Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

@petrel Das zeigt: Du hast den Passus auch nicht verstanden.

Die Kundenanlage wird mit dem Netz des VNB verbunden. "Normal"fall.

Wenn nun eine "Insel" existiert, an die der Froster angeschlossen ist, gibt es noch kein Problem. Warum auch? Meine per PV-Modul betriebene Ladestation des Mähroboters , nur ein Beispiel, ich betreibe keine Igeltötungsmaschinen, interessiert den VNB nicht. Ich nehme keine Verbindung zu seinem Netz auf.

Eine Kundenanlage, also Herd, DLE, usw., die nun umge"klemmt" oder -"schaltet" werden, verstößt gegen die Regel: Kein Strombezug aus dem Netz für die an der Insel angeschlossenen Verbraucher. Im Falle des Umklemmens oder Umstecken eines Gerätesteckers lässt sich das durch den VNB auch nicht nachweisen. Aber eine automatisierte oder manuelle Umschaltung mit dem erwähnten allpoligen Umschalter könnte der VNB sehr wohl bei einem Hausbesuch sehen.

Das Risiko eines solchen Hausbesuchs ist sicher überschaubar, aber die Antwort auf die Frage des TE ist mittlerweile mehrfach gegeben und lautet:

Nein, Insel mit Umschalter ist nicht erlaubt!

Von "meinem" Netzbetreiber habe ich die Bestätigung das, solange ich AC-in vom Multiplus nicht anschließe, ihn nicht interessiert war ich mit dem Multiplus (be)treibe.

Mittels des Umschalters wird auch nie die Insel mit dem Netz verbunden sondern einzelne Verbraucher, das wird nirgends verboten.

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Was für ein Hausbesuch? Den Zähler darf er sich gerne ansehen wenn er sich mit einer guten Begründung anmeldet. Alles was danach ist geht ihn nichts an und bekommt er auch nicht zu sehen.

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Es wird von der Definition Insel geredet und du beziehst dich plötzlich auf Umschalter?

Das Problem dabei ist, dass dieses dermaßen schwammig und technisch unsinnig und ganz offensichtlich Lobbydiktiert, dermaßen viel Interpretation zulässt, dass es alles andere als eindeutig ist.

[quote data-userid="13545" data-postid="201382"]

Sobald etwas schwimmt, handelt es sich nicht mehr um eine Insel.

[/quote]Dann kann man ja garnicht mehr mit dem Strom schwimmen... :stuck_out_tongue_winking_eye:

@jay Norm hat gefragt:

Insel.. mit Umschalter...erlaubt? So sinngemäß. Also spielte ein Schalter eine Rolle.

Schau mal nochmal, auf welchen Post und mit welchen Worten er sich bezieht:

und nutzlos für nicht mit dem netz verbundene anlagen

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Im Energiewirtschaftsgesetz steht ALLE Anlagen.

Auch die mit Schalter

Auch Inseln

Nicht mit dem Netz verbundende

Kleine, große.....

ALLE..........

Was ist daran bitte nicht zu verstehen?????

@sarowe1972

dann versuch doch mal eine Solar-Gartenpumpe anzumelden. Oder Solar-Außenbeleuchtung. Ich vermute du wirst zur Lachnummer.

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Ändert aber auch nichts, an dem was im Gesetz steht. Oder meinst du, dadurch ändern sich die Worte im Gesetz. Hast du es schon versucht, mach doch, vielleicht kommt dann Bewegung und Klärung in die Sache.

@sarowe1972

Du liest da was anderes raus als ich. Du bist einfach der Ansicht das Gesetz wäre eindeutig formuliert. Das darfst du auch sein.

Und nein ich habe es natürlich nicht versucht. Warum? Gesunder Menschenverstand. Und weil ich darin auch die Hemmung sehe die dieses Land täglich erleben muss. Ich hab beruflich mit CE zu tun. Es ist grausam wie Bürokraten immer wieder versuchen in Texte was reinzuinterpretieren. Um dann zwanghaft einen Absatz so abzuändern dass er angeblich 100% nicht misszuverstehen ist. Am Ende ist eine CE-Zertifizierung überhaupt nicht mehr möglich. Auch bei der Maschinenrichtlinie gibt es viel Spielraum. Und das hat auch seinen Sinn. Und es gibt Richtlinien die absichtlich etwas schwammig formuliert sind. Andere sehen darin aber eine eindeutige Auslegung. Hat irgendwie was von Authismus.

