DIY Stromspeicher anmelden

@voltmeter Dann warte ich mal auf die Solarpolizei. Spätestens dann kann ich auf einen guten Rechtstaat vertrauen.

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Hallo Andy,

deine Herangehensweise hört sich interessant an. Musstest du den AC Anschluss vom Schrank zum Multiplus trotzdem durch eine Fertigmeldung bestätigen lassen?

[quote data-userid="937" data-postid="125161"]
@andy22 Das Gesetz ist nicht zuständig für die meisten regulären Stromspeicher. §1. Tschüss.

[/quote] Leider ist das alles bereits seit 2019 im Markstatmmregister geregelt, dort steht:

Nach § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)3 müssen sämtliche ortsfesten Stromspeicher (EE- Stromspeicher und sonstige Stromspeicher) unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im Marktstammdaten- register registriert werden.

Und nein, das MaSTRV ist keine Schikane für den kleinen Mann, dort müssen sich alle anmelden, die in das öffentliche Netz (Strom sowie Gas) einspeisen wollen. RWE für ein neues MEGA-Watt-Kraftwerk und Hanswurst mit seiner 1,2 KW/p Anlage. Das ist das einzige Instrument, mit dem in Deutschland eine Übersicht der in Betrieb befindlichen Stromerzeuger möglich ist.

Der Hinweis auf die TAB ist schon zielführend, nur ist wohl zunächst zu klären, welche TAB überhaupt für den einzelnen Anschluss gilt.

Auf den Seiten des Netzbetreibers sollte seine aktuell angewendeten TAB stehen, bei meinem Netzbetreiber z.B. die "TAB NS Nord" von 2008.

Dort ist z.B. nichts zu Akkus geregelt. Sollte "mein" Netzbereiber die TAB ändern so hat er mir dies als (einseitige) Vertragsänderung mitzuteilen, ansonsten ist die Änderung für mich nicht bindend und es gilt weiter die vom Vertragsabschluss (Zeitpunkt des Netzanschlusses).

Wie oben bereits geschrieben, habe ich meinen HM-350 und den Akku beim Marktstammregister gleichzeitig eingetragen. Zum HM-350 kam nur eine Datenanpassung bezüglich des Anschlusszeitpunktes vom Netzbetreiber, kein Kommentar bisher zum Akku.

Die TAB - Diskusionen gibt es leider häufiger, gerade erst als mir jemand was von einer "Schieflastverordnung" erzählen wollte.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Änderungen seiner TAB öffentlich bekannt zu geben. Das macht der daher per Text auf seiner homepage, o.ä, aber der wird nicht jeden Kunden einzeln informieren.

Oliver

@drexta

Du musst die normalen Inbetriebsetzungsprotokolle, die jeder VNB vorschreibt, ausfüllen.

@andy22 Was natürlich auch nur durch einen eingetragenen Elektriker geht, richtig? Marktstammregister hast du demzufolge nichts eingetragen?

@drexta

Ja, ich habe einen Elektriker über myHammer gesucht. Für 350€ hat er mir die Anlage angemeldet. Die Eintragung im Marktstammdatenregister habe ich ebenfalls durchgeführt. Das ist kein großer Akt.

Ich stehe auch gerade vor der Entscheidung meine netzunabhängig Anlage so umzubauen das ich einspeisen kann. Ich bin zwar Elektriker darf aber selbst nicht die Anmeldung machen aber ein Freund der Meister ist würde das für mich machen.

Meine Anlage hat im Moment 23kwp und 60kwh Diy LFP Speicher. Der Plan ist jetzt auf knapp 30kwp zu erweitern aber die ganze Anlage dann eben anmelden.

2x SUN-12K-SG04LP3-EU Inverter würden dann eingesetzt.

Bin jetzt über diese Sache gestolpert und bin mir nicht sicher wie ich das jetzt angemeldet werden kann

Melden Sie zusätzlich einen Stromspeicher an, brauchen Sie noch folgende Dokumente:

  • Herstellererklärung des Speicherherstellers zur Energieflussrichtung.
  • Datenblatt EEA
  • Bei separaten Wechselrichter: Zertifikat zum internen NA-Schutz der Erzeugungseinheit des Speichersystems und das Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit des Speichersystems
Hat jemand eine Diy Speicher bereits angemeldet bekommen und wie ist der vorgegangen?

