Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Ich weiß gar nicht warum hier noch diskutiert wird. Es steht doch alles geschrieben und ist hier mehrfach geteilt. Ihr könnt es noch so sehr ins lächerliche ziehen oder sonst etwas anstellen, es ändert alles nichts an der rechtlichen Lage. Es geht doch auch überhaupt nicht darum, wie sinnvoll oder schwachsinnig es ist, es geht einzig und allein darum wie die rechtliche Lage ist. Es steht ja auch jedem frei dagegen juristisch vorzugehen der damit nicht einverstanden ist aber solange bis das geklärt ist gilt die jetzige Regelung.

Übrigens eine Anlage die nie einspeist, kann sehr wohl angemeldet werden. Einfach mal bei der Eingabemaske auf das blaue Kästchen mit der Hilfe klicken, da wird es wunderbar erklärt. Auch diese Behauptung es gäbe Anlagen die man beim Marktstammdatenregister nicht anmelden könnte ist schlicht und ergreifend FALSCH. Ich selber habe so eine Anlage gemeldet.

Also bitte tut und lasst was ihr wollt, aber verbreitet hier nicht immer Unwahrheiten aus welchen Gründen auch immer

1 „Gefällt mir“

@voltmeter Eine USV erzeugt keinen Strom, sie speichert ihn und gibt ihn bei Bedarf ab. Es sei denn, Du meinst eine Notstromversorgung, z.B. in einem Krankenhaus per Dieselaggregat o.ä.

Ein Stromanschluß auf dem Grundstück und eine Inselanlage schließen sich nicht aus, aber ein wie auch immer gearteter Umschalter zwischen "Insel" und Netz des VNB tötet den Inselstatus. Auch wenn der ein oder andere hier was anderes erzählt. Der Umschalter, allpolig oder nicht, ist "der mittelbare Anschluss". Was sollte sonst ein mittelbarer Anschluss sein? Ein Akku, den ich mal an der Insel und mal am Netz lade? Oder nur am Netz lade und dann zurück zur Insel schleppe, um dort den Strom zu verbrauchen?

Diese gesetzestext-Sätze wurden von irgend bürokraten erdacht, nicht von Fachleuten der Elektrotechnik. Das ist vorprogrammiert, dass das nicht ganz genau formuliert wird und sich jetzt über die auslegung der Sätze gestritten wird.

Wenn man das von der elektrotechnischen Seite sieht, ist die inselanlage eine insel, wenn es überhaupt keine verbindung zum öffentlichen netz gibt. Das ist der fall, jeder fachmann Elektrotechnik wird das so unterschreiben. Deshalb kann es am ende nur dazu führen, dass die reinen inselanlagen so laufen dürfen. Sobald es vor gericht gehen würde, kann das alles mit gutachten bewiesen werden, dass die insel in sich geschlossen ist. Nicht mal eine kwh ins netz eingespeist wird. Das öffentliche netz wird in keinster weise beeinflusst. Es gibt niemanden, der geschädigt wird. Hier werden immer nur irgend gestzestexte und verordnungen gepostet, gesunder menschenverstand ist da leider nicht vorhanden. Sonst würde man das nicht immer wieder posten. Neidhammel und strom lobbisten , die posten das immer wieder. Oder es fehlt der gesunde menschenverstand, elektrotechnische Fachkentnisse. Lassen wir die personen das posten, warten wir ab. Das ganze wird nicht hier abschliessend geklärt. Es ist sinnlos, wir kämpfen gegen windmühlen.

1 „Gefällt mir“

nein

genau, lass es einfach

btw wie wollen die mich zb bestrafen? mir den nicht vorhandenen strom von außen abstellen? :rofl: weil ich keine almhütte ohne stromanschluss bin?

sorry ich kann nicht mehr vor lachen, danke für die lustigen worte. :+1:

1 „Gefällt mir“

@Alter Hase Es gibt viele Gesetze die dem gesunden Menschenverstand einzelner widersprechen. Trotzdem gelten sie. So ist es halt, wenn man sein Zusammenleben in einer Gesellschaft regelt. Es sei denn wir lassen diese Regeln und kehren wieder zur Keule zurück, dann können wir auf Regeln verzichten und keiner zweifelt einzelne an.

genau das machen hier die leute

die welche es schwer haben wollen versuchen eine insel anzumelden, danach werden die im leben nichts mehr anmelden :wink:

wahrscheinlich nichtmal mehr das neue auto :rofl:

2 „Gefällt mir“

Ein unmittelbarer Anschluss ist eine statische direkte verbindung zur inselanlage, ergo der AC Anschluss zum hybridwechselrichter. Ein mittelbarer Anschluss ist ein umschalter, mit der die AC Spannung manuell zugeschaltet werden kann. Der unterschied ist der, dass man in beiden Fällen AC Spannung des öffentlichen Netzes auf das inselnetz schaltet.

