Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

Die Energieversorger haben evtl. auch Interesse die Anlage möglichst klein zu halten.

Je größer die Anlage desto weiter ist der Zeitraum in dem diese die maximale Leistung abdecken könnte (übertrieben gesagt ich häng 5 kW an den Wechselrichter und hab dann von morgens 7 Uhr bis abends 19 Uhr die 600 W konstant zur Verfügung)

Für solche Fälle stellen uns die Netzbetreiber über Spannung und/oder Frequenz die Wechselrichter ab und zwingen uns deren Strom zu kaufen.

@grumpy_badger

das funktioniert aber nicht auf knopfdruck, der frequenzanstieg ist eine ernste sache damit spielen die nicht leichtfertig nur um ein paar bkw abzuschalten

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Kein Netzbetreiber hat die Möglichkeiten, an der Frequenz zu drehen. Bzgl. des Spannungslevels mögen die vielleicht Eingriffsmöglichkeiten haben, aber auch nur in Grenzen.

Oliver

@voltmeter ja, sorry. Das war von mit etwas überspitzt dargestellt und nicht als gang und gäbe gemeint gewesen.

Mich ärgert trotzdem, daß wenn ein Überangebot an Strom im Netz ist die mir den WR selbst für meinen Eigenverbrauch abwürgen können.

Glücklich wer eine Insel hat.

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Die Antwort vom BMWK:

Die 2-kW-Grenze zielt auf Entbürokratisierung. Sie verbindet die Notwendigkeit, einen Rahmen für die neuen Ausnahmeregelungen zu setzen mit dem Wunsch, auch Lösungen für spezielle Situationen zu ermöglichen.

Durch das bisherige Fehlen einer referenzierbaren Produktnorm ist eine Rahmengebung im EEG erforderlich, um nicht ungewollt ein vollständig neues Segment von PV-Anlagen in einer nicht zielkonformen Dimensionierung in das EEG einzuführen. Nicht zielkonform wären hier Anlagen, welche aufgrund der Einspeisung in der Steckdose auf 800Watt (AC) limitiert wären, aber ein Vielfaches an Modulleistung (DC) verfügen. Solche Anlagen würden erwartungsgemäß zu einem sehr hohen Maß an Abregelungen führen und würden damit nicht dem Ziel des EEGs entsprechen.

Ein naheliegender Wert für diese Rahmengebung könnte z.B. 1 kW Modulleistung sein, basierend auf einer üblichen „Überdimensionierung“ von Modulleistung zu Wechselrichterleistung von 25%. Um aber besondere Fälle (z.B. stark verschattete Situationen, vertikale Ost-West-Ausrichtungen) nicht übermäßig einzugrenzen und unangemessene Einschränkungen in der Nutzung von speziellen Steckersolarlösungen zu verursachen, wurde dieser Wert vorsorglich verdoppelt.

Die technische Sicherheit von Hausstromkreisläufen in unterschiedlichen Situationen und bei Nutzung von verschiedenen elektrischen Erzeugern wird durch die entsprechenden Produkt- und netztechnischen Normen geregelt. Das EEG gibt hierbei lediglich einen weiten Rahmen vor, innerhalb dessen technische Normen anzuwenden sind.

Durch eine entsprechende Abfrage und zwingend erforderliche Bestätigung der Einhaltung der entsprechenden Normen im Rahmen der Anmeldung im Marktstammdatenregister wird ein zusätzlicher Fokus auf die Einhaltung der technischen Normen gelegt.

Tja, damit wurde dann doch genau das beabsichtigt und jetzt auch ausgesprochen, was weder der TO noch andere wahr haben wollten.

Oliver

Danke für die Info.

Also rechtzeitig noch dieses Jahr ein paar kWh nachmelden.

@grumpy_badger

auf jeden fall sonst bekommst du 20 jahre knast, minimum ?

oder 2 kW anmelden und 3 kW dranhängen :wink:

Danke für die Info, die auch logisch nachvollziehbar ist. Ob einem das schmeckt, ist eine andere Sache. Es ist auf jeden eine deutliche Einschränkung für einige, die da anders geplant haben.

Wobei deren Logik Speicher nicht berücksichtigt. Die sprechen von Abregelung, was sie nicht wollen. Aber durch einen Speicher bräuchtge nicht abgeregelt werden, auch bei einer Modulleistung > 2000 Wp. Aber ich vermute, solche Anlagen wollen sie dann auch nicht haben, die sollen schon ordentlich über einen Elektriker installiert werden.

