Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

@grumpy_badger

Also speziell Du, ich und andere hier im Forum eher nicht. Aber es gibt auf der Welt noch Muggel Zivilisten, die damit überfordert sind, sich vielleicht noch die "richtigen" Videos von ElectroBOOM angesehen haben und dann halt lieber den Elektriker rufen. Ich kann beide Lager absolut verstehen.

Daniel

1 „Gefällt mir“

Daniel

Gibt es das auch irgendwo auf Deutsch und etwas unaufgeregter? Der Kerl ist ja nicht zu ertragen.

Und seine "Quellen" beim VDE kennen wohl die eigenen Pressemitteilungen nicht:

Ist ja auch logisch, der Schutzzweck wird durch die AR-N 4105 bereits erfüllt.

1 „Gefällt mir“

Die verlinkte Pressemitteilung war noch der Lockvogel.
Das Weitere wiederholt ich schon so oft, dass auch Übersetzungen in mehrere Sprachen nicht mehr überraschen.
Nein, die Erfüllung des NEUEN Zertifikats und Inbetriebnahme durch Fachbetrieb ist nicht zwingend.
Versicherer, Vermieter und Versorger werden das aber zur Voraussetzung für Anmeldung, Montage und Betrieb machen. Alles gut.

1 „Gefällt mir“

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe dieses Thema interessiert gelesen (und auch die Beiträge von Andreas Schmitz gesehen), da ich wegen der geplanten 2000 Watt Grenze sehr "irritiert" bin. Ich habe im August ein für unseren 2 Personen Haushalt sinnvolles Photovoltaik System selbst installiert, welches ich mit den neuen Balkonkraftwerk-Richtlinien zum 1.1.24 anmelden und in Betrieb nehmen will.

Es besteht aus

  • Ecoflow Power Pro Akku mit 3.6 kWh Kapazität und 4x 415 Wp Solarpaneelen in Reihe am eigenen Solareingang
  • Ecoflow Powerstream Hybridwechselrichter mit 600W Stecker-Netz-Einspeisung und 2x 430 Wp Solarpaneelen am eigenen Eingang
  • Ecoflow Plugs die an den Hauptverbrauchern den Strombedarf messen und dadurch die Einspeisung bedarfsgerecht erhöhen (bis 600 W)
  • Alle 6 Solarpaneele mit Südausrichtung auf unverschattetem Dach mit 37 Grad Neigung
Der Akku kann dabei die Einspeisung nach Bedarf aufstocken (bis 600 W) oder dann abends/nachts komplett übernehmen solange bis er leer ist. Wirtschaftlich oder nicht, das ist doch schon mal ein kleiner aber guter Beitrag zur Energiewende. Funktionieren tut das System wie es soll, erst mal eine feine Sache.

Aus der Addition der Peakleistung der einzelnen Solarpaneele ergibt sich jetzt aber eine Solarleistung von 2520 Wp, d.h. deutlich mehr als die in 2024 erlaubten 2000 Wp. Ich bin für jeden Rat dankbar, wie ich am Besten mit der Situation umgehe. Ist es z. Bsp. ratsam, die Anlage jetzt noch in 2023 anzumelden ? Bringt das was oder ist das sinnlos, da die neuen Regeln ja "rückwirkend" zum 1.1.2023 gelten ? Oder muss ich tatsächlich zwei Paneele abhängen um die 2000 Watt Grenze zu befriedigen ? Gibt es bessere Lösungen ?

Gibt es noch Hoffnung, dass diese 2000 Watt Einschränkung nicht kommt oder auf einen höheren Wert angehoben wird ? Eine Batterie macht in diesem neuen Szenario dann wohl gar keinen Sinn mehr.

Fragen über Fragen, bin etwas ratlos und freue mich auf eure Anregungen ...

Meine Kristallkugel ist in Reparatur.
Vermutlich ist am 1.1.2024 Neujahrstag, alles andere …
Die neuen Regeln im Detail sind für später im Jahr avisiert.
Worauf willst du warten?
Erst in der neuen Produktnorm werden Steckersolargeräte mit elektrischem Speicher von der vereinfachten Anmeldung ausgeschlossen.
Heute sind je nach VNB mehr als 2kWp kein Problem.
Was rückwirkend bedeuten wird weiß keiner.
Planungssicherheit war das Argument, seltsam wenn noch nicht definiert ist um was es geht.
Grüße
SolarHeini

[quote data-userid="11816" data-postid="153244"][quote data-userid="22889" data-postid="153212"]Gibt es noch Hoffnung, dass diese 2000 Watt Einschränkung nicht kommt oder auf einen höheren Wert angehoben wird ?[/quote]Meine Kristallkugel ist in Reparatur.[/quote]Mein DeLorean auch.

Aber das Problem läßt sich doch ganz einfach lösen: Du meldest vier von den sechs Modulen an und bei den beiden restlichen Modulen machst Du den Olaf. Keine Angst, es wird nicht zu einer nächtlichen Razzia mit einem SEK, einer Anklage, lebenslänglicher Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung wegen so einem Kokolores kommen. Der VNB darf den Zutritt zur Wohnung nicht erzwingen und die BNetzA hat besseres zu tun. Mit anderen Worten: Da passiert rein gar nichts, wenn Du statt 2 kWp 2,5 kWp angestöpselt hast.

