Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

so ist das.

wir wissen was ein netz- notstromumschalter ist und wie dieser funktioniert.

muss ja mächtig lustig sein in eurer runde.

nächstes mal holste den schaltplan eines netz- notstrom umschalters heraus und fragst mal nach meinungen der anwesenden juristen, ingeneure und richter. :grimacing:

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Das doch nicht die entscheidende Frage. Die steht hier doch oben drüber. Was für einen Einfluss hat ein Netzstromumschalter auf die Meldepflicht beim Marktstammdatenregister. Und die Antwort ist eindeutig. Keinen Einfluss.

Steht im Energiewirtschaftsgesetz so

Steht bei der Netzargentur so....

Ich weiß gar nicht wie ihr auf die Idee kommt, das es anders wäre

Kann von euch "Insel" Betreibern eigentlich einen einzigen Gesetzestext beisteuern der eure Behauptungen untermauert? Nichts könnt ihr, ausser obskure Behauptungen aufstellen.

Hier mal ein interessante Einschätzung der Situation:

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die kommentare finde ich besonders interessant

das fazit des artikels ist für mich nichts neues aber für manch anderen ist das sicher lesenswert

wir müssen einfach auf so ein urteil hier warten

"Das Gericht wies sämtliche Argumente des Netzbetreibers als nichtzutreffend zurück. Darüber hinaus rügte das Gericht die fintenreiche Verschleierungs- und Verzögerungstaktik des Klägers als “Prozessverschleppung”. "

genau so wird es laufen und da haben die schiss vor, deswegen kommt es nie dazu

und noch mal ein zitat aus dem link mit dem urteil:

"Das heißt im Klartext: Gängige Rechtspraxis in Deutschland ist die Einschränkung des Geltungsbereichs der NAV auf den Teil der Anlage bis einschließlich des Stromzählers (Messeinrichtung). Sämtliche nach dem Stromzähler installierte Hauselektrik gehört nicht mehr zum Hoheitsgebiet des Netzbetreibers, sondern ist privatrechtliche Angelegenheit des Hausbesitzers. Oder anders ausgedrückt: Jede Arbeit an der Hauselektrik nach dem Stromzähler darf von einer “fachkundigen dritten Person” durchgeführt werden. Das kann auch der Hausbesitzer selber sein. Oder eben ein fachkundiges Unternehmen, welchen nicht zwingend im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers gelistet sein muss."

sicher , haben wir schon gemacht. hast du wohl übersehen...

hier hab es nochmal extra für dich rausgesucht

und hier nochmal

damit ist alles gesagt, glaubs oder glaubs nicht

ich will dich nicht überzeugen, vielleicht verstehst du das falsch

eher möchte ich den anderen interessierten zeigen das ihr falsch liegt, das haben wir mit technischen argumenten und mit rechtlichen bewiesen.

falls du das immer noch nicht verstehst rate ich dir die funktionsweise eines netz notstrom umschalter von einer fachkundigen person erklären zu lassen.

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Steckersolargerät mit Speicher und PV-Inselanlage.
Mir stellt sich die Frage warum ausgerechnet die BNetzA die Fallen stellt.
In beiden Fällen erweckt sie den Eindruck etwas anmelden zu können/müssen.
Die Weitergabe an den Netzbetreiber meldet einen Speicher, den eine Privatperson nicht anmelden kann bzw. eine Insel-Anlage die laut MaStRV, VDE & FNN nicht gemeldet werden soll.
Man darf sich dann überraschen lassen was passiert.

@Win...Schade, dein Link nimmt keinen Bezug auf Paragraph 111 Energiewirtschaftsgesetz und der ist Grundlage für die Anmeldung beim Marktstammdatenregister. Wenn ich das entscheidene weglasse komme ich natürlich zu einem anderen Schluss.

Zweitens ist es schade, das der Verfasser sich nicht mal die Mühe gemacht hat, die Erläuterung beim Marktstammdatenregister für Voll und Teileinspeisung gelesen hat bzw auch hier wieder etwas weggelassen hat.

Drittens beim Marktstammdatenregister steht nirgendwo etwas von Einspeiseleistung. Es steht dort Wechselrichterleistung, von daher ist auch das nicht richtig.

@Voltmeter stimme dir völlig zu was du zur Einschränkung der NAV bis zum Zähler angeht. Allerdings steht dort auch (ich weiß nicht aus dem Stand) welcher paragraph und zitiere aus dem. "Der VNB ist berechtigt darüber hinaus TAB zu formulieren, für alle Dinge die einen Störungsfreien Betrieb des öffentlichen Netz tangieren) Alles soweit richtig. Das hat aber leider nichts mit der Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun.

@Solar Ich bezweifel auch das die VDE fnn im privaten Bereich überhaupt zuständig ist. Sowohl die VDE 4105-2018 als auch die VDE FNN haben aber nichts mit der Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun.

