Das ist einmal ein interessanter Beitrag. Scheinbar von einem registrierten Elektriker.
Jetzt wäre interessant von welchen EVUs das so gehandhabt wird?
Das Inbetriebnahme Protokoll und die Netzrückwirkungsbescheinigung durch den Eli bedeutet, dass die Pseudoinsel vom Eli erstellt werden wird, da er nur eigene Arbeit und Material abnehmen wird?
Welche Rolle würden die so populären Nacht-, Nicht-, Nulleinspeisungen spielen?
Also jene die DC gekoppelt einen zugestandenen, legalen, zertifizierten Wechselrichter nutzen?
Der Hype im Forum, bei YT und von den Powerstation Herstellern. Z.B. 24/7 bis zu 600VA(max)
Quasi jedermanns logische Schlussfolgerung, zeitlich entkoppelt Erzeugung und Verbrauch im vorhandenen Hausnetz.
Grüße
SolarHeini
Welche Arbeiten der Eli da durchführt, oder auch nicht, ist dabei doch völlig egal. Das Entscheidende ist, daß der der Elektriker bescheinigt, daß die Anlage keine Netzrückwirkung hat, was wohl bedeutet, das die technisch gar nicht einspeisen KANN. Sowas, wie der TO in seinem Ausgangsthread beschrieben hat.
Die Antwort zur Frage, welche Netzbetreiber das so zulassen, hätte ich aber auch gerne. Vielleicht ist ja meiner dabei ![]()
Oliver
Na ja.
Entscheidend ist doch für welche Anlagen sie gewillt sind das zu tun?
Bereits vorhanden, selbst erstellte oder erst/nur durch den Eli zu errichten.
Man könnte auch sagen: Sie sollen belegen, dass es EINSPEIST obwohl ich das verneine.
Geeignete Messeinrichtungen gibt es ja.
verzichten darauf einen Zählerschrankumbau zu verlangen, weswegen wir aktuell viele Pseudoinseln bauen bei alten Zählerschränken,
Dann hätte man zwar erkannt wieviel Potential wegen des ZS nicht verwirklicht wird, will aber nur das Potential selbst realisieren.
SolarHeini
anschluss-und-betrieb-von-speichern-am-ns-data.pdf (vde.com)
5.1 Seite 26 Abb. 6
Eventuell führt hier der Begriff DC-gekoppelt zum Aufschrei und Verwirrung.
Im Sprachgebrauch der Versorger hält man das für Generatoren(Solarmodule) die den Speicher(Batterie) mit Gleichstrom laden.
Nicht zu verwechseln mit einem 230V/AC Batterieladegerät.
Mit gutem Willen auch nicht mit den Ladegeräten IN einem OFFGRID ALL-IN Gerät.
Das Dokument ist auch interessant, weil es tatsächlich die NULLeinspeisung kennt und erläutert.
Für mich auch erstmalig definiert was die unvermeidliche DOCHeinspeisung ist.
Sprungantwort 3s<10% 10s=0% und wie man das praktisch prüft.
Wie man auch liest, eine NULLeinspeisung gibt es nicht ohne Anmeldung und Eli.
Ich sehe auch keinen Unterschied ortsveränderlich oder nicht.
4.1 Seite 14
Erläutert die Speicher Arten und Kombinationen.
Nicht aufgeführt sehe ich einen Speicher der NICHT in das Haus/öffentliche Netz einspeisen kann.
Weiter:
Anmerkung: Speicher die ausschließlich für den Inselbetrieb vorgesehen sind und betrieben werden, müssen nicht angemeldet werden
Also auch das böse Inselwort gibt es auf dem Hoheitsgebiet der Versorger.
Eine "praxisnahe Definition" aus dem Januar 2024 die so oder so beim VNB ankommen wird oder auch nicht.
SolarHeini
Ich kriege mich kaum vor Freude ein
Modus: Inselbetrieb (max. zulässige Dauer eines Netzparallelbetriebes ≤ 100 ms) ‒ Der Speicher ist vom öffentlichen Netz getrennt. ‒ Der Speicher wird aus dem kundeneigenen Netz geladen oder in das kundeneigene Netz entladenDamit gibt es eine VDE Grundlage, das eine Insel durchaus bei vorhandenem Netzanschluss vorhanden sein kann. Jahrelange Diskussionen hier im Forum finden endlich einen Abschluss.
