Was ist eine "Insel". ;-)

Hallo

Aktuell bin ich am sinnieren wie es hier weitergeht...
Und das geringste Problem ist die Technik.!

Aministrative Gretchenfrage : Bin ich eine Insel, wenn ja welche für wen.??

  • Ich tausche keine Energie mit dem Grid aus.! Jede Form der UNMITTERBAREN Kopplung ist hardwaremäßig unmöglich.
  • Trotzdem habe ich einen Zähler auf dem Grundstück und damit Grid an Bord.
  • Meine Wohnung kann wahlweise ENTWEDER aus meiner eigenen Stromerzeugung ODER dem öffentlichen Netz erfolgen.
  • Eine Einspeisung in Grid ist weder möglich noch geplant.

Nach VDE ist das keine "Insel" weil ein Netzuanschluß auf dem Grundstück vorhanden ist.

Ich gabe damals die MwSt.-Befreiung nach Lindner vom Finanzamt bekommen.
Eine Eintragung ins Register wurde mir von der BNA damals verweigert weil ich nicht einspeise oder die Batterie mit Netzstrom laden kann, also eine "Insel" wäre, die nicht eingetragen werden.

Es scheint als ob da jeder macht was er will, bzw. unter "Insel" verschiedenes verstanden wird.!

Gibt es da irgnwo ein klares Regelwerk dafür.??

LG Jörg

Es reicht schon aus das Grid und Insel einen und den selben Potentialausgleich haben. Somit ist es keine reine Insel mehr, egal ob da Strom fließt oder nicht. Die meisten Netzformen (bei uns TN-C-S) haben im HAK eine Verbindung zwischen Neutralleiter und Erde. Somit wäre eine unmittelbare Verbindung vorhanden. Zwei verschiedene Potentialausgleiche sind verboten, es sei denn sie sind niederohmig mit einander verbunden.

Inselanlagen sind in DE nicht erwünscht. Entweder Rückbau durch den VNB inklusive HAK oder einfach eine Insel montieren und illegal laufen lassen.

Streng genommen ist es wohl so wie Freigeist sagt, aber wenn Du die Bestätigung von der BNA hast, dass deine Anlage als 'Insel' klassifiziert wird, würde ich mir da keine weiteren Gedanken machen. Mir ist auch kein Fall bekannt, der ählich geartet wäre, wo ein Bussgeld o.ä. verhängt worden wäre. Anders ist es wenn Du einspeist, dafür offiziell EEG-Vergütung bekommt und dann weiter PV zubaust ohne anzumelden. Selbst eine 'Insel' neben einer offiziellen Einspeiseanlage sehe ich noch unkritisch, solange da keine Verbindung - galvanische Trennung - zum Netz besteht.

Thema PE halte ich in dem Zusammenhang eher für einen Witz oder pure Bürokratie. Du kannst ja die Insel auch separat erden - wüßte nicht, dass das verboten ist - warum auch? Dazu gerne mal die Belege...

Die Regelungen stammen noch aus einer Zeit in der man auf eigenen PV-Strom EEG-Umlage und Steuer zahlen hat müssen. Da waren Inselanlagen natürlich unerwünscht, anstattdessen gabs im Zählerschrank extra Ertragszähler, damit auch wirklich der komplette Eigenverbrauch besteuert werden konnte.

Wir haben das hier schon dutzende Male zu Tode diskutiert.
Solange du wirklich komplett vom Netz getrennt bist mit der Anlage (keine Nulleinspeisung!) und keine Anlage mit EEG-Vergütung auf dem Dach hast, bei der man dir Betrug vorwerfen könnte (zusätzliche Einspeisung mit den zusätzlichen Modulen), dann einfach machen.

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Gültig ist zum Schluss das was ein Gericht entscheidet. Was der Versorger sieht, was die VDE sieht und was die BNetzA sieht spielt keine Rolle.

Entschieden wird vor Gericht und dein Fall zeigt ja klar das es nicht klar ist :smiley:

denn hab ich mal in einer aufbereitet form rein gezogen. war sehr interessant. leider schwere kost für normale menschen.

Habs jetzt hierher verschoben. Wenn es in allgemeines Politik-BlaBla abdriftet, statt sich um eine Begriffsklärung für "Insel" zu bemühen (die es wohl nach mehreren tausend Zeilen Diskussion und Recherchen nicht sauber definiert gibt) kommts ins Offtopic.

Ist es schon.
Letzte Warnung an alle

Oh ha, hast Du Deine Hybridwechselrichter gegen echte Inselwechselrichter getauscht?

Wenn ja welche?

Hier ist´s scheinbar so, wie in schlechter politischer Debatte:

Es wurde alles gesagt,
nur noch nicht von jedem.

Zur Meidung von Wiederholungen verweise ich auf @pvstrom im 4ten Beitrag.

Bei allpoligen Umschaltern stellt sich die Frage, ob reiner WR oder hybrider WR m.A. nicht.

L.G.

Das hat nichts mit politischen Inhalten zu tun, sondern wie Verwaltung organisiert ist.!

