Was ist eine "Insel". ;-)

nein, du bist natürlich ein Kümmerer und kümmerst dich. Auch wenn es hart auf hart kommen sollte, kannst du somit nachweisen, daß du dich um das Herbeiführen einer Entscheidung gekümmert hast.

Betroffen sollten Menschen sein, die dir solche gravierenden Infos nur mündlich androhen oder mitteilen.

Welche Meldung der Anlage? Wo hast du deine Anlage angemeldet?

ist komplexer

Ich hatte ab ca 2017 hier im Garten PV-Panels der Campingklasse stehen und damit experimentiert. Damit habe ich unfreiwillig gewisse Kreise angelockt und deren sehr kranke Phantasien geweckt.

Hier gibt aber auch sehr fitte Politiker aller Farben, mit gut diskutieren kann und sich für die Technik interessiert haben. Damals war das durchweg viel zu teuer für mich. Das sollte sich ändern.

Spätestens mit der Gaskrise wurde es finanziell interessant.
Förderungen habe ich nie in Anspruch genommen.
Ende 2022 Anfang 2023 habe Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen müssen wg MwSt. Die hatten damals improvisierte Fragebögen, damit wir die MwSt. Nummer kriegen konnten.

Die BNA wollte mich ja nicht wg dauerhafter Nichteinspeisung und Inselbetrieb

Was heißt das genau? Welcher konkrete Sachverhalt hat dazu geführt, dass ihr in Sachen MwSt Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen habt? Was genau wolltet ihr vom Finanzamt?

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Da ist der Fehler!
Was soll eine Privatperson mit der Umsatzsteuer-ID? Die ist für Unternehmen, nicht für Privat!

Du hast die Umsatzsteuer-ID beantragt, obwohl keine unternehmerische Tätigkeit vorlag? Aus der Nummer musst du raus.

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Eben. Das ganze Thema hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit Inseln, VDE, Netzbetreibern oder sonstigem zu tun. Das ist eine rein steuerliche Sache. Dafür brauchts keinen Elektriker, dafür brauchts einen Steuerberater.

Oliver

**Ganz offensichtlich ist mein altes Umgangs-Labor-Jargon-Deutsch nicht überall so angekommen wie ich es gemeint habe. Jede Sprache verändert sich, das habe ich nicht ausreichend berücksichtig.!

Nach Rücksprache mit den Moderatoren die neue Version.: **

wg Steuer-ID-Nummer

Wir haben gar nichts beantragt.!
Bevor das Jahresteuergesetz für 2023 die Situation geklärt hat, herrschte große Verwirrung. Kein Installationsbetrieb traute sich eine Insel zu bauen.!

Mit dem Narrativ der VDE hat es verboten, hat man die Anlagen parallel geschaltet... uns wollte man das auch nicht bauen....

Ich bin weder Jurist noch Steuerberater.! ich gebe hier nur meine persönlichen Kenntnisstand aufgrund mündlicher Einlassungen wieder, OHNE Anspruch auf Richtigkeit und Gewähr.

Theoretisch sind alle Austausche von Waren und Diensleistungen steuerpflichtig. Auch alles was eine Wertschöpfung beinhaltet, z.B. Eigenstrom mit PV oder Solarthermie usw. Am Anfang war das nicht geregelt.
Dazu kommt, daß die Finanzämter und ihre Aktivitäten Ländersache sind, soweit keine Bundesregelung existiert, die kam dann wahrend der Funkstille...

Gewerbetreibender ist jeder, der was nach außen verkauft oder liefert usw....
Das habe ich nie gemacht. Meine Experimente waren reines Hobby.
Deshalb haben die mich in Ruhe gelassen.

Sobald ein geldwerter Vorteil erziehlt wird, kommt der Fiskus ins Spiel, d.H. MwSt. und Einkommenssteuer usw. Ab hier wird es kompliziert mit Bagatellgrenzen... das sollte man den Fachleuten übergeben.

