@oliverso
Man bekommt keine Anlagennummer zugeteilt.
In keiner Weise verbunden und niemals in das öffentliche Netz einspeisend.
Führt nur zu Stress ...
Danke @SolarHeini, was gemeint ist, wird klar, wenn man auch 26 und folgende liest. Es wird zugegeben, dass es durchaus auch eine andere Auslegungen gibt. Das nicht Bestehen der Insel wird aber an der Annahme fest gemacht, das Kabel des Netzanschlusses vom NB sei der mittelbare Anschluss. Etwas konfus wird es für mich in 28 bei der Begründung mit der "Entstehungsgeschichte und der in dieser zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers"
25 Der Wortlaut des § 61a Nr. 2 EEG 2017 wäre im Ausgangspunkt einer Auslegung25
zugänglich, die in der vorliegenden Konstellation das Vorliegen auch eines (mittelba-
ren) Netzanschlusses verneint, da eine Netzeinspeisung des eigenerzeugten Stroms
jederzeit unterbunden ist und der Strom aus der Erzeugungsanlage nur dann in den
Verbrauchseinrichtungen verbraucht wird, wenn das Hausnetz durch Trennschal-
tung vom Netz getrennt wird. Da der Wortlaut auf den Netzanschluss der Stromer-
zeugungsanlage und nicht (mehr) auf den des Eigenversorgers abstellt (s. u. Rn. 28
ff.) und den Begriff des Netzanschluss nicht näher definiert, käme eine Lesart in Be-
tracht, in der eine Netztrennung wie die vorliegende oder ähnliche technische Um-
setzungen zur Verhinderung von Elektronenflüsse aus und in das Netz ausreichen
könnten, um einen mittelbaren Netzanschlusses zu verneinen. Es ließe sich argu-
mentieren, dass die Stromerzeugungsanlage zu keinem Zeitpunkt an das Netz ange-
schlossen ist. Hieran würde auch der für 20 ms stattfindende Parallelbetrieb nichts
ändern, da es sich insoweit um eine technisch nicht vermeidbare Verbindung handeln
dürfte.9
26 Allerdings wird unter einem „Netzanschluss“ gemeinhin und auch in anderen Nor-
men des EEG (bspw. in § 16 EEG) nicht mehr als die Herstellung einer Verbindungs-
leitung, also die Verlegung und der Anschluss eines einfachen Kabels verstanden und
der Begriff des mittelbaren Netzanschlusses kann daher ebenso gut dahingehend ver-
standen werden, dass bereits das Bestehen eines Anschlusses des Hausnetzes und die
Einbindung der Stromerzeugungsanlage in das Hausnetz das Vorliegen eines mit-
telbaren Anschlusses begründet, unabhängig davon, ob der Anschluss des Hausnet-
zes während des Eigenverbrauchs unterbrochen ist und die Stromerzeugungsanlage
nur im Trennfall zur Versorgung der Verbrauchseinrichtungen herangezogen wird,
da die bestehende Leitung des Hausnetzes durch die Trennschaltung nicht beseitigt
wird.
27 Ein so verstandener mittelbarer Netzanschluss wird über die durch technische Ein-
richtungen bewirkte zeitweise Umschaltung in einen Inselbetrieb nicht beseitigt.
28 Die Entstehungsgeschichte und der in dieser zum Ausdruck kommende Wille des
Gesetzgebers sprechen gegen die Einordnung der verfahrensgegenständlichen Anla-
genkombination als eine von der EEG-Umlagepflicht befreite Stromerzeugungsanla-
ge ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss i. S. d. § 61a Nr. 2 EEG 2017.
Wenn man aktuell nur Teileinspeisung und Volleinspeisung wählen kann, ist eine saubere Anmeldung doch gar nicht möglich oder? Und wenn man seine Insel dann doch irgendwie angemeldet bekommt, kann man doch gleich ins nächste Chaos laufen.
Man will dann bestimmt ein Abnahmeprotokoll bzw. eine Anschlussbestätigung oder sowas von einem Elektriker der aber nie etwas angeschlossen hat weil es eben keinen Anschluss ans Netz gibt.
so ist es, dewegen sind netzgetrennte pv anlagen (auch mit notstromumschalter) nicht anmeldbar weil sie weder voll- noch teileinspeisen
wenn manche es mir nicht glauben wollen, dann vielleicht dem betreiber dieses forums...
seine meinung das sie angemeldet werden müssen kann man teilen oder auch nicht.
ich teile sie nicht da alle technsichen regelwerke keine anmeldung von netzgetrennten pv anlagen fordern
@ulli
Wie redet man wenn man nicht oder missverstehen werden soll?
Oder wenn man im Redeschwall bemerkt, .dass das ...?
... sprechen gegen die Einordnung der verfahrensgegenständlichen Anlagenkombination als eine von der EEG-Umlagepflicht befreite Stromerzeugungsanlage ...
