Wie ist der Stand bei der Produktnorm des VDE

Hallo zusammen,

ich habe gerade bei Golem gelesen, dass wohl bald angeblich die neue Produktnorm für Balkonkraftwerke / Mini-PV Anlagen kommen soll.

Das zuständige Normierungsgremium wolle dazu "in den nächsten Tagen" einen neuen Entwurf vorlegen
Leider wurde in dem Artikel keine neueren Infos geleakt wie der aktuelle Stand im Gremium ist.

Mein letzter Aktueller Stand ist, das wohl 800Watt Wechselrichter und 960Watt Modulleistung (800Watt WR + 20%) in die Norm kommen sollen.
Zur Schuko-Stecker Thematik hab ich aber seit längerem nix neueres mehr gehört.
Im Artikel werden folgendes Aussagen vom VDE zitiert:

"Alle Beteiligten sind sich über die hohe Bedeutung beim Basisschutz, Berührungsschutz und der elektrischen Sicherheit bei steckerfertigen PV-Anlagen einig"
"Wir als VDE sind nur die Moderatoren und Organisatoren, wir stimmen auch nicht mit darüber ab. Das ist allein Sache der beteiligten Fachkreise und wir sind der Neutralität verpflichtet."
Je nachdem wie man das jetzt interpretiert könnte das also eventuell doch noch das Aus für den Schuko-Stecker bedeuten. Vor allem die letzte Aussage lässt daran zweifeln in wie fern die Duldung des Schuko-Steckers aus dem Positionspapier dann am Ende in die Produktnorm übernommen wird.

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

LG Rappelkiste98

Hallo,

um Deine Frage beantworten zu können müsste man Insider beim VDE sein. Denn für Schlussfolgerungen aus dem Zitat „Das zuständige Normierungsgremium wolle dazu "in den nächsten Tagen" einen neuen Entwurf vorlegen“ müsste man wissen, wie viel Zeit typischerweise vergeht zwischen der Vorlage eines Entwurfs und dessen Umsetzung in verbindliche Regelungen. In meiner Branche (Luftfahrt) können das Jahre sein…

Grüße

Maximilian

Der VDE macht keine Gesetze und ob der Netzbetreiber einer Privatperson über die NAV verbieten kann, einen Schuko-Stecker zu benutzen, muss jeder für sich entscheiden.

@maximilianh Danke für deine Erklärung, die Frage ging generell eigentlich in die Richtung, das ja eventuell jemand von einem Bekannten der da im Ausschuss sitzt was gehört haben könnte :stuck_out_tongue_closed_eyes: Hoffen wir das die Mühlen bei den nicht so langsam mahlen wie in der Luftfahrindustrie :disappointed_relieved:

@tigger Ja das der VDE nur ein Verein mit Empfehlungscharaker ist, das ist mir vollkommen bewusst :stuck_out_tongue_winking_eye:.
Aber wenn man Mieter ist und die ganzen Vermietervereine sich am VDE orientieren, dann hat man schlechte Karten für den Schuko-Stecker ohne das er in der Norm erlaubt ist, momentan ist das ja leider nicht der Fall.
Ist daher für mich relativ wichtig um meinen Vermieter dahingehend besänftigen zu können :disappointed_relieved:

Wenn die Zustimmung deines Vermieters nur an der Steckdose hängt, dann lass dir eine installieren. Sonst kannst du wahrscheinlich lange warten.

DIN-VDE Entwurfsportal (normenbibliothek.de)
Interessierte können sich dort registrieren, Entwürfe einsehen und kommentieren.
Bzgl. Steckersolar ist dort seit Dezember 2023 Sendepause ...
SolarHeini

DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06

Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb
Sicherheitsanforderungen und Prüfungen Ist wieder online, kann nun eingesehen und kommentiert werden. SolarHeini
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Wer sich anmeldet, kann die Vornorm lesen. 1. anmelden: email notwendig + ein Passwort mindestens 8 Zeichen, sonderzeichen, grossbuchstabe und Ziffer drin reicht. Link: https://www.entwuerfe.normenbibliothek.de/vde-xaveropp/entwurfsportal/start.xav/1100866

Ich habe mal eine Stellungnahme vorbereitet. @alle: bitte Vornorm und Stellungnahme genau lesen, schreibt mir obs was zu meckern gibt :slight_smile: Ich möchte Anregungen von euch gern einarbeiten und das dann abschicken.

stellungnahme.txt (4.86 KB)

Kleiner Hinweis: "ungünstiger Montage 600-1000W Ertrag" -> Watt ist kein Ertrag, sondern eine Leistung. Ertrag wäre kWh.

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Oh je, oh je, oh je, wenn ist das hier seh!

@solarheini vielen Dank für den Hinweis.

Der aktuelle Entwurf ist informativ und auch interessant zu lesen im Zusammenhang mit den Anmerkungen zu den maximal 800 VA.

Leider ist keine Differenzierung bei der installierten PV-Generator Leistung in Abhängigkeit von der Ausrichtung (Richtung und Neigung) der PV-Module enthalten. D.h.:
a) Man könnte also maximal Solarmodule mit insgesamt 960 Wp am Balkon befestigen und mehr nicht.
b) Eine unterschiedliche Ausrichtung der Solarmodule mit insgesamt 2000 Wp (z.B. 400 Wp Ost, 800 Wp West und 800 Wp Süd) würde damit nicht mehr mögich sein.

