Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Das ist ja schon ein sehr hilfreicher Hinweis: Bei vielen Problemen fehlt es einem an Wissen und die KI kann einem das nötige Wissen vermitteln. Hier zeigt einem die KI aber, dass sie auch nichts kennt, was für mehr Klarheit sorgen könnte. Da scheint es also nichts aus öffentlichen Quellen zu geben, wir übersehen sozusagen nichts Wesentliches, was offen verfügbar wäre. Vorausgesetzt, die KI arbeitet hier optimal.

Das bestätigt nochmal das Dilemma, weshalb diese Diskussion immer so zerrissen läuft. Gibts keine harten Fakten, verstricken sich alle in ihren Vorstellungen, Meinungen und Phantasien zu etwas und das bleibt dann höchst widersprüchlich.

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So dann stelle ich ml in den Raum ich habe eine Insel keinene Netzanschluss aber einen Dachständer mit Strom auf dem Dach weil das bei uns alle Häuser haben, ich habe also einen Stromanschluss möglichkeit Zwangsweise auf em Dach, hab ich nun eine Insel oder nicht ?, den den Dachständer kann ich ja nicht weg hexen, ihr seht scho das es da viele wenns und aber gibt, ich halte das wie immer da wo kein Kläger da auch kein Richter fertig , einfach mal machen und einfach nix Sagen.

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Die ki kann nur das gesamte Internet durchsuchen und alle Informationen zusammensetzen und bewerten. Wenn es keine eindeutige lösung gibt, kann auch keine lösung ausgegeben werden. Das ist hier aktuell so. Bei anderen Fragen wird erstaunlich gut und sehr schnell geholfen.
Auch hier bringt die ki die Diskussion weiter. Denn die ki bestätigt, dass es keine fälle gibt, niemand bisher vor Gericht gezerrt wurde . Und auch sonst kein Fall bekannt ist, dass es grösseren Ärger mit Netzbetreiber gegeben hat.

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SO ist es und wenn es da Gerichtsverwertbare Verfahren gibt sind das extrme einzelfälle, weil einer meinte er muss das durch Klagen, aber wie alter Hase schon schreibt auch mir ist kein Fall bekannt das der Versorger hier vor Gericht geklagt hätte, die haben weit aus besseres zutun, und zwar Ihre Abnehmer zuschröpfen wo es nur geht.

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Hinzu kommt, dass in den Unternehmen überlastete Sachbearbeiter sitzen und das Unternehmen regional verwurzelt ist. Man kennt sich, ist vielleicht im gleichen Verein aktiv, oder kennt sich über die Kinder. Spätestens jetzt wird es Gespräche und eine lösung "auf kurzem Dienstweg" geben. Das reale Leben ist zum glück keine theoretische mögliche Angelegenheit. Am wahrscheinlichten ist, dass der Sachbearbeiter das durchwinkt, dass überhaupt nix passiert.

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Nicht mal das ich Frage für einen freund der hat eine bestehende PV Anlage Teileinspeiser darf also seinen eigenen Strom nutzen, nun hat er einen Hybriden dazu gebaut dazu Akku und das Haus auf den Hybriden geklemmt, der Erste WR ist unangetastet sein Verbrauch ist um 3/4 gesunken der Versorger schreibt ihn an und fragt nach dem Warum, er gibt an veränderte Lebensweise fertig und es passiert nichts der Versorger gibt sich damit zufrieden der Freund ist glücklich nicht so viel zuverbrauchen. 2 Jahre später kommt eine WP dazu der Verbrauch steigt auf den alten Wert, der Versorger fragt wiederum warum er oviel verbraucht, der Versorger bekommt die selbe antwort und gibt sich zufrieden damit. Ihr seht dem versorger ist es eigentlich einerlei, der hat wichtigeres zutun als dem einzelnen Verbraucher da Leben schwer zumachen, das machen die neider umd missgunstigen Mitmenschen schon selbst, da wird angeschwärzt angerufen geklagt ect ect, und nur weil man selbst es nicht kann oder will oder sich mit jedem Haar dem Gesetz verschrieben hat, ich kenne das sogar au eigener Erfahrung ich sag nur neidischer Nachbar Renter und hat nichts besseres zutun als seine Nachbarn zu terrorisieren er schaltet am Sonntag die Flex an niemand beschwert sich du machst am Sonntag deine Musik etwas lauter sofort kommt er und fordert du sollst es leiser machen, aber ich kann euch Sagen auch dieser nachbar hat schon gelernt das es besser ist mal nichts zusagen. Es ist halt immer das selbe man kann sich in Deutschland gestze super ausdenken, nur wie man das nun auslegt entscheidet darüber wieviel Geld man in solch eine Klage rein buttert, und welcher Anwalt die bestehenden Gesetzes Wörter für sich so hinreht das man zuseinem Ziel kommt, so gibt es so viele variablen das es schier unmöglich ist hier klar azugrenzen wa nun richtig oder Falsch ist.