Damit konnte ich mich unter der Decke halten. Es gab auch zur Technik intensive Kontakte. Da arbeiten ganz normale Menschen....

Am Stichtag gab 01.01.2023 gab es keine klare DV.!! Und jeder musste Improvisieren. Leider habe in dieser Situation viele eine unrühmliche Informationspolitik gemacht.
Wir haben die Formblätter wahrheitsgemäß ausgefüllt, dann kam OHNE weiteres Zutun die Steuernummer. Das gehört aber nicht hierher.!!!

Ich hätte nach der alten Regelung meinen Strom entweder einspeisen, oder die Produkion und den Eigenverbrauch erfassen und den geldwerten Vorteil versteuern müssen, letzteres war in Vorbereitung. Bis 2022 war das unter der Bagatel / Hobby Grenze. Ab 2023 war der Ertrag dann "erheblich" aber Steuerfrei, also null Problemo.

Anders bei der MwSt.!! Solange ich mit 0% MwSt. Satz einkaufen null Problemo.
Ich muß das aber Nachweisen können.! Das Finazamt sagt, wir würden Einspeisen, weil er das beim VDE gesagt bekommt hat und daraus folgt direkt ich hätte unberechtigt zu 0%.... und wäre Steuerbetrüger. Er erklärte das nür mündlich !

Schriftlich wird er das mutmaßlich nicht wiederholen.!!!
Die lokale Rechtsauffassung war damals mangels Bundesregelung wie folgt:
Für die Abwicklung brauchen auch private Personen eine MwSt. taugliche Steuernummer. Alles für mich nachvollziehbar.!

Als erfahrener Öffentlicher Diener kann ich mir das durchaus bildhaft vorstellen.

Die müssen ja die Stammdaten einhacken zu dieser Anlage OHNE EINSPEISUNG. Das dürfte schon nicht gelappt haben.
Dann betreiben die Eheleute in Gütergemeinschaft die Anlage, das ist eine GbR, nicht die Geschaftsform.! Das wird scheinbar nirgendwo abgefangen.

Rückgefragt hat auch keiner. Scheinbar glaubte man intern an Gewerbe.
Klar wg der unterstellten Einspeisung.

Die Steuernummer ist m.E. richtig, Ich zahle Mehrwertsteuer als privater Endkunde als Teil einer ehelichen Güter-"Gemeinschaft bürgerlichen Rechts".

Das ist im Gesetz nicht abgebildet worden, ein Steuerberater hilft da nicht weiter.!!! So lange die Techniker hier vor Ort alle in Realitätsvereigerung dem Finanzamt erzählen, das es Inseln technisch nicht gibt, tut sich da gar nix, so mein nicht Steuerberater.

Aber jetzt habe ich eine Argumentationskette.
Mit welcher Steuernummer die das vehackstücken ist mir egal.!!

Da muß einer kapieren, daß auch MwSt. ( nicht Vorsteuer !!) zurückerstattet wird, so mein Eindruck als Laie. Als Ausrede das nicht zu müssen, erfindet man dann zusätzlich Kleingewerbe wg der Unmöglichkeit der Insel, denn ich würde ganz sicher Einspeisen... Das dreht sich im Kreis....

So einfach ist die Beer geschält. Eher wird der Papst Katholisch, als das sich da was tut.!

@josyba ein gut gemeinter Rat: Wenn du mit dieser Sache weiterkommen willst, brauchst du professionelle Hilfe. Diese Person muss sich die Unterlagen dazu ansehen, anhand deiner Infos hier im Forum wird dir niemand helfen können.

Der erste Weg wäre mMn zu einem Steuerberater, der kann dir dann sagen ob noch weiterer Rat benötigt wird.

