würdest du mir den Hersteller und Typ verraten, den du verbaut hast?
Zusätzlich dazu wird von einem Hilfskontakt des Netzumschalters der Remote-Kontakt der Multis bedient. D.h. sobald, aus welchem Grund auch immer, auf Netz umgeschaltet wurde stellen die Multis ihren Dienst ein.
Muß ich kucken, da steht was von im Beipackzettel irgendwo abgelegt, welche Normen der erfüllt steht draufgedruckt. "Mein Meister" war beeindruckt, er verbaut schwächere.
und was hältst du von diesem Satz:
"Größere oder gewerblich genutzte Anlage: Überschreiten Sie die Grenzen oder wird die Anlage einem Betrieb zugeordnet, können Gewinne aus Einspeisung bzw. Verkauf einkommensteuerpflichtig werden. Auch die Umsatzsteuer kann relevant werden, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung greift."
Mal TO: welche Sache kann gleichzeitig an 2 Orten sein? Außerhalb der Quantenmechanik ist das unmöglich!
Das ist das Wesen des Umschalters.
Mal zum T zurück:
Es gab Irritationen wegen eines BNA Beschlusses, indem es um EEG Umlagen auf "Inselstrom" ging. Daher stammt der Ausspruch, wenn ein Netzanschluss auf dem Grundstück liegt, gäbe es keine "Insel". Das Thema hat sich längst erledigt, da die Umlage entfiel.
Dennoch wünschen einige Verunsicherte, es möge der Gesetzgeber eine Klarstellung durch Gesetz schaffen. Das braucht keiner, wir haben doch auch kein Gesetz, dass die geographische Insel definiert. Allgemeiner Sprachgebrauch:
"Eine Insel ist eine vollständig von einem Meer oder einem Binnengewässer umgebene Landmasse, die auch bei Flut über den Wasserspiegel hinausragt, jedoch kein Kontinent ist."
(Wiki "Insel)
In Analogie zu dieser Sicht ist eine "Strominsel" eine Eigenerzeugungsanlage ohne Verbindung zum öffentlichen Netz.
Das sollte dem Finanzbeamten aber so was von egal sein. Dem geht es um Vorsteuer Erstattungen und Umsatzsteuerpflicht. Selbst wenn die Insel "verboten" wäre (was der VDE gar nicht kann), müssten Steuern gezahlt werden. (Beispiel Drogendealer werden gefasst, dann droht Haft + Steuernachforderungen).
L.G.
Ich speise nicht ein.! Ist technisch nicht möglich. Können die Inverter gar nicht !!
Ich verbrauche den Strom in meinem Privathaushalt.
Die PV-Leistung ist unter der Grenze lt. Gesetz.
Stimmt mit der MwSt., auch auf erfundene Umsätze muß man Stern zahlen.
Allerdings bin Ich, weil ich die Auflagen des Lindner Gesetzes erfülle, da sind unter 30kW PV-Leistung, nicht Einspeisen kann und meine Batterie nicht aus dem Netz laden kann, von der MwSt. befreit lt Gesetz. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Privat und Gewerbe bei der Gründung dieses Anlagentyps wg der Umsatzsteuer, die nicht MwSt. ist. Das ist was für Experten. Ich bin auch nur bei bestimmten Käufen im Inland von der MwSt, befreit. Das hat wohl aber nix mit Umsatzsteuer eines Gewerbes zutun.
Ich fasse hier nur grob das zusammen was da ohne Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt wurde. Einen Steuerberater habe ich nicht gefunden und gesucht. wenn die PV und Lindner hören ergreifen sie die Flucht. ![]()
Klingt gut, ich würde mir wünschen das klar von Null-Einspeisung klar abzugrenzen.
