Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

Politik ist schon ein eigenartiges Umfeld.

Wo kommt nur diese 2kW-Begrenzung so plötzlich her? Als die Petition eingereicht wurde, habe ich nichts davon gelesen. Während der Mitzeichnungsfrist wurde das nicht diskutiert. In der Anhörung vor dem Petitionsausschuss in Berlin kam es nicht zur Sprache. Mir ist auch nicht erinnerlich, es im Strategiepapier des BMWK gelesen zu haben. Und nun, kurz vor knapp vor der Beschlussfassung im Bundestag, ist plötzlich diese 2kW-Limitierung vom Himmel gefallen. Es wäre schon mal interessant, ein Back-Tracing zu machen, wer das wann dem Gesetzgeber "eingeflüstert" hat.

Meine Ansicht dazu: Die 2kW-Vorgabe ist doppelt kontraproduktiv. Einerseits werden dadurch Besitzer von Norddächern eingeschränkt. Und andererseits werden dadurch unbedarfte Benutzer womöglich animiert oder geradezu vom Gesetzestext "angestiftet", auf Biegen und Brechen mit abenteuerlichen Schaltungen 2kW Modulleistung an einen viel zu kleinen WR anzuklemmen, eben weil es ja "erlaubt" ist. Opa Müller liest von 2 kW, kauft sich 5 Stück 400W-Module, schaltet diese in Reihe (weil das mit den MC4-Steckern ja so schön geht) und klemmt diese an einen Hoymiles HM-300 an. Das gibt einen ordentlichen Knall, bei 200V Leerlaufspannung.

Idee, wie man das kurzfristig noch in vernünftige Bahnen lenken könnte: Man unterbreitet folgenden Gegenvorschlag:


1. Die Modulleistung wird allgemein (z.B.) auf das 1,5-fache der Wechselrichterleistung beschränkt.
  1. Wenn der Hersteller des Wechselrichters eine technisch maximal zulässige Modulleistung in der Produktspezifikation angibt, so tritt diese an die Stelle der Begrenzung nach 1. Herstellervorgaben zur Verschaltung (parallel oder in Serie) sind einzuhalten.

Hintergedanke ist der, dass letztlich nur der Hersteller des Wechselrichters wissen kann, wie viel Modulleistung der aushält. Niemand weiß scheinbar so genau, wie viele parallele Module z.B. ein Hoymiles HM-600 "verträgt". Andererseits lese ich in einem vorangehenden Posting, dass es einen Growatt-Wechselrichter gibt, der bei 600W Nennleistung leicht mit 3 kW Generatorleistung klarkommt.

@alexx

Würde ich nicht! Einfach den 2 kWp-Paragraphen ersatzlos (!) streichen und gut. Alles andere macht die Geschichte nur unnötig kompliziert. Die WR haben alle Sicherungen gegen zu hohe Eingangsleistungen eingebaut, die, sobald sie auslösen, dies durch Rauchzeichen bemerkbar machen und dann is' a Ruah im WR. Je mehr man da mit Paragraphen herummurkst, desto schlimmer wird's, bis irgendwann auch der letzte Bürger in der Republik das Handtuch wirft und lieber Kohlestrom bezieht - darauf läuft's nämlich hinaus.

Daniel

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@docemmettbrown

Ganz klar, die Bestimmung mit den 2kW ganz herauszustreichen, wäre die beste Lösung.

Nur irgendwelche "Mächte der Finsternis" müssen diese Begrenzung kurzfristig und abseits der Augen der Öffentlichkeit in den Gesetzentwurf "eingeschleust" haben. Wenn man die komplette Streichung fordert, stößt man auf deren Widerstand. Schlägt man dagegen eine alternative Beschränkung vor, die in der Praxis weniger stört, aber immer noch nach sinnvoller Beschränkung klingt, dann bekommt man das vielleicht eher durch. Das lässt sich, rein diplomatisch gesehen, besser verkaufen.

Aber mal schauen - vielleicht hat der Andreas ja ein glückliches Händchen und bekommt es ganz weg. Die Daumen seien hiermit gedrückt...!

@alexx

Diese 2 kWp sind kompletter Mumpitz! Die Zivilisten kaufen sowieso ihre Fertiganlagen mit einem WR zweifelhafter Qualität beim Discounter, die sind also ohnehin nicht im Zielfernrohr. Und diejenigen, die sich auskennen, nun, die kennen sich ja eben aus. Das sind die, die auch aus beschatteten Nordanlagen noch was rausholen. Ich sehe in den 2 kWp absolut keinen Nutzen, aber jede Menge Möglichkeiten, die Energiewende zu bremsen.

Was kommt denn als nächstes? Zweijähriger TÜV für alle Balkonanlagen? Oder womöglich noch eine Steuer auf PV-erzeugten Strom? Dat bringen die noch fertig!

Daniel

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Die Vorschläge sind beide NOCH schlimmer als der jetzige 2kW!

Darum geht es nicht einmal im Ansatz!

Natürlich sagt HM, dass er "maximal 400+Wp Module" verträgt.

Das heißt aber nicht, dass ich da nur EIN solches Modul dranhängen darf, sondern einfach, dass die maximale Eingansleistung maximal 400+Wp haben sollte.

Und das ist im Winter und bei Norden eben nur dann der Fall, wenn ich 2-4000Wp an Modulen dranhänge.

Das sehe ich auch so. Das tolle an der bisherigen Balkonsolaranlagenregelung war der unbürokratische PV-Anschluss und die persönliche Freiheit eine zu den eigenen Vorstellungen und Bedingungen passende Modulleistung wählen zu können.

Ich habe beim BMWK angefragt und die Frage wurde an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Bald gibt es Aufklärung.