@grumpy_badger Ja. Wenn halt wirklich getrennt und Batterie nicht aus dem Netz geladen wird.
@grumpy_badger Ja. Wenn halt wirklich getrennt und Batterie nicht aus dem Netz geladen wird.
Es bleibt genug für ein paar weitere Jahre …
Batterie & Steckersolargerät
Inselbatterie aus dem Netz laden
usw. zweideutig und widersprüchlich?
NULLeinspeisung ist der quasi Standard AKA Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz
mit Spielregeln (die vielen missfallen werden),
u.a. 200mS als KO Kriterium für die hauseigene moderne Messeinrichtung?
Modus: Inselbetrieb (max. zulässige Dauer eines Netzparallelbetriebes ≤ 100 ms) ‒ Der Speicher ist vom öffentlichen Netz getrennt. ‒ Der Speicher wird aus dem kundeneigenen Netz geladen oder in das kundeneigene Netz entladen. … Bezugspunkt hierzu ist immer die Zuständigkeitsgrenze (z. B. Hausanschlusskasten) zwischen Kundenanlage und dem öffentlichen Verteilnetz.…
Betriebsmodus „Energiebezug“ (aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz bzw. aus einer Erzeugungsanlage):
Der Speicher verhält sich aus Netzsicht wie eine Bezugsanlage.
-Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz - Speicher mit Bezug aus dem öffentlichen NetzElektrische Energie darf nicht vom Netz bezogen und anschließend wieder als gesetzlich vergütete Energie, z. B. nach EEG oder KWKG, eingespeist werden.
Das Speichersystem darf sich am Leben erhalten
(z. B. zur Verhinderung einer Tiefentladung des Speichers und damit zur Verhinderung seiner Beschädigung).
Und was hat die VDE denn mit einer Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun?.....
Ach ich lass es einfach.......
Macht was ihr wollt
Und was hat die VDE denn mit einer Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun?.....
...
Nichts außer, dass die beiden (VNB und MaStDR) sich ständig auf den Sack gehen mit Anlagen die der andere nicht listet.
Den Ärger hast dann immer DU.
Aber auch wenn du unnötigerweise dem VNB etwas melden willst ...
Und nochmal die Frage, was hat das mit der VDE zu tun......?
Ein Auto melde ich bei der Strassenverkehrsbehörde an! Damit es überhaupt angemeldet werden kann, muss es gewisse Sicherheitsrelevante technische Bedingungen erfüllen, die überwacht der TÜV, eine privatwirtschaftliche Organisation. Nur weil ein Auto eine TÜV Plakette hat, ist es doch nicht angemeldet.
Eine Energieerzeugende Anlage oder einen Speicher melde ich bei der Bundesnetzargentur an! Voraussetzung dafür sind wiederum technische und Sicherheitsrelevante Voraussetzungen, die in der VDE geregelt sind und die ich mit einer Konformitätserklärung und einem Abnahmeprotokoll von einem dazu befähigen Elektromeister belege. Auch hier wieder die Erfüllung der VDE ist keine Anmeldung. Egal was diese, auch wieder Privatwirtschaftliche Organisation in ihren Statuten schreibt.
Wer mit einem zulassungspflichtigen Verkehrsmittel am öffentlichen Verkehr teilnehmen will, braucht eine Anmeldung von einer staatlichen Behörde der Zulassungsstelle.
Wer mit einer meldepflichtigen Anlage sich ans öffentliche Stromnetz hängen möchte, braucht eine Anmeldung bei der Bundesnetzargentur.
Welches Fahrzeug Zulassungspflichtig ist legt der Staat fest und nicht der Privatwirtschaftliche TÜV.
Welche Energieerzeugende Anlage oder Speicher meldepflichtig ist, legt genauso der Staat fest und nicht eine privatwirtschaftliche Vereinigung.
So einfach kann die Welt sein.
Ach ich lass es einfach.......
Und nochmal die Frage, was hat das mit der VDE zu tun......?
du wolltest es doch lassen?
die leute werden das nicht anmelden wenn sie nicht wollen, selbst wenn sie wollen würden wäre das nicht möglich.
wann verstehst du es endlich?
es ist egal was du vor 30 jahren gelernt oder dir aus irgendwelchen quellen zusammengereimt hast, was dieses thema betrift.
nehmen wir an es wäre möglich und es gäbe ein feld mit inselanlage zum ankreuzen. ich würde es trotzdem nicht machen denn das hat niemanden was anzugehen.