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Und ein Steuerberater versteht auch besser wie ein Finanzbeamter „tickt“ und kann da sicherlich Unklarheiten besser ausräumen als unsereiner, auch wenn Du als Jurist da vielleicht näher dran bist als ich (Chemiestudium, Bioinformatiker).

wenn du aktuell die Steuer von 2023 machst, dann hast du ja bereits etwas verschleppt oder es wird nachgeprüft. So wie ich es jetzt verstanden habe, braucht es den Bescheid, damit übehaupt dagegen argumentiert werden kann, alles andere sind theoretische Konstrukte und helfen hier nicht weiter.

Danach kann man immer noch einen Steuerberater nehmen.

Die Frage, ob dem so ist oder man besser vorab schon aktiv wird, statt dann ggf. unter Zeitdruck, würde ich auch mit nem Steuerberater besprechen. Einen zu finden, der sich um Privatkram kümmert, ist übrigens auch nicht (mehr) so einfach ... Wir haben uns da auch diverse Absagen eingefangen als wir für nen Verkauf/Neukauf hier einer auf meine Frau übertragenen ETW der Schwiegereltern Beratung suchten und letztlich zum Glück über das Notariat einen Kontakt gefunden.

habe ich nicht verstanden.

@josyba

Ich nehme den Beitrag 107 zum Anlass, hier ein Stopschild hochzuhalten.

Dir ist es erlaubt, dein Problem inhaltlich und sachlich zu beschreiben und um Rat zu fragen

Es ist dir Verboten, jede abweichende Meinung inhaltlich zu beleidigen oder ad persona herabzuwurdigen, in welcher Form auch immer.

Normalerweise würde Beitrag 107 gesperrt, und du bekommst eine Verwarnung dafür.
Ich mache eine Ausnahme.

Dafür wirst du Beitrag 107 überarbeiten. Gründlich.

Und alle nachfolgenden und zukünftigen Beiträge von vornherein so schreiben, wie es die Forenregeln vorschreiben.

Dafür setze ich eine Frist von 48 Stunden.
Du bist Jurist und solltest die Bedeutung einer Frist kennen.

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@josyba
bitte achte auf deine Wortwahl. Bin nun Renter und war als Verwaltungsjurist viele Jahrzehnte tätig. Mein Anliegen, dir zu helfen beruht auf Erfahrung mit den juristischen Themen, die dir nicht wirklich liegen. Deine Sachverhaltsdarstellungen sind zuweilen etwas widersprüchlich. Deine Kommuniktion ist löst zudem Konflikte aus, ich will sie auflösen.

Was hat der "geltwerte Vorteil" hier zu suchen. Der Begriff stammt aus der Besteuerung von Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben dem Lohn/Gehalt gewährt, z.B. Firmenwage zur privaten Nutzung.

Deine Insel gehört nicht dazu. Beispiel: ich fahre mit meinem Pkw zur Arbeit (kann ich absetzen). Um Kosten zu sparen, kaufe ich mir ein Fahrrad. Dadurch spare ich Spritkosten. Das FA bekommt nix von der Ersparnis und ich bekomme keine Vorsteuererstattung (MwSt. die auf der Rechnung vom Fahrradhändler ausgewiesen ist). Nur wenn mir der AG das Fahrrad oder den Pkw stellt, ist das FA im Spiel, sonst nicht.

Richtig, damit hatten die Händler ein Problem. Die haben eigene Texte entwickelt, die der Kunde unterzeichnen und mit der Bestellung absenden sollte. So hab ich das mit meiner Bestellung von 2023 gemacht. Das ist heute durch den AE 12.18 geklärt. Ein Feld zum Anklicken genügt.

Das war falsch und daher melde das Unternehmen ab, die Umsatzsteuer-ID soll eingezogen werden und Ruhe ist.

In der Tat führen Rechtsänderungen, wie hier die des UStG durch das Jahressteuergesetz 2023 zu Umsetzungsproblemen. Formulare und Computerprogramme müssen geändert werden. Da kann es durchaus auch unzutreffende Auskünfte geben, doch im Rückblick lässt sich das alles lösen, denn der Steuerbescheid für 2023 steht noch aus, oder?

