Wann ist ein Batteriespeicher "ortsfest" und damit anmeldepflichtig?

Puh und genau das machts ja so kompliziert... Was ist "per Definition" noch eine Powerbank? Was ist, wenn ich vier Erweiterungs-Akkus für die Bluetti habe? Oder statt 1x15kWh 3x5kWh? Dann ist das problemlos tragbar. Auch in den Keller.

Hm aber er schließt es ja auch nicht aus. Hatte mir ziemlich viele Handbücher bzw. Datenblätter von WR angeschaut - in den wenigsten wird ein Verbot des Betriebs mit einem Akku erwähnt.

Darauf lief meine Frage auch Hinaus, weil ich die Bluetti mit ihren aktuell 2 kWh etwas klein finde und den ganzen USB Unsinn unterwegs eh nicht brauche. Eigentlich brauch ich 5-10kWh und AC unterwegs. Dazu dann eben zur "Zweitverwertung" einen 48V Ausgang, µWR und Betteri/Schuko-Stecker. Tagsüber hängt an dem Teil die Flex und der Staubsauger, Nachts steht das Ding im Carport und packt das was noch drin ist als Nulleinspeisung ins Hausnetz.

Und all das bringt mich eben zum Thema "Was ist ein ortsfester Speicher" :smiley:

Netzparalle ist eher keine Powerbank, weil das ja nur am Netz funktiniert. Erstrecht weil du dazu die ortsfesten Energymeter dafür brauchst.

Der Speicher selbst kann ja nie netzparallel sein da der DC basiert ist (imho). Netzparallel macht doch das erst der Wechselrichter der aus DC AC macht.

Das ist auch die Frage ob die Powerwalls die dann mit x kWh aufrüsten kannst noch als mobil oder ortsfest gelten. Vom Gewicht sind die nicht mehr sooo mobil :wink:

Sowas z.B. mit 8 Zusatzakkus: Preis halbiert – Powerstation Zendure Superbase V6400 mit 6,4 kWh im Test | Heise online bestenlisten

Die Powerstation wiegt ohne Zusatzakkus bereits um die 60 kg.

Da wäre es gut wenn es eine eindeutige Festlegung geben würde.

Na ja so viel ist das nicht. Problemlos mit 2 Mann tragbar, zur not auch allein. Im Baustoffhandel gibts Zementsäcke die mehr wiegen. Glaub nicht, dass die als "ortsfest" gelten :wink:

Wenn ich eine Bluetti AC300 + 4x B300 (auf der Bluetti Webseite unter "Tragbare Powerstation" gelistet) hole hab ich mehr "tragbaren" Speicher als manche Festinstallation...

Jap...

Nach der Verarbeitung sind die meist ortsfest :wink:

:stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:

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Den Akku msst du ja auch nicht anmelden, du musst nur den Specher anmelden, und damit ist dein Batteriewechselrichter gemeint.

Bei mir steht auch nur Victron drin in der Anmeldung.

Es gibt noch die Frage nach der nutzbaren Speicherkapazität, da kannst du rein schreiben was du willst.

Für den Akku brauchst du keinerlei Unterlagen vorzulegen.

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Da ich mich heute ebenfalls mit der Anmeldung beschäftigt habe, teile ich meine Sicht.

Ich werde den Multiplus bei Westnetz und dem Marktstammdatenregister anmelden und fertig. Der Mp2 ist für mein Verständnis ein "Ortsfester" Batterie Wechselrichter. Es geht bei der Anmeldung nicht um unsere Akkus, sondern um den Wechselrichter, der das ganze wieder in Richtung AC invertiert und somit aktiver Bestandteil des Netzes ist. Da der Wechselrichter an die Wand geschraubt wurde ist dieser auch Ortsfest. Die Batterypacks sind daher nicht von Interesse.

Spielraum oder theoretisch diskussionswürdig wäre es, wenn man den MP2 auf einem mobilen Gestell montiert wird, alle notwenigen elektrischen Absicherungen ebenfalls dort unterbringt und diesen dann via "Plug-and-Play" an eine SchuKo Steckdose oder 400V Dose anschließen könnte. Realistisch betrachtet eher selten bis niemals der Fall.

my 2 cents

Öh.... Dann Mal anders rum gefragt: was soll die Anmeldung dann überhaupt? Mir wurde suggeriert, die Anmeldung/Inbetriebnahme ginge nur mit Elektriker. Aber was soll ich bei einem hm-1500 mit einem Elektriker? Am anderen Ende des betteri Steckers ist ja schuko...