Umschalter, die nur Stromkreise entweder auf das inselnetz oder das öffentliche Netz schalten, gehören weder zum mittelbaren Anschluss noch zum unmittelraren Anschluss. Auch das kann jeder elektrotechnisch Fachkraft unterschreiben. Es gibt keine verbindung zwischen inselnetz und öffentlichem Netz. Es kann durch keinen defekt ei es bauteils der fall auftreten, dass es eine verbindung zwischen den netzen gibt. Weil keine AC Spannung des öffentlichen netzes geschaltet wird, gibt es weder einen mittelbaren noch unmittelbaren Anschluss/Verbindung.

Wer so wenig sachverstand hat, dies zu erkennen, dem ist nicht mehr zu helfen. Da nutzt nix mehr, auch nicht dieser beitrag von mir. Leider.

1 „Gefällt mir“

Wenn man sich Autark versorgt ohne Netzstrom, dann hat man eine Insel. ( Voltmeter hat eine Insel, da er keinen Netzanschluss hat )

Ist man nicht Autark und benötigt Strom aus dem öffentlichen Netz, dann hat man eben keine Insel.

Vor ein paar Jahren hat man in Foren von Halbinsel gesprochen, wenn man einen Umschalter hatte.

ja momentmal hier hast du noch geschrieben wenn man keinen stromanschluss auf dem grundstück hat

ich habe einen stromanschluss auf dem grundstück und sogar im haus, den ich nutzen könnte wenn ich theoretisch wollen würde

also bin ich jetzt voll oder teileinspeiser? was soll ich auswählen? :wink:

1 „Gefällt mir“

@voltmeter

Nachdem das Selbstbestimmungsgesetz durch ist kannst du dich definieren wie du willst.

@alter-hase Freut mich, dass Du den Sachverstand gepachtet hast.

Die Ausführungen oben i.S. "

...In aller Regel besteht jedoch eine Netzverknüpfung (z.B. mittelbar über die Kundenanlage), so dass das EEG anwendbar ist....

Bei echten Inselanlagen muss jede Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.

Eine „Inselanlage“ wäre z.B. die Solaranlage auf dem Dach einer autarken Almhütte ohne Netzanschluss.

Technische Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach den Anforderungen des Anschlussnutzers wiederherstellen können (z.B. „Schalterlösungen“), begründen keine „Inselanlage“."

hast Du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Insbesondere den letzten Passus nicht?

Es ist doch nicht Sinn der Umschaltung, die Verbindung zwischen der Inselanlage, dem WR mit Speicher und Modulen, und dem Netz herzustellen, sondern Teile oder die Gesamtheit der Kundenanlage, also all die installierten Verbraucher im Inselstrommangelfall weiterhin zu betreiben. Jetzt kommst Du mit dem unfassbar tollen allpoligen Umschalter und schaltest bei Inselproduktion 0,garnix Wh den Gefrierschrank auf den Netzbetrieb. Damit verbindest Du die Kundenanlage, Herd, Froster..., mit dem VNB-Netz und verstößt gegen den Punkt:

der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.

Ob der Teil der Vorschrift nun sinnvoll ist oder nicht, darüber kann man ja trefflich streiten. Aber Auslegungssache ist da nichts mehr.

Es soll doch durch die Umschaltung nicht der WR mit Strom versorgt werden, sondern all die unentbehrlichen Geräte im Haus.

1 „Gefällt mir“

Für euch existiert das wort "insel" nicht. Ich kann mit eAuto auf die Almhütte fahren und mit dem Akku das inselnetz versorgen. Eine insel, wie das jeder normale mensch versteht, ist trotzdem eine insel, auch wenn es eine brücke gibt.

Macht doch lieber petitionen, dass z.b. rügen nicht mehr "insel" genannt werden darf, statt hier leute falsch zu zu informieren.

