Was ist eine "Insel". ;-)

So isses.

Ganz offensichtlich ist man sich der Problematik in Teilen der Verwaltung bewusst, demgegenüber stehen Lobbyinteressen.

Allerdings kann mich nicht vorstellen, daß man sich beim VDE der Brisans dieser Thematik nicht bewusst ist.

Achtung mein Internet spinnt wieder, Ursache unbekannt.
Es kommt nicht alles durch...

traurig, anscheinend haben sie da Gesetze und Verordnungen überschnitten / überschrieben.

Das sechsseitige VDE|FNN-Informationspapier „Solidarität im Verbundsystem – Umgang mit Teil- und Inselnetzen“ stammt aus April 2018.

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es seit dem 1. April 2000. Es ersetzte das frühere Stromeinspeisungsgesetz von 1991 und regelte zunächst vor allem die Einspeisung und Vergütung von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft.

So isses.

Wie schon erwähnt ist so was wie eine Öffentliche Verwaltung eine komplexe Sache, UND sie beruht wie die Juris Prudenz und Mathematik auf Logik.

Der "bedeutenste Mathematiker aller Zeiten" hat in seiner Veröffentlichung nachgewiesen, daß eine widerspruchsfreie Logik nicht existieren kann...

Da hilft nur eins, vorher "ins Benehmen" setzen und dann machen....
Die aktuelle "verletzt-fühl-Kultur" bringt nicht voran. Es gibt Fakten und die muß man benennen dürfen.
Auch gegen die scheinbare Inkompetenz von Fachgremien.

Es bleibt die Frage, wie nennen wir die "Lindner-Insel" fachtechnisch richtig.??
Ganz offensichtlich wird dieser Fakt nicht abgedeckt.! Warum ist irrelevant.

Das hat mit Steuerrecht nix zu tun! Aber ich muß es dem Steuerbeamten rüberbringen können, ohne ihn zur Elektrofachkraft nachzuschulen.

Ich sage dem Inselbetreib und er sagt, gibt es lt VDE nicht. Und beide haben Recht.!

Ich habe den Begriff "Eigenstrom" bzw. "Eigenstromanlage" im Hinterkopf. Vor allem bezüglich der eigenen Kraftwerke von Unternehmen. Eine private "Insel" beinhaltet ja auch ein Kraftwerk.

Nicht so ganz (aber ich hab den Gödel/Escher/Bach Schmöker nie ganz gelesen ...):
Der zweite Unvollständigkeitssatz besagt, dass ein solches System die eigene Widerspruchsfreiheit nicht beweisen kann.

Justiz und Verwaltung würde ich allerdings nicht auf diese Ebene heben wollen und sind wohl definitiv nicht widerspruchsfrei :wink:

danke für den Hinweis mit der "widerspruchsfreien Logik", sehr erfrischend. (den Satz könnte man auch glatt in den KI Thread einbauen)

"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." oder so ähnlich, von Albert Einstein.

kannst du das näher ausführen, wie verhinderst du eine mögliche Einspeisung, wenn der Schalter auf "On Grid" steht?

habe etwas quergelesen, es gibt anscheinend Wechselrichter, die können Energie über das öffentliche Netz beziehen, aber keine Energie ins öffentliche Netz einspeisen. Es gibt Geräte, da ist das technisch nicht möglich. Es ist keine Nulleinspeisung gemeint, sondern eine Nichteinspeisung. und da fällt angeblich auch eine VDE Norm weg und damit ist der Wechselrichter im Marktstammregister auch nicht eintragbar, selbst wenn man es denn wollte.

Sorry für Offtopic, aber ist Freitag abend, vor 5 min virtuell ausgestempelt :wink:

Stimmt aber so halt nicht. Mit Blick auf den KI Thread :wink: eine Erläuterung von Copilot

Zusammenfassung

Nein, so formuliert ist die Behauptung nicht korrekt.

Sie spielt vermutlich auf Kurt Gödel an (der oft als einer der größten Mathematiker oder Logiker aller Zeiten angesehen wird). Gödel hat 1931 seine berühmten Unvollständigkeitssätze veröffentlicht. Diese besagen jedoch nicht, dass eine widerspruchsfreie Logik nicht existieren könne. [math.mcgill.ca], [bing.com]

Was Gödel tatsächlich gezeigt hat

Erster Unvollständigkeitssatz

Für jedes hinreichend mächtige formale System (z.B. ein Axiomensystem für die Arithmetik) gilt:

  • Wenn das System widerspruchsfrei (konsistent) ist,
  • dann gibt es Aussagen, die innerhalb des Systems weder bewiesen noch widerlegt werden können.

