Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

Aber mal ganz ernsthaft. Wenn Ich in der Situation wäre, ich würde eine Anmeldung ausfüllen und wenn es wirklich nicht weiter geht (das wird nicht so sein) würde ich eine Mail an die Netzargentur schreiben und fragen und nun? Die Mail wäre doch der größte Sieg für dich, mir das zu präsentieren. Und auch ohne die Schadenfreude MIR gegenüber würde ich es so machen. Wie oben erwähnt, ich bin der größte Feind der Beamten. Mit dieser Ablehnung und der Begründung kannst du hier quer durchs Forum marschieren und allen beweisen wie Recht du hattest. Aber um so etwas wirklich auszukämpfen fehlt euch der Arsch in der Hose. Motzen und Unwahrheiten verbreiten das geht gerade noch. Darauf warten das jemand anderes klagt anstatt es selber auszufechten. Andere verleiten das gleiche zu machen in der Hoffnung das es dann richtiger wird. Oder ist der Gedanke die Anmeldung so groß aufzublasen, das möglichst viele vom PV Bau abgehalten werden?

@linuxdep

siehst du keine technische, bezahlbare Möglichkeit im Sommer Wasserstoff aus dem Überschuss herzustellen der im Winter verheizt werden kann? Mal den Wirkungsgrad gar nicht so wichtig genommen. Es geht ja um den Überschuss. Also praktisch die Langzeitbatterie für den Überschuss.

Es geht mir nicht um Siege, einen Kampf, recht haben oder sonst was. Die Frage war ernst. Ich weiß auch nicht wo du deine Gründe für irgendwelche Kämpfe siehst und deine ständigen Angriffe (fehlt der Arsch in der Hose usw.) sind langsam müßig. Ich habe deinen Tipp nun gelesen. Weite Tipps von dir brauche ich nicht. Die Frage ist für den Rest noch offen.

1 „Gefällt mir“

um beim thema hier zu bleiben mir wäre das mit dem umschalter zu nervig immer drauf schauen zu müssen ob der akku noch genug drin hat und ob die sonne die nächsten tage herauskommt.

den netz notstromumschalter würde ich drin lassen als backup falls was an der pv defekt ist.

für den winter würde ich ein ladegerät an den pv akku vom netz hängen und das ladegerät dann mit einem spannungswächter einschalten bzw nach einer bestimmten zeit wieder ausschalten. natürlich nur für alle inseln die nicht großgenung sind um im winter ausreichend strom zu produzieren.

ihr bezahlt ja dann die netzanschluss grundgebühr und die paar kwh die ihr da draus zieht, eingespeist wird immer noch nichts da die pv nie mit dem netz verbunden ist.

@voltmeter

Gibt es Wechselrichter die z.B. einen konfigurierbaren Kontakt haben? Also wo man bei Akku unter bestimmten Wert einen Ausgang schalten kann? Dann könnte man den Verbraucher sogar automatisch umschalten lassen.

Das ist bereits mehr als genug mit dieser Insel-Zwickmühle zwischen BNetzA und VNB geschehen.

Neeee Solar Heini die Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist keine komplizierte Geschichte. Die ist in einer halben Stunde für ungeübte erledigt. Marktakteur erstellen, Anlage mit den entsprechenden Kenndaten eintragen und fertig.

Problem war? bisher vorher Kontakt zum VNB aufzunehmen und eine Anlagen NR zu bekommen. Allerdings ist das? oder soll das? auch vereinfacht werden.

Das wäre dann eine Solarbetriebne Poolpumpe, mehr nicht.

Aber warum sucht ihr euch so komische Beispiele raus, die so ja nicht gebaut werden sollen, ihr wollt doch nicht nur eure poolpumpe versorgen, sondern Kühlschrank, TV, Herd... eigentlich alles was Strom Verbraucht im Haus.

Wer meint Gesetze und Verordnungen darf nur der König von und zu erlassen und sich einen sche... um die anderen Regeln schert, soll es doch machen wie er will, aber nicht andere dazu anstiften. Wer seine Lösung vorstellt, auch wenn er an allen Regeln vorbei baut, kann auch dies gerne tun, aber tut doch bitte nicht so, als würden diese Analgen konform sein.

Zum Thema Notstromumschalter, Auszug aus einer TAB...

1 „Gefällt mir“

@linuxdep

Ich kann auch einen Kühlschrank ins Gartenhaus stellen. Würde aber auch nix ändern. Und zu dem "ihr". Also ich will E-Auto und Pool heizen. Vielleicht noch Warmwasser im Sommer. Ich denke auch nicht dass es mit Poolpumpe eine Insel ist und mit Poolpumpe+Kühlschrank dann keine mehr.

