Durch einen Akku oder Modulleistung? Wo steht das?
Das ist logisch. Ein Elektroauto darf in einer 30ger Zone auch nicht schneller als ein Benziner
fahren. Ich weiß nicht wo das steht, ist aber logisch.
Sonnst zeige mir doch bitte mal wo steht, dass ein Akku mehr Peakleistung als ein Modul
haben darf.
Neee, so nicht. Du behauptest, man dürfe das nicht. Ich würde gerne wissen, wo das steht, dass man das nicht darf. Ich muss daher nicht beweisen, dass es geht, sondern du bzw. ggf. der Netzbetreiber, dass das nicht gehen darf. Denn ich seh da jetzt nichts mit Akkus. Nur Modulleistung.
Ich muss das erst beweisen, wenn ich mehr als 2KWp im BKW habe.
Das wird bei mir nicht vorkommen.
Bei Dir schon. Also solltest Du das auch gut belegen können.
???
Der Akku hat keine kwp sondern kWh. Und KW. Die Module dürfen an einem BKW nicht mehr als 2kwp haben. Und das BKW als Ganzes, also letztlich der Wechselrichter, darf nicht mehr als 800W netzseitig abgeben.
Nicht mehr und nicht weniger gibt es als Regelung. Weder wieviel kWh Akku ich dranhänge, noch wieviel KW dieser Akku haben darf oder nicht. Und du behauptest, dass der Akku das nicht dürfe. Ich frage dich nur, wo das steht, denn das steht nirgends…
Informiere Dich erstmal !!!
Ich habe bisher noch nie einen Akku gesehen den du mit der Beschreibung von kwp kaufst. Ich habe schon max. Ladestom und Entladestrom gelesen. Aber dass da kwp stünde wüsste ich nicht. Hast du da Beispiele?
Nein, dass ist für mich genau so logisch wie das weiter oben geschriebene.
Bin Elektrofachkraft. Aber auch die Afu Lizenz sollte Grundlage genug sein,
um das zu verstehen.
max Entladestrom * Akkuspannung = Wp
Naja aber du kennst dich zumindest mit goldenen Löffeln aus.
EV-s werden auch nicht mit maximaler Entladeleistung der Batterie in Ampere oder Watt angepriesen. Also ich habe meine Batterie nirgendwo angemeldet aber ich habe auch kein Balkonkraftwerk.
Insel habe ich schon - Insel der Seeligen ![]()
Für dich erscheint es alles logisch, aber ich kann dem einfach nicht folgen, weil das nirgends festgelegt ist. Es ging doch darum, was man dürfe, da sollte es wichtig sein, was man darf und was, vielleicht bisher, nicht festgelegt wurde.
Ich bin Staatlich geprüfter Elektrotechniker. Hammers nu beide? ![]()
Mit Ah oder Wh aber nicht mit Peak dran. Und ja, auch ein V2H wäre in Deutschland eine Grauzone, weil du damit theoretisch auch ins Netz lieferst. Ist direkt angeschlossen.
Da sage ich jetzt nichts weiter zu.
Hätte ich nur Platz für BKW würde ich an jede Phase eines anschließen und fertig.Hätte ich einen goldenen Löffel dann noch 3 kleine Batterien dran
Wen soll das kratzen und wer will das strafen - und wenn ja wie ?
Der Netzbetreiber, der dir zwar das Recht für ein BKW einräumen muss, aber nicht 3 (mit mehr als 800W Einspeiseleistung) . Hier im Forum hatten wir schon den Fall, dass demjenigen gedroht wurde aus dem Netz geworfen zu werden.
Er wird sie dann genehmigen, wenn man sie als “normale” Solaranlage anmeldet. Bei der Konfiguration meiner geplanten Dachsolaranlage habe ich auch Modulwechselrichter vorgesehen, das war bei der Beantragung kein Problem.
Aber nicht als BKW. BKW “soll” an einer Steckdose aufm Balkon angesteckt werden und das hängt an einer Phase und an dieser Phase an dieser Sicherung hängen noch andere Dinge bzw. andere Räume. Und das in einem EFH, MFH, Hochhaus, Mietwohnung, wo auch immer. Vereinfacht. Alles Andere ist dann…. kompliziert.
Die Möglichkeiten mit BKW sind da nunmal begrenzt. Und innerhalb dieser Grenzen geht zwar auch was aber eben nur in gewissem Umfang. Deswegen gehen auch 3 Wechselrichter mit je 266W oder eben 2kwp Module (und zwar explizit nur Module, nicht Speicher), auch keine 3x2kwp Module an 3 WR mit je 266W Einspeisemenge und……. das macht dieses “vereinfacht” obsolet. Er kann ja 1x800W BKW anmelden und dann 2x800W Inseln hinstellen die in je einen Akku speichern und da dran eine Waschmaschine und den Wasserkocher.
Herr Schmitz hat das in seinen Videos dargelegt, warum es die Grenze mit 800W gibt. Bitte dieses Video gucken.
Du must den Gesetzestext lesen. Nicht den AI Text. Der Weiss nicht was Installierte Leistung ist
Ja klar das hab ich gesehn und dass ging gut genug in die details. Finde ich.
Das Ding ist nur das es bei den Eerneuerbare Energien Gesetz nur um die Formalien geht, und die VDE die Sicherheitsaspekte festlegt. Ausserdem gilt noch die Europarichtlinie 2016/631
und da kommen die 800W her als nichtrelevante also nicht meldungspflichtige Stromerzeugung
Dann musst Du aber alle Unterlagen einreichen. Hast Du doch selbst geschrieben.
Es geht also nur BKW.
Wegen Leitungsüberlastung will man nur 800 VA. Wenn man aber 2000Wp anschließen darf, profitierst du bei schlechtem Wetter und bei gut Sonne hast du auch länger deine 800 VA. Das macht schon Sinn.
Auch die 800 VA und nicht 800 W wurden bewusst im Gesetzestext so gewählt. Es geht um eine Grenze bei der Scheinleistung.
Also dann sorgt selbst eine Blindleistungskompensation für eine Erhöhung der Leitungsbelastung? Das hätte ich jetzt nicht gedacht. Deswegen habe ich an eine reine Vorsichtsmassnahme gedacht.
Aber vom Gesetz her in der EU Verordnung steht 0.8kW bei maximum 110 kV also Wirkleistung als Grenze.
Und mein Inverter macht ungefähr 1000W Blindleistung bei 4 kW Wirkleistung, weiss noch nicht mal ob das viel ist. Kann man aber wohl abschalten. Ob man das darf weiss ich aber nicht, will ich aber eh nicht.