Unter den blinden ist der einäugige könig ist, vielleicht wolltest du das damit sagen. Ich hab zwei Augen, trifft für mich nicht zu. Vielleicht fehlt bei dem einen und anderen dafür nicht nur das Augenlicht . . . . . Was die weisheit dann doch wieder stimmig erscheinen lässt.

2 „Gefällt mir“

@thorstenkoehler

Aber damit ist doch die Trennen und Zusammenführung der Insel mit dem Netz (oder halt Pseudoinsel) gemeint und nicht eines Verbrauchers, oder? Also so lese ich es zumindest raus. So würde es auch einen Sinn ergeben. Zumindest noch am sinnvollsten erscheinen. Stichwort Hybridwechselrichter

1 „Gefällt mir“

Genau so ist es, damit ist rein die inselanlage gemeint. Und hier besteht keine verbindung. Sonst müsste man wirklich jede led beleuchtung im garten auch anmelden, bzw. Dürfte die nicht betreiben.

@alter-hase Deine Gartenbeleuchtung ist Deine 00-Parole. Die Teile, also Solarzelle, Akku und LED-Leuchte sind der Klassiker für die Insel. Die kannst Du gar nicht an das Netz anschließen. Dass Du zwei Augen hast bedeutet nicht, dass Du nicht blind sein kannst. Google mal Verena Bentele, die Frau ist seit Geburt blind und hat, Ei verbibscht, dennoch Augen.

Zur Verbindung Insel und Netz:

Die Passage zur Kundenanlage sagt nichts über eine evtl. vorhandene PV-Anlage aus, damit ist der Kundenanschluss mit all seinen Geräten gemeint. Ob da auch noch eine Stromerzeugungsanlage existiert wird nicht unterschieden. Also Kundenanlage: Gesamtheit der Elektroinstallation die mit dem Netz des VNB verbunden ist oder werden soll.

Strombezug aus dem Netz muss bei der Insel ausgeschlossen sein. Steht in Ulli´s Link. Ihr klemmt doch nicht den WR der Insel ans Netz, damit der Strom verbrauchen kann? Ihr wollt den Froster oder die Glotze weiter betreiben können oder verstehe ich da was falsch?

1 „Gefällt mir“

@thorstenkoehler so weit ich das von alter Hase gelesen habe und wenn ich das richtig verstanden habe klemmt er gar nicht seinen Wechselrichter ans Versorgernetz!

Er klemmt seine Verbraucher um zwischen 2 "Netzen", d.h. V1 wird von Netz1 (Inselnetz mit seinem Wechselrichter und PV) auf das Netz2 (Versorgernetz) umgeschaltet/verkabelt.

Also kommt sein Wechselrichter nie mit dem Netz in Berührung. Die Inselanlage kommt nie mit dem Versorgernetz in Kontakt sondern nur die entsprechend umverkabelten Verbraucher.

3 „Gefällt mir“

Man man man.......wie kann man geschriebene Worte nicht verstehen. Eigentlich fehlen mir die Worte.

Das schlimme ist, das andere Leute verunsichert werden und mit falschen Informationen belogen werden. Warum macht ihr das? Um euer eigenes nicht gesetzkonforme Verhalten, richtiger zu machen????? Nach dem Motto geteiltes Leid, halbes Leid. Oder ist es pure Gehässigkeit andere zum Unrecht zu verführen? Ich verstehe es nicht.

Und dann noch wegen der Lächerlichkeit der Anmeldung.

1 „Gefällt mir“

Die Lächerlichkeit der Anmeldung kann einen einige bis viele tausende Euro kosten...

Aber ich habe bisher weder Akku noch Batteriewechselrichter etc. und suche erst mal einen Elektriker der kein Vermögen verdienen will sondern ausschließlich einen neuen (von mir organisierten) Zählerkasten anschließt.

1 „Gefällt mir“

Jau viele tausend Euro :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Neee ich glaube das geht Richtung 1 Mio.

Sagt mal sind wir hier bei der Muped Show?

Nur um die Relationen mal gerade zu rücken. Meine komplette Anlage hat 24.000€ gekostet. Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist kostenlos und für Bescheinigungen für die Anmeldung beim VNB hat der Elektriker 250€ genommen. Und Anmeldung von BKW ist nur beim Marktstammdatenregister.

Aber ja hast Recht kostet einige oder neeee wie hast du geschrieben viele tausend Euro.

1 „Gefällt mir“