Ich hatte das u.A. auch so benannt, was den Beamten noch mehr hoch getastet hat in Anlehnung an VDE...
haha, ja das ist nicht nur bei Steuerberatern so. ![]()
gehe ich recht in der Annahme, daß es ein Bauernhof oder ehemaliger Gewerbebetrieb ist, war?
vielleicht stehen die technischen Begebenheiten hier nicht wirklich zur Diskussion, sondern der "schadhafte"
Umstand, daß du dir selbst den Strom in dein Privathaus einspeist und jemand möchte diesen Strom vielleicht besteuern, weil du ja der private Nutznießer bist?
Das nennt man Schätzung und die ist erst dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige unvollständige oder keine Angaben zu seinen Umsätzen macht.
Der Begriff Mehrwertsteuer ist eigentlich falsch, aber tradiert und üblich. Wir haben nur das Umsatzsteuergesetz
" Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union besteuert im Ergebnis den vom Unternehmer geschaffenen Mehrwert seiner Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen). Im deutschen Umsatzsteuerrecht kann die Vorsteuer auf die bezogenen Leistungen angerechnet werden. Damit hat der steuerpflichtige Unternehmer die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer an das Finanzamt abzuführen (Umsatzsteuerzahllast) oder erhält einen Vorsteuerüberschuss erstattet, womit sich das Umsatzsteuermodell mit Vorsteuerabzug dem Effekt der Mehrwertsteuer angleicht.
Bei der Umsatzsteuer hingegen wird der komplette Umsatz einer jeden Handels- oder Produktionsstufe als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen. Bei einer mehrstufigen Handels- oder Verarbeitungskette kumuliert sich die Umsatzsteuer somit. Die Verwendung des Begriffs „Umsatzsteuer“ – synonym für „Mehrwertsteuer“ – ohne den erklärenden Zusatz „mit Vorsteuerabzug“ ist irreführend." (Wiki Mehrwertsteuer) Ende OT.
Daneben haben wir die Einkommenssteuer, die auf den Gewinn erhoben wird (bei Personengesellschaften, bei Kapitalgesellschaften ist es die Körperschaftssteuer) und ggfls. die Gewerbesteuer.
Da wir ja nun wieder auf das leidige Thema Finanzamt zusteuern, darf ich auf eine gelungen Übersicht (von einer Behörde!) verweisen:
Durch Rechtänderungen in 2023 Jahr es gibt Regeln vor davor und danach. Wenn deine "danach" ist, dann lache deinen Finanzbeamten aus und geh das Thema mit Gelassenheit an. Er wäre gut beraten, nicht beim VDE zu schauen sondern in den Ausführungsrichtlinien zum jeweiligen Steuergesetz. Wenn sie davor ist, macht es u.U. Sinn von der Kleinunternehmer Regelung Gebrauch zu machen (denk an die Vorsteuer).
L.G.
Also ich bin sehr gelassen.!!!
so lange das mündlich ist juckt das nicht, erst ein rechtmittelfähiger Bescheid ist ernstzunehmen. Auf den warte ich...
Hinweis: FA ist Ländersache, es kann Anweichungen geben. Siehe Grundsteuer.
Es geht mir auch nicht um Behördenschelte, dennoch war die Problematik bei der Vorlage dieses Gesetzes schon bekannt, daß das an sich gute Gesetz nicht zum Rest passt.
Es gibt auch Kommunalsteuern, siehe Hundesteuer. Zweifelsfrei ist unser Steuerrecht sehr "vielfältig". Doch die hier angesprochenen Umsatz- und Einkommenssteuern sind eindeutig in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Wer das vertiefen will beschäftigt sich mit unserer Finanzverfassung nach dem Grundgesetz.
Ohnehin gilt ja der Grundsatz: der Bund macht die Gesetze, die Länder führen sie aus. Da die Verwaltung an Rechtsprechung und Gesetz gebunden ist, wird diese Materie bundeseinheitlich behandelt, Hundesteuer dagegen nicht. Bei der Grundsteuer hatten die Länder das Wahlrecht, die Bewertung nach dem Bundesmodell zu machen oder eigene Regeln aufzustellen.
