Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

Was zT?

zum Teil

oder zur Zeit?

Bei manchen VNBs werden z.Zt. gedrosselte Wechselrichter akzeptiert.
Das schiere Vermögen spielt z.T. keine Rolle.

Kinners, nun laßt die Leute doch erst mal ihre Arbeit machen. Hinterher kann man sich immer noch aufregen, daß man jetzt notgedrungen eine Inselanlage bauen muß (bis auch das irgendwann noch verboten wird).

Daniel

Wann genau haben sie mit der Arbeit angefangen, ihre Position publik gemacht?
Wir sind auch soweit unter uns, das kann sie dann doch bei der Arbeit nicht stören.
Hinterher will es dann keiner gewesen sein und so sollte das nicht funktionieren.
Ist die Insel denn überhaupt erlaubt? Die Kombi aus beidem sicher nicht?
( Ich erwarte jetzt BITTE keine Antwort, den Sch... hatten wir zur Genüge ? )

Bei mir steht nur

Anzahl der Einheiten/Module [Stück] Nennleistung der gesamten Anlage in [W] Zählernummer Ihres Stromzählers
Nennleistung wäre dann 600 W, so oder so, 3 30kW PhasenWR auf 600 gedrosselt.

Wechselrichter ist Teil der gesammten Anlage

Im Nachbardort verzichtet mann (muss man) auf z.B. Einspeisevergütung, bei mir gibts die. In jedem Antrag steht was anderes. Man kann auch nix rausstreichen

Jeder kommentar hift dem ersteller des videos, egal was da geschrieben wird. Vielleicht finde ich das video nicht so gut, weil das, was erklärt wird, für mich ein alter hut ist. Wenn andreas ausführlich erklärt, dass es diesen einen extremsten fall der fälle geben könnte, und deshalb alles zu recht (auch die petition) auf links gedreht werden muss, schüttle ich etwas den kopf. Denn dann (meine meinung) macht sich andreas zum geeigneten erfüllungsgehilfen, der durch seine gute reputation hilft, dass das volk das alles wieder schön frisst. Wie gesagt, das ist meine meinung zu diesem video. Gerade weil ich totalen respekt von andreas seiner unermüdlichen sehr guten arbeit habe, finde ich so ein video nicht so gut. Der beschriebene fall wird vielleicht ein oder zweimal in 10 jahren vorkommen, ob es dabei überhaupt zu grösserem schaden kommt, sei dahin gestellt.

Da vielleicht morgen schon die welt untergeht, weil in einer fernen galaxie ein worst case fall passiert und dann noch eine worst case kettenreaktion der gesamten galaxis auch unser gesamtes sonnensystem innerhalb weniger stunden zerstören wird, ist mein post und auch das video nicht mehr so wichtig. Hab ich jetzt mal so auf die schnelle als anlehung auf diese bergründung/berechnung und im bezug auf worst case fälle geschrieben.

Die erklärung im video ist sehr gut und korrekt, ich hätte mir dabei einen kommentar bzw. Fazit gewünscht, dass das ganze doch ziemlich an den haaren herbei gezogen ist und in der realität nicht vorkommen wird. Dass dies nicht gesetz werden sollte.

Finde ich ja sehr interessant, das Brände immer wieder gerne runter gespielt werden, hier mal ein par Zahlen:

Feuerwehreinsätze im Jahr (Abgerundet): Anzahl der Einsätze der Feuerwehr bei Bränden im Jahr: 200.000

Davon Elektrizität: ca. 30 % jedes Jahr = 60.000

Davon jedes Jahr ein drittel Elektroinstallationen = Na, sagen wir mal 20.000 Einsätze pro Jahr oder rund 50 pro Tag in Deutschland!!!!

Ok, nicht jeder Brand ist einem Privathaus, aber es werden schon einige Hundert oder Tausend sein. Und jeder einzelne ist einer zu viel!!!

