Diskussion BKW - Panel/ WR-Leistung / Leitungsbelastung - Vorschriften

Dieser Faden wurde abgetrennt aus :

Leider ist die Abtrennung thematisch schwierig, für den Einstieg notfalls in den ursprünglichen Faden schauen.

Aah. Aber ein Steckersolargerät. So eins für den du zwar einen Elektriker brauchst höchst wahrscheinlich aber keine Anmeldung und Genehmigung. Das dachte ich war auch wichtig.

Wenn die alle kleinen PV Anlagen unter 4 kW auch genehmigen müssen, wo ist dann der Sinn?
Man könnte sogar so mutig sein finde ich und alles mit technisch garantierter Einspeise und Entnahmeleistung von der Genehmigungspflicht befreien. Anmelden oder nicht. Das dauert ja nicht lange auch wenn auch das ein wenig freundlicher sein könnte.

Und bei 3.5 kW fängt es an mit den 3 phasen Invertern. Da könnte man dann also 7 kW oder so Module ranmachen. Das ist mehr als ich jetzt dran hab. Hab aber trotzdem einen 10 kW Inverter.

Und überhaupt. Man könnte auch den Betrieb von technisch gedrosselten Anlagen zulassen bis die Steuermöglichkeiten geschaffen werden. Die Inverter kannst du ja alle einstellen bzw. ich glaube sogar den Begrenzer aktivieren, den du dann wieder rausnimmst. Wenn das Ding durch ist.

Und ûbrigens. Eine CEE Steckdose und an die Kannst du ohne weiteres einen 10 kW interverter sogar anschliessen. Als Steckersolargerät. Wenns der Elektriker anmeldet nou hätä . Kein Problem :sweat_smile:

Sicherheitstechnisch spricht da nix dagegen den Stecker in die Steckdose zu stecken. Oder einen 3x 32A :sweat_smile: Stecker. Das geht auch. Hat ja einen Stecker. Und den Stecker vom Inverter darfst du wohl auch dran prokeln. Weil du darfst auch CEE Stecker wechseln wenn sie kaputt sind. Zumindestens in DE. Hier zwar nicht, aber bei euch schon.

Völlig am Thema vorbei. BKW ist 2KWp Module mit Wechselrichter bis 800W max.
Einphasig! Eigentlich nur für Solarmodule. Keine Wasserkraft, keine Windkraft,
kein Moppel und auch keine Dampfmaschine. Das Akku Energie Einspeisen erlaubt ist,
ist mir neu und freut mich. Allerdings bekomme ich meinen 384Wh nur mühsam mit
Überschuss voll. Wird während der Schaltstufen vom Boiler geladen. Da bleibt
nicht viel übrig.

Ja aber du darfst anscheinend pro phase ein Balkonkraftwerk anschliessen. Weil im Gesetz steht eins oder mehrere. ob das jetzt dann auch mehr als 3 sein dürfen weil es Sicherheitstechnisch kein Problem ist weiss ich nicht. Laudeley hatte doch mal son Ding gebastelt. Vielleicht zählt das ja als mehrere, wenn du die alle an einen Baustromverteiler 3x32A anschliesst. Das werden ziemlich viele.Und es hat einen Stecker.

Deswegen sagte ich woanders das mit der installierten Leistung ist Pfuschig geschrieben. Aber ich glaube da gibt es dann noch die VDE Generatoranschlussbedingungen. Obwohl, wenn dus wild treiben willst. Dann machst du einen auf Laudeley ohne Genehmigung. Und nur mit Anmeldung.

Ich bin da auf den Stand von vor 3 Jahren. Ein BKW pro Zähler und Haushalt, einphaseig.
Ich hatte es damals 3phasig machen wollen*. Letztendlich bin ich aber froh, dass es
einphasig ist. Hat technische Vorteile.

*Deshalb hat mein BKW drei Module mit je einem Wechselrichter.

Die derzeitige Gesetzeslage:

Bis auf die Einphasigkeit ist das so, wie ich das verstanden habe.
Mit dem Modulwechselrichtern a 200W sind das ja 3 Stück parallel.
Allerdings nach Wieland. Alles nach Wieland zählt als ein BKW.

Schau mal im Gesetz da steht 1 oder mehrere. Und 2000W installierte Leistung. Ob das jetzt gesamt ist oder für jedes BKW. Und das es mehrere sein können steht da auf jeden Fall drin.

Der Satz der das regelt ist echt doof formuliert. Ich verstehs nicht warum.

Und so einige haben auch einen CEE irgendwo, den sie verwenden können. Der ist mindestens ebenso gut wie ein Schuko. Wenn Schuko ok ist dann auf jeden fall auch ein CEE. Und die blauen Dinger

:wink:

Also ist eine Schuko auch ne "CEE Dose" :partying_face:

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Wie heist denn der Schuko auf fachchinesisch. Also ein roter CEE Stecker hat auf jeden fall einen Schutzkontakt :rofl: . Ich weiss es nicht keine Ahnung ob ein Drehstrom CEE Stecker 3x 16A auch ein Schuko ist. ….. wäre aber komisch.

Eine Sache aber weiss ich und das ist, dass es viele coole Stecker gibt. Der Französische z.b. ist verpolungssicher. Und deswegen haben gute Schukostecker auch ein Loch da wo bei einer Französischen Steckdose der Erdpin eingesteckt wird. Und zwar zuerst sogar.

