Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Natürlich nicht, weils eine echte Insel auf einem Grundstück mit Netzanschluß lt. BNA gar nicht geben kann.

Und so wir die ewige Diskussion darüber was eine Insel ist, sich auch immer weiter im Kreis drehen, bis da jemand mal eine gerichtliche Klärung herbeiführt. Bis dahin darf jeder meinen, was auch immer er möchte, und sich im Falle eines Falles mit dem eigenen Netzbeteiber auseinandersetzen.

Oliver

Aber dann gibt es doch auch keinen Grund, damit Hausieren zu gehen....

Sieh es mir nach, aber was an:
Für den Anschluss.... sind Vorgaben einzuhalten
verstehst Du nicht?
Die Garteninsel wird nicht angeschlossen.

Hier mal eine neuere Aussage eines YouTube Kanals der Ähnliches Ansehen genießt wie Andreas:

Geht ab min. 15:40 um Inselanlagen und was Netzbetreiber dazu fordern.

Dann bin ich ja froh, dass die BNetzA (siehe FAQ) das anscheinend nicht so sieht wie die zwei Netzbetreiber, die er namentlich nicht genannt hat.

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Also ich betreibe das hier (Österreich) so:

Grundsätzlich habe ich ca 23kWp PV / 100kWh 48V-Akku und ein 3x5kW-Phocos Anygrid-Hybridsystem, dass das gesamte Haus versorgt.

Die Phocosse haben auch einen Netzanschluss, könnten theoretisch auch einspeisen, was aber unterbunden ist (PIN-erforderlich), da diese WR in AT keine Zulassung (Tor-Liste) zum Einspeisen haben.

Von der Zählernachsicherung gehe ich auf den Netzanschluss der WR (die so eingestellt sind , dass sie Solar/Akku priorisieren). Der AC-Ausgang der WR geht dann in die Hausinstallation.

Grundsätzlich versorgt als PV/Akku das Haus, nur im Fall dass die Akkus leer werden (50V), wird vom WR automatisch der Netzanschluss zugeschaltet. Zusätzlich werden die Akkus aus dem Netz mit ca. 1kW nachgeladen (kann auch der WR).
Nachdem die Solarproduktion den Akku wieder einigermaßen aufgeladen hat (53V) wird wieder zurückgeschaltet. In der Zwischenzeit wird evtl. ankommender PV-Strom aus den integrierten MPPTs nicht nur für den Akku sondern auch für 0-Einspeisung auf den jeweiligen Phasen benützt.

Alternativ kann ich die PV-Strom über die besprochenen 1-0-2-Umschalter still legen und die "normale" Installation wieder herstellen (NIE erforderlich).

Ich habe alles selber gebaut, niemanden gefragt (wer viel fragt geht viel irr) und auch nix angemeldet oder so.
Ich sehe die WR als reine Verbraucher, das Netz ist mein "Notstrom". Niemand kann mich zwingen Strom zu verbrauchen. Ich zahle eh meine Grund- Mess- und sonstigen Entgelte brav und verbrauche mit 2 E-Autos mit relativ hoher km-Leistung auch mal was aus dem Netz.

Falls es hier Schwierigkeiten geben sollte, wäre ich bereit den Netzanschluss zu kündigen, und im Bedarfsfall die E-Autos auswärts "aufzutanken". Für den Hausbedarf alleine reicht es allemal (Holzheizung).

lg
harald

Hinzu kommt, dass schon behauptet wurde, dass in solchen fällen automatisch die Staatsanwaltschaft auf den Plan tritt, dass ermittelt werden muss. Dass es auf jeden Fall vor Gericht geht und die 50.000 Euro Strafe verhängt wird. Das ist alles unglaubwürdig. Auch die Aussage, dass bei zwei Kunden der Strom komplett abgestellt wurde. Da müsste doch irgend Meldung im Internet zu finden sein, wenigstens irgend Post in irgend Foren, dass es einen "erwischt" hat. Verbunden mit der Frage, was man dagegen tun kann. Das zeigt abermals, dass hier nur "eigene Fantasien" unters Volk gebraucht werden. Sei es aus Neid oder um sich wichtig zu machen. Realen Bezug haben alle diese Aussagen nicht.
Das gibt es schon, dass der Strom abgestellt wird, keine Frage. Der Grund liegt dann aber nicht im vorhanden sein einer privaten PV Inselanlage.