Falls es keine sinnvolle technische Begründung gibt (mir wäre momentan keine bekannt), dann werden wir (im Zweifel nur ich) darauf pochen, dass der Teil gestrichen wird

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Die technische Diskussion bitte woanders. Hier bitte keine Grundlagen klären, sonst wird es zu unübersichtlich. Für die Bewertung was die üblichen 1.5mm² Kabel aushalten, muss man ein relativ lange Protokoll / Berechnung anfertigen. Ich habe sowas in vereinfachter Form für die 800W gemacht und komme auf kein Problem bei 2kW oder auch höher.
Kurz zur Erläuterung, warum die Einspeisung != einer Last ist: Das Problem liegt am Leitungssschutzschalter / dass dieser bei BKWs später auslöst, da der Strom am Netzeingang ja reduziert wird. Die Belastung für die Kabel in Verbrauchernähe sind dann aber trotzdem hoch. Typischerweise reichen unsere Kabelreserven um sowas zu kompensieren. Aber um soetwas richtig zu bewerten, muss man eine Menge einbeziehen (Lastgang, Wahrscheinlichkeiten wann welcher Zustand wie oft eintritt usw.).

Deswegen warten wir jetzt einfach die Antwort des BMWK ab.

Ich habe die technische Frage herausgetrennt.

Sie steht jetzt als Thema " Wechsel Richter Eingangsspannung" im Wechselrichterforum

Ich frage mich ob diese Erklärung richtig verstanden wird.
Ob ich sie richtig verstehe?

Angelehnt an C, C++, JS usw. bedeutet != ~ NICHT GLEICH ~ KEINE
Es programmiert ja nicht jeder. ?

SolarHeini

@drbacke als Antwort wird kommen:

Wenn wir da jetzt nochmal begehen muss wir nochmal von vorne anfangen, dann kommt das Gerät nicht mehr rechtzeitig zum 1.1.24.

Irgendjemand hat da geschickt in letzter Minute was reingeschoben, wohlwissend das das nicht zeitgerecht noch geändert werden kann.

Dann macht man eben mehr als 2kwp für die paar Leute die das brauchen wird man das schon dulden. Gibst halt beim der Anmeldung 1,5 an wer soll das prüfen und vor allem wie bestrafen?

Die meisten wenn nicht 99% bleiben unter 2kwp

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Nein wird es nicht, wir wurden schon an die entsprechenden Referate weitergeleitet. Wir werden da schon sehr ernst genommen

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@drbacke

Ich drücke Euch ganz fest die Daumen, dass Ihr in letzter Minute noch "das Ruder herumreißen" könnt. Die Zeit rennt...

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Wie wäre es denn, wenn man am 31.12.2023 um 23:55 Uhr im Marktstamm ein BKW mit z.B einem 600VA Growatt ( ? ) und 10 Modulen a. 400Wp anmeldet.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber schafft man dann ja bis 0:00 nicht mehr und danach ist sie ja nicht mehr erforderlich. ?

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[quote data-userid="632" data-postid="139556"]Wie wäre es denn, wenn man am 31.12.2023 um 23:55 Uhr im Marktstamm ein BKW mit z.B einem 600VA Growatt ( ? ) und 10 Modulen a. 400Wp anmeldet.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber schafft man dann ja bis 0:00 nicht mehr und danach ist sie ja nicht mehr erforderlich. ?[/quote]Dann kannst Du die MaStR-Anmeldung auch schon am Freitag Nachmittag dem 29.12. erledigen, vielleicht so ab 16 Uhr. Vor Dienstag (2.1.) tut sich da doch sowieso nichts mehr. Wahrscheinlich spielt das aber ohnehin keine Rolle, denn ab 1.1. dürften ohnehin alle Schandtaten dieses Jahres gegenüber dem VNB "verjährt" sein. ?

Daniel

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Au weia......

EILMELDUNG: 1000de laufende BALKONSOLARANLAGEN verlieren bald ZULASSUNG? - YouTube

VG,

René

Bin ja mal gespannt wie dann das Gesetz morgen verabschiedet wird, ob sich da noch was ändert?

Äh Korrektur, war die Verabschiedung nicht schon heute?

[quote data-userid="9895" data-postid="139678"]
EILMELDUNG: 1000de laufende BALKONSOLARANLAGEN verlieren bald ZULASSUNG? - YouTube

[/quote]Ja, aber nur die, die im MaStR angemeldet wurden. hüstel

Das Thema EMV wurde von Andreas Schmitz zwar anfangs kurz erwähnt, aber nicht thematisiert. Da kann noch größeres Ungemach drohen, was vermutlich viele noch gar nicht auf dem Schirm haben. Denn wenn der WR zu stören anfängt, irgendein Nachbar meckert bei der BNetzA und die kommen mit dem Prüf- und Meßdienst, dann kostet das Geld. Finden sie dann eine unangemeldete Einspeiseanlage, kann man nur spekulieren, wie die BNetzA darauf reagiert.

Ich kann nur allen Zivilisten empfehlen, wenn sie ein UKW-Rundfunkgerät haben, mit diesem mal bei Sonne über das Band zu gehen und zu schauen, ob dort irgendwelche Störungen oder Rauschen auftritt, welches bei ausgestecktem WR nicht vorhanden ist. Wer einen Weltempfänger hat, kann das auch im Bereich von ganz unten bis 30 MHz tun, vorzugsweise in AM. Funkamateure werden ohnehin wissen, ob ihr WR QRM erzeugt oder nicht.

Übrigens ist das keineswegs auf WR begrenzt. Auch andere elektronische Geräte (oftmals Jubelelektronik oder Schaltnetzteile) können Störungen erzeugen, die im Extremfall die BNetzA wie der Honig den Bären anlocken können.

Daniel

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Aber nur, wenn es Störungsmeldungen gibt.