Wann ist ein Batteriespeicher "ortsfest" und damit anmeldepflichtig?

Der Absatz 2 beginnt so:

2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt

@stromsparer99 sieh das letzte Wort an. Danach folgen dann die Sätze 1 und 1a

OK dann kannst du den 2 Straßen weiter auf einen unbebauten Bauplatz rollen und er funktioniert einwandfrei so wie ein Mobiler Speicher ( Bluetti )?

Ich wusste garnicht, dass ein Speicher eine KWK Anlage ist (Kraftwärmekopplung).

@stromsparer99 Du solltest die Texte im Zusammenhang lesen.

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@solarfreund

Tue ich doch, er hat doch 8. auch noch farblich markiert. und das betrifft nur KWK

@stromsparer99 OK. Ich verstehe deinen Humor.

@stromsparer99 Aber ja, solange da eine Schuko Steckdose oder eine CEE Steckdose vorhanden ist, ist das kein Problem. Was die Kraftwärmekopplung angeht kann ich dazu nur sagen daß man Kraft ohne Wärme nicht haben kann und die Abwärme nutze ich selbstverständlich in meiner Werkstatt.

immer die selben Diskussionen...

Frage mich warum? Wer nicht anmelden will, meldet halt nicht. Wer dann später versucht das argumentativ durchzusetzen, viel Spaß. Den Gesetzen liegen Verordnungen zugrunde, was @stromsparer99 schon geschrieben hat, PV Akku ist anzumelden.

Ob es aber jemals irgend einen interessiert ob der Akkupack auf Rädern (oder fest auf dem Boden steht) nicht angemeldet ist..., bezweifele ich trotzdem.

Ich meine ähnliches gilt auch bei Notstromaggregaten (Unterschiedliche Regelung ob mobil/ortsfest). Dort ist es auch ein Unterschied ob das Notstromaggregat "mobil" ist oder fest montiert.

Wobei selbst die großen Notstromer im Container als mobil gelte, weil sie komplett ohne vorhandene Infrastruktur überall funktionieren.

Netzparallele Geräte sind an eine Infrastruktur gebunden und somit nicht mobil, auch wenn man Räder oder Tragegriffe dran schraubt.

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@stromsparer99 Alles eine Frage der Interpretation und vermutlich unwichtig. Für die Netzstabilität und -sicherheit ist der Wechselrichter zuständig.

@linuxdep Aber du hast schon gemerkt, dass stromsparer99 Gesetzesteile ohne Zusammenhang zitiert hat, die das gegenteilige meinten?

Das ist der Punkt. Bin ich als Privatmann und Energiekäufer Teilnehmer der Energiewirtschaft?

Wahrscheinlich genauso vielwzie ein Käufer von Bananen einn Handelsunternehmer ist.

Ein Batteriespeicher speichert ganz unabhängig von der Infrastruktur.

Oliver

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@carolus Und selbst als Einspeiser sehe ich mich nicht als Teil der Energiewirtschaft. Dafür sind die Gewinne zu klein.

Na das ist aber unerheblich wie groß oder klein die Gewinne sind. Wer Bienen hält ob ein Volk oder 100 ist Imker... {green}:nerd:

Wenn eine 10kWp Anlage 10MWh produziert, davon nur 4MWh selber verbraucht, ist doch der Großteil davon Energieproduktion für andere...

Aber noch mal, egal was und wie ihr es seht, die Regelungen sind recht klar, klarer als bei den meisten anderen Gesetzen.

Moin,

die "Ortsfestigkeit" kann alleine durch den offentsichtlichen/gepannten Verwednungs-/Bestimmungszweck entstehen. Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Habe das Beispiel hier mit dem defekten Boot auf dem Trailer mit Zelt (glaub ich) schonmal gebracht. Da waren nur die Räder auf dem Boden und am Ende war es der Bestimmungszweck der die Ortfestigkeit ausgemacht hat... Anderes Beispiel: Ein Kühlschrank muss nach DGVU auch geprüft werden, trotz Rollen hinten und Stecker, da ortsfest...

Ich selber habe die Diskussion mit meiner Outdoorkitchen... eine Schuppen auf Schienen, den man 4m bewegen kann ist trotzdem ortsfest und unterliegt der LBO...

Grüße

Was wäre dann bei einem Elektroauto mit großem Akku das defekt ist? :wink:

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten! :slight_smile:

Auch dort direkt im Screenshot ist wieder von "ortsfest" die Rede.

