Was ist eine "Insel". ;-)

und so wie ich dein VDE Papier lese, geht es ja eher darum, daß du als Insel solidarisch deine Energie teilen könntest. Und das dies erstrebenswert wäre, weil es ausfallsicherer wäre.

Sorry,
ich vergaß einen Link zu setzten:

So ein Anwendungserlass erläutert den Gesetzewortlaut (§ 12 UStG; hier Abs.3 zum Nullsteuersatz auf bestimmte PV) und bindet die Finanzämter.

Nur mal als Tipp: Das Umsatteln von Steuermodell für PV vor 2023 auf das danach ist nicht vorgesehen. Wer vor 2023 in Betrieb genommen hat, wird auch künftig nach dem alten Modell besteuert.

Vor 2023 war die reine Insel nur Hobby und damit gab es keine Erstattung der in den Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteueranteile. Für Anlagen die erst danach errichtet wurden, gilt die Null Umsatzsteuer Regelung.

Hier noch mal ein Link zum vollständigen Erlass zu allen §§ des UStG:

Dort unbedingt auch mal Ziff. 2.5 lesen mit dem Titel. "Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung".
Wer Interesse hat, schaut mal rein. Es gab hinsichtlicher der Besteuerung schon mal eine große Änderung in 2012.

Nach meiner Auffassung kann dieses Kapitel geschlossen werden und das mit Erfolg.

  1. Wir haben erarbeitet, dass es keine gesetzliche Definition der "Insel" im Energiewirtschaftsrecht inkl. Erneuerbare Energien Gesetz gibt.
  2. Wir haben festgestellt, dass die nicht netzgebundene stationäre Anlage als "sog. Inselanlage" im Anwendungserlass zum UStG ausdrücklich erwähnt wird, so dass für Anlagen nach 2023 die Nullsteuer Regelung anzuwenden ist.

Für mich war es ein Gewinn, die Insel Definition dann doch noch in einer Norm gefunden zu haben.

Die Aussage des Finanzbeamten zum VDE können unter Ulk abgebucht werden; abwarten, was nun schriftlich kommt.

Wenn also mal wieder jemand die leidige Insel Diskussion los tritt, werde ich ihn fragen: wie meinst du das, steuerlich oder energierechtlich.

@josyba
du betonst, dir sind die steuerlichen Hintergründe zu kennen - wo ist dann das Problem?

Ciao

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Genau das mach ich hier.

Zunächst ist der Nachweis der Anwendbarkeit des Jahressteuergesetzes für 2023 zu erbringen da sind :

  • unter 30kWp
  • keine Einspeisung
  • keine Ladung
  • Wohngebäude

Anmerkung: ich kann Schwarzstart bei leerer Batterie aus PV, nix Schlupfloch mit Vorladen aus dem Netz.

Beim FA drehen die sich nur den VDE und andere täten ja auch einspeisen....
das ist alles irrelevant.!!!

Die obigen Fakten wurden schon 2022/23 erfasst und haben zu den oben genannten Handlungsanweisungen des FAs geführt.

Bez. teilen soloidarisch usw.
was it daran soidarisch vor Steuern und Abhaben 8Ct zu bekommen und 30Ct zu bezahlen, dazu viel mehr in Hardware zu investieren....
Ausserdem will der Netzbetreiber meinen Strom nicht.

ich habe die Sache jetzt mal nur aus dem Aspekt der Anwendbarkeit des Jahressteuergesetztes betrachtet.....

Es gibt ja noch mehr Aspekte....

Erstmal Gute Nacht....

dito: gute Nacht

Und da bleibt es bei zwei Fragen:

  1. Ist die Anlage von dir 2022 installiert und fertiggestellt worden und war das privat oder gewerblich?
  2. Wer will jetzt etwas von dir, und warum überhaupt (weil der weiss nicht, was die PV erzeugt)?

zu 1 die Anlage wurde schrittweise erbaut und erweitert. Start der Vorversuche ca. 2016, immer noch Baustelle. Status privat, betrieben durch Eheleute.

zu 2 von mir wollen nur "Lebensmüde" was. :wink: Das FA wurde vollumfänglich informiert....

Ich habe es hier mit dem Finanzamt zu tun...
Hinweis des Autors durch Zitat aus einem rechtskräftigen Bescheid des FAs Darmstadt: "Ein guter Beamter nimmt nichts an, schon gar keine Vernunft.!"
Dieser Ausspruch wurde letztinstanzlich bestätigt, der klagende Steuerzahler gewann den Prozeß trotzdem vollumfänglich. Der Kläger, Dr. der juris prudens und mir persönlich bekannt, war zu diesem Zeitpunkt Leitender Abteilungspräsident bei einer Bundesoberbehörde. Noch Fragen.? Ich habe keine, ich brauche Antworten.!

Die aktuelle Gretchenfrage ist: Wer bescheinigt mit den Zustand meiner Anlage.?

Den VDE brauche ich wohl nicht zu fragen.! :wink: Das ist hier das Problem, muß aber hier nicht weiter thermatisiert werden.

Worüber? Eine Insel geht die nichts an.