Statt 1000 Ausnahmen zu formulieren (Solar-Gartenteichpumpe), und alles wilder und bürokratischer zu machen, geht man vom gesunden Menschenverstand aus und lacht sich halt einen wenn jemand seine Solargartenpumpe anmelden will.

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Hobbymäßig komm ich aus der Fliegerei. Da gibt es ein Formular das du ausfüllen musst wenn Störungen am Fluggerät auftreten. Auf dem Formular müssen dann diverse Daten angegeben werden. Z.B der Luftdruck der zu der Zeit geherrscht hat. Nun gibt es zigtausende Fehler. Jetzt hatte ich einen Fehler der mit meterologischen Sachen absolut nichts zu tun hatte. Also hab ich den Chef vom Verband angerufen (den ich kenne) und gefragt wozu ich den ganzen Mist ausfüllen soll. Antwort: dann lass es halt weg. Gesunder Menschenverstand.

Wenn man erst ein Handbuch braucht um es auszufüllen macht es keiner mehr. Ebenso füllt es keiner mehr aus wenn er statt 5 Minuten 50 Minuten beschäftigt ist. Was übrigens das Hauptproblem ist. Es werden geschätzt nur 20% der Störungen überhaupt gemeldet. Liegt an der Bürokratie. Und je mehr sich die Bürokraten austoben umso weniger Störungen werden gemeldet. Man schießt sich praktisch ins eigene Knie. Diese Parallelen sehe ich auch bei der ganzen Solar-Balkon-Debatte. Siehe Schukostecker.

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Thomas darum geht es doch überhaupt nicht. Das ist wahrscheinlich eine Verordnung eine regionale Regelung oder sonst etwas ich weiß es nicht.

Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist ein Gesetz des Bundes und da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Da kann auch kein örtlicher Verbandsfunktionär erklären was er will.

Mir geht es einfach um die völlig falsche Aussage gegenüber Leuten die hier unwissentlich fragen Stellen. Die Antwort "Bau halt einen Schalter , oder sonst etwas dazwischen und dann brauchst du nicht anmelden" , das ist schlicht und ergreifend FALSCH. Auch Aussagen eine Anmeldung würde tausende Euro kosten, oder wäre hochkompliziert ist FALSCH. Die Aussage eine nichteinspeisende Anlage könnte man nicht anmelden ist auch FALSCH. Es wird keine einspeisende Leistung abgefragt. Nur PV-Leistung und Wechselrichterleistung. Von daher wo ist das Problem?

@sarowe1972

Ich weiß schon was du meinst. Aber ich lese es eben nicht so eindeutig raus wie du es tust. Ein aufgeführtes Beispiel bedeutet für mich auch nicht die eindeutige Definition. Es ist ein Beispiel, nicht mehr und nicht weniger. Man könnte da noch zig weitere Beispiele aufführen. Macht man nicht, weil komplex. Also ich sehe dieses binäre nicht in diesen Texten.

Mit dem Schalter liege ich ja gar nicht so weit von dir weg. Den sehe ich eher schmunzelnd als "fast Grauzone". Nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter.

Was die tausenden Euros betrifft muss ich widersprechen. Es kommt auf den Kontext an. Ich hab durchaus tausende Euro gespart weil ich eben nicht angemeldet habe. Was nicht an der Anmeldung selbst liegt sondern an den Folgekosten der Anmeldung. Meine PV ist selbst aufgebaut und nicht abgenommen. Naja ich hab sie selbst abgenommen und für sicher erklärt. Ich denke so war die Aussage auch gemeint. Die Folgekosten. Ebenso habe ich meinen Zählerschrank selbst modernisiert. Brav nach VDE.

Es wird auch der tag kommen wo alles mal offiziell abgesegnet wird. Das dauert aber noch 2-3 Jahre. Weil noch einige Umbauten anstehen.

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Ja, die unvollkommene formulierung bricht den streit vom zaun. Wenn das sicher ausformuliert wird, versteht es dann aber auch keiner mehr.