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Das Video finde ich sehr populistisch. Bin froh, dass Andreas Videos nicht so sind.

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Hi. Ich habe mir knapp 3 Stunden auf Empfehlung diesen tread durchgelesen von April 24 bis heute.

Also eine Insel ist keine Insel wenn ich ein lasttrennschalter einbau. Physikalische Verbindung

Eine Insel ist keine Insel, wenn es Netzkabel vom Betreiber auf dem Grundstück liegt.

Ich habe 2 Flurstücke eins das Haus mit Netzanbindung, 2 Garage da wäre eine Insel möglich da kein Netzanbindung. Aber man könnte mir zu Last legen ein Kabel vom Haus zur Garage zu verlegen, und somit wieder eine physikalische Verbindung mit dem Netz wobei es keine gibt. Also keine Insel Anlage,u

Zwischen Haus und Garage 1,2 m Abstand sind.

Sorry, daß ich Euch gleich mit KI-Ergebnissen nerve, aber dieser lange Diskussionsfaden und die Tatsache, daß Blackdevil666 da gerade 3h mit verbracht hat, haben mich getriggert, mal zu versuchen, ihn mit Claude.ai (sonnet 4.6 Modell) zusammenzufassen und darüber hinaus zu versuchen, weitere relevante Quellen auswerten zu lassen, um den Diskussionsstand zu reflektieren.

Wer es lesen will, hier meine geteilte Sitzung (ignoriert bitte meine Fragen zu Jupyter am Anfang, hab versäumt ne neue Sitzung aufzumachen):

https://claude.ai/share/c1d5c51e-373c-4448-9bf9-5170a040e819

Hier das etwas peinliche Urteil des LLM :wink: :

Fazit

Der Thread ist ein gut dokumentiertes Beispiel einer typischen deutschen Regulierungsdebatte: Die Technik ist eindeutig, die Rechtslage ist unklar formuliert, und mangels Gerichtsurteilen bleibt die praktische Durchsetzung im Dunkeln. Die Community ist tief gespalten und dreht sich über hunderte Beiträge im Kreis – ohne abschließende Antwort. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen auf Energierecht spezialisierten Anwalt befragen – das Forum kann diese Frage nicht abschließend klären.

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Sind alle beiträge der einschlägig bekannten heisse Luft. Die andere Seite (zu der ich gehöre) argumentieren mit dem technisch möglich und unmöglich Verbindung der beiden netze. " Die Technik ist eindeutig".
Das ist dann doch eine gute Zusammenfassung. Die das ganze auch gut bewertet.

Das sich die ki am Ende raus hält und sich nicht auf eine Seite schlägt Werte ich positiv für die ki. Deshalb geht der abschließende Tipp der ki auch in Ordnung, obwohl man da natürlich gleich sagen kann, dass die keine hilfreiche Aussage ist.

Meist geht es nur um möglichst viel Traffic, klicks.

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Der auf Energierecht spezialisierte Anwalt wird vermutlich auch keine zielführende überregionale Aussage treffen können und die Hotline/Email des NB zumindest billiger sein.

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Wo wir bei ki sind stell ich Mal eine Aussage hier rein.
Wobei ich mich nicht auf die selbe Stufe wie die "Gegenseite" stellen will und behaupte, dass dies jetzt die letzendliche Allesentscheidente Wahrheit ist.

Und das, auf Wunsch von. . . . . Hab ich ergänzt, nachdem @oliverso einen Kommentar gepostet hat.