Deine Insel wird nicht bescheinigt, du kannst sie nicht anmelden.

Erster Denkanstoß:

Alle Waren, die in den Umlauf kommen, müssen ein "CE" tragen und das gibt man sich selbst.
Meine PV-Anlage wurde in Eigenhilfe erstellt...

Jeder Elektromeister(Handwerk) kann das. Also los.

@josyba
wo und wann sind die Probleme mit dem FA entstanden?

Meine erste "schwimmende" Insel hab ich auf meinem Segelboot 2004 auf
gebaut. Am Haus habe ich eine weitere Insel in 2016 in Betrieb genommen. Da ich keine Einnahmen hatte (nur ersparte Einkaufskosten für den Netzstrom) hatte ich nichts in der Steuererklärung zu deklarieren, d.h. ich habe diese Inseln nie in meinen Steuererklärungen angegeben, denn das war und ist mein Hobby.

Die Hausinsel habe ich nach 2023 noch mal erweitert und geändert. Alle Bauteile habe ich mit dem Null-Umsatzsteuer Verfahren gekauft. Auch jetzt deklariere ich nichts, da ich keine Einnahmen erlöse. Bin aber auch nie auf die Idee gekommen, mir aus den alten Rechnungen die Umsatzsteuer vom FA erstatten zu lassen.

Lieber @josyba
zur rechten Zeit, am rechten Ort das Richtige tuen, das ist Glück. Das hast du offenbar nicht gehabt. Bei einer der 3 Komponenten des Glückes scheint etwas bei dir nicht zu passen.

Lass uns nicht ständig raten, schreib doch mal Klartext, wie deine Insel in den Fokus des FA geraten ist. Ich habe deine Schilderung so verstanden, dass du bist zur Abgabe der Steuererklärung für 2023 auch keinen Ärger um die Insel hattest. Wenn du die Vorsteuererstattung für Rechnungen aus dem Steuerjahr oder der Vorjahre beantragt hast, dann wird das die Ursache sein. Aber schon wieder muss ich hier raten, das mag ich nicht mehr.

L.G.

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für mich sieht es aufgrund deiner Schilderungen so aus, als ob das Finanzamt an deinem "Steuergerüst" rappeln möchte, wieso ist mir noch nicht ganz klar geworden.

Was Du @josyba beim Finanzamt geltend machen willst und warum, ist auch mir unklar.

Wenn man die Mehrwertsteuer auf Teile einer Solaranlage zurückhaben will, klärt man das mit dem Verkäufer. Alles andere ich schwierig.

Warum überhaupt die Angabe einer Insel und die Diskussion darüber mit dem Finanzamt?

Das ist so vollkommen richtig.

Wenn ich aber in meinem Einfamilienhaus ein völlig autarkes PV Netz errichtet habe angefangen mit Solarmodulen dann Wechselrichter ( ohne 230 Volt Eingang) dann zur eigenen UV und von dort nach eigenen Steckdosen dann ist es sogar zwingend erforderlich an meine bestehende Haus PE Schiene zu gehen.

Elektro Praktiker sagt hierzu:

Auch wenn der PEN-Leiter Unsymmetrieströme führt, gilt er vereinbarungsgemäß nicht als aktiver Leiter, siehe hierzu Abschnitt 826-12-08 DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200) [4], wo folgendes festgelegt ist: „aktives Teil, [...] Leiter oder leitfähiges Teil, der/das dazu vorgesehen ist, im üblichen Betrieb unter Spannung zu stehen, einschließlich eines Neutralleiters, vereinbarungsgemäß jedoch nicht eines PEN-Leiters, PEM-Leiters und PEL-Leiters [IEV 195-02-19]“.

Hier wird der PE klar als nicht aktiver Leiter definiert. Also kann auch der Stromanbieter nichts dagegen sagen.

Gruß Pluspol

Wird er auch in der Regel nicht.

Ich vermute irgendein Mitarbeiter der über 800 VNB hat mal sowas gucken lassen und nun fangen einige Leute wieder an das zu verallgemeinern. Es gibt ja auch Beispiele wo mit Einverständnis des NB eine Insel problemlos neben einem normalen Anschluß funktioniert.

Und ohne Kenntnis des VNB noch viele mehr. :wink:

Woher soll er im Normalfall auch Kenntnis haben? Im Marktstamm ist ein echter(!) Insel-WR mangels Zertifikaten nicht anmeldefähig und für eine Meldung beim VNB gibt es keinen Grund.

Es gibt keine Zertifikate die einen echten Inselwechselrichter ausweisen. Das ist rechtlich gar nicht möglich.

Gruß Pluspol

Sowas hat auch niemand behauptet.

Ein WR der ans Netz angeschlossen (und angemeldet) ist, benötigt die AR-N 4105 Zertis.

Und diese hat ein reiner Insel-WR nicht. Also nicht Anschluß- und Anmeldefähig.

Dann habe ich das Wort , mangels, von dir nur falsch ausgelegt. Du meinst damit es gibt, keine. ..

Gruß Pluspol

Also haben wir am Ende doch alles zusammen. :slight_smile:
Und damit kann ich nun dem Amt einheizen.