Vielen Dank im voraus

zoom

Moin Moin.....

Meine PV Anlage mit den entsprechenden Wechselrichtern sind beim Marktstammdatenregister und VNB gemeldet.

Der 28 KWH DIY Speicher ist nur beim Marktstammdatenregister gemeldet. Der VNB wollte auch Daten für den Speicher haben. Denen habe ich erklärt das sie die drei Multiplus etwas angeht und ich damit die Vorgaben erfülle, was dahinter ist geht sie nichts an.

Hilfreich sind dabei die Paragraphen 19 und 20 der Niederspannungs Anschluss Verordnung.

Ich weiß, das das eine ewige Diskussion ist. Aber ich habe meine Anlage, so seit 8 Monaten angemeldet

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leider ist mit dem neuen Victron Forum dieser Link nicht mehr funktionabel. hat jemand das pdf zufällig runtergeladen und kann es mir zur Verfügung stellen?!

besten Dank & Grüsse!

Die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV ist hier nicht zuständig.
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

[/quote]

Etwas weiter steht es noch expliziter:


Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.
Irgendwo hatte ich ein Urteil gelesen, das für PV-Anlagen nicht die NAV sondern das EEG anzuwenden ist.

Hatte einige Folgen, wie z.B. kein konzessioniert Elektriker notwendig etc.

Habe meinen 160kWh Speicher im MaStR und beim VNB angemeldet. Im MaStR sind das zwei verschiedene Anlagen. Obwohl die auch wissen daß es DC gekoppelte Speicher gibt und die Solaranlage nicht ohne Speicher und auch der Speicher nicht ohne Solaranlage funktioniert.

Beim Netzbetreiber war das eine Anmeldung mit zusätzlichem Formular für Speicher und nur eine Inbetriebnahmemeldung.

Den Netzbetreiber interessiert es wohl nur, wenn Speicher aus dem Netz geladen werden können. Das macht bei den momentanen Strompreisen freilich niemand freiwillig. In diesem Fall müsste das ein fernsteuerbarer Verbraucher werden wo die Leistung wie bei jeder Wärmepumpe begrenzt werden kann.

@4zoom Achtung: Dazu wirst du einen Rundsteuerempfänger zum abregeln oder einen iMSys mit Gateway benötigen. Das geht lt. EEG unverständlicherweise nach kWp und nicht nach WR kVA. Habe ich bei mir auch übersehen weshalb ich jetzt gleich auf 100kWp erweitere. Dazu dreht aber der VNB wieder durch, weil er meint, daß ich ab 30kWp eine Wandleranlage bauen muß. Tatsächlich hat er aber übersehen, daß ich einen (angemeldeten) Akku habe der mir über 24 Std auf 44 Amp am Direktzähler einspeisen kann. Die Anlage läuft seit 8 Wochen, MaStR und Inbetriebnahmeformular von einem Eingetragenen abgegeben. Sie ist aber weiter unplombiert und ohne Netzbetreiberprüfung im MaStR. Mal sehen was daraus noch wird.

Die Sache mit dem Verzicht auf einen Stromanschluss ist in Deutschland im Übrigen auch nicht so einfach. Zumindest für Wohnraum bekommt man ohne Erschliessung inkl. Strom, Wasser und Abwasser keine Baugenehmigung. Anstelle Abwasser kann man eine eigene Kläranlage bauen. Für Wasser und eine eigene Insel PV gibts aber keine Regelungen. Außer natürlich der PV Pflicht für Neubauten. Die wird aber mangels Personal von der Genehmigungsbehörde nur insofern geprüft, daß der MaStR Eintrag vorhanden sein muß. Als Insel mit Akku betriebene Anlagen dürfen dort aber nicht drin stehen. Das kommt praktisch einem Verbot gleich.