Ciao
Ich hab dein eigentliches Problem bis jetzt nicht verstanden. Es geht dir wohl irgendwie darum, dass das Finanzamt irgendwas von dir will, was mit der PV-Anlage zusammenhängt. Aber was genau die warum von dir wollen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht kannst du das nochmal klarer machen.
Bitte verwende auch gängige Begriffe, mit Begriffen wie "Lindner Gesetz" kann ich nichts anfangen.
Dein verlinktes VDE-Dokument hat so überhaupt nichts mit deiner privaten Anlage zu tun.
vielleicht indirekt doch, wenn als Begriff "Insel" gefallen ist...
Nur weil z.B. der Begriff "Sicherung" in einem Dokument für Kraftwerksbetreiber fällt, hat das mit einer Verkabelung in einem Einfamilienhaus nichts zu tun. Man muss doch immer den Kontext betrachten. Der Kontext dieses Dokuments ist in ganz anderer.
das ist aber auch manchmal einen Wortklauberei hier, aber das wird der Josyba hier vermutlich lüften können. Interessiert mich ja genauso, warum bei der Überschrift "Insel" genannt worden ist, es hätte dazu auch "Steuer" gehört.
und deff hatte bereits einen sehr guten Riecher.... hätte mir da vielleicht ein schnelleres Einmischen erwartet, wenn das Thema bereits mehrfach zur Diskussion stand, das ergab sich aber für mich am Anfang nicht wirklich.
Einziger denkbarer Konfliktfall:
jemand errichtet vor 2023, meldet Gewerbe an, zieht die Vorsteuer Erstattung beim FA und baut dann eine reine Insel, für die es keine Einspeisevergütung gibt (und geben kann). Dann war (von Anfang an) keine Absicht vorhanden, dauerhaft Einnahmen zu erzielen und das ist nun mal die Basis der unternehmerischen Tätigkeit. Konsequenz: Vorsteuer Erstattung erfolgte zu Unrecht, da die Tätigkeit dem Hobby Bereich zugeordnet wird. Dann wird die Zahlung zurückgefordert zuzüglich Zinsen. Nicht schön, dann ist man "reif für die Insel".
Aber was hier @josyba bewegt, soll er uns selbst mitteilen.
Ciao
Es geht darum, daß das Finazamt nicht glaubt, daß ich nicht einspeisen kann, weil der VDE das nicht vorsieht und Wortklauberei betreibt.!
Ich hab nie ein Gewerbe angemeldet.! Auch da herrscht Unfähigkeit deim FA vor, die fasselten schon länger was von GbR... auch dieser Begriff ist juristisch mehrdeutig belegt... erschließt sich nur aus dem Kontext sprich Bescheid....
Das einzige was sich hier glasklar zeigt, daß verschiede Begriffe im Rahmen des Gesetzes des Herrn Minister Lindner nicht ausreichend definiert sind.
Das Finanznamt argumentierte damit, daß es keine laut VDE keine "Insel" gibt... und unterstellte mir indirekt Einspeisung und Energie Betrug durch rücklaufenden Zähler nebst Steuerhinterziehung. Kann mein Zähler auch nicht wg Rücklaufsperre.
Vor längerer Zeit war ein Monteur d, um "meinen" Zähler zu tauschen, stellt panisch fest, daß ich nicht einspeise, nicht will und kann und er für meinen Zähler gar keinen Auftrag hat.... sondern für den längst demontierten uralten Zähler der Mieter und zieht ab. Ein PAL
Ich bin dabei meinen Anbieter zu wechseln, dabei stellte sich heute raus, daß der Messtellenbetreiber offensichtlich gar nicht weiß was wo wie verbaut ist....
Darum kümmern sich jetzt andere.....
Das Bauamt ist her vorgetrabt und verlangte eine Baugenehmigung für laut Bundesgesetz genemigungsfreie sonstige Bauten, z.B. PV-Anlagen. Der Durchnittsbürger lässt sich offensichtlich einschüchtern. Ich warte auch hier noch auf den Bescheid.