Übrigens: Man darf offiziell auch keine neue Deckenlampe ohne Elektriker anbringen. Hat das schon mal jemand in der Bundesrepublik überprüft? Nein? Eben!

Daniel

1 „Gefällt mir“

Heute könnte der VNB etwas gegen 2,5kWp haben. Nächstes Jahr ist das eben so.
Für die Batterie wirst du einen zweiten Olaf brauchen.
Das ginge dann vermutlich nicht mehr ohne Fachbetrieb, Anmeldung und Zählerkasten.

Erst mal Danke für die Begleitung auf dem Weg zurück in die Zukunft :wink: Ich verstehe eure beiden Standpunkte (von DocEmmettBrown und SolarHeini), tue mir aber schwer mit einer klaren Entscheidung. Zur Variante "Anmeldung noch 2023" fehlt mir der Wieland Stecker. Wie stehen die Versorger denn momentan offiziell zur "batterieunterstützten 600 W Einspeisung" ? Wie ist das für 2024 vorgesehen ?

Bernd

[quote data-userid="22889" data-postid="153270"]Zur Variante "Anmeldung noch 2023" fehlt mir der Wieland Stecker.[/quote]Bau die RST20 selber ein, so wie Du auch Deine Deckenlampen selber anmontiert hast. Und dann vergißt Du, welcher Elektriker Dir die Wielanddose offiziell eingebaut hat und dessen Rechnung ist nimmer auffindbar. Von der Politik lernen heißt siegen lernen.

[quote data-userid="22889" data-postid="153270"]Wie stehen die Versorger denn momentan offiziell zur "batterieunterstützten 600 W Einspeisung" ? Wie ist das für 2024 vorgesehen ?[/quote]Wolltest Du den EcoFlow-Akku wirklich unbedingt artig anmelden? Das verbindende Glied zwischen Deinem "Reich" und der Öffentlichkeit ist der Wechselrichter und der muß angemeldet werden. Aber ob Dein Notebook per Netzteil betrieben wird oder per eingebautem Akku, geht doch eigentlich außer Dir selbst niemanden etwas an. (Zumindest nicht nach meiner Rechtsauffassung, die aber aus einer Zeit stammt, als der Bundesbürger noch frei war.)

Daniel

1 „Gefällt mir“

Ich kenne das System nicht, sehe es aber nie mit einem ulkigen AC Stecker abgebildet oder angeboten.
Das Kabel gibt es so nicht oder du möchtest auch Grillen können an der Steckdose auf dem Balkon?
Die Wette gilt:
2024 wird es keine Freigabe für die Schuko-Steckdose geben.
Wahrscheinlicher wird auch der LS zu tauschen sein und der Stromkreis ist mit Attest zu prüfen.
Mal angenommen du merkst, dass man das zweimal für das Geld bekommen könnte oder es einfach nur umziehen oder verkaufen wolltest.
Wer weiß welche VDE irgendwas-2024-XY draufkleben muss für/ab 2024?
Zumindest steht heute nirgendwo, dass Steckersolargeräte keinen elektrischen Speicher haben können.
Du hast da einen Batzen Geld hingelegt. ? :frowning: ?
Was sagt denn der Händler/Verkäufer/Hersteller?

Ok, Daniel, verstehe. Ich habe mal im "Solarpaket 1" nachgelesen:

Zitat: "Steckersolargerät ist ein Gerät, das aus einer oder wenigen Solaranlagen, einem
Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit
dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht".

Ist das so zu interpretieren, dass ein "Steckersolargerät" keine Batterie beinhalten darf weil die Batterie in der Aufzählung fehlt ? Warum steht dann da nicht "ist ein Gerät, dass AUSSCHLIESSLICH aus ... besteht" ?

Mir persönlich wäre sehr viel wohler, wenn da zusätzlich stehen würde: "Optional kann das Steckersolargerät eine Batterie zur Zwischenspeicherung und bedarfsgerechten Abgabe der Solarenergie beinhalten."

Darf Mini-PV aka Balkonkraftwerk aka Steckersolargerät demnach ab 2024 offiziell keinen ergänzenden Batteriespeicher mehr enthalten oder doch ? "Wegvereinfacht" oder nicht ?

Bernd

[quote data-userid="11816" data-postid="153281"]Wahrscheinlicher wird auch der LS zu tauschen sein und der Stromkreis ist mit Attest zu prüfen.[/quote]Gegenwette: LS-Tausch und Attest bei 800 VA wenn 1,5 mm² liegt, bei 600 VA nicht. Bei 2,5 mm² oder Endstromkreis ohne Attest, aber Du haftest dafür, wenn was passiert. Willst Du die Haftung los sein, doch wieder Attest. Ach, ja: Und...äh...es wird ab 2024 alles "einfacher". ? ? ?

