Sehr interessantes Thema mit dem "Relay-Gate" bei Deye.
Aber ehrlich gesagt: Ist hier eigentlich Off-Topic. Hier in diesem Thread geht es um die sich abzeichnende 2000 Wp-Begrenzung der Modulleistung bei Balkonkraftwerken ab dem 1.1.2024. Das mit den Deye-Wechselrichtern passt eher in das entsprechende Deye-Unterforum, das es nun neuerdings im Bereich Wechselrichter gibt.
@uschi
Mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zum Solarpaket I am 28.06.2023 wurde die Verbändeanhörung gestartet. Die Verbände hatten bis 05.07.23 Zeit sich zu äußern. Den 28.06. mit gerechnet wären 6 Werktage zur Äußerung möglich gewesen.
So wie ich es am Rande mitbekommen habe, forderte das Gerichtsurteil einen Mindestzeitraum von 14 Tagen zur Meinungsbildung für die Abgeordneten (Verbände?). Beim Solarpaket I wäre die Forderung aus Karlsruhe genauso wenig erfüllt wie beim Heizungsgesetz.
Ich gehe davon aus, dass die Abstimmung zum Solarpaket I nach der Sommerpause erfolgen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass auch noch Stellungnahmen nach dem 05.07.23 vor der Abstimmung berücksichtigt werden müssen. BMWK Infos zum Solarpaket I
Es muss danach noch in Kabinett und 3 Lesungen im Parlament überstehen. Also das wird (sowet mir bekannt) erst Anfang nächsten Jahres etwas.
Was die 2kWp angeht: Es scheint sich um etwas Rechtliches im EEG zu handeln. Anscheinend MUSS irgendeine Grenze definiert werden (zur Info: vorher stand das nicht im EEG selbst, sondern nur in der VDE AR-N4105). Wie die aber auf die 2kWp gekommen sind: Keine Ahnung. Wir versuchen das noch zu klären. Vermutlich können wir aber nichts mehr daran ändern.
[quote data-userid="3" data-postid="139815"]Was die 2kWp angeht: Es scheint sich um etwas Rechtliches im EEG zu handeln. Anscheinend MUSS irgendeine Grenze definiert werden (zur Info: vorher stand das nicht im EEG selbst, sondern nur in der VDE AR-N4105).[/quote]Das ist aber kein zwingender Grund, eine komplett neue Grenze zu definieren. Da nimmt man einfach die bereits vorhandenen 30 kWp und schon sind alle glücklich. ? ? ?
Warum müssen Balkonsolaranlagen ins EEG, obwohl die Betreiber keine EEG-Vergütung erhalten bzw. darauf verzichten?
Bisher gab es für Balkonsolaranlagen ohne Erwähnung im EEG auch keine rechtlichen Probleme.
Warum lässt man nicht einfach bewährte Regelungen bestehen?
[quote data-userid="20006" data-postid="139900"]Warum lässt man nicht einfach bewährte Regelungen bestehen?[/quote]Na, dann könnte man ja nichts Neues mehr verbieten. ?
[quote data-userid="9207" data-postid="139950"]Sieht so wirklich wieder so aus, als wenn irgendeine Lobby eine niedrige Grenzen haben will.[/quote]Das klingt mir zu sehr nach Verschwörungstheorie. Eine Lobby hat in der Regel irgendein Interesse, meistens umrechenbar in die Einheit €uro. Und ist sehe nicht, wie man diese 2 kWp-Grenze irgendwie gewinnbringend nutzen kann. Diejenigen, die das überschreiten, sind zu wenige und Geld kann man durch diese Grenze auch irgendwie nicht verdienen. Das riecht eher nach Politik denn nach Lobby.
[quote data-userid="9207" data-postid="139954"]Bin ich mir wirklich nicht so sicher.[/quote]Es geht doch nur um die 2 kWp und welches Interesse sollte eine Lobby haben, hier eine Grenze einzuführen? Das bringt doch nichts.
[quote data-userid="478" data-postid="139955"]entweder man ist autark oder man ist es nicht, meiner meinung nach gibt es keine 99% autarkie (kann man vergleichen mit ein bisschen schwanger ? )[/quote]Doch, doch, "ein bißchen schwanger" gibt es schon, das geht aber nach drei Tagen Fasten wieder weg. ? ? ?
das ist ne gute Frage. Ich habe da direkt keine verlässliche Antwort, ich könnte jetzt nur mutmaßen. Ichwüde mich da mal vllcht direkt an Geschäfte wenden, die was mit solaranlagen u tun haben. Vllcht haben die zu den rechtlichen Sachen mehr Ahnung Viel Erfolg jedenfalls für dich.
Ihr Witzbolde:-) Aber ich denke, es hat irgendeinen Grund. Ob der natürlich wichtig ist, ist dann mal wieder ne andere Frage:-) Deutschland ist ja das Land der Regeln. Das muss ja auch aufrecht erhalten werden wie ich finde:-)
Aufgrund des äußerst "zuvorkommenden" Verhaltens von Deye entsteht an der Relais-Baustelle jetzt im Augenblick ein Schaden, dessen Folgen noch gar nicht abzusehen sind. In jedem Fall leidet darunter auch die ganze Petition, was im Extremfall sogar zu einem Abbruch der Gesetzesänderung führen könnte. Im Prinzip müßte man direkt noch froh sein, wenn man wenigstens noch die alten 600 VA zusammen mit der Einspeisesteckdose weiterhin betreiben darf, denn wirklich absolut sichergestellt ist nicht einmal mehr das.
In jedem Fall war es von Andreas Schmitz und allen Youtubern richtig, den Fall aufzudecken und an die Öffentlichkeit zu bringen. Man kann ihnen dafür gar nicht genug danken! Aber ob das auch reicht, den Schaden an der Petition, den jetzt gerade Deye verursacht, zu kitten, das müssen wir sehen. ?
Wer gerade viel Lobby-Arbeit betreibt sind unsere Elektriker, die sich zum Teil offen gegen die VDE stellen und alles vorher und hinterher prüfen und freigeben wollen.
Die haben durchaus ein Interesse, die "freien" Anlagen klein zu halten.
Das ist genau das Problem, was ich sehe: Das RelaisGate ist doch für solche Lobbyisten eine Steilverlage. Morgen kommt die Schlagzeile in der Tagesschau zusammen mit einem nachfolgenden Brennpunkt: "Regierung kehrt von der PV wieder ab und reaktiviert wieder die drei noch verbliebenen Kernkraftwerke" ?