@dreffects Ein Hm-1500 darf eigentlich nicht einfach in eine Steckdode gesteckt werden. Das ist aktuell nur bis 600 Watt erlaubt. Und alles was größer ist muss angemeldet werden. Und dafür braucht’s einen Elektriker.

Hmm wer sagt das? Die 600 Watt Regel bezieht sich doch nur auf PV Anlagen. Und so eine hab ich ja schon längst...

Es gibt tatsächlich technische Gründe warum das nicht gemacht werden soll. Die Leitungen sind für eine Richtung leitungsgeschützt. 16A bei einer 1,5mm² Leitung. Wenn der Strom in zwei Richtungen unterwegs ist führt das dazu, dass der Leitungsschutz ab einer gewissen Einspeiseleistung nicht mehr gegeben ist. Andreas Schmitz hat dazu ein Video gemacht. Ich kann das gerade nicht finden.

Den Elektriker brauchst du dafür, daß der den Stecker abschneidet, und das Gerät irgendwo fest anklemmt, bzw. Aber das wolltest du bestimmt nicht hören...

Oliver

Man könnte den auch an einen eigenen Stromkreis mit eigener Sicherung hängen oder sogar mit 2,5mm² Leitung, dann gibt es keinen technischen Grund mehr dafür.

Aber nach Vorschrift wäre das meine ich trotzdem nicht erlaubt.

Der Grund für die "willkürlich" auf 600W festgelegte Grenze (in anderen EU-Längern 800W) ist das über die Sicherung max. 16 A z.B. kommen können + zusätzlich die 600 W von deinem Wechselrichter an einen Verbraucher der dann 3680 + 600 W ziehen könnte und das die Leitung zu dem Verbraucher überlasten könnte (es fehlt in der Betrachtung die Auslösezeit der Sicherung etc. und ab welcher Belastung die anspricht)

@dreffects Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du zu einer normalen PV-Anlage ein Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen ? Dir ist klar dass das ohne Anmeldung den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllt und dazu führen kann, dass Du die EEG Vergütung für die Bestandsanlage verlierst ? Das gleicht gilt übrigens für nicht angemeldete nachträglich installierte Speicher.

@autoschrauberix Subventionsbetrug wird es frühestens wenn man die 10 kWp überschreitet. Wenn man weniger hat begeht man keinen Betrug da sich bei einer Anmeldung nichts an der Vergütung änderte.

Besten Dank für diese Info, da mache ich mich schlau. Ich habe für Einspeisung momentan ohnehin einen eigenen Stromkreis einer ungenutzten einzelnen Steckdose im Technikraum (war für Waschmaschine vorgesehen) im Auge ?

Servus Oliver, doch doch, das wollte ich schon hören. Ich bin ja hier um Input zu bekommen. Wo wäre hier ein Stecker abzuschneiden? Bc01/schuko Kabel kann man doch direkt kaufen. Da muss doch nichts abgeschnitten werden?q

Öh... Nein. Wie kommst du darauf? Hier geht es um die Definition von "ortsfester batteriespeicher"

Subventionsbetrug, weil man einen Speicher nicht anmeldet? Ich speichere Energie in meinem Speicher, speise somit weniger ein und bekomme auch weniger Vergütung.
Verstehe den Tatbestand nicht. Anders sieht es aus, wenn du noch eine weitere Solaranlage in Betrieb nimmst und diese nicht anmeldest.

Mein Wohnmobil steht neben dem Haus und hat eine 500Wp PV-Anlage und einen 2,5kWh Akku, das Ding braucht nicht angemeldet werden, auch nicht wenn ich damit unterwegs oder zuhause an das Stromnetz gehe.

Die Solaranlage auf dem Carport und der Akku müssen angemeldet werden wenn die möglichkeit eines Netzanschlusses besteht.

Das ist Deutschland.

Was ist aber wenn ich jetzt am Abend ein Kabel aud dem Wohnmobil ins Haus lege und damit den Fernsehapparat betreibe ?

Muß ich das Wohnmobil dann auch anmelden?

Währe doch mal eine Aufgabe für die Clairigstelle der Bundesnetzargentur

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Dann frag die doch einfach. Du musst allerdings damit rechnen, daß du dann auch eine Antwort bekommst :wink:

Oliver