Info ich habe einen Hybrid-Wechselrichter und allpolige Umschaltung.
Es fehlt schlicht das Kabel zum Laden und Einspeisen.

Man kann ja gar keinen greifen.!!
Als ich die Anlage hier angefangen haben, war alles so wie von der Gesetzgebung und Verwaltung gewollt. Gerichtsentscheidungen gibt es noch keine, dazu müßte man erstmal einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung geben. Der fehlt in meinem Fall.!
Ich könnte hier locker drei Dutzend vergleichbare Fälle alleine in meinem Bereich benennen, wo einfach Wortklauberei betrieben wird.

Mir persönlich ist Politik total egal. Ich bin auch mit der Bundesrepublik recht zufrieden. Allerdings gibt es Handlungsbedarf ein einigen Punkten.

Das große große Ganze wurde total aus dem Auge verloren.!
Ohne Verwaltung geht in einer Gesellschaft nichts. Und genau da hapert es,
Das Finanzamt macht mich hier plötzlich von der Seite an, an ihren eigenen Entscheidungen vorbei. Natürlich nur mündlich.! Ich warte auf ein Schreiben zu dem offenen Thema seit längerer Zeit mit Bescheid. Ich glaube das wird nix kommen. Aber Glauben heißt nicht Wissen....?
Irgendwer ist in Rente gegangen und der Nachfolger will sich profilieren ist mein Eindruck. Da wird Behörden-Ping-Pong probiert, innerhalb der Behörde.

Steuerrechtliche Begriff haben mit der Bedeutung des Wortes in der Umgangssprache häufig wenig zu tun.

Also Gretchen-Frage:

Was ist jetzt meine Energie-Erzeugung ohne energetischen Kontakt zum Grid.? Wie soll man das nennen.??
Ich kenne dafür den Begriff "Insel-Betrieb" aus dem Labor..

Er wollte wg dem Einzug von Mehrwertsteuer meine Einnahmen für den eingespeisten Strom. wissen um die MwSt. zu kassieren. Ich erklärte ihm, daß ich gemäß des Gesetzes gar keinen Strom einspeise oder meine Batterie lade, also keinen Energieaustausch mit dem Grid habe, also Inselbetrieb. Antwort stark verkürzt, das wäre laut VDE verboten...
Also verbietet der VDE ein Gesetz, interessant, und das Finazamt macht mit.... :wink:

Ich bin hier so ziemlich der Einzig mit so einer Anlage gewesen.
Es gibt zwar noch mehr Betroffene, allerdings ist mir nichts über eine Gerichtsentscheidung oder einen Bescheid bekannt....

Ich habe genug Hobbies, der Finanzbeamte offensichtlich nicht.

Wie ist das bei euch.??

Offenbar geht es nicht um den Insel Begriff in EEG und Netzregularien, sondern um eine Betrachtung aus Sicht des Umsatzsteuerrechtes. Dazu eine Fragre: hattest du die PV gekauft, MwSt. an den Solateuer gezahlt und dir vom Finanzamt erstatten lassen oder hast die eine Anlage gekauft, die schon von der Umsatzsteuer befreit war. Das letzte geht erst seit wenigen Jahren, das erste war in der Zeit davor üblich.

Wer die Umsatzsteuer Erstattung vom Finanzamt bekam hat ein Gewerbe angemeldet und muss auf die Einnahmen aus der EEG Förderung Umsatzsteuer abführen. Das geht bei der reinen Insel nicht, weil ja nix eingespeist und nix vergütet wird. Damit wäre aus dem Gewerbe ein Hobby geworden und das Finanzamt könnte auf die Idee kommen, die Erstattung zurück zu fordern.

Ciao

Das ist mir insoweit bekannt und auch die Deutung meines FAs vor Ort
habe ich schon in anderen Threads benannt. Damals teilweise rechtsfreier Raum.... Es geht gar nicht um Erstattungen oder so.

Inzwischen hat sich offensichtlich nichts getan.... Sonst gäbe es das Problem nicht... Steuerrecht ist hier nicht mein Thema.!!!

$s geht um die Frage nach klaren Begrifflichkeiten.!

Laut VDE gibt es keine Insel.... Also wie nennen wir das hier also.??
Darauf kann mir kein Elektro-Fachmann in meiner Umgebung ob Dipl-Ing., Meister, Geselle oder Praktiker eine Antwort geben.!

Leider oder gottseidank kommunizieren wir unter Menschen mit Schrift-Sprache, laut BGH ist sogar "allgemeinverständliche Umgangssprache" empfohlen.

Also laut VDE gibt es kein Inselnetz wo ein Stromzähler ist.
Was ist das wo jetzt mein PC dran lutscht.??
Das ist die Gretchenfrage.!!!

Info:
meine Anlage hat folgende Energiequellen:

  • eine KWA
  • drei Solarfelder mit MPPT Lader

Alles speist in eine zentrale Batterie aus drei paralellen LiFePO4-Batterien.