Zitat alter Hase: Denn dann (meine meinung) macht sich andreas zum geeigneten erfüllungsgehilfen, der durch seine gute reputation hilft, dass das volk das alles wieder schön frisst.

--> Find ich schon hart, nur weil Andreas versucht, Fakten zu erklären, von Erfüllungshelfer zu sprechen!

--> Zitat: dass das volk das alles wieder schön frisst. Ist das schon Hetze? Ich frag nur für einen Freund!!!

Mir passt es auch nicht wenn die 800W BKW nicht frei gegeben werden, die Entscheidung muss man halt akzeptieren.

Wenn ich es mir aussuchen dürfte:
Macht wieder 600VA Einspeiseleistung, einheitlich und verbrieft nicht die Wechselrichterleistung.
Wie gehabt keine Modulleistungsbeschränkung.
Zwei, drei, vier Balkonkraftwerke mit 600VA konnten sie ja auch dem Kunden oder Zähler zuordnen
und nicht die Summe in Wp dem Grundstück/Übergabepunkt.
Steckersolargeräte können auch Speicher haben. War ja nie ausgeschlossen.
Schukostecker ohne Handwerker.
Sofortige Inbetriebnahme und vorübergehend rückwärts drehende Zähler.
Nur eine Anmeldung.
SolarHeini

@solarheini

Ich bin mir selber sehr unschlüssig aus folgendem Grund: Die Leute, die hier im Forum unterwegs sind, haben einen bestimmten Bezug zur Technik. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß sie die Anschlüsse korrekt herstellen, Übergangswiderstände klein halten, die Befestigung am Balkon halbwegs richtig ausführen u.s.w. können. Denen traue ich zu, daß sie die 800 VA größtenteils ohne Brandkatastrophen und im Sturm wegfliegende PV-Module betreiben können.

Jetzt gibt es aber noch andere Leute auf der Welt, die nicht mal das Ohmsche Gesetz oder die Kirchhoffschen Regeln kennen, die PV-Module nicht sturmsicher befestigen, die Kabel nicht scheuersicher montieren können und möglicherweise noch anderen, gefährlichen Murks machen, an den wir nicht mal im Traum dächten.

Der Gesetzgeber hat nun das Problem, eine Lösung zu erarbeiten, bei dem auch der größte Trottel mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Anlage bauen und betreiben kann und es zumindest nicht allzu oft zu Bränden und Toten kommt. Und das ist in einem Staat, bei dem die Schulbildung gerade den Bach hinunter geht, nicht ganz so einfach. Wenn ich nur in den Massenmedien von irgendwelchen Stromunfällen bei der Bahn lese, bei denen Menschen durch einen "Strom" von 15.000 "Volt" getötet wurden, dann haben mindestens mal diese Journalisten von Strom und Spannung keinen blassen Schimmer. Was bleibt bei so mieser Schulbildung dem Gesetzgeber viel anderes übrig, als diese durch irgendwelche Verbote zu kompensieren?

Vielleicht wäre es ein gangbarer Weg, wenn das Wirtschaftsministerium eine PDF-Handreichung und vielleicht noch Videos über die richtige Montage eines BKWs herausgeben würde, damit der Zuschauer wenigstens die schiere Möglichkeit hätte, Versäumnisse in der Schule punktuell zu kompensieren. Die Kosten zur Produktion einer solchen Handreichung im PDF-Format und eines Videos wären gering im Vergleich zu der Menge Strom, die dann mit deutlich erhöhter Sicherheit eingespeist werden könnte. Jetzt müßte nur noch jemand im Wirtschaftsministerium auf die Idee kommen, so etwas zu verwirklichen. Vielleicht könnte es dann mit den 800 VA doch noch etwas werden, vor allem dann, wenn jedem BKW-Komplettpaket eine DIN A4-Seite mit einem QR-Code zum Wirtschaftsministerium mitgegeben würde. (Wie man sieht: Die Kosten dafür wären praktisch Null.)

