Punkt 1 Pflicht zum hydraulischen Abgleich oder gleichwertig?
Thermischer Abgleich oft besser als hydraulisch, aber nicht immer geeignet. Bspw. bei wechselnder Heizlast, Tür auf Tür zu, Kaminofen an, Kaminofen aus.
Aber selbst in diesen Fällen mit thermischem Abgleich über Smarte Thermostaten brauchst du die Heizlastberechnung Nach Verfahren B. Was besser ist, als Verfahren A, aber in einem Raumverbund, der über mehr als ein Stockwerk geht trotzdem vollständig versagt.
Wenn zusätzliche eine Wärmequelle vorhanden ist, wie Klimaanlage oder Kamin versagt sie ebenfalls.
Ja man könnte Sachen einsparen oder besser machen.
Meines Wissens ist die Heizlastberechnung in GB kein Teil der Förderbedingung hinterher im Nachweis, sondern deine Eintrittskarte zu Beantragung. Bedeutet wenn du keine hast, kannst du den Antrag gar nicht erst stellen. Heißt weiter wenn du sie hast, dann sind alle Angebote die du daraufhin einholst automatisch vergleichbar, weil alle Anbieter die gleichen Annahmen treffen.
Heizlastberechnung ist keine Raketenwissenschaft, wird aber extrem oft falsch gemacht indem in einem beliebigen Programm Default-Werte durchgeklickt werden und tatsächlich stattgefundene Sanierungen nicht eingepflegt werden.
Punkt 2
Die Heizkurve richtet sich im Idealfall nach dem schlechtesten Heizkörper. Alle anderen Heizkörper drosseln dann den Volumenstrom, und du musst hydraulische Kopfstände machen, um das Regelverhalten der Wärmepumpe auf die Kette zu kriegen. Trennpuffer, hydraulische Weichen, hastdunichtgesehen. Würde man sicherheitshalber zu niedrig fahren und stattdessen in den Räumen in denen es dann nicht reicht, die Heizkörper tauschen, aktivieren, um eine Klimaanlage ergänzen, Fenster tauschen um Heizlast zu senken, Pulli anziehen, dann wäre die Wärmepumpe im Gesamten effektiver, besser geregelt und billiger. Aber nein unsere Installationen müssen ja immer so gemacht werden wie man vor 100 Jahren eine Ölheizung eingebaut hätte.
Punkt 3 Netzdienlichkeit. Ursprünglich ging es um die SG-ready-Schnittstelle. Die hat nie einmal jemals ein Netzbetreiber auch nur in Erwägung gezogen anzusteuern. Trotzdem geistert sie immer noch durch die Fördernebenbedingungen und machen bspw. Klimaanlagen teurer. Das mittlerweile der EnWG14a dazugekommen ist und mehr oder weniger über dieselbe Zusatzplatine ihre Information ausspielt, sei dahingestellt. Für Anlagen <4,2kW elektrisch wäre das kein Argument etwas extra teuer einzukaufen. Für Anreizsysteme reichen Api-Schnittstellen da braucht es keine dezidierten teure und oft verkabelte Komponenten.
Punkt 4 Erdarbeiten. Wer auch immer möchte oder nicht anders kann, kann das machen. Es sollte aber jedem Klar sein, dass eine Wandkonsole eine sehr gutes und sehr billiges Fundament ist, das extrem wenig Zusatzaufwand erzeugt. Wird leider auch dann nicht so gemacht oder angeboten wen es Problemlos möglich wäre.
Punkt 5. Es sollte bei Konsultationen mehr auf die Erfahrung in Foren gesetzt werden, als auf die von Industrie und Lobby. Selbst Verbraucherschutz hat einen Bias, weil die vermeintlichen Komfort oder Versorgungssicherheit oft hoch bewerten ohne den verbrauchern Selbst die Möglichkeit zu geben darüber zu entscheiden.
Punkt 6 Normative Einschränkungen. Wusstet ihr dass es eine Normfüllzeit für Badewannen gibt? Und wenn die Schüttleistung deines Speichers nicht ausreicht um diese Wanne in der geforderten Zeit zu füllen, dann muss der Speicher geändert werden statt die Füllgeschwindigkeit gesenkt. Das ergibt sich indirekt aus den Bedarfskennzahlen der DIN 4708 die eine 10 Minuten-Spitzenlast definiert. Zu kompliziert? Anderer Meinung? Toucheé ! Normen dienen zwar dem Stand der Technik, werden aber auch zur Definition eines mängelfreien Werks herangezogen. Und dann dienen sie eben auch dazu eher etwa mehr als zu wenig zu verkaufen. Der Kunde kann das aber nicht sehen, weil die Normen nun mal nicht frei verfügbar sind. Er kann daher auch nicht darüber verhandeln, obwohl er Normabweichungen durchaus vertraglich vereinbaren könnte wenn es zu seinen Gunsten wäre.
So haben wir also Wärmepumpen die inkl. Heizstab (EnWG14a Relevanz) im Auslegungspunkt die Bude auf 20°C Heizen. Inklusive Treppenhaus, Partykeller und Schlafzimmer. // Und niemals nicht würde der Bewohner an diesem einen Tag einen Pulli anziehen, oder den Partykeller auskühlen lassen /ironie off/