Nochmal........ihr müsst die beiden Anmeldeverfahren mal als das Betrachten was sie sind. 2 völlig voneinander getrennte Vorgänge. Auch wenn sie miteinander abgeglichen werde.

Anmeldung Marktstammdatenregister: gesetzliche Grundlage Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 e und F

Anmeldung VNB: gesetzliche Grundlage die jeweiligen TAB erlassen auf Grundlage der NAV

Das EEG regelt in dem Zusammenhang nur, das nicht vergütet wird, wenn nicht angemeldet. Oder wie lange der VNB auf seine Netzminderkapazität verweisen darf und und und....das EEG ist aber keine gesetzliche Grundlage für eine Anmeldung

@sarowe1972

Und jetzt soll ich das Marktstammdatenregister also verklagen dass sie meine fiktive Insel anmelden? :-p

aufgeblasen wird überhaupt nichts. Sie wollen keine Anmeldung von mir. Da kannst jetzt noch 1000mal behaupten ich müsse.

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Lesenswert, Danke

Allein dieser Satz zeigt, dass du ja nicht mal weißt, was ein Gesetz ist und wer Gesetze erlassen kann....

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Und du lässt die Hälfte des Satzes weg. Genau wie bei anderen Dingen. Immer zu Ende lesen und nicht die Teile die einem gerade nicht passen weglassen

und du verstehst immer noch nicht was ein netz notstromumschalter ist

wie oft soll ich die dinge verlinken? in der tab 2019 sind keine autarken inselanlagen erfasst

lern endlich was ein netz notstromumschalter ist

ich merke dass dir die argumente ausgehen und wie verzweifelt du dich an manche bürokratische ausdrucksweise klammerst

du wolltest dich doch raushalten seit beginn, dann mach es doch so.

Und du gibst einfach keine Antwort auf unbequeme Fragen. Und?

Wo soll ich meine Insel nun anmelden? Das Marktstammdatenregister will es nicht machen. Also, wo?

na wo wohl in seinem geheimen blauen kästchen des formulars(oder so ähnlich), hat er doch schon mal geschrieben :rofl:

Ich mache Mal einen höflich genannten Vorschlag.

Dieser Faden ist richtig gut und richtig wichtig.

Es würde mir wehtun, ihn schließen zu müssen.

Und richtig wehtun, ihn löschen zu müssen.

Deswegen schlage ich vor:

Jeder von euch macht eine oder mehrere abschließende Post. Stellt euren Standpunkt nochmals dar, so detailliert wie ihr wollt keine Kritik an den anderen.

Zeit dafür eine Woche.

Danach nur noch Posts, die neue Informationen bringen. Und ich lasse den Faden offen.

Ich erwarte Zustimmung dafür, die ihr einfach dadurch gebt, indem ihr euch an die Wochenfrist haltet.

Stimmt ihr nicht zu, und geht es übernächste Woche weiter so, zwingt ihr mich, irgendwas zu tun. Und ich hätte keine gute Idee, was.

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Deal. Find ich gut.

Also meine Frage an die Allgemeinheit: Wo melde ich meine Anlage an wo Mitarbeiter des Stammdatenregisters sagen es wäre eine Insel und ich könne sie nicht anmelden. Gibt es da eine alternative Behörde? Oder soll ich auf Anmeldung klagen? Danke

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Komm vorbei dann zeig es dir. Willst den Juristen auch dabei haben? Dann musst du allerdings einen guten Wein mitbringen

(2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt

1.
bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,

Wirklich unglücklich ist, dass die BNetzA den Sinn dieses Satzes geradezu böswillig in ihren FAQs und Helpfiles entstellt. Zumindest so konkretisiert wie es selbst die vermutlichen Nutznießer nicht formulieren und verstehen.
Wasserdichter Unfug.
Was ist nun der Rat?
Kadavergehorsam wider den gesunden Menschenverstand:
"Schmeißt euch in den Fleischwolf! Irgendwann wird er durch die schiere Masse blockieren. Ich war doch auch schon drin."

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Und immer auf den Ton achten. Also runterschlucken, höflich bleiben, denn Aggression erzeugt nur Widerstand und Gegenwehr, statt Beschäftigung mit den Argumenten des anderen.

Den ihr ja gar nicht mehr ansprechen wollt/sollt, wenn wir uns weiter Liebhaben wollen.

Für deine Lampen womöglich, aber nicht der Energiebedarf der benötigt wird um ein Haus autark zu machen. dabei gehe ich davon aus ohne Verbrennung von Kohlenwasserstoffen. Das werde ich sicher nicht mehr erleben, wenn doch war der Klimawandel viel schneller. Alles andere ist keine Lösung.