Das ist echt hahnebüchen, was @anon51645901 und @dd3et hier teilweise zum BKW schreiben. Mehr Beispiele gefällig? 2000 Wp pro BKW (?), 1 BKW pro Phase (?), Phase = Stromkreis (?).

Einfach mal ins Gesetz schauen!

Zum Screenshot der KI: die sagt selber, ihre Aussagen können Fehler enthalten. Wenn schon KI, dann auch mal deren Quellen lesen - und weil die Quellen oft auch Meinung sind, gleich die Originalquelle. Die ist bindend, nicht irgendwelche Interpretationen.

ist doch recht simple 1x 2000Wp/800W Einspeiseleistung je Zähler / Wohneinheit

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Das siehst du völlig falsch. Das BKW mit 2000W Modulleistung hat einen 20kWh 48V Akku dran.

Du darfst ruhig Gewissensbisse bekommen, der Netzbetreiber pocht auf die Auslegungen die festgelegt werden. Darunter zählt die Meldung des BKW und des Speichers. Ist erfolgt.

Was ich dann zu hause mit meinen Geräten mache, das geht nur mich was an. Plakativ könnte ich auch einfach den 20kWh Akku mit dem BKW über das Netz aufladen und dann wieder ins Netz einspeisen lassen. Ob Unsinn oder nicht.

Immerhin darf man auch ein Notstromaggragat betreiben als Insel. Ich könnte den Akku also auch damit aufladen. Das ist aber mein Bier, juckt keinen.

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Da oben steht: Maximal 800W.

Du kannst also auch 3 x 266W anschließen. Hast du dazu mal was?

Nein Freunde, da gehe ich nicht mit.

Doch. Letztendlich speist Du dann mit Deinem Moppel ein.
Auch mit einer Großen Insel dafür zu sorgen, dass man keinen Strom mehr
abnimmt und das BKW als legitimation für einen Netzpuffer verwendet, ist
kaum im Sinne eines BKW.

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Streite Dich mit der Google KI weiter. Ich finde das eindeutig.

Das mag sein, dass es nicht in dem Sinne wäre. Die Frage ist, wie du das nun delegitimieren würdest. Also nur plakativ:

Ich nehme meinen Hausanschluss. An diesen lasse ich eine CEE32 anschließen von einem Elektriker. An diesen stecke ich einen 3-Phasen-Wechselrichter und Akku. Den Akku lade ich dann mit 11kW für 4 Stunden auf. Dann stecke ich den Stecker ab, und betreibe meine Wohnung mit dem Akku.

Ist nicht netzdienlich. Aber möglich. Ich könnte mich auch im Hochhaus, wo alle DLE benutzten zusammensetzen und wir alle gehen um 17:00 duschen. Dann ist die Elektrik am Ende. Ist nicht netzdienlich. Aber möglich.

Ein BKW anmelden, welches das Netz nur mit 1x800W belasten kann, 24/365 ist wohl nicht angedacht. Aber wird auch nicht ausgeschlossen. Ob du das nun gut findest, oder nicht ist erst einmal irrelevant. Das wird der Netzbetreiber schon mitteilen. Oder eben nicht.

Ja, habe ich mehrfach. Habe auch nichts anderes behauptet.

Zunächst fand ich es interessant, was du über Finnland geschrieben hattest, aber wenn ich die hiesigen Aussagen (nicht Fragen) lese, verlasse ich mich lieber nicht darauf.

Zu meinem obigen Zitat: es ging nicht um das Wort “ein”, sondern um den Müll dahinter.

Mal ausrechnen, ob mein 384Wh 30Ah LiFePo4 am BKW überhaupt von den Daten her erlaubt ist:

Spitzenstrom bis zu 80Ap, siehe Bild, Spannung 12V
12V*80Ap = 960W
Das ist kleiner als die erlaubten 2KW damit ist mein Akku legal.

Also kann man grob festhalten, mit LIFePo4 Akkus <1KWh seid Ihr legal am BKW.

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Ja ich glaube das muss man wohl doch so sehen, dass es nur insgesamt 800W Wechselrichterleistung sind.

Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten
Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insge-
samt bis zu 800 Voltampere,

Aber eine Grenze von insgesamt 4 kW würde viel mehr Sinn machen. Könnte man auch so argumentieren. Der Satz könnte aber irgendwie besser formuliert werden. Welche installierte Leistung und vor allem keine Voltampere. Voltampere ist Scheinleistung. Und wenn man die erzeugt zur Kompensation ist das eher gut und nicht schlecht.

Aber ich glaube Batterie ist nicht teil eines Steckersolargeräts. Egal ob deine Rechnung Sinn macht oder nicht. Aber wichtig ist es immer, pragmatisch damit umzugehen. Den besten gemeinsamen Nenner finden.

Vielleicht interessiert die das nüscht solange du da kein Unfug machst.

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???

Es ist doch völlig wurscht ob der Akku 800W, 2KW, 100KW hat. Wichtig ist, dass er zum BKW gehört. Und sofern er dann an einem BKW-WR hängt, welcher nur 800W einspeisen kann, ist es völlig Hupe. Aber ich lass mich überraschen. Hat jemand dazu irgendwas? Was ein Speicher maximal leisten darf? Immerhin ist es fürs Netz vollkommen unerheblich.

Wechselricher Spitzeneingangsleistung = 2KWspitze beim BKW
PUNKT!