Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Entscheide selbst :laughing:

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es siet eher nach nem bürokratisch sinnlosem wisch aus

kein wunder das es keine sau interessiert

@voltmeter Gut gemacht. Desinteresse dokumentiert und unterstellt das sich keine Sau dafür interessiert. Was sagt das über Dich?

@ulli Es ging doch auch nicht um die Anlage, sondern ob die Umlage bezahlt werden muss, wenn eine Verbindung zum Netz hergestellt werden kann. Und der Tenor war ja, weil es keine 100%ige Insel war musste gezahlt werden.

Damit wurde bereits mal entschieden was für eine Insel für Bedingungen herrschen müssen.

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@tigger der "Leitfaden" wurde hier schon einmal diskutiert, in ihm wird sich auf Paragraphen aus dem EEG berufen die es nicht mehr gibt, also ist der Leitfaden hinfällig.

hier wird über vieles diskutiert das es nicht mehr gibt oder keine gültigkeit mehr hat

die technischen voraussetzungen und sämtliche regularien wurden hier schon besprochen. nirgendwo ist eine anmeldung der netzgetrennten inselanlage gefordert und es ist auch nicht möglich.

ein notstromumschalter ändert nichts daran da dieser nie die insel mit dem vnb netz verbindet

deswegen kann sarowe auch nie die frage beantworten wo man eine netzgetrennte pv anlage anmelden soll, hab ihn hier schon mehrfach dazu aufgefordert.

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Ich will mir das nicht reinziehen. Erster Eindruck:
Man streitet in 2020 um die Erhebung und Bilanzierung der EEG Umlage auf eigen erzeugten und selbst verbrauchten Strom in Höhe von 3,72Cent/kWh.
Ein Hersteller bewirbt ein z.T. autarkes System mit dem Versprechen der Nichtfälligkeit.
Das wird bestritten und erhebliche technische Auflagen sollen das sicher und dauerhaft unterbinden.
Die Befreiung muss nicht mehr erstritten werden.
Seit dem 1.Juli 2022 gibt es den Kern der Kontroverse nicht mehr:
Die EEG Umlage auf selbst erzeugten und eigen verbrauchten Strom.
Wenn ich falsch rate, bitte sehr ...
Vieles aus der Begründung habe ich schon in ganz anderem Kontext immer und immer wieder gelesen.
Legenden?
SolarHeini

man hat in vergangenheit dem inselbetreiber mit seiner netzgetrennten pv einen zähler installiert? sammt zählerkasten und dann seinen eigens erzeugten strom besteuert?

:rofl:

davon habe ich noch nie gehört, aber ok in deutschland halte ich das sogar für möglich.

Mein Beitrag sollte eine Antwort an Sarowe sein, der seine Ansichten auch mit dem Beschluss der Clearingstelle begründet....

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@grumpy_badger Die EEG-Umlage muss nicht mehr gezahlt werden, von keiner PV-Anlage, weil der Paragraph gestrichen wurde. Was hat das mit der Definition einer Insel zu tun?

was ist das eigentlich, ein gericht?

welche aussagekraft hat die meinung der clearingstelle, die gleiche aussagekraft wie die empfehlung "leitfaden zur eigenversorgung" der bna?

ändert trotzdem nichts an der tatsache das netzgetrennte pv anlagen(auch mit notstromumschalter) nicht angemeldet werden können.

über was soll das gericht denn entscheiden? wenn es überhaupt dazu kommen sollte wird das verfahren eingestellt.

schaden entsteht keiner, eine anmeldung ist nicht möglich, alle technischen regelwerke sehen keine anmeldung einer netzgetrennten pv anlage vor....

nach dem stromzähler hat der vnb sowieso keine rechte irgend etwas einzufordern wenn es nicht mit seinem netz verbunden ist (ein notstromumschalter verbindet nie die pv anlage mit dem vnb netz)

wenn jemand sich über den begriff umschalter stört lässt den eben weg und lädt den inselakku bei bedarf über ein extra ladegerät.

warum sollte der vnb was dagegen haben, verdient ja geld damit.

Eigentlich so wie es jedermann technisch definieren würde, ...

wenn wir heute nicht über die Befreiung von der EEG-Umlage zu entscheiden hätten …. :thinking:
Eine Insel muss zu 100% autark sein um eine Befreiung von der EEG Umlage zu erlangen.

Mit Maximalforderungen und bedingungsloser Autarkie kann man das Ding unmöglich machen.
Dann muss man sich um das abenteuerliche Messkonzept für die EEG Umlage inkl. DC-Verbrauchern nicht kümmern.

Das der verlinkte Leitfaden sich auf das EEG in einem alten Stand bezieht und daher nicht mehr anwendbar ist.

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@grumpy_badger Und das macht auch gleich die Definition der Insel unwirksam? Das glaubst Du nicht wirklich?

ist damit ungültig, falls jemand eine genauere definiton "von nicht mehr anwendbar" braucht.

auch wird dort nicht auf einen zugelassenen und geprüften netz notstromumschalter eingegangen, sondern auf irgend einen ominösen umschalter.

die meinung der clearingstelle ist ja ok... sollen sie meinen wie die bna aber rechtskräftig ist da sowiseo nichts

mit dem eeg haben inselbetreiber (auch mit notstomumschalter nichts zu tun) und auch nicht mit irgendeiner energiewirtschaft. erst recht nicht mit der bna oder irgendeiner clearingstelle.

die meisten hier verstehen das ja und die paar die es nicht verstehen sollen eben weiter ihrer meinung sein.

ziel ist es möglichst viele einsteiger aufzuklären das sie nichts illegales betreiben

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Das ist doch eine Definition/Auslegung "... ausreichend den mittelbaren Netzanschluss zu verneinen".
Sie deckt sich mit den aktuellen (Nicht-)Anmeldemöglichkeiten im MaStDR, den Vorstellungen des VDE und ((m)eines) VNB.
Der Grund davon aus Prinzip abzuweichen, die Abrechnung/Befreiung von der EEG Umlage, besteht nicht mehr.
:no_mouth:

Wo kommt denn der Text Deines Images her, haste bitte einen Link.

@ulli
Das ist Teil der Begründung der Schiedsstelle.
Faktisch nicht bestritten, lediglich nicht ausreichend um eine Befreiung von der EEG Umlage zu rechtfertigen.
Eines Grundsatz wegen.
Der Inselbetrieb reicht nicht um die Befreiung zu gewähren.
Den Rest kann man der Unmöglichkeit einer Bilanzierung der EEG-Umlage in einer Insel anlasten.

Woran scheiterst du denn dabei?

Oliver