Das Gesetz schreibt hier aber nicht konkret die Erfassung von bestimmten Anlagetypen vor sondern "zwingt" das Marktstammdatenregister lediglich dazu, die im Gesetz definierten Ziele zu erreichen. Mit welchen Mitteln das passiert schreibt das Gesetz nicht vor.

Die Ziele sind:

1. die Verfügbarkeit und Qualität der energiewirtschaftlichen Daten zur Unterstützung des Zwecks und der Ziele nach § 1 für die im Energieversorgungssystem handelnden Personen sowie für die zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verbessern,
  1. den Aufwand zur Erfüllung von Meldepflichten zu verringern und

2a. die Prozesse der Energieversorgung durchgängig zu digitalisieren und dafür insbesondere den Netzanschluss und den Anlagenbetrieb im Hinblick auf Energievermarktung, Förderung, Abrechnung und die Besteuerung auf eine einheitliche Datenbasis zu stellen,

  1. die Transformation des Energieversorgungssystems gegenüber der Öffentlichkeit transparent darzustellen.
Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass alle Stromspeicher erfasst werden müssen. Sonst wären wir ja wieder bei der viel zitierten Powerbank fürs Handy.

Die Ausführende Behörde/Einrichtung, in diesem Fall die Bundesnetzagentur mit Ihrem Marktstammdatenregister setzt die Ziele des Gesetzes aktuell in Ihrer eigenen Interpretation um - und spricht da eben nur von "ortsfesten" Batteriespeichern.

Daher rührt ja auch meine Frage...

Da möchte ich widersprechen. Nimm eine 24V Batterie, einen kleinen Step-Up Converter, einen kleinen Mikrowechselrichter wie einen HM-300, und noch einen 50€ Inverter, schraub das alles auf einen "Hund" und fertig ist ein höchst transportabler Energiespeicher der tagsüber auf dem Campingplatz im Inselmodus und abends im Eigenheim als Nulleinspeiser verwenden kannst. In Summe unter 20 Kilo, mit einer Hand tragbar und identisch verwendbar wie eine Bluetti.

Das ist ein Interpretationsfehler des Textes :wink: Per Gesetzesdefinition geht es um "Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft" und um "Anlagen der Elektrizitätswirtschaft". Ersteres sind wir nicht, zweiteres haben wir eventuell :wink:

Wie meinst du das? Wenn ich mit einem HM-300 aus einem x-beliebigen Akku 230V mache ist dieser Mikrowechselrichter doch nicht registriert?

Nicht so ganz - die Intention meiner Frage ist ja, dass ich es richtig machen möchte und daher nach einer konkreten und belastbaren Definition von "ortsfest" suche. Ich habe eine Bluetti die ich unterwegs dabei habe um z.B. eine Bohrmaschine oder Flex zu betreiben. Abends kann ich damit problemlos mittels Mikrowechselrichter ins Hausnetz 200-300W über den 12V Ausgang einspeisen. Wenns ein Hoymiles oder Envertech WR ist hat er NA Schutz nach VDE usw wie bei einem Balkonkraftwerk. Ist das dann ein anmeldepflichtiger Speicher?

Ah, das ist ein sehr interessante Ansatzpunkt. Für steuerliche Themen gibt es ja §42 AO ("Gestaltungsmissbrauch") :wink: Anbieter wie Tewaycell haben ja z.B. eine rollbare 15kWh box im Sortiment mit diesem überaus tollen Produktbild:

Den "soll" man ja offenbar den Bildern nach quasi zum Sport mitnehmen, während dem 90-Minuten Fußballspiel per Solar laden, um im Nachgang den mit grünem Strom betriebenen Elektrogrill zu befeuern? Abends könnte man dann das ding natürlich wieder in den Carport rollen, an den WR anschließen und mit Schuko den Strom ins Hausnetz packen...

Alle Antworten klingen aber bislang auch extrem danach, als ob dies bislang quasi nie endgültig geklärt bzw. durchgeklagt wurde. :confused:

Das würde ich nicht anmelden... die Bluetti ist ja per Definition nur eine große Powerbank. Ob ein µWR mit einem Akku gespeist noch als normaler Betrieb bezeichnet werden darf, mag ich bezweifeln, so lange der Hersteller dies nicht explizit als Betriebsmodus angibt. Machbar ist vieles...

Einen ESS Akku nur mit Rollen unten drunter zu bauen hilft aber nicht. Es sei denn du baust dir einen kleinen Wagen, wo alles drauf ist, mit einem CCE Stecker dran, WR und alles darauf, eine DIY Bluetti halt, da könnte man es sicher als nicht ortsfest bezeichnen, aber im Keller sollte das auch nicht stehen, denn die >100kg wird schwer die Treppe hinauf zu rollen.

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