Bring Klarheit rein, melde das Unternehmen ab, da nie die Absicht bestand, Strom zu verkaufen und dann bist du aus der Nummer raus.

Da mag der Kollege irren, mit Kleingewerbe hat das nix zu tun und die Entscheidung trifft der Gewerbetreibende selbst. Dennoch gibt es bei in deinem Fall die MwSt. nicht zurück, weil es an der Absicht und den technischen Möglichkeiten fehlt, Strom zu verkaufen, denn deine Anlage kann nicht ins Netz einspeisen (kein Markzugang).
Daher warst du zu keinem Zeitpunkt wegen der Insel PV im steuerlichen Sinn Unternehmer.

Du brauchst m.A. keinen Steuerberater, wenn du das Gewerbe abmeldest. Dann gibt das FA Ruhe. Und du wirst keinen finden, der dir die MwSt. Erstattung beim FA durchsetzt, weil das im Gesetz nicht vorgesehen ist. Also melde einfach nur ab, so wie ich - steuerlich korrekt - nie angemeldet habe.

L.G.

P.S.: wir wurden geboren, um glücklich zu sein, nicht perfekt.
Glücklich zu sein ist eine bewußte Entscheidung, die ich für mich getroffen habe.

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ich akzeptier das STOPP. Ich bin auch der Meinung, daß das was für Steuerberater ist.!!

Theoretisch habe ich auch einen. Der kommt ins Spiel, wenn der Beschei da ist. Es scheint da vieles offen.

Von daher beschäftige ich mich erst mal mit der Technik.
Also mein Stammhandwerker ist raus. Er wüsste nicht was er Bescheinoigen sollte, er kennt keine Kriterien. nach denen er vorgehen sollte.

Jetzt ist alles technische geklärt, meine Anlage ist moment komplett legal..!

Weitere Komplikation ist die Mietwohnung wg der Nebenkostenabrechhnung,
Das ist zwar komliziert, es gibt jedoch dafür klare Regelungen.

Es kann auch sogar sein, daß für meine Sache schon alles geklärt ist, und im Bescheid nicht ersichtlich. Nachfragen damals brachte kein Ergebnis weil Einkommensteuer von MwSt.

Also hi4er mal Stop...

LG Jörg

Nachtrag

Die Sachlage ist extrem komplex bei uns .!! Wir waren mehrfach indirekt Opfer von Internetbetrug. Allein das war sehr nervig...

Wie gesagt, es gab einen schriftlichen Bescheid zur Einkommensteuer, der ist okay. Über den Rest fehlt die Schriftform.
Ich bin aus verschiedenen Gründen am aufarbeiten, was mir sehr bitter aufstößt ist die Unterstellung der Einspeisung.! Der Umstand der Inselfrage projeziert ja auch in die Zukunft.! Daher der Diskurs hier.

Ich habe auch nur das erwähnt, was für die "Insel-Frage" relevant ist.
Ich habe auch mehrfach darauf abgehoben, daß ich kein Jurist, Beamter oder Steuerberater bin.!
Und ich verwende Umgangssprache.!!

@deff
Wenn das alles zum Stichtag bekannt war, warum erzählen dann diese Leut, nicht nur mir, so einen Mist.?!! Und was sollten diese Formblätter, die waren dann kompletter Schwachsinn, zu mindest für unsere Anlage... In Hessen gab es die offensichtlich nicht, nur hier vor Ort. Das ist die Frage die keiner versteht. Ich habe von Anfang an alles angegeben, die Anlage wurde seit Anfang 2023 strukturell nicht verändert. Das FA bestand auf der Meldung...
seit 2024 bin ich nachrichtenlos in der Inselsache.

Das hier was faul ist, kann man kaum übersehen....
Wie gesagt ich bin nicht der Einzige...

Ich denke aber, das jetzt auch andere eine gute Argumentationsgrundlage haben.!

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