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Hatte ich nicht. Sorry. Der Teil war nicht als Zitat formatiert.

Auch "Holger" sagt oder geht davon aus, daß keine Insel WR verwendet werden usw.

Wie funktioniert es denn mit USV ?

Die Betrachtung "Insel" impliziert aus irgendeinem Grund immer "Alles"

Die Betrachtung ist doch, es gibt Verbraucher und Erzeuger.

Es ist legitim Verbraucher am Netz anzuschließen.

Es bedarf spezieller Regularien, Erzeuger am Netz anzuschließen.

Eine Erzeuger(Insel) die konstruktiv auch mit Manipulation nicht am Netz angeschlossen werden kann, ermöglicht eine Insel.

Erfüllt ein Umschalter laut Datenblatt die notwendigen Vorschriften, sind damit Verbraucher legitim umschaltbar.

Ich betreibe einen Verbraucher am Netz
Ich betreibe den Verbraucher an einem Akku.

Ich lade den Akku über das Netz
Ich lade den Akku mit PV

Ob der Akku stationär oder mobil ist, kann nicht der unterscheidene Faktor sein ....

Es existiert bei einer Insel keine Möglichkeit einer Verbindung zum Netz. Das bedeutet es kann auch mit keiner Einstellung und keiner Manipulation erreicht werden. Wer eine Insel betreibt, hat auch nicht diese Absicht.

Und genau da ist das Problem - Nulleinspeisung, Hybride usw disqualifizieren sich damit. Jederzeit kann ein Netzanschluss erfolgen. Es spielt keine Rolle ob man es tut - es ist einfach möglich.

Netzumschalter anders ausgedrückt, schalten Verbraucher um. Da auf den Wechselkontakten unterschiedliche Versorger angeschlossen sind, gelten spezielle Regeln.

Die Kontakte sind mechanisch gegeneinder verriegelt. Ein festgebrannter Kontakt muss das Schalten der anderen verhindern usw.

Es bedarf damit zwingend einer Zulassung mit entsprechender Freigabe. Gibt dazu sicherlich irgendeine Norm. Diese ist zB auf China ATS leicht lesbar aufgedruckt :grinning_face_with_smiling_eyes:

Tut mir leid, deine Argumentation hat eine Augenbinde.

An meinen Hybrid-WR kann ich jederzeit ein Kabel anschließen und es mit dem Netz verbinden.

Stimmt.

Das kann ich bei dem Insel-WR auch. Klar ist der nachher rauchender Schrott, gehen tut es trotzdem. Natürlich speist der nicht ins Netz ein. Was ja auf Grund der Rückwirkungen auf das Netz auch genau das entscheidende Kriterium ist. Ohne Verbindung keine Einspeisung und keine Rückwirkung auf das Netz des VNB.

Wenn Du noch einen Stromanschluss hast, ist mir jetzt nicht klar, dann frag doch Deinen VNB per Mail einfach mal mit meinem Hühnerstallbeispiel und benenne alternativ einen reinen Insel-WR und einen Hybrid-WR. Lass Dir die Rechtsgrundlage mitteilen auf der die Entscheidung getroffen wurde.

Einer solcher Argumentation kann ich nichts abgewinnen, sie entbehrt der Realität.

Sinnfreiheit, Funktionslosigkeit usw sind wie der Sack Reis in China.....

Jeder Autofahrer bekommt eine ordnungswidrigkeitsstrafe, weil er mit einem Auto fährt, mit dem es möglich ist, schneller als erlaubt zu fahren. Oder das Fahrzeug wird still gelegt. Kann ja nicht so weitergeben, jeder macht was er will.

Das Argument, dass es möglich wäre, ist auf Sand gebaut, das wird nicht ausreichen.