@sarowe1972 seine argumenttion ist dazu noch sehr wechselhaft und genauso unvollkommen wie der gesetzestext. Zum einen darf man keine inselanlage betreiben, auf der anderen seite schon, wenn man die anmeldet. Was denn nun ? Er beruft sich gebetsmühlenartig immer wieder auf irgend texte, ohne die technische seite zu betrachten, dass es keine verbindung zum öffentlichen netz gibt. Entweder man kann das technisch so betreiben oder nicht.

Also auch alles usv Anlagen, weil ich ja den staubsauger einmal in öffentliches netz steckdose stecken kann und auch in die steckdose der usv. Du schreibst gerade so wie es passt.

Es gibt jetzt sxhon sehr viele gerate/Anlagen die man einfach so betreiben darf. Auch wenn du dich wie rumpelstilzchen aufregst, das ändert nix daran, dass autake Anlagen so betrieben werden dürfen.

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Bitte sachlich bleiben.

@Thomas Grundlage für Das Marktstammdatenregister ist das Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 e und f. Darin wird die Bundesnetzargentur beauftragt ein digitales Verzeichnis anzulegen in dem ALLE Energieproduzierenden Anlagen erfasst werden. Die Netzargentur hat Vorgaben bekommen welche Daten sie erfassen soll und wie sie damit umzugehen hat. Sie ist dazu berechtigt worden Verordnungen zu erlassen. Aber im Gesetz steht ALLE. Darüber braucht man gar nicht streiten und diskutieren.

Die Bürokraten haben dann die sogenannte "Insel" ausgeschlossen. Aber die ist ganz klar definiert und hat so überhaupt nichts mit Inselwechselrichter oder sonst etwas zu tun. "Die Einspeisung UND der Bezug muss dauerhaft technisch ausgeschlossen sein" Nur DANN kann man die Ausnahme in Anspruch nehmen. Der Grundsatz das ALLE Anlagen erfasst werden sollen bleibt aber bestehen.

Ein befreundeter Jurist, mit dem ich Abende lang darüber diskutiert habe geht sogar einen Schritt weiter. Wenn ich diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchte, muss ich im Zweifelsfall bewiesen das ich die Bedingungen dafür erfülle. Das wäre nur durch 2 Wege möglich

  1. Kein Hausanschluss auf dem Grundstück gemeldet

  2. Ein technisches Gutachten das sowohl Bezug als Einspeisung dauerhaft ausgeschlossen werden kann. So ein Gutachten dürfte eigentlich nicht zu erbringen sein. Höchstens mit Verblombten Steckdosen oder Zählerkästen oder ähnlichen.

Nochmal, es gilt der Grundsatz alle energieerzeugenden Anlagen müssen bei der Netzargentur gemeldet werden.

@sarowe1972

wenn du mit einem Juristen lange diskutieren musst, ist es doch offensichtlich dass die genaue Definition der Insel eben nicht vorhanden ist bzw. individuell festgestellt werden muss. Das weiß auch der Gesetzgeber und wird niemals ein Gutachten verlangen wenn ich meine Teichpumpe nicht anmelde. Man wird es schlucken und gut ist. Ebenso wie Solarlampen.

Übrigens: die Teichpumpe kann ich über ein Netzteil auch an der Steckdose anschließen. Jetzt wird es aber kompliziert. Oder halt doch nicht. Weil sich kein Schwein dafür interessiert. Warum wohl.....

Und wenn ich dort anrufe um zu fragen ob ich meine Teichpumpe anmelden muss, wird man mich auslachen. Und auch noch lachen wenn ich aufgelegt habe.

Meine Meinung über Juristen, die ganze Abende damit verbringen können, behalte ich lieber bei mir. Sonst wird ein Admin eingreifen :-p

Mein Crosstrainer wandelt übrigens auch Energie um. Und die Wirbelstrombremse wandelt sie in Bremswirkung um. Der hängt aber an der Steckdose. Mist.

Und wenn wir schon Haare spalten: ich melde gerne energieerzeugende Anlagen an. Die existieren zum Glück nicht.

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Geht ja völlig easy zu umgehen ... z.B der Grundstücksteil mit Werkstatt inkl. 5 kWp Solar+Speicher wird einfach als eigenes Grundstück abgetrennt und an den Sohn verkauft oder verschenkt.

Der braucht natürlich keinen Stromanschluß, er hat ja Inselsolar :wink:

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