@janvi

Stromrechnung nicht bezahlen. Dann wird der Anschluss gesperrt :-p

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So einfach ist das nicht. Wenn wegen der Inselanalge kein Stromverbrauch gezählt wurde, brauchst du nicht mal die Grundgebühren bezahlen. Beiliegend Stellungnahme der Clearingstelle zum Gerichtsurteil wo das VNB probiert die Rechnung einzuklagen.

Stellungnahme_2016_42.pdf (116 KB)

@Sarowe Von der VDE Fachgruppe Netzbetrieb gibt es eine sogar öffentliche Definition über Speicher und DC gekoppelte Speicher wo die einzelnen Varianten erklärt werden wie sie funktionieren.

Neben verschiedenen Speichern "mit Erzeugungsanlage" wie etwa dem DC gekoppelten Speichern gibt es tatsächlich aber auch die Nulleinspeisung. Es wird Zeit, daß sowas auch im Gesetz und in den Anmeldungen berücksichtigt wird. Auch Nulleinspeisungen brauchen derzeit noch einen Rundsteuerempfänger um abgeregelt zu werden wenn die Modulleistung >25kWp ist. So wird das mit der Energiewende nie was werden.

Das verlinkte Urteil bezieht sich auf den zusätzlichen Zähler einer volleinspeisenden PV-Anlage. Für den entfallen lt. Urteil die Bezugsgebühren, da die Anlage keinen Strom aus dem Netz bezieht.

Mit einer PV-Anlage am normalen Haushaltszähler wirst du die Grundgebühr so nicht los, auch wenn du gar keinen Strom beziehst. Dazu muß der Anschluß komplett gekündigt werden, was allerdings auch kein großes Problem ist.

Oliver

ja geht easy

netzbetreiber anrufen und sagen man möchte den zähler weghaben, dann kommt ne denkpause beim sachbearbeiter. :grinning: a a aber dann haben sie ja keinen strom mehr!? :rofl:

das licht im keller lief noch als der zählermonteur den abgeklemmt hat, hatte der auch noch nie gehabt sagte er mir.

:grinning:
@voltmeter du bekommst mit 12kWp auch im Winter deinen Stombedarf sicher gedeckt oder hast du noch nen Diesel als Backup?

nen e-Herd hast du dann aber nicht, oder?

wieviel Speicher? {edit, ok 48kWh, steht ja da}

ps. 'hab grad mal deinen Projektlink geklickt. leider gehen sehr viele Links da drin in's Leere

Hallo zusammen,
ich möchte nur Infos, keine erneute Diskussion lostreten - ist hier ja ausreichend geschehen.
Gibt es Erfahrungen welche Informationen der Netzbetreiber haben möchte / muss wenn ich einen DIY Akku betreiben möchte.
Dieser Akku wird hinter einem Deye Hybrid-Wechselrichter SUN-12K-SG04LP3 12 kW betrieben.
Der anmeldende Elektromeister hat damit leider noch keine Erfahrung und ist unsicher.
Anmeldung erfolgt in Duisburg (Stadtwerke Duisburg).
Hat vielleicht schon jemand genau diese Prozedur hinter sich?

Vielen Dank für eure Hinweise und Hilfe - dieses Problem wird doch noch größer, wenn Andreas in Berlin Erfolg hat und jeder einen Akku haben kann - da werden viele DIY Akkus dazu kommen.

VG

Interessante Diskussion.
Ehrlich gesagt kann ich den Punkt verstehen. Es steht nirgends explizit Dass ein Speicher angemeldet werden MUSS.
Warum sollt euch einen Speicher ggf auch noch 48V Speicher anmelden, aber eine Drehbank oder Betonmische oder was weiß ich, alle meine Akkus im Haus nicht anmelden. Was an meiner Steckdose passiert hat den Netzbetreibe halt nix zu interessieren. So meine Meinung zumindest.

Wie es aussieht ist die Frage nicht eindeutig geklärt. Was ist nun. Muss ich einen am MP2 hängenden Speicher anmelden oder nicht? Alle Leistungsgrenzen werden über den MP2 geregelt, der Hängt am Netz und ob da EIn Speicher dran hängt, oder ein Huhn....
wie ist es nun?