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Sinnfrei wie der Sack Reis ist vor allem dein letzter Post. Frag Deinen VNB so Du noch einen hast, unter Vorlage meines Beispiels. Oder eines Beispiel, dass Du dir selbst ausdenkst und dann Frage und Antwort hier einstellst. Anonymisiert mit Ausnahme der Frage um welchen VNB es sich handelt.

@alter-hase Das ist ja genau, was er nicht versteh(t)en kann/will.

Ja es ist schon absurd.
Das wäre fast so, als ob man der gesamten männliche Bevölkerung vorsorglich 3 Jahre Knast wegen "Vergewaltigung" aufbrummt - es liegt zwar kein Delikt vor, aber man hätte das "Gerät" dazu.

ALLERDINGS: In der Juristerei ist man vor solchen Absurditäten nicht gefeit, ich sage nur "Leerkassettenabgabe" bzw. die "vorsorglichen" (Raub-)Kopierabgaben auf Drucker, Scanner Festplatten......

lg
Harald

@hsnharald
immerhin kommen diese Abgaben den Künstlern und Schriftstellern zugute. Stichwort: "geistiges Eigentum" (schau mal bei Wiki nach). Das macht schon Sinn in einer modernen Gesellschaft mit ständig neuen technischen Möglichkeiten.

Die längst aufgehobene EEG Umlage war ähnlich wie die Rundfunkgebühren (GEZ) aufgebaut. Jeder Haushalt sollte zahlen. Nur die ohne Stromanschluss konnte man nicht heran ziehen. Da war die Diskussion um "Insel PV" entstanden. Nun ist die Umlage entfallen und damit die Grundlage für die Diskussion um die "Insel PV".

Nach meiner Kenntnis gibt es Normen zum Schutz der "öffentlichen" Netze und die werden durch "Insel PV" nicht gefährdet. Wer selbst umstöpselt kann das machen. Wer einen Umschaltautomaten verwendet, braucht ein zugelassenes Gerät.

Fertig!
Und wer unsicher ist, sollte seinen VNB fragen. Nach meiner Erfahrung und der anderer Foristen werden Inseln von denen akzeptiert, da ja keine physische Verbindung besteht.

Fragt nicht danach, was im Straßenverkehr, im Urheberrecht oder sonst gilt, sondern legt die Normen nach Sinn und Zweck aus.

L.G.

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Das macht schon Sinn in einer modernen Gesellschaft mit ständig neuen technischen Möglichkeiten.

Dieses Fass möchte ich jetzt nicht aufmachen.. :shushing_face:

Normen zum Schutz der "öffentlichen" Netze .....

Die Entstehung von Normen ist eine ganz andere Geschichte. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichsten Interessen der Stakeholder sind diese gelegentlich ein fauler Kompromiss bzw. die stärkere Lobby setzt sich durch.
Nicht wenige Normen sind "Leichen" die nie zur Anwendung kommen sondern lediglich der Befriedigung persönlicher Eitelkeiten gewisser Leute dienen (z. B. wundersame Messmethoden mit eigener Durchführungsnorm, die dann in keiner Produkt- oder Produktfamiliennorm zitiert werden und damit tot sind). Aber immerhin kann man die kaufen und irgendwer verdient.

Was ich damit sagen will ist, dass nur weil etwas in irgendeiner Norm steht es nicht zwangsläufig vernünftig ist.

Alles in Allem sehe ich schon die Gefahr der Überregulierung, man "reguliert" sich sozusagen in die Handlungsunfähigkeit (Arbeitsschutz ist da auch so ein Thema).

lg
Harald

einverstanden!

Das größte Problem ist dass es für alles eine Norm gibt und wir uns doch bitte dran halten sollen.

Am Wochenende habe ich die Anker Solix 2 pro Bei MStG eingetragen, und habe jetzt schon Kopfkino von den Konsequenzen durch den Netzbetreiber.

Im Gegensatz zu vielen überlasten Stromkreise vieler anderer, habe ich ein seperaten RcBo , ein 2,5mm2 Kabel ohne Verbraucher drauf, von da auf Keramik klemmen, und dann das flexible von der Solix dran.

