Hallo PV-Freunde,
bisher gab es für Balkonsolaranlagen nur die Beschränkung der Wechselrichter- bzw. Einspeiseleistung auf 600 Watt. Die meisten gaben sich mit 1-2 Modulwechselrichtern und 1-2 Modulen zufrieden. Dies kann man so machen, muss man aber nicht.
Praktisch ging und geht bis 31.12.2023 und der Balkonsolaranlagenregelung viel mehr.
Wieso?
Durch eine nicht explizit gesetzte Installationsgrenze für die Modulleistung können aktuell mit Balkonsolaranlagenregelung noch so viele Module installiert werden, wie für die Eigenbedarfsdeckung gewünscht / sinnvoll erscheinen. Ab 01.01.2024 ist damit Schluss. Dann sollen nur noch maximal 2000 Wp Modulleistung für Balkonsolaranlagen erlaubt werden. Für viele klingt das nach einer großzügigen Regelung. In der Realität ist es das Gegenteil. Die erzielbare Unabhängigkeit vom Energieversorger mit Balkonsolaranlagen soll gedeckelt werden.
Ich kenne Leute, die sich mehrere kWp Modulleistung aufs Dach gesetzt haben und die Anlage dynamisch auf max. 600 Watt oder Nulleinspeisung runter regeln. Der Netzbetreiber hat keine Möglichkeit einzuschreiten. Überschüssiger Strom wird beispielsweise zur Warmwasserbereitung oder E-Auto Betankung genutzt.
Wird so eine "Balkonsolaranlage" noch mit einem Stromspeicher kombiniert, wird sie zum Grauen für die EVU. In der einstrahlungsreichen Zeit März - Oktober und an sonnigen Wintertagen bleibt der Stromzähler stehen.
Welches Ziel wird von wem mit der Begrenzung der Modulleistung bei Balkonsolaranlagen auf 2000 Watt verfolgt?
Ich habe diesbezüglich mal bei unserem grünen BMWK nachgefragt und bin schon sehr auf die Antwort gespannt.
Freundlich grüßt
pv-fan
Wenn man nie mehr als 600W verbraucht, ja, dann bleibt der Zähler stehen. Wenn doch, dann läuft der Zähler entweder langsamer, oder die Anlage ist halt doch keine Balkonsolaranlage.
Es wird getan als ob man dann etwas dürfe, was vorher nicht erlaubt war.
Es soll sicher vermieden werden, dass die 800W allzu oft und allzu lange erzeugt werden können.
Zwischen den Zeilen :
Betrieb mit Speicher (Spardose) und Einspeisung in das Hausnetz bei Bedarf UNERWÜNSCHT / NICHT VORGESEHEN.
Wie ließe sich auch Speicherinhalt WATT/h in WATTp umrechnen / deuten? ?
Danke an SolarHeini für das zeitgleiche posten des gleichen Links
Meiner wurde wieder entfernt. Wahrscheinlich weil ich neu hier bin.
Balkonsolaranlagen mit Speicher kommen auf den Markt. Vereinfachte Anmeldung? Offenbar Fehlanzeige.
Solange noch nichts in Gesetze gegossen ist sollte man nicht behaupten das das schon beschlossene Sache ist und sich dabei auf VDE-Wünsche und Webseiteninfos berufen.
Fest gemauert in der Erden steht die Form, aus Lehm gebrannt. Heute muss die Glocke werden frisch Gesellen, seid zur Hand. man weiß aber wer und wie da gießt.
SolarHeini
Die EVU hat nichts gegen Balkonkraftwerke. Die verdienen auch so ihr Geld. Dann die Aussage Nulleinspeisung, warum nicht einspeisen? 1 Million Balkonkraftwerke ist ein Kohlekraftwerk weniger......
Ich bin der Meinung anmelden einer Anlage ist sozial und tut nicht weh. Mit 2 KW/p Modulen und einem ordentlichen WR mit Akku macht das schon eher Sinn.
Die 600W betreffen nur die maximale Einspeiseleistung. Mit dynamischer Abregelung kann die Einspeiseleistung auch auf 0 Watt begrenzt werden. Ein dynamisch abgeregelter Hybridwechselrichter (irgendeiner Leistung) mit Stromspeicher wird den Zähler zum Stillstand bringen, solange der Hausverbrauch unter der Wechselrichterleistung liegt.
Andere Frage: Ist das für den 1.01.2024 geplante Gesetz überhaupt grundgesetzkonform oder ein unzulässiger Eingriff in die Bürgerrechte? Kennt sich da jemand mit dem GG besser aus?