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Nur geht das völlig am Thema vorbei. Niemand verbietet PV-Anlagen.

Oliver

Du hast doch im August 25, s.o., behauptet, dass es eine Insel mit Stromanschluss auf dem Grundstück nicht gibt?


Aug. 2025

Natürlich nicht, weils eine echte Insel auf einem Grundstück mit Netzanschluß lt. BNA gar nicht geben kann.”

Würdest Du den Beitrag vom Hasen richtig lesen, dann wüsstest Du:

“Keine Diskriminierung… Netzanschluss & PV parallel”.

Deckt sich lustigerweise mit der Aussage meines VNB, keine Verbindung zum Netz, interessiert uns nicht.

Danke.

Das Resultat von Claude zeigt, dass die KI auch nicht mehr weiß als wir und Dir vermutlich auch nicht hilft. Der Hinweis einen spezialisierten Anwalt zu befragen ist m.E. ein kleiner Scherz der KI. Passt zu meiner Einschätzung. Frage zwei Juristen und Du bekommst drei Antworten.

Was ist Deine Konsequenz? Ist die KI hilfreich? M.E. eher nicht. Sie hat nichts gefunden, was diese Diskussion voranbringt. Keine Hinweise auf Gesetze/Rechtsgrundlagen.

Finde es selbst hilfreich KIs zu befragen und es beschleunigt die Recherche enorm. Aber bessere Ergebnisse als eigene Recherchen bringt es nur in seltenen Fällen.

Mein Fazit bzgl. Inselanlagen:

  • Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass bei jemandem mit einer Solaranlage, die er als Inselanlage betreibt, jemand vor der Tür steht und Einlass erwartet. Das mag bei einer großen Störung in dem betroffenen Gebiet anders sein. Wenn da jemand Solarpanels auf dem Grundstück erspähen kann . er die Störung lösen muss, wird er insbesondere bei denjenigen klingeln, bei denen die Solaranlage im Markenstammregister nicht eingetragen ist.
  • Wenn jemand es schafft die vermeintliche Inselanlage vor Ort zu prüfen (z.B. nach vorheriger Ankündigung), wird er prüfen, ob aus seiner Sicht eine Verbindung zu der sogenannten Inselanlage und dem Netz des Betreibers besteht oder vermutet wird.

Glaube persönlich nicht, dass demnächst alle Post mit Prüfungsanordnung durch den Netzbetreiber bekommen, weil wir einen Netzanschluss haben. Da muss schon etwas vorliegen, was zu einem Verdacht führt. Das kann entweder die aktuelle Störung sein oder ein anderer Anlass (z.B. über Smartmeter wird festgestellt, dass mehr eingespeist wird als technisch gemäß der Meldungen Markenstammregister möglich ist).

Klar. In Deutschland als Land der Versicherungsverträge neigen wir dazu uns gegen jede mögliche Eventualität abzusichern. In kaum einem anderen Land gibt es so viele Rechtsschutzversicherungen wie in DE.

Du meinst die FAQ der BNetzA? Oder was ist BNA (die Abkürzung ist mir nicht bekannt). Die sagt dazu nichts aus. Ansonsten bitte gerne Link.

Klar, ich lese es so, daß es einfach keine universell anwendbare Kriterien gibt und keine Prozesse, in denen die Auslegungen der NB richterlich beurteilt worden wären.

Ist doch auch ne Aussage, daß es müßig ist, sich darüber am grünen Tisch den Kopf drüber zu zerbrechen, welche Ansichten ein konkreter NB hat.

Hast Du gesehen an wen sich der Beitrag, aus dem Du zitierst, gerichtet hat. Und dass ich aus einem seiner Beiträge zitiert habe?

sehe ich genauso. Also machen und alles mit ein wenig Vernunft, nicht übertreiben und ggf rückbaufähig.
Und wenn dann bei mir einer vor der Haustür steht, scholze ich, i.e. ich kann mich an nix erinnern.

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