@brnd

Ich fürchte, ein Akku darf offiziell tatsächlich nicht dabei sein, sonst wirst Du bei der nächtlichen Razzia des SEKs gleich festgenommen. ?
Es ist doch ganz einfach: Du gibst im MaStR Deinen WR an, die vier PV-Module und versicherst, daß alles mit einer RST20-Verbindung angeschlossen ist. (Ok, gut, die würde ich halt auch noch einbauen.) Die BNetzA wird damit zufrieden sein und dem VNB (oder EVU) teilst Du das formlos mit. Der Zähler muß halt eine Rücklaufsperre haben oder getrennt zählen. Wenn der VNB sich zum Kaffeekränzchen ankündigt, montierst Du den Akku für die Dauer halt ab, läßt ihn im Keller hinter den Kartoffeln verschwinden und die beiden überzähligen PV-Module klemmst Du ab. Wird er wegen der beiden PV-Module pampig, fragst Du zurück, ob er seinen Verdacht denn auch beweisen könne. (Kann er natürlich nicht und er kann/darf sich immer nur mit Vorlaufzeit zum Kaffee ankündigen.)

Geh aber mal davon aus, daß überhaupt nichts passiert und Dich auch niemand zur Kontrolle besuchen kommt.

Daniel

PS: Es ist nicht meine Art, Tips zu geben, wie man Vater Staat austricksen kann. Aber die Politik ist inzwischen dermaßen übergriffig geworden, daß ich mein Verhalten geändert habe. (Und meine Deckenlampen habe ich auch alle selber angeschraubt.)

Der aktuell gültige Entwurf was ein Steckersolargerät ist/sein wird.
E DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2022-11 - Normen - VDE VERLAG (vde-verlag.de)

@solarheini

33,81 €, das ist doch ein Schnäppchen. ?

Daniel

Die Wette halte ich. Das kann nicht so kommen. Wie soll der Laie das beurteilen?
Wenn man die passende Wiederlanddose bereits vorfindet wie soll dann entschieden werden was man da anschließen dürfte?
Einheitlich für alle Fälle ...

[quote data-userid="11816" data-postid="153342"]Wie soll der Laie das beurteilen?[/quote]Ist doch ganz einfach: Wenn er es nicht kann, weil ihm die Kenntnisse oder die Meßmittel fehlen, dann muß er genau das machen, was er auch tun muß, wenn er seine Deckenlampe nicht an der lüsternen Lüsterklemme anschrauben kann: Elektriker rufen! ?

Ach, ja: Und wenn er selber herumpfuscht und es passiert irgendein Unfall, dann rat doch mal, wer dafür haftet. ?

Ich sehe vor allem ein Problem darin, daß bei Altbauten 1,5 und bei neuen 2,5 mm² liegt, also mal geeignet für 600 und mal für 800 VA. Das kann der komplett Laie nicht beurteilen, jedenfalls nicht ohne Meßschieber/Schieblehre. Er weiß auch nicht, was wo für Stromkreise liegen, kennt oftmals die Leistung/Stromaufnahme seiner Geräte nicht, hat allermeistens keinen zweipoligen Spannungsprüfer, fürchtet sich vor einer Verurteilung vor Gericht nach dem ohmschen Gesetz und die fünf Sicherheitsregeln kennt er schon gar nicht. Wenn dieser eine neue RST20-Dose setzen soll, dann wird das gar nicht so unwahrscheinlich schiefgehen.

Hier im Forum sind allergrößtenteils keine Laien unterwegs, sondern technikaffine Nutzer. Die Fehlerwahrscheinlichkeit sinkt deswegen nicht ganz auf 0,0% ab, aber doch schon recht deutlich.

Die Politik wird nun also irgendwelche Regeln erlassen, wie man's machen soll. Diejenigen, die den Durchblick haben, machen's (verbotenerweise) selber. Passiert was, haftet der Täter, passiert (in den allermeisten Fällen) nichts, kratzt es niemanden. Nicht umsonst bringe ich immer das Beispiel mit der Deckenlampe, das paßt da nämlich ganz genau ins Schema. ?

Daniel

1 „Gefällt mir“

Wie auch immer.
Mit den 800VA konstruiert man nun u.a. eine neue Begründung für die Einspeisevorrichtung/Wiederlanddose:
Die Zuordnung zu bestimmten Stromkreisen.
Der ursprünglich angeführte Berührungsschutz alleine war und ist einfach zu fadenscheinig.
Solange die Leute es dann lieber sein lassen oder Vereinsmitglieder jeweils mitverdienen ist alles gut.

[quote data-userid="11816" data-postid="153403"]Solange [...] Vereinsmitglieder jeweils mitverdienen ist alles gut.[/quote]Warum sollte der VDE daran verdienen, wenn Du eine RST20 montierst?

Daniel

Normalerweise werden die Leute nicht nur behaupten ( Kreuzchen machen ) eine zu haben, die ein Fachbetrieb irgendwann installiert hat.
De Schwelle liegt noch höher wenn auch ein LS zu tauschen sein sollte und eine Prüfung mit Firmenstempel vorzulegen wäre.