Der kommt garantiert nicht, das zuständige Bundesminiterium hat ein entsprechendes Rundschreiben verschickt. Alle Bauten auf meinem Grundstück sind legal...
Die Liste ließe sich hier schier endlos verlängern.....
Das ist der Hintergrund meiner Frage. In allen Fälle waren "sprachliche Mißverständnisse" der Hintergrund, die sich meist leicht klären ließen.
Aber ohne eine klare Definition was eine "Strominsel", oder wie wir das auch nennen, kommt man da nicht weiter...
Die Infos des VDE bilden die gelebte Wirklichkeit überhaupt nicht ab und als Krönung erklärt mir ein Beamter mündlich, daß er sich einen Dreck um Gesetze schert, er macht hier was er will. Andere haben gekuscht. Ich bat um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Bisher kein Eingang. ich denke da wird wenig kommen.
Ich habe hier noch Rechnungen ab 23 mit ausgewiesener MwSt. liegen, die auf die Rückerstattung warten... Das weiß die Behörde, und es gibt noch keine Urteile zu den anhängigen Verfahren. Bevor noch mehr rechtswidrige Bescheide ergehen, tun die erstmal nichts. Wie gesagt ich habe keinen Bescheid. Wehe denen wenn der da ist.!!! Dann tunke ich tief ein...
Es ist allerdings auch gar nichts Einschlägiges klar an technischen Begriffen definiert, der VDE ist da keinen Hilfe im Sinne des Steuerrechts. Ist auch nicht seine Aufgabe...
Ein Weißer Fleck auf der Landkarte.... Die Gretchenfrage bleibt offen...
Hinweis: Es fährt in Hörweite eine Museumsdampflock vorbeit, ob das was zu bedeuten hat.?
Wie war das mit der Insel mit den zwei Bergen.... ![]()
Hier gab es auch mal zwei Berge im Ort, den Ziegenberg und den Krusenberg, beide Historie, weggebaggert.![]()
Da bleibt nur Galgenhumor....
Das Finanzamt muss doch erstmal irgendeinen Grund haben. Wenn du eine Insel baust, weiß das Finanzamt gar nicht von der Existenz dieser Insel. Warum fragen die dann nach?
Da muss es irgendwelche Details geben, die du bisher noch nicht benannt hast.
Ich weiß nicht, welches Gesetz du meinst. Wenn es ein Gesetz ist, muss das im Internt frei verfügbar sein und dann kannst du auch einen Link hier schreiben.
Da könntest du diese Beschuldigung doch ganz einfach aus der Welt schaffen, in dem du deinen Zähler fotografierst und dadurch eindeutig erkennbar ist, dass der nicht rückwärts laufen kann.
Und wenn die irgendwas von VDE schreiben, dann kannst du dir die Argumentationsgrundlage dafür erstmal geben lassen, auf was genau die sich beim VDE beziehen. VDE macht auch keine Gesetze, dir kann also erstmal egal sein, was der VDE da schreibt. Es geht doch hier um irgendwelche Gesetze, die du vermeintich nicht einhälst, also anschauen, was konkret man dir vorwirft.
Lukas und Jim Knopf?
Willst du uns Märchen erzählen?
Wie können wir helfen, ist Hilfe überhaupt erwünscht? Oder willst du nur Frust abladen?
Wie das? Bei der Bestellung muss man nur versichern, dass die steuerprivilegieren Zwecke erfüllt werden, dann gibt es die Ware für den Netto Preis, also ohne Umsatzsteuer. Möglicherweise hast du mit dem Vorsteuer Erstattungsantrag das große Verwirrspiel beim FA ausgelöst. Die gibt es nur für umsatzsteuerpflichtige Gewerbebetriebe, die dann auf ihre Umsätze die sog. MwSt. bei ihren Kunden erheben und an das Finanzamt abführen müssen. Dies geschieht oft unterjährig mit der sog. Umsatzsteuervoranmeldung (i.d.R. 1/4 jährlich). Nach deiner Schilderung trifft das gerade nicht bei dir zu.
gute Nacht