Daniel

Mit dem 800VA-Tausch des LS sollte man sich keinen gelisteten Handwerksbetrieb mit Anlagenüberprüfung, LS-Tausch und folgerichtig (eindeutiger) Einspeisesteckdose einhandeln.
Ob und wie man Vermietern und Eigentümergemeinschaften in ihr „gutes Recht“ reinreden wird und kann ist etwas ganz anderes.
Die Verbindung mit dem technischen Gerät ist hinderlich.
Man könnte noch pro Phase denken, an vorhandenen oder zu errichtenden Drehstromanschlüssen.
Für sinnvolle Innovationen wäre noch zu klären wie lange man wieviel Leistung, weil technisch nicht vermeidbar in das öffentliche Netz einspeisen darf.
Z.B. für maximal 2Sekunden maximal 1000VA bzw. dauerhaft maximal 600VA.

Soso. Schwarze Erzeugungsanlage > 0,8 kW. Selbstverständlich kann der Netzbetreiber die stilllegen. Da hilft auch kein Abregeln.

Das kann er ab dem 1.1.2023, wenn das so kommt.
Da KEIN Steckersolargerät, falls mehr als 2kWp oder mehr als 800VA netzparallele Wechselrichterleistung. ?

@solarheini

Hört bitte mal mit dem 01.01.2023 auf.

Wenn das ein Gesetz oder ähnlich rangig sein sollte, gibt es keine echte Rückwirkung.

Mit dem Begriff findet man mit Google auch warum.

Das ist das gleiche mit dem oft erwähnten Bestandsschutz. Ganz so einfach wie erhofft ist es damit auch nicht.

Bevor ich mich auf solche Dinge berufe, würde ich mich erst erkundigen was sie bedeuten.

Nur mal so als Hinweis ...

Danke für den Hinweis.

Das Rückwirkende wurde doch hervorgehoben.
Wie seltsam man das auch finden mag.

@SolarHeini

Das gilt auch heute schon. Genau genommen MUSS der VNB sogar stillegen.

NELEV § 2 Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen

(1) Betreiber von Erzeugungsanlagen haben dem zuständigen Netzbetreiber im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach Artikel 29 der Verordnung (EU) 2016/631 nachzuweisen, dass die allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach § 19 des Energiewirtschaftsgesetzes eingehalten werden.

=> Betriebserlaubnisverfahren erforderlich.

NELEV § 3 Allgemein anerkannte Regeln der Technik

(1) Bei dem Nachweis nach § 2 sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
=> Verpflichtend
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird widerleglich vermutet, wenn die technischen Regeln des in § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bezeichneten Verbandes eingehalten worden sind
=> VDE ==> VDE-AR-N-4105 ==> Anmeldung beim Netzbetreiber
NELEV § 4 Rechtsfolgen bei Nichterfüllung
(1) Der zuständige Netzbetreiber muss eine endgültige Betriebserlaubnis nach Artikel 32 Absatz 3 oder nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2016/631 verweigern, sofern der anschlussbegehrende Betreiber einer Erzeugungsanlage Pflichten nach § 2 oder nach § 3 nicht einhält.
(2) Der zuständige Netzbetreiber muss eine in Betrieb genommene Erzeugungsanlage vom Elektrizitätsversorgungsnetz trennen oder deren Einspeisung durch andere Maßnahmen unterbinden, sofern diese Erzeugungsanlage
1. entgegen den Pflichten nach § 2 oder nach § 3 in Betrieb genommen wurde oder die Auflage nach § 2 Absatz 2b nicht erfüllt hat und
2. nicht nachweislich durch ihren Betreiber abgeschaltet wurde.
Der Netzbetreiber hat den Betreiber der Erzeugungsanlage spätestens zwei Monate vor Ablauf der Frist nach § 2 Absatz 2b Satz 1 in Textform auf den bevorstehenden Fristablauf und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
(3) Bei Trennung der Verbindung einer Erzeugungsanlage vom Netz ist eine Wiederzuschaltung durch den Anlagenbetreiber zu verhindern. Dies wird in der Regel dadurch bewirkt, dass bei ausschließlich manuell zu bedienenden Schalteinrichtungen die Anlage vom Netzanschluss in einem plombierten Bereich dauerhaft getrennt wird oder durch Rückbau wesentlicher Teile der Erzeugungsanlage.
(4) Soweit dies für die Trennung der Erzeugungsanlage vom Elektrizitätsversorgungsnetz erforderlich ist, darf der zuständige Netzbetreiber durch seine Mitarbeiter sowie durch die von ihm beauftragten Personen
1. die Räume und Grundstücke, in oder auf denen sich die Erzeugungsanlage befindet, während der üblichen Geschäftszeiten betreten, wobei der Betreiber der Erzeugungsanlage, bei juristischen Personen, rechtsfähigen Personengesellschaften und nichtrechtsfähigen Vereinen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, verpflichtet ist oder sind, das Betreten von Geschäftsräumen und Geschäftsgrundstücken während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden, und
2.die Erzeugungsanlage und, soweit erforderlich, die Kundenanlage oder die Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung hinter der Anschlusssicherung ändern, wobei
[...]