Leider habe ich den Entwurf mit Modulleistungsbegrenzung nicht beim BMWK gefunden. Ich bin mit den Abstimmungsprozessen und der Transparenz für Bürger nicht so vertraut. Ich kann auch nicht beurteilen, wie realistisch Änderungen noch sind, wenn der Entwurf in der Ressortabstimmung ist.
Diese Modulleistungsbegrenzung auf 2000 Watt für Balkonsolaranlagen liegt auf dem Tisch. Wenn das von PV-Freunden und Petitionsunterzeichnern so akzeptiert wird, wird die Begrenzung wohl zum 01.01.2024 beschlossen.
Zu wessen Nutzen, Schaden kann jeder selbst beurteilen.
Das ist zwar richtig, ist aber weder heute noch (vermutlich) in Zukunft ein Balkonkraftwerk bzw. eine mit vereinfachter Anmeldung und per Stecker vom Laien anschließbaren Klein-PV. Da ist die Sachlage einfach und eindeutig: Der Umrichter darf maximal 600W Ausgangsleistung haben. Einen stärkeren per externer Regelung auf 600W Einspeiseleistung am Hausübergabepunkt zu begrenzen, ist nicht zulässig.
Da ändert sich also mit der vermuteten Änderung im Gesetz überhaupt nichts.
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Andere Frage: Ist das für den 1.01.2024 geplante Gesetz überhaupt grundgesetzkonform oder ein unzulässiger Eingriff in die Bürgerrechte? Kennt sich da jemand mit dem GG besser aus? [/quote]
Wo siehst du denn einen Eingriff in die Bürgerrechte bei diesem Gesetz?
Es werden nach meiner Lesart nur technische Normen und Grenzwerte per Gesetz festgelegt. (Wurde schon sehr oft getan Bsp. Straßenverkehrszulassung für Fahrzeuge, Führerscheinklassen, etc.)
Damit erhält der Bürger einen gesicherten Rechtsrahmen für evtl. vorzunehmende Handlungen, den er ggf. auch gerichtlich überprüfen lassen kann.
Ob der Bürger dann eine solche Handlung vornehmen will und ein entsprechendes Gerät kauft und installiert oder nicht ist ganz ihm selbst überlassen, das nennt sich Freiheit der Entscheidung.
Weiterhin gilt dieses Gesetz für alle Bürger der Bundesrepublik, auch da sehe ich keine Einschränkung der Grundrechte, es darf also jeder tun, sofern er sich an die entsprechend festgelegten Normen und Grenzwerte hält.
(Die anderen Regelungen wie zB. Mietrecht und BGB werden in anderen Rechtsnormen behandelt, da sind die, wie bereits berichtet, aber auch schon dran.)
Aus meiner Sicht also erstmal keine Bedenken wegen Grundrechten.
Ich wage mich mal ganz vorsichtig an eine Vermutung, was möglicherweise der Hintergrund für diese 2 kWp sein könnte:
Mit den heutigen Modulen mit deutlich mehr als 400 Wp-Leistung lassen sich damit bei den heutigen Doppel-µWRn je zwei in Reihe geschaltete Module pro µWR-Hälfte anschalten. Das heißt, der Strom wäre dann durch den Maximalstrom eines PV-Moduls begrenzt, was irgendwas ganz grob geschätzt zwischen 10-13 A sein dürfte. Erlaubt man nun mehr Module dieser Leistungsklasse, z.B. acht Stück, kommt man um eine Parallelschaltung nicht mehr herum, was einer Verdoppelung der Stromstärke gleichkäme, also 20-26 A. Das ist dann natürlich schon eine Hausnummer, so etwas durch eine möglicherweise zu schwach dimensionierte und im Laufe der Jahre korrodierte MC4-Steckverbindung mit irgendwelchen Chinaplagiaten zu leiten. Möglicherweise war dies der Grund, hier auf Seiten der Stromstärke eine Grenze einzubauen. Ob das tatsächlich so in den Hinterzimmern der Politik besprochen wurde, kann ich natürlich nicht beurteilen, aber zumindest ergäbe dies Sinn.
Und irgendwann bei noch mehr Parallelität würden dann zusätzliche Dioden nötig. Fehlen diese, könnte dies im Extremfall zu einem Modulbrand führen. Aber kann der Laie so etwas abschätzen, planen und richtig einbauen? Ich halte es für denkbar, daß solche Überlegungen aber der Hintergrund für diese maximalen 2 kWp gewesen sein könnten. Und wer mehr will, soll sich halt zwei Anlagen bauen: Eine einspeisende mit max. 800 VA und eine Inselanlage z.B. für's Warmwasser.
[quote data-userid="5046" data-postid="138274"]Aus meiner Sicht also erstmal keine Bedenken wegen Grundrechten.[/quote]Und wie sieht es mit der Religionsfreiheit der PV-Anbeter aus? ? ? ?