An der hängen zwei Wechselrichter im Parallel-Betrieb.
An die kann man wahlweise Verbraucher anschließen, entwederoder ans öffentliche Netz, so wie das der Herr Minister wollte.

Wie nennt man das also .????
Das Steuerrecht lassen wire jetzt erstmal aussenvor...

Wo genau steht das? Verlink mal eine Quelle.

das wird das Problem sein.

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Das ist auch mein Kenntnisstand:

Hier wird von "gewolltem Inselbetrieb" gesprochen.

Auch da ist die längerfristige allpolige Trennung vom Grid nicht richtig vorgesehen.

In anderen älteren Quellen seien Inseln z.B. Berghütten ohne Zugang zum Grid also ohne Zähler.

Laut dieser Original-Veröffentlichung wird von Inselbetrieb gesprochen....
Natürlich kennt das ein Finanzbesamter nicht, es sei denn er im Nebenberuf Elektrofachkraft. Trifft vor Ort nicht zu.

Ich bin Dipl.-Ing. der Elektrotechnik. allerdings, gab ist die Problematik als ich studiert habe gar nicht. Höchstens Netzersatzanlagen oder richtige Kraftwerke von Firmen im Netzparallel-Betrieb.

Sobald du innerhalb einer Geschlossen Ortschaft wohnst, wie ich, besteht Anschlußpflicht.

All das passt nicht zum Konstrukt des Herrn Ministers. Technisch sicher sinnvoll und machbar.... Und jetzt kommt die Nachkalkultion der Verwaltung.!

PS wenn ich hier Hobby hätte, könnte ich mit Einpeisen Geld verbrennen. Ich betreibe hier aber kein Hobby sondern eine Anlage nach dem Gesetz des Herrn Lindner. Die Anlage ist auch keinesweges illegal, sie passt nur nicht in die allgemeine, zur Zeit etablierte Verwaltungspraxis. Dafür war die Zeit zu kurz.

auf jeden Fall sehr spannende Auslegung des ganzen.

habe jetzt mal etwas recherchiert, aber kein Anspruch auf Gültigkeit oder Allgemeingültigkeit.

Zusammenfassung

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Das EEG enthält Regelungen für Anlagen, die mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Nach der Auslegung der Bundesnetzagentur gelten diese Regelungen grundsätzlich nicht für eine echte Inselanlage ohne unmittelbare oder mittelbare Netzverbindung. Eine solche Verbindung muss dauerhaft ausgeschlossen sein – sowohl für Strombezug als auch für Einspeisung.

Entscheidend ist daher die technische und tatsächliche Netztrennung:

Eine echte Inselanlage liegt vor, wenn weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung besteht und die Möglichkeit des Strombezugs aus dem Netz sowie der Einspeisung in das Netz dauerhaft ausgeschlossen ist.

Eine PV-Anlage mit Nulleinspeisung, bei der weiterhin ein Netzanschluss besteht, ist deshalb normalerweise keine Inselanlage. Auch eine Anlage, die lediglich über einen Umschalter vom Netz getrennt werden kann, gilt nach der behördlichen Auslegung nicht automatisch als echte Inselanlage.
bundesnetzagentur.de

Kurz gesagt: Eine ausdrückliche Legaldefinition findet sich nicht in einem einzigen Gesetz. Die rechtliche Einordnung ergibt sich vor allem aus dem EEG, dem EnWG, der MaStRV und der Auslegung der Bundesnetzagentur.

So sehe ich das auch.!! Der Inhalt dieses Gesetzes passt weder zum Steuerrecht, noch zur gelebten Praxis in des Elektrohandwerks...

Mit der Technik kommt man klar, aber die Verwaltung...
Ich mache hier niemand vor Ort Vorhaltungen, ABER dieses Gesetz deckt Widerspriche auf, die als solche unvermeidlich sind. Logik kann nicht widerspruchsfrei sein. Trotzdem muß man die benennen dürfen und abfangen.

Ein Teil ist in Arbeit. Trotzdem hast du natürlich recht, mein Fall ist nicht vorgesehen.! Die MaStR ist für Einspeiser gedacht. Von daher hat die BNA recht. Das Finanzamt hört was von MwSt. und unterstellt automatisch Gewerbe und Umsatz einer Gewerbetätigkeit aus, die das Lindner-Gesetz ausdrücklich verbietet.

Mann hätte das "harmonisieren" müssen....

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sehe ich auch so, in deinem VDE Papier ist vermutlich zu lasch mit dem Wort "Insel" umgegangen worden.

Zusammenfassung

Das sechsseitige VDE|FNN-Informationspapier „Solidarität im Verbundsystem – Umgang mit Teil- und Inselnetzen“ stammt aus April 2018. Es erklärt, wie das deutsche und europäische Stromnetz bei schweren Störungen mit abgespaltenen Netzbereichen umgehen soll.

Die Kernaussage lautet: Die gegenseitige Unterstützung im europäischen Verbundnetz ist entscheidend für die Systemsicherheit und meist günstiger als eine weitgehende autonome Versorgung einzelner Gebiete.