... eine von der EEG-Umlagepflicht befreite Stromerzeugungsanlage ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss.
Weil man eine von der EEG-Umlagepflicht befreite Stromerzeugungsanlage ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss grundsätzlich in Abrede stellen will.
Deshalb konstruiert man eine weitere Auslegung und ein neues "mittelbar".
Ein Schlupfloch weniger.
Entstehungsgeschichtlich
wollte
man sicherlich EEG-Umlage auf allen Strom erheben.
Wo ist der Sinn ohne EEG-Umlage?
Wo bleiben die, die "nicht angeschlossen werden sollen oder können"?
@solarheini Hast Du 26 und 27 gelesen? Da wird angeführt, dass die Umschaltmöglichkeit die Insel versenkt. Auch wenn es nur um die Umlage ging und inzwischen keine mehr zu zahlen ist. Die Definition bleibt doch. Mit all den bekannten Folgen und der Antwort auf die Frage des TE: Nein, nicht erlaubt.
@thorstenkoehler
EIN SO verstandener mittelbarer Anschluss wurde doch nur konstruiert um die EEG-Umlagepflicht hinter den anders verstanden mittelbaren Anschluss zu zwingen.
@solarheini Ja richtig. So war das. {green}:scared: Gaaaaaanz bestimmt!
Wenn du die Transferleistung hinbekommst, daß eine "mittelbar angeschlossene" Anlage eine Teileinspeiseanlage ist, schon.
Oliver
Wie soll das mit einem Inselwechselrichter laufen? Und wenn man es irgendwie hinbiegt (wie Andreas der einfach umgebaut hat, was ja nicht der Sinn der Sache ist), wie soll ein Elektriker eine Insel anschließen die gar nie ans Netz angeschlossen wird? Das wird vermutlich eine bürokratische Hölle auf Erden.
Also glaubst du dem Betreiber dieses Forums auch nicht?
Abgesehen davon gehört deine Ausführung in das Reich der Märchen.
Ja, an der Stelle kommen wir zum Kern der Diskussion: was ist eine Insel?
Ja, eine Insel kann man nicht anmelden. Darum geht es aber auch gar nicht.
Wenn man davon ausgeht, daß eine per Notstromschalter mit dem Netz verbundene Anlage keine Insel ist, dann muß das auch gar nicht erst versuchen. Dann meldet man oder eben der Elektriker eine Teileinspeiseanlage an, und fertig. Das geht selbstverständlich völlig problemlos.
Oliver
Hast du das Video vom Andreas nicht angeschaut?
Ich sehe du verstehst auch nicht was ein notstrom Umschalter macht...
Eine Insel ist nicht mit dem VNB Netz verbunden.
Selbst mit notstrom Umschalter nicht!
Was meinst Du wurde hier auf 36 Seiten diskutiert?
Das ganze ist auch nur hier thema, hier rennen zwei oder drei erbsenzähler rum, die behaupten, dass es keine inselanlagen gibt und man alles anmelden muss. Draussen in der realität ist das alles sehr entspannt. Es regt sich niemand auf, keiner klagt, zerrt jemanden vor Gericht oder macht sonst Ärger. Wir können hier schön diskutieren, welche unbeladene schwalbe schneller ist, die afrikanische oder die europäische. Das juckt die welt nicht. Und jeder kann real die schwalbe fliegen lassen, die er fliegen lassen will. Unbeladen oder beladen, auch das kann jeder selbst entscheiden.
Dieser satz ( über mittelbarer Anschluss und inselanlagen) wurde von jemand erdacht, der keinerlei Ahnung von elektrotechnik hat. Und jetzt wird dieser Satz von den anderen, die auch keine Ahnung von elektrotechnik haben, als "einzig wahres gerechtes Gesetz" genommen. Das ist lustig, einer mit null Ahnung sagt was und die doppel null Ahnungslosen feiern diese gottgleiche erkentniss.
Ein Inselwechselrichter kann aber nicht einspeisen. Auch nicht Teileinspeisen. Er ist gar nicht mit dem Netz verbunden. Und was soll der Elektriker überhaupt machen? Er schließt ja auch nix an. Ein Elektriker der etwas anmeldet was nicht angeschlossen ist? Und was trägt der in sein Protokoll ein?
unbeladene Schwalbe!!!!
Was meinst Du wurde hier auf 36 Seiten diskutiert?
Wenn du das nach 36 Seiten immer noch nicht verstanden hast, ist dir nicht zu helfen.
Die einhundert Trilliarden Beiträge in den hunderten Threads zu dem Thema gehen alle nur und ausschliesslich darum, was denn eigentlich eine Insel ist, und was das „mittelbar“ bedeutet.
Oliver
unbeladene Schwalbe!!!!
Danke, ich hab das korrigiert. Bevor die anti insel fraktion nen neuen Aufhänger hat . . . . .