunken, mit Todesfolge. Ursache war nach allgemeinem gesundem Menschenverstand ein technischer Defekt. Fazit der Unfalluntersuchung durchs Amt: Ursächlich für den Untergang war das Fehlen der entsprechende Fahrterlaubnis (für Fahrten mit Chartergästen) des Kapitäns. Ohne Chartergäste hätte der rund um die Welt segeln dürfen...

Niemals - Never ever - in solchen Fällen "gesunden Menschenverstand" anwenden.

Oliver

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@sarowe1972

"jede Stromerzeugungsanlage, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll"

Jetzt kannst du gerne mit deinem Juristen diskutieren was mittelbar und unmittelbar genau bedeutet. Und zwar zu 100%.

Und wie weit das "technisch ausgeschlossen" geht. Gibt es sowas überhaupt? Also wirklich technisch ausgeschlossen? Stichwort Kabeltrommel zum Nachbar.

Die Kosten beim Katasteramt spielen keine Rolle. Es geht ja um den Begriff "technisch ausgeschlossen". Und nicht "was kostet es".

Dein Jurist ist vielleicht einfach ein schlechter Jurist. Oder ein Korinthenkacker der seine Lebensaufgabe darin sieht. Wenn alles eindeutig wäre, gäbe es keine Juristen sondern nur Richter.

Am Ende wird es vieleicht doch der gesunde Menschenverstand sein. Und auch so gewollt sein.

@oliverso

Also ein Verstoß gegen Personenbeförderung ist ja nicht mit gesunden Menschenverstand verhandelbar. Ist ja bei der Fliegerei auch so. Es ist gesunder Menschenverstand dass ich eben nicht einfach Personen befördern darf. Es geht ja um GESUNDEN Verstand. Nicht Unwissenheit oder Dummheit oder Ignoranz.

Aber das Boot ist nicht gesunken weil er keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hatte. Und darum ging es in meinem Beispiel.

Doch, laut Untersuchungsbericht ist es das.

Oliver

Nein Thomas....genau das steht nicht im Energiewirtschaftsgesetz, dort steht ALLE. Lies es selber nach.

Warum der Zwischenruf an dieser Stelle? Die wievielte Wiederholung dieses Themas ist das inzwischen?
Realität und BNetzA liefen noch nie synchron.
Nicht erst seit dem 1.April kann man dort Dinge anmelden, denen eine (eindeutige) Gesetzesgrundlage fehlt.
Siehe „Steckersolargeräte“ und der Entwurf des Gesetzes

referentenentw_pv_paket_I.pdf (solarwirtschaft.de)
Des Pudels Kern lassen wir gerne außen vor?
Die maßgeblichen Regelungen der VNBs haben sich nicht geändert und die Änderung der maßgeblichen Regelungen steht in den Sternen.
Auf der anderen Seite eilt nun VDE und FNN der BNetzA voraus.
Es gibt nach deren Auffassung eine Insel.
Wie selbstverständlich gibt es auch kundeneigene Netze, die parallel zum Netzanschluss auf einem Grundstück koexistieren.
Ein überraschend hohes Maß an Realität. Inseln haben fast zwangsläufig einen Speicher.

anschluss-und-betrieb-von-speichern-am-ns-data.pdf (vde.com)
Die Verwirrung ist gewollt?
Sollen abwechselnd die Gesetzeslage oder die Anwendungsregeln der VNBs auf der Bremse stehen?
Solange nur zu jeder Zeit mindestens einer von beiden bremst.
Alles Mumpitz für die Statistik und Lobby, wie z.B. die Erfassung der BKW Einspeisung ohne die Erzeugung oder den Eigenverbrauch zu kennen.
SolarHeini

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Aus der Begriffsbestimmung zum EnWG:

"24a.