Ob dies bei Nutzung eines PV-Generator (die Sonnenscheindauer pro Tag ist limitiert, somit auch die zeitliche Maximalbelastung auf der AC-Leitungsseite) bedacht wurde?

Wie definiert der VDE den Begriff PV-Generator (nur Solarmodule oder auch in Kombination mit Akku als Speichermedium)?

@derdickebaer EIgentlich hatte VDE schon 2023 ein Stellungname abgegeben: VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor

Ich frag mich, wohin das am Markt führen wird. Wird das dann massenweise zu Angeboten führen in der Art: "Ist kein Steckersolargerät, weil die Modulleistung über 960 Wp liegt, darf aber genauso betrieben werden."

Führt das dann zu einer Norm, die kaum noch jemand beachtet? Oder wird gesetzlich dagegen gearbeitet, dass nur noch Steckersolargeräte mit 960Wp verkauft werden dürfen? Und suchen sich dann die Hersteller wieder Schlupflöcher mit Aufrüstsätzen, die man so wieder problemlos verkaufen kann...

Wo so eine Norm klare Auswirkungen haben könnte: Vermieter berufen sich darauf und dulden nur Systeme, die dieser Produktnorm entsprechen.

Ich gehe davon aus, daß die Stromdealer sich auf diese Produktnorm einschießen und alles versuchen, daß nix anderes an deren Zähler kommt. Das Ding wird eine weitere Begrenzung darstellen. Deswegen habe ich euch gebeten, euren Senf dazuzugeben, aber scheint euch ja allen egal zu sein.

Niemand kann sagen was in den TABs stehen wird. VDE V 0126-95: 2024-06 ?
Genauso berechtigt wie NA Schutz, Heillanddose usw.
Bislang sind nur die Mindestanforderungen publik, von jedem VNB bis Januar 2025 zu ergänzen oder zu ändern.
3000_BDEW_Bundesmusterwortlaut_TAB_2023_v20230502.pdf
14.1 und folgend.
Es bleibt die Meldung beim VNB durch die BNetzA und dessen maßgebliche Regelungen für den Netzanschluss.
Dem VNB bleibt es auch unbenommen Details zur Installation abzufragen und Korrekturen anzumahnen?
Für die Vermieter ein gefundenes Fressen.
Man darf gespannt sein welcher Hersteller, Importeur oder Händler sich herablässt für die paar Krauts eine Extrawurst zu braten.
Preiswerter wird es auf keinen Fall.

Es ist mir nicht egal. Aber bereits hier in "dieser Wahrnehmungsblase" ist es zu kontrovers und mündet in Endlosschleifen.
Teils kann ich nicht nachvollziehen was die Leute bewegt.
Bei den maßgeblichen Akteuren ist es aber aus meiner Sicht allzu offensichtlich mit realen wirtschaftlichen Interessen unauflöslich verbunden. Nur wenige fühlen sich zum Don Quijote berufen.

Zu fordern, dass Steckverbinder auf DC-Seite vom gleichen Hersteller sein sollen, erscheint mir weltfremd und hat schon ein Geschmäckle. Richtigerweise müssten die darauf drängen, dass es einen MC4-Standard gibt und jeder Hersteller, der diesen Standard einhält, ist eben kompatibel. Man stelle sich mal vor, in einer Busch-Jäger Schukodose dürfte nur eine Kaffeemaschine mit Busch-Jäger Schukostecker. Was ein Unsinn.

Das es heute Kompatibilitätsprobleme gibt, ist allerdings ein reales Übel. Da muss aufgeräumt werden.

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Was ist dann der Unterschied und Fortschritt?

  • Eine interessante Formulierung ist übrigens bereits im §1 der NAV zu finden: In Absatz 1 wird der Geltungsbereich der NAV beschrieben. Hier heißt es: “Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen … Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse … Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien …”. Obwohl sich die Netzbetreiber in allen Argumentationen zum Thema “Anschluss einer PV-Anlage” auf die NAV beziehen, wird dieser Zusammenhang bereits in §1 der NAV von vornherein ausgeschlossen. Bei näherer Betrachtung des Sachverhalts wird auch klar, warum: Das EEG wurde vom Gesetzgeber als führendes Gesetz zur Reglung aller Belange der Erneuerbaren Energien formuliert und in Kraft gesetzt. Die NAV hat nur nachrangigen Charakter. Zum Thema “Erneuerbare Energien” ist das EEG bindend.
aus: https://solarbringer.de/wegweisendes-urteil-zum-eeg-und-zur-nav/
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@tigger
Was erwartet man?
Die Flut und Vielfalt der Gesetze, Erlasse, Normen, Schiedssprüche und Vertragsklauseln für nahezu jedes Thema kann nur zu einem Ergebnis führen:
Keiner kann es nachvollziehen, jeder interpretiert zu seinem Vorteil und am Ende regiert gewollte Rechtsunsicherheit, etwas Willkür und das simple Hebelgesetz.

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