Ne, ne, ne.
Du kannst beim VNB Kontakt nicht selbst eine 4kWp 3kVA Insel mit NICHTEINSPEISUNG anmelden.
Wahlweise will er nichts davon wissen, erklärt das für nicht möglich oder will dir seine befreundeten Elektriker schicken.
Die vergeben keine Anlagennummern für NICHTeinspeisende Anlagen.
Sie prüfen und pflegen auch keine Daten solcher Anlagen.
Ich kann und habe schon beigesteuert:
„Interessiert uns nicht. Wenn das im MaStDR auftaucht, dann muss uns das interessieren :rage:
(persönlich hier vor Ort)
Und hier im thread hieß es nun, auch das MaStDR will das nicht wissen.
(Hotline / telefonisch)

1 „Gefällt mir“

Echt jetzt ? Auch ich fahre sehr viel beruflich draussen rum, habe sehr sehr viel kontakt mit leuten, die einschlägig elektrotechnische kenntnisse haben. PV Anlagen sind shr oft gegenstand von (pivaten) unterhaltungen. Bei dir muss sich ein ganz besonderer kreis von personen versammeln. Das ist so überhaupt nicht das, was meine erfahrungen her geben. Ausser den TÜV Prüfern, mit denen ich ab und an zu tun habe. Da kommt gelegentlich sowas, ähnlich dem, was du und deine gesellen vertreten. Da ist auch oft sehr viel fantasie in der Auslegung von vorschriften vorhanden. Da geht es nicht um PV Anlagen, jedoch sind da auch abenteueriche Argumente zu hören. Meist kann das geklärt werden, nicht so wie hier.

2 „Gefällt mir“

Um noch mal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen. Folgendes steht bei der Clearingstelle.

Führt der Einbau einer technischen Einrichtung zur zeitweisen Netztrennung zu einer „Inselanlage“?

Nein.

Bei echten Inselanlagen muss jede Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.

Eine „Inselanlage“ wäre z.B. die Solaranlage auf dem Dach einer autarken Almhütte ohne Netzanschluss.

Technische Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach den Anforderungen des Anschlussnutzers wiederherstellen können (z.B. „Schalterlösungen“), begründen keine „Inselanlage“.

Weitergehende Erläuterungen am Beispiel der ehemaligen EEG-Umlagepflichten: Leitfaden zur Eigenversorgung, Seite 55, 56.

@sarowe1972 Also ist für dich der Kühlschrank eine Insel, der Boiler ist für dich eine Insel...

Da es ja nach deiner Definition nicht auf das Vorhandensein einer Stromerzeugungsanlage ankommt. Die Stromerzeugungsanlage wird nie mit dem Netz verbunden sondern nur die jeweiligen Verbraucher. Also müsste nach deiner Definition jeder Verbraucher eine Insel sein die dann an das Netz aufgeschaltet wird und angemeldet werden muss...

3 „Gefällt mir“

Ja das ist auch eine Insel

Falsch

Du verstehst wieder nicht was ein notstrom Umschalter ist.

Du scheinst die Aufforderung von carolus zu ignorieren.

Deswegen werden wir dir solange hier kontra geben bis der Thread geschlossen wird oder bis du aufhörst andere leute absichtlich in die irre zu führen.

2 „Gefällt mir“

Hier konkurriert die Marktstammdatenregisterverordnung –
MaStRV zum Schutz von Monopolen und Sicherung von Pfründen aus 2017,
mit dem Gebot der Stunde und den Einsichten des VDE/FNN im Januar 2024.
Wir könnten nicht genug Inseln haben, um den Netz- und Speicherausbau ohne Pannen und rechtzeitig hinzubekommen.
Wenn dir die Insel nicht passt machst du sie völlig unbegründet und per Definition zu einem Unding.

@petrel was verstehst du nicht? Den Begriff autark?

Ansonsten ihr wisst schon wie die Clearingstelle besetzt ist?

@Voltmeter und ich werde nicht ehr Ruhe geben, solange hier Unwahrheiten verbreitet werden. Ich verstehe sehr gut welche Umschaltung du meinst, allerdings ist es mir unbegreiflich wie man den Text der Clearingstelle nicht verstehen kann.

Ich finde es sowieso grenzwertig wie hier zur Mißachtung von Gesetzen aufgerufen wird.


Dann hör doch auf sie zu verbreiten.

Bei allem was du bisher verbreitet hast hat man dir von verschiedenen Usern ordentlich kontra gegeben. Das werden wir auch weiter so handhaben.

1 „Gefällt mir“

Laut Wikipedia_

"Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind die weiteren technischen Anforderungen der Verteilnetzbetreiber an die elektrischen Anlage des Netzanschlussnutzers. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt einen Musterwortlaut der TAB heraus, den die Verteilnetzbetreiber als Basis für die eigenen TAB nutzen können."

Die Verteilnetzbetreiber sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen in Deutschland keine Gesetzte erlassen. Deswegen heißt es auch Anschlussbedingungen.

Die Verteilnetzbetreiber sagen, dass sie diese auf Grundlage der NAV (Verordnung) erlassen haben. Rechtlich gesehen ist es nichts anderes, als wenn ein Ebayhändler sagt, er habe seine Versandbedingungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches erstellt. In beiden Fällen können diese Bedingungen aber der aktuellen Gesetzeslage widersprechen.

Nun sagen diese Verteilnetzbetreiber (Privatunternehmen mit Gewinnabsicht), dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.

Kannst du jetzt eventuell nachvollziehen, warum viele sagen, diese Privatunternehmen mit ihren Bedingungen können mich mal.....

2 „Gefällt mir“

Die Bundesnetzagentur (staatliche Stelle) sagt, dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.
Der Gegenbeweis ist nach Ansicht der Agentur praktisch nicht möglich.
Die Verteilnetzbetreiber (Privatunternehmen mit Gewinnabsicht) schließen gerne daraus im Recht zu sein.
Verteilnetzbetreiber sind kaum daran zu hindern, die offizielle Sicht der Agentur in ihre Anschlussbedingungen einfließen zu lassen.
? :thinking:
Sollte eine Inselanlage überhaupt nicht ohne deren Zerstörung an das Netz anschließbar sein tritt automatisch Paragraph I in Kraft.