Kundenanlagen
Energieanlagen zur Abgabe von Energie,....
b)
mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden sind,...
d)
jedermann zum Zwecke der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,"
Die Interpretation der anzumeldenden Solargartenleuchte ist falsch. Hier wird niemandem irgendwas zur Durchleitung zur Verfügung gestellt. So auch der Fall PV auf dem Gartenhaus, WR mit Akku um einen Kühlschrank zu betreiben. Die einzigen Stromleitungen sind die zwischen den aufgezählten Komponenten. Keine Netzanbindung, weil das Gartenhaus 50m vom Haus entfernt steht und Erdarbeiten echt anstrengend sind.
Wen sollte das auch aus welchem Grund interessieren? Der VNB kann nicht drauf zugreifen um irgendwas zu steuern und der Betreiber keine Energie in "sein" Hausnetz einspeisen.
Dann könnte ich auch das Landwirtschaftsministerium ermächtigen, eine Verordnung zu erlassen mit der die privat zum Eigenverbrauch angepflanzten, geernteten und aufgegessenen Tomaten zu zählen. Merkst Du was?
Das interessiert nen Toten.
Gerade festgestellt, mein Taschenrechner von 1984 hat ne Solarzelle und die liefert noch Strom. Muss ich den jetzt anmelden? Ich nutze den ja in meinem Haus, wo es einen Stromanschluss vom VNB gibt. {green}:shocked:
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Blöd nur dass MaStR es aber genau so sieht. Und wenn die das so sehen, wo soll ich es dann melden? Bei MaStR? Witzig.

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@carolus Hast Du das jetzt als "normaler User" oder als Mod geschrieben? :rofl:

Dann dürften da genau Null Einträge drin sein.

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Das ist die Verordnung die das Marktstammdatenregister daraus gemacht hat. Hier wird doch immer so sauber unterschieden was Gesetz und was Verordnung ist.

Im Gesetz steht erstmal ALLE!

Und wenn du das mittel und unmittelbar gerne möchtest, dann doch bitte bitte auch die Erklärung die Marktstammdatenregister dafür hat.

@sarowe1972

na dann sag mir mal wo ich jetzt die Teichpumpe melden soll. Hast nen Link? Steht das im Gesetz? Das MaStR will die Meldung ja nicht. Bei Olaf Scholz oder bei der Fäser?

Und zur Definition: Also, gemacht.

Wie definiert man "erheblich technischen Aufwand" ?

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@sarowe1972 Hast Du §1 gelesen?

§ 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente,
umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität,
Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

Weder mein Solartaschenrechner, Thomas´ Gartenpumpe, mein Gartenhausbierkühler oder die fiktive Mähroboterladestation erfüllen diese Voraussetzungen. Da kann so viel alle im Gesetz stehen, wie es Sterne im All hat. Bestimmte Anlagen nimmt das Gesetz gleich wieder aus, weil es Einschränkungen vornimmt.

Eine Picea zur H2-Erzeugung, um im Winter die Gasheizung, die natürlich keine Verbindung zum "öffentlichen" Gasnetz haben dürfte, zu versorgen, würde ebenfalls darunter fallen.

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bei bärbock

das ist der/die richtige ansprechpartner*in für stromnetze und das stromnetz als speicher :wink:

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Wer hat das Gesetz das letzte mal reformiert? Wer hat die Paragraphen 111 e/f dazu gefügt. Richtig Scholz und Faser :roll_eyes: . Man merkt wirklich sofort wie sehr ihr euch mit der Materie beschäftigt habt. Vor allem wie lange ihr braucht euch mit der Materie zu beschäftigen. Aber macht ja nichts vorher kann man ja erstmal Unwahrheiten behaupten.

Ich klinke mich hier jetzt aus. Substanziel neues gibt es hier ja nicht.

wolltest du doch schon seit anfang des threads machen

scheint ja doch noch nicht so klar zu sein, wenn weitere erklärungen deinerseits erforderlich sind

btw.

wenn wir schon bei unwahrheiten sind, am besten klinkst du dich dauerhaft bei dem thema aus :wink:

Ich würde jetzt trotzdem gerne wissen wo ich die Gartenteichpumpe anmelden soll......Weil Gesetz ist ja Gesetz.

Und bei der Gartenlampe ist nicht mal eine Leistungsangabe zum Mini-Panel angegeben. Das wird ein harter Ritt.

Deine Teichpumpe ist ja auch keine Stromerzeugungsanlage, sondern eine Teichpumpe. Oder dient deine Teichpumpe zur Stromversorgung deines Hauses?

Ich warte jetzt nur noch dass jemand mit seine Solar Armbanduhr kommt und den Vergleich zieht.

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