Da wollen sie auf einmal keine Abregelung (die ja der Wechselrichter selbst ohne Steuerung von außen machen würde) und davor gab es die 70% pauschale Abregelung die ganze Zeit + die Abregelung für die großen Anlagen durch die Netzbetreiber

[quote data-userid="3" data-postid="140323"]Durch das bisherige Fehlen einer referenzierbaren Produktnorm ist eine Rahmengebung im EEG erforderlich, um nicht ungewollt ein vollständig neues Segment von PV-Anlagen in einer nicht zielkonformen Dimensionierung in das EEG einzuführen. Nicht zielkonform wären hier Anlagen, welche aufgrund der Einspeisung in der Steckdose auf 800Watt (AC) limitiert wären, aber ein Vielfaches an Modulleistung (DC) verfügen. Solche Anlagen würden erwartungsgemäß zu einem sehr hohen Maß an Abregelungen führen und würden damit nicht dem Ziel des EEGs entsprechen.[/quote]Wieso Abregelung? Wenn ich an einer 16 A-Leitung einen MP3-Spieler mit primärseitig ein paar mA lade, dann wird ja auch nicht das ganze öffentliche Netz "abgeregelt". Ich verstehe nur Bahnhof! (Das waren bestimmt wieder irgendwelche Juristen gewesen, die sich diese Passage ausgedacht haben. Nach E-Techniker klingt's jedenfalls nicht.)

Daniel

@win

Wieso Abregelung? Der µWR nimmt sich den Strom, den er gebrauchen kann, und den Rest nimmt er einfach nicht ab. Was ist denn da die "Abregelung"? Ich verstehe nur Bahnhof!

Daniel

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Gut,

hab schon gedacht nur ich hätte Verständnisprobleme mit der Begründung.

Wir wollen keine neue Anlagetypen schaffen? 800w bleibt 800w?

Wir wollen nicht, das wer abregeln muss? Ja wer denn?

Ich steh ein wenig aufm Schlauch.

Kann mir das mal wer übersetzen ?

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@gehtnichtgibtesnicht

Ich hänge mich dran:
Die Begründung ist, dass es nachts schneller als bergab geht?

SoarHeini

Mit abregelung kann nur gemeint sein, dass der wechselrichter die ankommende leistung der panel "abregelt" . Da steht ja auch DC seite. Das hat meiner meinung nix mit der 600 W abgangsleistung zu tun. Damit wollen die vielleicht konstrukte verhindern wie einige ihre nulleinspeisung realisiert haben. Viele panel mit mppt laderegler, die grosse akku laden. Am akku hängen dann wechselrichter. Da komme leicht mehr als 2000 W DC zusammen.

Ich hab den Text mal durch Chatgpt gehauen, mit der bitte um Übersetzung und der Frage wie die Abregelung gemeint sein könnte.

Sinngemäß meint auch Chatgpt:

Der Gesetzgeber schützt uns mal wieder vor uns selbst.

Wenn wir zu viele Module dran hauen, verpufft ja ganz viel Strom an unserem WR, geht nicht ins Netz und das möchte man nicht.

Politisch nicht gewollt.

Das wir den auch Anderweitig verballern könnten, darauf kommt man nicht... oder will man natürlich nicht.

Wenn das wirklich so gemeint ist, wieder sehr zuvorkommend Gesetzgeber.

Auch wieder dieses positive verfassen in der Antwort:

Die 2-kW-Grenze zielt auf Entbürokratisierung.

Aha, das wollten wir doch alle. Trifft die Petition doch voll. Dass es die Grenze vorher nicht gab, war ja ein riesen Fehler...

Sie verbindet die Notwendigkeit, einen Rahmen für die neuen Ausnahmeregelungen zu setzen mit dem Wunsch, auch Lösungen für spezielle Situationen zu ermöglichen.

Oha wie nett, dass ihr an spezielle Lösungen denkt und auch ermöglicht.
Ein naheliegender Wert für diese Rahmengebung könnte z.B. 1 kW Modulleistung sein...

unangemessene Einschränkungen in der Nutzung von speziellen Steckersolarlösungen zu verursachen, wurde dieser Wert vorsorglich verdoppelt.

Uh... naheliegend wäre 1kw. Na dann bin aber dankbar für die 2kw. Brauch ich ja ach 4 kw gar ich erst fragen... das wär das vierfache.

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@gehtnichtgibtesnicht

Ja, es ist halt so wie immer: Der Gesetzgeber meint es wieder mal nur gut mit uns. So viel Gutmütigkeit ist ja schier kaum auszuhalten. Den meisten werden diese 2 kW wurscht sein, aber die schattige Nord-PV-Anlage könnte das schon beeinträchtigen. Wer kontrolliert das eigentlich, wieviele Module am µWR (Growatt?) hängen? Der Schornsteinfeger?

Daniel

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Wer kontrolliert das jetzt, dass man nur 1x 600 W bkw gemacht hat ?. Der stromversorger, der tauscht auch den zähler aus. Und er stoppt jetzt schon alles, was über die 600 W hinaus geht und dem eigenverbrauch dienen soll. Wenn die 2000 W grenze kommt gibt es noch mehr gründe für den stromversorger, den betrieb von Anlagen zu verweigern. Alle olaf scholz verwanten betrifft das nicht, natürlich auch andere menschen, die schnell sachen vergessen.

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