Das mit der Rückwirkung zum 1.1.2023, im Gesetzentwurf, fand ich auch krass.

Was gutes unterstellend würde ich darin eine rückwirkende Legalisierung sehen.

Faktisch würde aber bei vielen Leuten eine rückwirkende Kriminalisierung dabei herauskommen (z.B 3 kWp an 600VA WR).

Und von wegen, Rückwärts in DE nicht möglich ... die Regierung scheißt seit Jahren auf ihre eigenen Gesetzte z.B. Millionenfache illegale Grenzübertritte oder Thüringen: "die legale und rechtmäßige Wahl muß rückgängig gemacht werden" ... da kommt es auf so ein kleines Gesetz auch nicht mehr an.

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Wie wäre es denn, man hätte ein BKW aka Steckersolargerät ordnungsgemäß angemeldet.
Es bestünde aus 0,8kWp und einem 0,6kW Wechselrichter.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Batterie aus der man den Wechselrichter auch mit Gleichstrom versorgen könnte.
Künftig darf nichts anderes als Solarmodule mit maximal 2000Wp angeschlossen werden?
Und heute?

Du kannst deine Erzählungen sicher belegen?

Ansonsten ...

Das kann dann wohl auf alles angewendet werden, was zum 31.12.2022 nicht angemeldet war.
Und alles was nach dem 1.1.2023 nicht der künftigen Definition entspricht.

[quote data-userid="14027" data-postid="150311"][quote data-userid="632" data-postid="150309"]Und von wegen, Rückwärts in DE nicht möglich ... die Regierung scheißt seit Jahren auf ihre eigenen Gesetzte z.B. Millionenfache illegale Grenzübertritte oder Thüringen: "die legale und rechtmäßige Wahl muß rückgängig gemacht werden"[/quote]Du kannst deine Erzählungen sicher belegen?[/quote]Ich bitte Dich, Du hast doch bestimmt die letzten Jahre wenigstens ab und zu mal Nachrichten gehört/gelesen. Immer wieder nimmt die Bundespolizei Schleuser fest, die Migranten in Fahrzeugen heimlich über die Grenze bringen. Wenn das alles legal wäre, dann wären die Schleuser ja wohl nicht nötig, gell?

Und die Thüringenwahl, das war das mit dem ersten FDP-Ministerpräsidenten (Thomas Kemmerich), da hatte eine gewisse Kanzlerin damals auch angeordnet, die Wahl müsse "rückgängig gemacht" werden. Mensch, das ging in allen Medien rauf und runter, vielleicht sogar in den Öffis. Das mußt Du doch mitbekommen haben.

So, aber genug mit diesem Offtopic-Thema. Hier geht's um PV!

Daniel

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