Gestern Abend auf der Homepage des Netzbetreibers wollte ich mal schauen, wegen einer Anmeldung für eine Ladeeinrichtung für mein E-Auto schauen. Eigentlich will ich nur in meinen eigenen Haus eine CEE Steckdose installieren Als Elektriker mit knapp 30 Jahren Berufserfahrung. Und nennen wir es mal Zusatz Qualifikation, das ich Messungen nach DGUV V3 für Fest installierte Anlagen durchführen darf. wäre also qualifiziert diese CEE Steckdose zu installieren und zu messen, ein prüf Protokoll zu erstellen (CEE blau 16A 6h) zum Aufladen mit max. 4 kW in meinem Fall.Knackpunkt bin nicht beim Netzbetreiber eingetragen, habe selbst kein Unternehmen. Bin mal gespannt was dabei raus kommt wenn ich wenn es soweit ist.

Vielleicht kennen einige von euch Photovoltaik Boiler die direkt die Gleichspannung in Wärme umwandelt, Hersteller Angabe INSEL kein Elektriker notwendig.von gleichen Hersteller gibt es intelligente Systeme die wenn das Wasser erwärmt ist, die überschüssige Leistung wieder in einem Wechselrichter einzuspeisen. Könnte auch eine tolle unendliche Geschichte werden.

Kurz und knapp man hat die Möglichkeit was zu machen, inklusive einiger Qualifikation, man bekommt Steine in den Weg gelegt.

Der Aufpreis von INSEL VS Angemeldete Photovoltaik Anlage ohne Hardware, nur für eine Anmeldung und Abnahme mit knapp 1000 ,Euro gibt es einige Unternehmen die das anbieten. Vorausgesetzt man hat schon einen ordentlichen Zählerschrank. Mit vielleicht ein paar Anpassungen APZ Feld ect… die sich nochmals der 1000 Euro.

Ich sehe eine Insel Anlage als eine Art Grauzone, und jeder muss wissen was er Macht. Und einige Youtuber die solche Anlagen selbst betreiben, laufen alle noch frei rum, und haben wohl auch noch keinen Besuch ihrer Netzbetreiber bekommen.

Das ersparte Geld gegen über eine Anmeldung kann man wenn man es ordentlich macht in Sicherheit und Effizienz der Anlage investieren, um über die Sommermonate auf Netzbezug Strom und Gas, Öl sehr stark reduzieren.

Nur verdient dann niemanden etwas, an uns.

Die Bundesregierung muss da mehr tun , Eine 800 Watt Anlage mit vereinfachte Anmeldung ist nur ein kleiner Schritt. Und selbst da möchte man ja in Zukunft einen Riegel vorschieben, extra Absicherung, Wieland ect… Thema kennt ihr ja.

Gut und meinen privaten Umfeld oder kannst Du mal für einen Freund des Freundes da mal was anschließen, ich ich mir denke (Brandgefahr) möchte ich auch nicht alles in Betrieb, da hilft nur

Gewisse Personen einfach zu erklären das es einfach nicht möglich ist bzw in den Zustand gefährlich ist.

Meine letzten Worte für heute, sofern ihr euch mein Blödsinn durchgelesen habt, ja hat nichts direkt mit diesem Thema zu tun.

Aber es war eine kleine Ablenkung zur Prüfungsvorbereitung zur Abschluss Prüfung zum Industrie Meister der Elektrotechnik.

Viel Spaß noch zu diesem Thema.

Ein Hallo in die Community!
In der aktuellen Diskussion über PV-Anlagen stolpert man immer wieder über den Begriff ‘Inselanlage’.
Zu dem Begriff ‘Inselanlage’ gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen, was unter diesen Begriff fällt bzw. wann eine Inselanlage wirklich als Insel zu betrachten ist und damit nicht einer Anmeldung unterliegt.

Ich will da nicht schlauer sein, aber wenn ich mir den verlinkten Text anschaue, dann ist das nicht easy mit einer Inselanlage, außer man hat gar keinen Netzanschluss am Grundstück.
Ansonsten sind die mir bekannten Inselanlagen doch eher anmeldepflichtig.
Der oft genannte Netzumschalter gewährleistet eher keine Inselanlage.

Oder sehe ich das zu ‘eng’ … ?

Zitat:
“Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.”

Zitiert bei ‘Webhilfe des Marktstammdatenregisters’.

Damit wird es juristisch ganz schön dünn für die mir bekannten Inselanlagen.

Was ist das ?