Mit anderen Worten: Ein solches System kann nicht gleichzeitig vollständig und konsistent sein. [bing.com]

Zweiter Unvollständigkeitssatz

Ein hinreichend mächtiges, konsistentes formales System kann seine eigene Widerspruchsfreiheit nicht innerhalb des Systems beweisen. [math.mcgill.ca], [bing.com]

Was Gödel nicht gezeigt hat

Gödel hat nicht bewiesen, dass

  • alle Logiken widersprüchlich sind,
  • keine widerspruchsfreie Mathematik existiert,
  • oder dass Vernunft bzw. Logik grundsätzlich versagt.

Tatsächlich lauten seine Aussagen eher:

Wenn ein formales System ausreichend mächtig und widerspruchsfrei ist, dann hat es inhärente Grenzen dessen, was darin beweisbar ist. [bing.com]

Noch eine interessante Pointe

Oft wird behauptet:

„Gödel hat bewiesen, dass Mathematik unmöglich ist."

Auch das ist falsch. Die meisten Mathematiker gehen nach wie vor davon aus, dass gebräuchliche Systeme wie die Zermelo-Fraenkel-Mengenlehre (ZFC) konsistent sind. Gödel zeigte lediglich, dass die Konsistenz solcher Systeme nicht aus dem System selbst heraus bewiesen werden kann. [math.mcgill.ca], [bing.com]

Zur Formulierung „bedeutendster Mathematiker aller Zeiten“

Das ist eine Wertung. Je nach Kriterien werden häufig Namen wie Archimedes, Newton, Gauß, Euler oder Gödel genannt. Einen allgemein anerkannten „bedeutendsten Mathematiker aller Zeiten“ gibt es nicht.

Kurzantwort: Die Behauptung ist irreführend. Gödel bewies nicht, dass eine widerspruchsfreie Logik unmöglich ist. Er bewies, dass hinreichend mächtige widerspruchsfreie formale Systeme notwendigerweise unvollständig sind und ihre eigene Konsistenz nicht beweisen können. [math.mcgill.ca], [bing.com]

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Bei uns beispielsweise indem die Multiplus2 am AC IN gar nicht erst beschaltet sind. Und der AC Out kann sich bekanntermaßen nicht mit dem Netz synchronisieren, der spannt sein Eigenes auf.

Es wird also mit dem manuellen, allpoligen Netzumschalter die Last entweder auf Eigenerzeugung oder auf Netz geschaltet.

Gödel zeigte lediglich, dass die Konsistenz solcher Systeme nicht aus dem System selbst heraus bewiesen werden kann.

ich bezog mich auf obige Aspekte

ok, noch eine Möglichkeit, das ist ja ein Gerät was eigentlich Einspeisen könnte, wenn ich das richtig gedeutet habe. Erfordert vermutlich ein weiteres Zertifikat oder Nachweis, daß es tatsächlich so ist, wie du beschreibst ?

So isses, dieser Umschalter entspricht den Vorschriften, Falls da was schief geht, habe ich Inverter gehabt. Meine gehen dann in einem sehr Überschauren Moment in Rauch auf. Halbleiter sterben schneller als jede Sicherung.

Ein solchen Nachweis sieht das Gesetz nicht vor.

Was soll da schief gehen?

wenn ich mal aus Behördensicht lese, dann hast du da ein Wechselrichter verbaut, der einspeisen könnte. Und natürlich wird dann dieser Fall ersteinmal angenommen?! (Es aber aufgrund deiner weiteren Schaltung nicht mehr machen kann.) Die Verschaltung müsste dann vermutlich rechtlich zu deiner Entlastung von einer dritten Partei protokolliert werden ?

Wie war das mit Gödel...??

Schon McMurphy wusste, es geht alles schief immer dann wenn du nicht damit rechnest.

Ein Versagen des mechanisch verrigelter Schalters mit 4 Kontakten in Serie ist relativ sicher. Das wäre ein SuperGau. Ich gehe nicht davon aus, daß das häufiger vorkommt.

Sorry da komme ich nicht mehr mit. Das Versagen des Netzumschalters der explizit für das Netzumschalten konstruiert wurde ist sicher?

Nein, meine Inverter können nicht einspeisen.
Die können keine Netzparallelbetrieb.!

Wer soll das bescheinigen.?

Das sollte heißen:

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