Also, ich habe mir angesehen, was ihr hier so getrieben habt.
Die meisten Posts verletzten das Höflichkeitsgebot, einige sind Geschwurbel, Beleidigungen anderer, oder noch anderes- dürft ihr aussuchen, einige sind inhaltlich ok, aber zumindest OT bezüglich des Titels im Faden. Und unnötig, weil sie auf Reegelverletzungen
Allen gemeinsam ist: Sie verletzen die Regeln des Boards, Sie verletzen meine Moderatoransage, und sie sind bezüglich des Themas im Faden OT.
Ich habe alle Posts ab einem "Zünder" in einen neuen Faden verschoben, der ist hier :
Ich vermute, in dem Artikel geht es um Anlagen, die beim Netzbetreiber, aber nicht im Marktstammdatenregister gemeldet sind. Denn nur in dieser Konstellation weiß der Netzbetreiber ja genau, was bei der Registrierung fehlt.
Wenn er aber das, was fehlt, erst selbst erforschen müsste, also dass z.B. ein Akku überhaupt existiert, dann wäre die Sache wesentlich unklarer. Denn er darf ja nicht in die Wohnung und nach irgendwelchen Dingen suchen. Oder schauen, ob die Module auf dem Dach wirklich einspeisen und nicht nur für die DC-Aquariumsheizung da sind.
Was ihr sagt ist richtig. Die erhöhten Strafen ergeben sich aus der Novellierung des EEG $52.
Der einzige Pflichtverstoß der bei einer "Insel" greifen könnte wäre Absatz 1 Nummer 11 - die fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister. Die anderen beziehen sich alle auf Anlagen die Einspeisen.
Warum ich glaube, dass für eine gekoppelte Insel keine Registrieungspflicht besteht, habe ich ein paar Seiten vorher beschrieben.
Es ist durch die Prüfung der eingegeben Daten auf der Webseite gar nicht möglich eine Anlage zu registrieren, die nicht einspeisen kann. Das ist dort nicht vorgesehen.
Insofern kann auch keine Nichtanmeldung dort geahndet werden.
Es ging ganz simpel um die weiter oben getätigte Aussagen, es würden bei Nichtanmeldung von Anlagen keine Strafen verhängt und wenn dann wären sie Peanuts. Sollte nur eine Kommentarlose Info sein. Ansonsten ist doch eigentlich alles zu dem Thema geschrieben, nebst allen privaten Interpretationen. Also macht was ihr für richtig haltet.
Ich lese auch nur von:
Anlagen die beim Netzbetreiber angemeldet sind und für die bereits Einspeisevergütung gezahlt wird,
obwohl sie nicht im MaSTDR gelistet sind.
Und wieder die alte Frage:
Wie gäbe man NICHT-Einspeisung im MaSTDR ein?
Da geht es auch nicht um das Ausfindigmachen von Anlagenteilen.
Es scheint der Automatismus zu sein, der das MaSTDR mit den gelisteten Anlagennummern abgleicht.
Diesmal halt andersherum.
Darum erscheint mir die Anmeldung an nur einer der beiden Stellen komisch bis riskant.
Nebenbei führen die Angaben zum (OFFGRID) Speicher in Wh & VA zur zweiten Anlage und scheinbar doppelten Leistung?
Wir haben das bei uns mit mittlerweile drei EVUs so geregelt, dass wir(registrierter Elektriker) eine Netzrückwirkungsbescheinigung ausfüllen. Die Inverter können somit auch als Verbraucher auf der AC Seite angeschlossen sein. Technisch gibt es da keine Bedenken seitens der EVUs.
Das Thema hier ist ein rechtliches, weil diese blöde Formulierung mit "mittelbar und unmittelbar" in der Definition steht.
Um ein Anmelden beim EVU und im MaStR kommst du nicht rum, aber es kann deutlich vereinfacht ablaufen, weil du in der Regel nur Inbetriebnahmeprotokoll und Netzrückwirkungsbescheinigung brauchst.
Die drei EVUs, mit denen das hier klappt sehen übrigens dann auch keine wesentliche Änderung und verzichten darauf einen Zählerschrankumbau zu verlangen, weswegen wir aktuell viele Pseudoinseln bauen bei alten Zählerschränken, die nicht so einfach mal schnell ausgetauscht sind.