Zusammenassung:

  • Ein Stromerzeugung ohne Galvanischen Kontakt zum Netz wird nicht bei der BNA registriert. Gleichzeitig verlangt das "Gesetz" eine Registrierung vorschreibt. Hier nicht relevant.

  • Es gibt einen von dern Finanzämtern anerkannten Inselbetrieb, bestätigt durch verschieden Quellen.

  • Wir haben klare Anerkannte Regeln für die Erstellung und den Betrieb dieser Anlagen.

  • Wir haben Instanzen und Regeln um die Konformität der Anlage zu bestätigen.

Damit haben wir die Anwendbarkeit des jahressteuergesetzes für 2023 im Sack.!

Nun zur Aufarbeitung der Vorgeschichte.!
Ich hatte vorher nur echte Inseln als Experimente aufgebaut. Auch die haben niemals einspeisen können und waren völlig unabhängig von der v.g. Versorgung des Wohnhgebäudes. habn mit der thematik hier nichts zu tun.

Die vor dem Jahre 2023 gekauften Anlagenteile waren voll Steuerpflichtig. Als Privatleute können wir keine Vorsteuer mit in das Steuerjahr 2023 mitnehmen.
Die ist beim Fiskus und bleibt da.!

Ab Steuerjahr 2023 greift für die Eheleute als Privatpersonen die 0% MwSt.-Regel für eine Teil der Materialeinkäufe und Dienstleistungen aus dem Inland. Der Stromertrag ist ebenfalls mit 0% MwSt. und Ertragssteuerfrei.

Das wurde mir vom FA hier so bestätigt 2022/2023 bei Meldung der Anlage so bestätigt. Die Eheleute sind kein Gewerbebetrieb und seien mit 0% MwSt. faktisch befreit. Um aber die 0% MwSt. irgenwie abwickeln zu können, bekamen wir neue Steuernummern für die Abwicklung der MwSt.
Das war der Sachstand Ende 2023.

Wie aus dem Vortrag ersichtlich ist das alles andere als kompatibel zu dem üblichen Prozeduren bez. Vorsteuer / Umsatzsteuer.

Das Problem kam mit der Steuererklärung für 2023, denn da wollte das FA einen Nachweis über Käufe für Material und Dienstleistungen mit 0% MwSt. und 19% MwSt.und ohne ausgewiesene MwSt. und Ursprung Inland Ausland. Den Nachweis habe ich erbracht...
Ab dann verdrehte irgendjemand die Fakten...
Plötzlich wurden wir zur einer gewerblich aktiven Gemeinschaft bürgerlichen Rechts umdefiniert, weil wir illegal Einspeisen würden, denn der VDE hat ja pauschal gesagt es gibt überhaupt keine Inseln. Zu meiner Überraschung vertraten auch in der Innung organisierten Elektrofachkräfte diese irrigen Ansichten mit Bezug auf Einlassungen des VDE, Inselnetze wären generell verboten, von daher gibt es ausnahmslos keine Inseln....

Nachdem die Zuständigkeiten und Fakten geklärt sind, erscheint das letzte Kapitel in völlig anderem Licht....
Ein Schelm der sich Böses dabei denkt wenn Organisationen sich über das Gesetz stellen und Verbote aussprechen und Beamte das Gesetz und ihnen wohlbekannte DV ignorieren und diesen irrigen Einlassungen begeistert folgen....

Wie gesgt, hier ist Wahlkamf im Moment. Obige Zusammenhänge haben wir auch diskuiert und zu meine Überraschung machen viele sehr ähnlich Erfahrungen. Es sind viele Eskalationen offen. Das wird eine Weile dauern bis Justitia gearbeitet hat.

Ich danke für die Unterstüzung. Aufgrund der Suchblasen kommt man oft alleine nicht weiter.
Wie gesagt ein Rechtsmittelfähigen Bescheid bez. der PV-Anlage ist bisher nicht erfolgt. Den werde ich nun erwirken mit Bezug auf die nun erlangte Erkenntnisse.

Warum durchaus authentische, krass realitätsferne Einlassungen, die dem VDE zuzuschreiben sind, zustande kommen, ist nicht meine Aufgabe zu klären.!
Ich arbeite mit vielen Handwerkern zusammen, denn nur die PV-Inselanlage ist rein DIY. Auch da wundert man sich, wie Fachorganisationen völlig weltfremde Inhalte verbreiten und Innungsbetriebe blind hinterher rennen.

genau, schriftlich einfordern, vor allem bist du derjenige, der das klären möchte, weil es ja angeblich massive Diskrepanzen gibt. Dann kann dir auch keiner nachsagen, daß du dich nicht gekümmert hättest. du bist der Kümmerer :wink:

bitte informiere uns über den weiteren Verlauf.

Ich bin definitiv kein Kümmerer, ich bin ein Betroffener....

Was mich wirklich betroffen macht sind die Einlassungen des VDE die ja offensichlich real existieren.... Man hat in meiner Umgebung nochmal nachgefragt und der Kram wurde bestätigt....